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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 4084
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Montag, 15. Dezember 2003 - 22:00 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Vor einigen Wochen lief das Gerücht um, die BAM will in Zukunft die Bestimmungen für Ausnahmebewilligungen gemäß § 5 Abs. 3 des SprengG
ändern und nur diese nur noch für sportliche Wettbewerben ausstellen.

Das ist ausdrücklich falsch! Ich habe mich explizit zu diesem Thema bei der BAM erkundigt und es kam heraus, daß die BAM von sich aus niemals beabsichigt hatte, die bisherige Praxis einzuschränken, Bewilligungen für sportliche wie auch für nicht-sportliche Flugtage zu vergeben! Die Initiative ging im Gegensatz dazu, wie mir die BAM versicherte, von einigen Raketenfliegern aus, die bei der BAM um eine Einschränkung der bisherigen Praxis zugunsten der Sportflieger baten. Die BAM hat natürlich auch erkannt, daß dies eine unverhältnismäßige Benachteiligung aller Raketenflieger, die nicht Wettbewerbe fliegen, wäre. Es spricht, außer Konkurrenzbehinderung, auch nichts dafür, normale Flugtage ohne Wettbewerbsbetrieb zu benachteiligen.

Hier noch ein schriftliches Originalzitat der BAM vom Oktober zur zukünftigen Situation bei Ausnahmebewilligungen:

Ausnahmebewilligungen gemäß § 5 Abs. 3 des SprengG

Ausnahmebewilligungen vom Erfordernis der Zulassung gelten ausschließlich für Modellraketenmotore der Klassen T1 und T2 und deren Anzünder. Zuständig hierfür ist ebenfalls die BAM. Raketenmodellsportvereine können diese bei der BAM für die Durchführung von nationalen, internationalen Wettbewerben und Raketenmodellflugveranstaltungen beantragen. Für die Beschaffung der benötigten Raketenmotore ist der durchführende Verein bzw. Veranstalter verantwortlich. Die Einhaltung der Beschränkungen und Auflagen der Ausnahmebewilligung obliegt ebenfalls dem verantwortlichen Verein bzw. Veranstalter.


Den Versuch, "unsportlichen" Flugtagen das Wasser abzugraben, möchte ich gar nicht weiter kommentieren und auch keine Namen nennen. Es ist einfach nur unsportlich im wahrsten Sinne des Wortes!

Zum Glück ist jetzt klar, daß auch 2004 Freizeit-Flugtage ohne sportlichen Charakter weiterhin unter den genannten Vorraussetzungen für pyrotechnische Gegenstände (Motoren bis 75 Gramm) eine solche Bewilligung bekommen. Für Explosivstoffe (ab 75 Gramm) gibt es keine mehr, da diese inzwischen EU-weit geregelt sind (siehe Übersicht). Meiner Einschätzung nach wirds auch für pyrotechnische Gegenstände keine mehr geben, sobald auch diese EU-weit harmonsiert sind (CE-Zeichen etc.) und man damit solche Motoren aus dem EU-Ausland verbringen (=importieren) darf.

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