Autor |
Beitrag |
Matthias_du
Neues Mitglied Benutzername: Matthias_du
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Samstag, 14. August 2010 - 21:48 Uhr: |
|
Hallo, ich heisse Matthias, bin 33, Lebensmitteltechniker. Wie manch andere habe ich Erfahrung im RC-Modellbau (Verbrennerautos) und bin allgemein technisch interessiert. Mein grösstes Hobby ist das Sondengehen mit einem Metalldetektor. Vor einer Woche kam bei einer Folge "Mythbusters" das Thema Raketen (hatten die Konföderierten im amerikanischen Bürgerkrieg Raketen?). Dabei googelte ich so rum und landete bei Modellraketen. Da die Kosten nicht allzu hoch waren, ertsand ich ein Estes Starterset "Riptide", mit denen ich heute meine ersten 3 Flüge machte. Dabei hatte ich zwar etwas Wind, aber mit etwas Richtung den Wind landete die Rakete im Umkreis von 20m, eine konnte ich sogar fangen. Das macht Spass! Natürlich will ich jetzt "grösser, höher,schneller" werden, mal schauen, was es auf dem deutschen Markt so gibt. Da stellt sich natürlich die Frage: Darf man in den Niederlanden grössere Motoren erwerben und fliegen ? Ich meine, ich wohne relativ Grenznah und kann drüben sogar günstiger tanken, was die Kosten wieder reinholt. Theorethisch könnte ich rüberfahren, Motoren kaufen, Raketen abfeuern, und dann ohne Import wieder nach Deutschland kommen. Wie ist die Gesetzeslage bei unseren westlichen Nachbarn ? Gruss an das Forum, Matthias aus Duisburg |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10611 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 14. August 2010 - 22:29 Uhr: |
|
Hallo Matthias, Glückwunsch zu Deinem Entschluss, dieses schöne Hobby zu betreiben! In den Niederlanden gibt es seit 2006 gesetzliche Regelungen für Modellraketen (nachdem es vorher ein geduldeter Schwebezustand war): http://www.europerocketry.com/index.php?id=307 In der Bibliothek findest Du dort ein Dokument des holländischen Verkehrsministeriums, das alle Regelungen enthält. Leider ist es auf holländisch und ich habe mich noch nicht durchgelesen. Aber vielleicht kannst Du die Eckpunkte daraus herauslesen und es hier reinposten, wäre mal interessant? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
René
Senior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 537 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 12:46 Uhr: |
|
@ Matthias_du Duisburg? Schau mal dort nach > Veranstaltungen > "October Sky" am Samstag, den 9.Oktober. Nur 30 min von Dir die B 57 hoch, oder die A3 bis Abf. Rees, oder die A 57 bis Abfahrt Goch. Bist herzlich eingeladen. (Beitrag nachträglich am 18., August. 2010 von René editiert) Alkohol ist keine Lösung, jedoch ein gutes Lösungsmittel ;)
|
Matthias_du
Neues Mitglied Benutzername: Matthias_du
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 15:47 Uhr: |
|
Hallo René, super, da bin ich gerne dabei. Gruss, Matthias |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10622 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 16:21 Uhr: |
|
Hallo ihr beiden, leider bin ich aus dem niederländischen Dokument von oben nicht ganz schlau geworden. Muss glaube ich noch einen Holländischkurs nehmen :-) Falls einer von Euch ein bischen Niederländisch versteht, würde ich mich freuen, wenn Ihr die Eckpunkte (erlaubnisfrei bis usw.) hier posten könntet? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
René
Senior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 540 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 16:52 Uhr: |
|
Die Regelungen sind sei 2006 wieder verändert. Der Text der da im eurocketry Forum steht ist nicht mehr gültig. Jetzt kommt´s dicke: Quelle: Wird so gesagt und gefordert von maßgeblichen Veranstaltern holländischer Flugtage: Seid 2010 müssen Ausländer entweder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der NL (!) Polizeibehörde vorweisen ( wie soll man blos da daran kommen - sooon Quatsch ) oder ( als Deutscher )in Besitz eines deutschen T2 Scheines sein, der dann wieder ersteres unnötig macht. Bist Du Pole, oder Engländer, oder Däne, wo es keine T2 Scheine gibt, brauchst Du immer eine Unbedenklichkeitsbesch. der holl. Polizei. Motoren mitbringen, das geht schon garnicht, die müssen dort bestellt und von dortigen Berechtigten eingelagert werden bis du sie dort selbst verfliegen kannst. Tschüss Holland.-----
Alkohol ist keine Lösung, jedoch ein gutes Lösungsmittel ;)
|
Matthias_du
Neues Mitglied Benutzername: Matthias_du
Nummer des Beitrags: 3 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 16:57 Uhr: |
|
Und wie stehts mit der Aufstiegsgenehmigung aus? Darf jederzeit jederorts gestartet werden? Ich meine, ich hätte da was von 450 m gelesen...? |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10626 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 17:00 Uhr: |
|
Also das auf EMR vorliegende Dokument ist von 2006 und die Quelle ist die DRRA, also die holländischen Modellraketenflieger. Ich hoffe doch, dass diese Infos, die auf deren Webseite veröffentlicht wurden, noch aktuell sind? Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich auf erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Flüge? Hast Du evtl. ein Dokument zur Hand, das aktueller ist? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
René
Senior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 542 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 17:03 Uhr: |
|
a. Nein . K. van Trills Text IST überholt b. auf ALLE Flüge wenn man keinen T2 Schein hat. c. nein. Alkohol ist keine Lösung, jedoch ein gutes Lösungsmittel ;)
|
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10630 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. August 2010 - 17:31 Uhr: |
|
Ok, ich bin da nicht so ganz informiert, wie das dort momentan läuft. Ich habe mal bei Klaas-Jan angeklingt, vielleicht hat er noch mehr Infos? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Drramember
Neues Mitglied Benutzername: Drramember
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 12:03 Uhr: |
|
Oliver and others, In NL we have two sorts of modelrockets: Small(LPR + MPR) and big(HPR) ones(kleine en grote). The small ones(LPR + MPR) you can fly nearly free. You have to be a member of a rocket association, or fly with someone who is. So flying on a DRRA launchday is no problem for German modelrocketflyers(http://www.drra.nl). Hereby you are invited to come and try. The only thing you have to do is to sign a responsibility statement(you are responsible for your rocket(flights)) and adhere to their rules of safety. But hé, when you are going to make a parachute jump, or drive a cart, you have to do the same. So, there's nothing new to it. Engines A till E are 1.4 classified(blackpowder, Estes/Quest/Weco) for transport and can be used without problems. (private persons do not need a transport license for that) Small models have a weight limit of 1500grams. Engine propellent mass is limited to 125 grams total. The heigth to obtain with the models is limited to 450 meters. We at DRRA hold that border. The law(Dutch modelrocketry rules) says it is not presumable that a rocket goes higher then that. But does not forbid it. Of course we are not allowed to fly near major airfields. For the smaller ones we have the obligation to let the airfield know we are going to launch. We do not need their permission(!) and if we wanted we could launch near the fence. Their are some other minor rules we have to follow: Put your name on the model. Make a flight prediction(nothing says you have to proof you did so). It is as simple as: knowing what your modelrocket does. Build a flyworthy model, which does not unintended fall apart. Normal sense things, I think. The big models(HPR) have much, much stronger regulations. They have a weight between 1500 and 35000 grams. You always need permission to fly such models from the Ministerium. (a Dutch HPR association, so the big model category, has this possibility at this moment for a few limited locations). For engines in the higher class, from F, or composite engines, you need a clearance for having and handling the engines. Foreigners cannot(for now) get such a license(W.E.C.G. Erkenning). Written document of good behaviour, etc. Indeed, order your engines at one certain company, and fly them on the spot. So that is not very cheerfull I think. For the small modelrockets we do not have this whole show and you are invited to come and launch. Visit the http://www.drra.nl website for this. Example: If you want to launch a model of let's say 400 gramms, 80mm*1000mm, with three D12 engines, it is no problem. Do you want the same with an F or G engine, then someone with a Dutch WECG erkenning(big engine license) has to handle the motor, prepare and lauch for you at this time. At the DRRA, we do not launch big(HPR) models. But, fun starts at the bottom I would say... Have a nice day! Klaas-Jan van Til DRRA This contribution is not intended to offend or abuse people, so don't cut of my head, chop my fingers, or anything else. I'm just a simple guy, who doesn't know better... |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10640 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 19:42 Uhr: |
|
Hallo Klaas-Jan, ich hoffe es ist ok, wenn ich auf deutsch antworte? Danke Dir für die Klarstellung! Das mit den erlaubnisfreien Flügen hört sich ja doch schon besser an. Macht ja auch wenig Sinn, wenn jemand, der in Deutschland keinen T2-Schein hat, weil er erlaubnisfrei fliegt, den dann bei Euch bräuchte. Wenigstens könnt Ihr in den Niederlanden bis 125 Gramm und bis E-Motoren erlaubnisfrei fliegen. Davon kann man in Deutschland mit dieser blödsinnigen 20-Gramm-Grenze nur träumen! Ich hoffe nur, dass nicht ab 2013 die derzeit nur auf Deutschland beschränkte 20-Gramm-Grenze durch die EU-Harmonisierung auch in den Niederlanden und allen anderen Ländern eingeführt wird (siehe auch EMR Forum)? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Drramember
Neues Mitglied Benutzername: Drramember
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 13:55 Uhr: |
|
Hallo Oliver, A-D motoren sind ADR 1.4S/G(versand classification). Estes/Quest haben 1.4S, WECO hat 1.4G. Zufolge Europäischen gesetze, darf mann die motoren benützen. Da ist auch noch keine CE markierung benötigd(ausgenommen). In Deutschland sind die D12 motoren aber leider einmal nicht durch eine BAM prüfung gekommen. Deshalb hat mann die brenstoffgrenze auf 20 gramm gestellt(soweit ich weiss). E motoren sind 1.4C Dass ist immer noch 1.4, aber hat etwas schwerere transport bedingungen(soweit ich weiss). In die Niederlände wird ein neuer gesetz vorbereitet(2013) wo alles von 1.4 auf ein haufen geht. Ausnahmen da gelassen(feuerwerk). KJ |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10643 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 19:09 Uhr: |
|
quote:In Deutschland sind die D12 motoren aber leider einmal nicht durch eine BAM prüfung gekommen.
Der D12-5 hat eine BAM-Zulassung. Nutzt allerdings nichts, da der eingetragene Importeur Ripmax T2-Motoren nicht handlen kann (keine benötigte Fachkunde nach §7 SprengG, Beschränkungen im Verkauf/Transport, unwirtschaftlich durch zu kleine Zielgruppe) und daher die Motoren nicht anbietet. Die 20-Gramm-Grenze selbst wurde in den 70ern aufgestellt. Die genauen Gründe liegen im Dunklen. Die natiolen Bestimmungen in der EU laufen übrigens 2013 aus. Ab da gilt das neue EU-Recht, also Einstufung in P1 und P2, und es kann gut sein, dass dann alle Motoren ab 20 Gramm wie in Deutschland als P2 und damit erlaubnispflichtig eingestuft werden. Daher sollten wir uns schon jetzt mit dem Thema beschäftigen. Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Matthias_du
Neues Mitglied Benutzername: Matthias_du
Nummer des Beitrags: 4 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 19:15 Uhr: |
|
Na, dann sind wir Deutschen die einzigen, die sich nicht verschlechtern. |
Holger_t
Senior Mitglied Benutzername: Holger_t
Nummer des Beitrags: 242 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 19:57 Uhr: |
|
Hallo Oliver, kleiner Nachtrag, ich habe z.Zeit noch ca 20 Pakete D12-5 am Lager! Gruß Holger (Beitrag nachträglich am 20., August. 2010 von holger_t editiert) www.rocket-onlineshop.de
|
René
Senior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 549 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 21:00 Uhr: |
|
18 Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
|
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10647 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 21. August 2010 - 21:02 Uhr: |
|
@Matthias, das ist der einzigste Trost @Holger, Danke Dir für den Hinweis! Außer wenn Rainer alle aufkauft Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Gexx
Junior Mitglied Benutzername: Gexx
Nummer des Beitrags: 29 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2010 - 13:07 Uhr: |
|
quote:Die 20-Gramm-Grenze selbst wurde in den 70ern aufgestellt. Die genauen Gründe liegen im Dunklen.
Laut BAM sind die 20g einfach von der bestehenden 20g Regelung bei Feuerwerkskörpern übernommen worden. Eine sicherheitstechnische Betrachtung gab es dabei nicht. Das allein ist schon völliger Unsinn. Das wird sich aber (hoffentlich) ändern. Die P1 -Klasse sind ja pyrotechn. Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr ausgeht. Im Umkehrschluss heißt das, für alle P2- Einstufungen muss (theoretisch) eine höhere Gefahr nachgewiesen werden. Grüße Robert |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10704 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2010 - 16:21 Uhr: |
|
quote:Laut BAM sind die 20g einfach von der bestehenden 20g Regelung bei Feuerwerkskörpern übernommen worden.
Davon gehe ich auch aus. Warum sich allerdings an diesen Grenzwert angelehnt wurde, ohne eine Risikoanalyse durchzuführen und aus welchem Anlass dieser Wert überhaupt eingeführt wurde, ist bis heute unklar. Ich bin gespannt, an welchen Erfordernissen sich die P1/P2 Kategorisierung in der Praxis orientieren wird? Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Gexx
Junior Mitglied Benutzername: Gexx
Nummer des Beitrags: 31 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Freitag, 10. September 2010 - 16:53 Uhr: |
|
Rein vom Logischen müsste man von ausgehen, dass alle derzeit erlaubnisfreien Motoren in P1 gehen müssen. (sofern pyrotechn.Gegenstand) Denn von ihnen kann nur eine geringe Gefahr ausgehen, da ja jetzt schon erlaubnisfrei. Interessant ist dann eher der Blick nach oben. Warum geht von einem Estes D12, welcher nur minimal über 20g liegt, eine höhere Gefahr aus? Auf die Begründung bin ich gespannt Grüße |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10724 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Montag, 13. September 2010 - 16:12 Uhr: |
|
Auf die Begründung warten wir theoretisch ja seit 30 Jahren Grüsse Oliver, IMR-01001
|
Drramember
Neues Mitglied Benutzername: Drramember
Nummer des Beitrags: 19 Registriert: 08-2010
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juni 2011 - 11:26 Uhr: |
|
Auf die DRRA(Niederlande) Flugtage sind meistens D-Motoren zu bekommen und kann man auch selbst deine Modelle fliegen. Würde mal schön einige von euch dort zu sehen. Klaas-Jan
|