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Harry12
Neues Mitglied Benutzername: Harry12
Nummer des Beitrags: 14 Registriert: 02-2006
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. Februar 2006 - 18:11 Uhr: |
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Hallo Leute, ich bin´s schon wieder,..... Mir raucht der Schädel, , ich habe gelesen und gelesen,.... und bin genau so schlau wie vorher . Nun nochmal, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn ich Motoren über D7 verwenden möchte, brauche ich auf alle Fälle einen T2 Schein, richtig??? Aber nur mit dem T2 Schein alleine geht´s auch nicht, ich brauche dann noch die entsprechende Levelzertivizierung, oder??? Oder geht auch nur eine Levelzertivizierung ohne T2 Schein????? Oder wie, oder wo, oder was,..... |
   
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 7121 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. Februar 2006 - 18:46 Uhr: |
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Hallo Harry, ich verschiebe das mal in die richtige Rubrik. Nun nochmal, wenn ich das richtig verstanden habe, wenn ich Motoren über D7 verwenden möchte, brauche ich auf alle Fälle einen T2 Schein, richtig??? Genau! Aber nur mit dem T2 Schein alleine geht´s auch nicht, ich brauche dann noch die entsprechende Levelzertivizierung, oder??? Oder geht auch nur eine Levelzertivizierung ohne T2 Schein????? Das kommt auf die Motoren an. Das eine sind die gesetzlichen Bestimmungen, das andere zusätzliche freiwillige Selbstregulierungen auf Hersteller- und Verbands-/Vereinsebene. Bitte beides nicht verwechseln: Über 20 Gramm Füllmenge (ab D12) benötigt man in Deutschland immer den T2-Schein (gesetzliche Vorraussetzung!). Zusätzlich verlangen Hersteller und Händler für Highpower-Motoren den Nachweis einer Levelzertifizierung. Die Levelzertifizierung wird auf Verbands-/Vereinsebene organisiert; als einziger deutscher Verein bietet die IMR eine solche Zertifizierung an. Beispiele (Starts in Deutschland): D7: Keine besondere Erlaubnis (T1) D12: T2-Schein D-G Motoren (Midpower): T2-Schein H-O (Highpower): T2-Schein + Levelzertifizierung Zusätzlich müssen die Motoren entweder zugelassen sein (als pyrotechnische Artikel nach BAM bzw. Explosivstoff nach CE) oder auf einem Flugtag mit Ausnahmebewilligung (wie dem SMRT) geflogen werden. |
   
Arnd
Senior Mitglied Benutzername: Arnd
Nummer des Beitrags: 376 Registriert: 08-2002
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. Februar 2006 - 19:45 Uhr: |
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Hallo Harry, noch ein paar Worte zum sogennaten T2 Schein. Deutschland ist soweit ich weiß das einzigste Land auf der Erde wo die Sache mit dem Modellraketentreibsätzen gesetzlich geregelt ist. In anderen Ländern wie der USA gibt es eine Levezertifizierung. Die geht von Level 1 bis Level 3 Motoren der Klasse M bekommt man dann nur mit einer L3 Zertifizierung. Der T2 Schein oft umgangssprachlich Schwarzpulverschein genannt ist eine Genehmigung nach §27 des Sprengstoffgesetzes. Je nach Lehrgang können die verschiedensten Sachen erlaubt oder ausgeschlossen sein. Böllerschüzen z.B haben andere Einträge im Schein stehen als wir Modellraketeure. Der T2 Schein erlaubt dir den Besitz,das Verbingen, das Lagern und den Umgang. Den T2 Schein benötigst Du ebenso sobald die Modellrakete mehr als einen Treibsatz enthält. Wenn Du z.B zwei A-Treibsätze bündeln möchtest ,ist die Gesamtmasse an Treibmittel immer noch unter 20 Gramm.Trotzdem brauchst Du dann den T2 Schein. Ciao Arnd |
   
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 7123 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 14. Februar 2006 - 20:12 Uhr: |
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noch ein paar Worte zum sogennaten T2 Schein. Deutschland ist soweit ich weiß das einzigste Land auf der Erde wo die Sache mit dem Modellraketentreibsätzen gesetzlich geregelt ist. In anderen Ländern wie der USA gibt es eine Levezertifizierung. Die geht von Level 1 bis Level 3 Motoren der Klasse M bekommt man dann nur mit einer L3 Zertifizierung. Nein, es gibt auch in anderen Ländern (z.B. Großbritannien, Frankreich, Österreich, Schweiz, Italien oder USA und Kanada) gesetzliche Regelungen. Zusätzlich gelten überall auch die Zertifizierungsbestimmungen. Wie gesagt: Das eine sind gesetzliche Bestimmungen, das andere freiwillige Selbstregulierungen/Auflagen von Herstellern/Händlern und Verbänden/Vereinen. Bitte beides nicht verwechseln und auseinanderhalten! Beispiel USA: Das Gegenstück zum T2-Schein ist da der LEUP (Low Explosives User Permission). Das ist die gesetzliche Seite. Ohne LEUP darf ich in den USA wie in Deutschland ohne T2-Schein keine HPR-Motoren fliegen. Zusätzlich gibt es wie auch in Europa eine Selbstregulierung in Form der Levelzertifizierung. Ohne Zertifizierung von NAR, CAR, UKRA, IMR etc. darf mir der Händler keine Motoren verkaufen. Aber: Deutschland ist das einzigste Land auf der Welt, bei dem die Grenze von erlaubnisfrei zu erlaubnispflichtig so niedrig ist, nämlich bei 20 Gramm, also irgendwo zwischen C und D. Zum Vergleich: In Großbritannien benötigt man erst ab 10240 Ns (M-Motor) eine sog. CAA-Bewilligung, in der Schweiz und Österreich liegt die Grenze bei 50 Gramm Explosivstoff (etwa G-H) und in den USA beim erwähnten LEUP bei 62,5 Gramm (etwa H). Zum Weiterlesen: Auf EMR gibt es unter Grundlagen eine Zusammenfassung der gesetzlichen Bestimmungen in derzeit 7 europäischen Staaten. |
   
Harry12
Neues Mitglied Benutzername: Harry12
Nummer des Beitrags: 15 Registriert: 02-2006
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Februar 2006 - 00:22 Uhr: |
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Na also,... geht doch... grins... Spass beiseite, ich danke euch für die Erklärung, jetzt habe sogar ich es verstanden. werde jetzt zuerst mal mit D*** etwas "spielen" und dann werden wir mal sehen ob ich mir das mit dem T2 Schein irgendwann doch noch reinziehe. Wenn ich sehe, wie es in der übrigen EU gehandhabt wird, könnte ich mich im alle Himmelsrichtungen Übergeben ... Sorry.... Aber das ist mal wieder Deutschland life! Meine Startrampe macht übrigens fortschritte, bin mal gespannt was ihr zu dem "Ding" sagt. Ach,... meine "Freischaltung" ist immer noch irgendwo im Orbit, habe noch nichts gehört. |
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