Estes alpha III Set aus den 80er ? Logout | Themen | Suche
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Bart
Neues Mitglied
Benutzername: Bart

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 10-2004
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 15:59 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

ersteinmal hallo an alle ,
habe bei meinem händler einige neue und orginal verpackte set´s gesehen , welche noch vom Umarex vertrieben wurden , mit 3 motoren , typ B6-4 herstelldatum laut aufdruck 1983 .
sind die denn noch verwendbar , oder gibt es vielleicht einen knall beim zünden ?

erwin

(Beitrag nachträglich am 31., Oktober. 2004 von bart editiert)
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Bart
Neues Mitglied
Benutzername: Bart

Nummer des Beitrags: 2
Registriert: 10-2004
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 18:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

so hier einmal ein bild des kartons .
Bild vom Set

(Beitrag nachträglich am 31., Oktober. 2004 von bart editiert)
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5875
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 18:47 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo und erstmal willkommen im Forum!

Also so lange die Motoren richtig gelagert wurden, spricht nichts dagegen. Ich würde mal einen Motor probehalber zünden und notfalls neue Motoren besorgen. Dem Bausatz selber kann ja nicht viel passiert sein.
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Magierfrank
Moderator
Benutzername: Magierfrank

Nummer des Beitrags: 1068
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 21:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Da schließe ich mich Olli ganz an. Einfach mal einen Motor so zünden. Aber in einer Halterung (Prüfstand)! Denn auch ein B-Motor kann schon ziemlichen Schaden anrichten.
Gruß Frank IMR-01026 DO6NV (LOC: JO60HS)

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Bart
Neues Mitglied
Benutzername: Bart

Nummer des Beitrags: 3
Registriert: 10-2004
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 22:35 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Noch ne Frage zu den Motoren ,
darf man die mit der post versenden ? ,
oder mit welchem Unternehmen sonst ?
müssen die deklariert werden als Sprengstoff nach § 27 ?
gibt es da eine Freigrenze ( Gewicht , Menge ) ?
erwin
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5877
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 06:51 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Versand ist normalerweise nur als Gefahrengut erlaubt. Schau mal in unser Rechtsforum, da wurde schon irgendwo darüber diskutiert.
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Joern
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 946
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 18:11 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

sind die denn noch verwendbar , oder gibt es vielleicht einen knall beim zünden ?

Wenn sie kühl, trocken und erschütterungsfrei gelagert wurden dürfte das kein Problem geben. Sicherheitshalber kannst du ja erstmal einen am Boden (sehr gut sichern!!) oder in einem Wegwerf-Modell testen, auch wenn dir das natürlich keine 100%-ige Gewissheit für die anderen Motoren gibt.


darf man die mit der post versenden ?

Nein, neuerdings ist dies nicht mehr gestattet. Per Post dürfen nurnoch Kleinstmengen Feuerwerk der Klasse I transportiert werden, nicht aber Pyrotechnische Gegenstände der übrigen Klassen (für uns besonders interessant PT1 und PT2).


oder mit welchem Unternehmen sonst ?

Alle Paketdienste, die Gefahrguttransporte anbieten, z.B. TNT, DPD, UPS, usw.


müssen die deklariert werden als Sprengstoff nach § 27 ?

Der §27 SprengG regelt nur den nichtgewerblichen Umgang mit Explosivstoffen der Klasse T2, mit der Gefahrguteinteilung hat der Paragraph nichts am Hut.
Deklariert werden muß das Paket als Explosivstoff der Lagergruppe "1.4 G" (+ Gefahrstoffschild (gelbe Raute mit den Buchstaben "1.4 G" + Explosivstoffsymbol auf dem Karton).


gibt es da eine Freigrenze ( Gewicht , Menge ) ?

Nein, die gibt es (leider, leider) nicht. Freigrenzen zum Postverkehr gibt es nur noch für Feuerwerk der Klasse I (5kg). Ansonsten gibt es nur Freimengenregelungen bei der Lagerung, nicht aber beim Posttransport. (bei Paketdiensten gibt es außerdem Höchstmengen, die transportiert werden dürfen)

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