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Hermann Geprägs
Neues Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 24 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:30 Uhr: |
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Hallo Welche Motorkombinationrn sind in der Schweiz erlaubt? 1. 3 D7-3 + 4 C6-3 2. 1 D7-3 + 5 C6-3 + 4 C6-3 3. 6 C6-3 + 4 C6-3 Bitte helft mir schnell. Gruß Hermann |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 328 Registriert: 10-2002
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:43 Uhr: |
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Ups, was baust du denn? Klingt ja interessant.
Gruss,Sly
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Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 380 Registriert: 08-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 14:20 Uhr: |
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...kann einer unserer Schweizer Modellraketen-Kollegen hierzu bitte Stellung nehmen? Ich kenne die schweizer Gesetze leider zu wenig... |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2780 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 16:04 Uhr: |
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Jenö ist gerade im Urlaub, aber ich denke ich kann das für die IMR als schweizer Verein auch beantworten: Es gibt dort keine Einschränkungen bezüglich Mehrstufen- oder Bündelungen wie in Deutschland. D.h. diese Kombinationen sind erlaubt, sofern die Motoren in der Schweiz ordnungsgemäß von einem schweizer Importeur eingeführt wurden. Jetzt weiß ich nicht, ob Du die C6-3 von Estes oder SF meinst. Estes-Motoren werden von Arwico vertrieben, sind also legal. SF Motoren werden meinen Infos nach von Hunziker Modellbau importiert. Wenn Du sie von ihm beziehst, wäre das auch legal. Nicht legal ist, sie als Privatperson selber über die Grenze zu bringen und zu fliegen. Mehr dazu und zu den Bestimmungen anderer Länder auf EMR. Hoffe, das hilft weiter. Ende Juli ist, nicht vergessen, der Swiss Launch 1 bei Wetzikon im Kanton Zürich (siehe Veranstaltungen)! |
   
Otto Breuner
Neues Mitglied Benutzername: Breuner
Nummer des Beitrags: 4 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 17:27 Uhr: |
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Bei Hunziker bekommt man sie. Sie sind aber teurer als in Deutschland, etwa das doppelte. Otto |
   
Hermann Geprägs
Junior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 27 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 16:27 Uhr: |
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Hallo Welche Kombination ist denn nun erlaubt???????????????????????? |
   
Thomas Oberländer
Mitglied Benutzername: Obi
Nummer des Beitrags: 114 Registriert: 04-2002
| Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 18:31 Uhr: |
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Jaja, alle sind schon erlaubt (wenn du SF Motoren in der SChweiz kaufst), nur willst du die Kombinationen Mehrstüfig clustern? Kauf dir doch dort nen stärkeren Motor! |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2788 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. April 2003 - 00:02 Uhr: |
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Würde ich auch vorschlagen. Warum clustern, wenn Du in der Schweiz erlaubnisfrei bis zu G kaufen kannst? |
   
Hermann Geprägs
Junior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 30 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. April 2003 - 13:15 Uhr: |
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Hallo Ich nehm wahrscheinlich einen G40-4W von Aero Tech.
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Matthias Streit
Neues Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 16:39 Uhr: |
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Echt bis G also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal? |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 384 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:20 Uhr: |
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also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal? Nein, du darfst die Motoren weder nach Deutschland verbringen, noch lagern und natürlich auch nicht verwenden oder in den Verkehr bingen, du darfst sie vermutlich noch nicht einmal vernichten. Also bleibt nur vor Ort kaufen und dort verwenden. |
   
Matthias Streit
Neues Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 12 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:38 Uhr: |
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Danke für den Tip |
   
Hermann Geprägs
Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 62 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:23 Uhr: |
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Hallo Darf ich in DL 6*A 8-3 clustern?Das wären gerade mal 18,72g Treibmittel. Gruß Hermann |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2882 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:40 Uhr: |
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Erlaubnisfrei? Nein! Selbst zwei Micromäxxe fallen unter die T2-Regelung, egal wieviel Gramm dabei herauskommen. Wie gesagt, meiner Meinung eine Regelung, die weg gehört! |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 385 Registriert: 10-2002
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 21:25 Uhr: |
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Hermann, warum willst du das denn tun? Nimm einen D7, das ist legal und stärker, oder willst du auch Überschall fliegen?;) (ist ja auch verboten...)
Gruss,Sly
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Matthias Streit
Aktives Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 195 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 21:38 Uhr: |
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In Deutschland ist einfach alles verboten was am Modellbau Spaß macht! (Leider) mfg Matze
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Martin Christopher Feldmann
Senior Mitglied Benutzername: Mcfeldmann
Nummer des Beitrags: 227 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 23:42 Uhr: |
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Überschall fliegen ist verboten? mfg Martin IMR-01028
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3461 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 01:00 Uhr: |
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§ 11a LuftVO sagt: Flüge mit Überschallgeschwindigkeit Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt. Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen. Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch: Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt. Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen  |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 654 Registriert: 10-2002
| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 10:18 Uhr: |
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Und eh keinen Tacho haben.. Gruss,Sly
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3464 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 12:37 Uhr: |
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Das kommt dazu - man kann es nicht einmal richtig kontrollieren! |
   
Julian Geprägs
Senior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 874 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 09:22 Uhr: |
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Wäre eigentlich eine zweistufige Rakete mit einem Hybrid in der Unterstufe und einem normae Schwarzpulvermotor im Substainer erlaubt? Gruß Julian IMR-02003 Wer ein Ziel hat, findet auch den Weg!
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5183 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 14:07 Uhr: |
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Gute Frage. Ich meine mal nicht, weil der Oberstufenmotor nur für einstufige Flüge zugelasen ist. |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 846 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 17:32 Uhr: |
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Tja, dafür müßte man die Zulassungspapiere kennen, um zu sagen ob ein Zweistufenflug mit einem nicht-pyrotechnischen Booster gestattet ist (wenn dieser Spezial-Fall dort überhaupt geklärt ist). Vom SprengG dürfte wohl nichts dagegensprechen, solange die Satzmenge unter 20g bleibt. Ich denke aber, dass die Frage auch nicht so interessant ist. Schließlich müßtest du dann mit einem T1-Motor in der Oberstufe arbeiten, und ein Mehrstüfler mit H/Ixxx in der Unterstufe und D7 in der Oberstufe dürfte nicht so interessant sein, oder? |
   
Julian Geprägs
Senior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 879 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 17:42 Uhr: |
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Ich denke aber, dass die Frage auch nicht so interessant ist. Schließlich müßtest du dann mit einem T1-Motor in der Oberstufe arbeiten, und ein Mehrstüfler mit H/Ixxx in der Unterstufe und D7 in der Oberstufe dürfte nicht so interessant sein, oder? Ich denke da an eine Atrocam als DART, und da brauch ich nunmal nen Motor drin, dass der Schirm ausgeworfen wird. Gruß Julian IMR-02003 Wer ein Ziel hat, findet auch den Weg!
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5187 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 18:48 Uhr: |
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Tja, dafür müßte man die Zulassungspapiere kennen, um zu sagen ob ein Zweistufenflug mit einem nicht-pyrotechnischen Booster gestattet ist Die T1-Zulassungsbescheide enthalten normalerweise folgenden Passus: Ohne eine besondere Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz ist es verboten, Raketentreibsätze zu bündeln oder zu Mehrstufenantrieben zu vereinigen. |
   
Julian Geprägs
Senior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 880 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 19:31 Uhr: |
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Aber ein Hybrid gilt doch im Gesetzt nicht als Raketentreibsatz? Gruß Julian IMR-02003 Wer ein Ziel hat, findet auch den Weg!
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Fabian Heinemann
Junior Mitglied Benutzername: Battle_mc
Nummer des Beitrags: 32 Registriert: 04-2004
| Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 19:53 Uhr: |
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könnte man ja auch als "Lachgas-einspritzung" für das auto deklarieren!? ich denke bei dem hybrid ist das gesetz nicht so streng da dieser keine pyrotechnik braucht. da ist es anscheinend so ziemlich egal wo der drinsteckt, solange da nicht explosives in der nähe ist! MfG Fabian |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5194 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 15:29 Uhr: |
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Die Frage ist halt, wie es rechtlich gewertet wird. Sieht der Gesetzgeber in der Kombination Hybrid/SP eine Bündelung? Ich fürchte eher, diese Konstellation ist einfach nie berücksichtig worden... |
   
Julian Geprägs
Senior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 882 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 20:25 Uhr: |
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Aslo, alles was nicht berücksichtigt ist, ist erlaubt, oder? Gruß Julian IMR-02003 Wer ein Ziel hat, findet auch den Weg!
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Thomas Steier
Moderator Benutzername: Thsteier
Nummer des Beitrags: 285 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 21:17 Uhr: |
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Hallo, das Problem dürfte noch ein ganz anderes sein. Auch wenn die Kombination beider Motoren aus Sicht des SprenG wider Erwarten wirklich nur unter T1 fällt, bleibt immer noch die Luftordnung: Mehrstufige Flüge benötigen eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Luftamt. Und genaugenommen sogar einstufige, sobald die Rakete in den kontrollierten Luftraum (idR 1000 Fuß / 300m über Grund) vorstößt. Ok, letzteres sieht man in der Praxis nicht so eng - aber ein größerer Hybrid dürfte auch ohne Oberstufe in Höhen vordringen, die jeden Luftfahrtcontroller den Angstschweiß inst Gesicht treiben... Und wenn es hart auf hart kommt (sprich, ein Anwalt oder Polizeibeamter möchte sich unbedingt in der Terrorbekämpfung profilieren ), dürfte einem das Gefährdungspotential eines ausgewachsenen und mit etlichen hundert km/h durch die Luft zischenden Alurohres (sprich, Hybridmotor) weit härter ausgelegt werden als ein mickriger Held1000, der da zufällig mal etwas zu hoch gehüpft ist... Viele Grüße, Thomas Merke: Wenn in diesem unserem Lande noch irgendwas funktioniert, dann die Bürokratie.  |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 849 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 21:17 Uhr: |
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Ich fürchte eher, diese Konstellation ist einfach nie berücksichtig worden... Das fürchte ich, wie oben schon angedeutet, eben auch, dass dieser sehr spezielle Fall nicht gesondert behandelt wurde. Schließlich wird es in der Realität selten vorkommen, dass eine Mehrstufenflug mit einer nicht-pyrotechnischen Unterstufe benutzt wird. Aslo, alles was nicht berücksichtigt ist, ist erlaubt, oder? Nein, das kann man so auch wieder nicht sagen. Ein Mehrstufenflug ist grundsätzlich nur Erlaubnisscheininhabern vorbehalten. Nun ist es aber die Frage, ob eine Raketen mit nicht-pyrotechnischem Booster und pyrotechnischer Oberstufe überhaupt als Mehrstufenflug zählt. Logisch gesehen ja klar ist das ein Mehrstufenflug, ist aber eben die Frage, ob das juristisch eben genauso aufgefasst wird. Und da dieser Fall vermutlich noch nicht eingetreten ist gab es deshalb bislang wohl keinen Regelungsbedarf und auch keine diesbezüglichen Urteile => rechtliche Grauzone Aber ein Hybrid gilt doch im Gesetzt nicht als Raketentreibsatz? Natürlich ist es Hybrid ein Raketentreibsatz. Die Frage ist nur, ob sich das o.g. Zitat vom Oli ausschließlich auf pyrotechnische Raketentreibsätze bezieht. Ist das nicht der Fall, dann ist es klar verboten. Und wenn keine Einschränkung auf pyrotechnische Treibsätze vorhanden ist, dann ist davon auszugehen, dass sämtliche Raketentreibsätze, also auch Hybride, bei der Mehrstufenregelung erfasst werden => verboten Ich denke da an eine Atrocam als DART, und da brauch ich nunmal nen Motor drin, dass der Schirm ausgeworfen wird. Hmm, also eine Fallschirm bekommst du auch ohne Motor ausgeworfen, wenn du es schaffst, einen Airstart eines D7er fertig zu bringen, dann wirst du auch eine Ausstoßladung zünden können, oder? Aber die Frage ist eh, welchen Sinn das macht: Willst du den Booster so groß/schwer machen, dass die Unterstufe kaum Höhe bekommt? Oder versuchst du mit einer Astrocam die Schallmauer zu durchbrechen (wenn sie bis dahin nicht schon zerbröselt ist)? Oder versuchst du ein Foto von deinem Startplatz aus 2 km Höhe zu machen? (wenn du denn deine Astrocam überhaupt wiederfindest, von dem Flug wirst du definitiv nichts mitbekommen und auch, ob auf dem Foto dann was erkennbar sein wird ist höchst zweifelhaft) |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 850 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 21:25 Uhr: |
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Auch wenn die Kombination beider Motoren aus Sicht des SprenG wider Erwarten wirklich nur unter T1 fällt, bleibt immer noch die Luftordnung: Mehrstufige Flüge benötigen eine Aufstiegserlaubnis vom zuständigen Luftamt. Das gilt ohnehin. Bei einem H/Ixxx wird die Aufstiegserlaubnis ohnehin sowohl auf Grund der Flughöhe also auch des Startgewichtes nötig sein, ob mit oder Astrocam an Bord dürfte fast schon egal sein ... Und wenn es hart auf hart kommt (sprich, ein Anwalt oder Polizeibeamter möchte sich unbedingt in der Terrorbekämpfung profilieren ), Das ist eben das Problem, bei ungeklärter Rechtslage wird man in der heutigen Zeit mit der allgegenwärtigen Angst vor Terroranschlägen leicht den Kürzeren ziehen wenn es hart auf hart kommt, und das kann dann auch ganz schön teuer werden ... @Thomas: hab ich mal wieder 2 sek zu spät abgeschickt  |