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Twister0815
Neues Mitglied
Benutzername: Twister0815

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 03-2005
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 01:57 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi all,
ich bin mir bewusst, dass das Forum hier "nicht ganz" zu meiner Frage passt und bitte um Nachsicht.
Ich komme eher aus der Feuerwerk-und Pyroecke.
Nun ist ein rechtliches "Problem" aufgetaucht, bei dem ich nicht so genau weiß, ob es einfach nur illegal ist, oder ob es ein "Schlupfloch" in den Gesetzen gibt:
Die gute alte grüne und zugelassene Anzündlitze (Visko), die ja oft den T1-Motoren beiliegt, wird in großer Zahl als Nutzlast mitgeführt und durch die Ausstoßladung gezündet.So kommt es zu einem ausgedehnten Flimmereffekt.
Die Frage stellt sich nun, ob die Verwendung eines Motors zum "Feuerwerksbau" verboten ist...
Gruß Twister
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Joern
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 1010
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 02:34 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Frage stellt sich nun, ob die Verwendung eines Motors zum "Feuerwerksbau" verboten ist...

Ja, ist es.
Die Modellraketen-Motoren haben eine Zulassung, die auf einen bestimmten Einsatzzweck (hier Antrieb von Modellraketen) begrenzt ist. Mit dem Verbinden des Treibsatzes mit einem weiteren pyrotechnischen Satz erlischt automatisch die Zulassung, so dass du wieder einen Kl.IV-Artikel in Händen hast. Auch die Visko ist nur zu Zündzwecken und nur für die Motoren, denen sie beiliegen, zugelassen.
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Twister0815
Neues Mitglied
Benutzername: Twister0815

Nummer des Beitrags: 2
Registriert: 03-2005
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 03:00 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ui ,das ging ja fix :-))
Danke. Ich denke, ich hab´s verstanden: Die eine Litze ist zum anzünden des einen Motors zugelassen; nicht um mit einem Motor 100 Litzen zu zünden...das ist nicht "bestimmungsgemäß" und führt daher zum Erlöschen der T1-Zulassung.
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Joern
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 1012
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 13:45 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ui ,das ging ja fix :-))
Klar, wir stehen Tag und Nacht bereit :-) :-)

Die eine Litze ist zum anzünden des einen Motors zugelassen; nicht um mit einem Motor 100 Litzen zu zünden...das ist nicht "bestimmungsgemäß" und führt daher zum Erlöschen der T1-Zulassung.

Exact, genau so ist es.

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