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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied
Benutzername: Hugo

Nummer des Beitrags: 35
Registriert: 10-2001
Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2004 - 19:31 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ich habe es mir gerade mal angetan, etwas in der Sprengstoffverordnung zu lesen und bin dabei im "Anhang zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)" auf den Unterpunkt 4.3 der die "Aufbewahrung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen" regelt, gestoßen.

Meine Fragen: Ist das der richtige Abschnitt, der auf den normalen Modellraketenflieger (Privatperson, nicht gewerblich, kleine Mengen, Aufbewahrung zu Hause) zutrifft?

Wenn ja, stimmt das dann tatsächlich, dass man die Treibsätze zwar in unbewohnten Räumen aufbewahren muss, dafür aber stolze 10kg brutto erlaubt sind!?

Außerdem muss der Raum 'geeignet' sein, es müssen Maßnahmen gegen Diebstahl getroffen werden, ich muss bei Gefahrenabwehr den Ort bekannt geben, Maßnahmen treffen, dass es nicht wärmer als zulässig wird, darf dort nicht rauchen und kein offenes Feuer haben, keine sonstigen leicht entzündlichen Materialen dort aufbewahren, muss geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung da haben und eine sichere Verpackung verwenden!?

Ich wohne in einer normalen Wohnung und habe keinen extra Raum für Explosivstoffe

Wo soll ich meine paar Treibsätze jetzt aufbewahren? Reicht es wenn ich sie in die Abstellkammer verfrachte? Da hab ich aber schon Putzmittel etc. die sich entzünden könnten… Und gilt der Feuerlöscher, der im Haus angebracht ist als Brandbekämpfungseinrichtung? Bisher hatte ich meine Treibsätze in einer einfachen Metallkiste, ist das eine geeignete Verpackung?



Ich find das ist ziemlicher Overkill dieser Gesetzeswust, ist es denn wirklich nötig das so penibel zu handhaben? Wo und wie lagert ihr eure Treibsätze?

Danke
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Jörn Martens
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 874
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 30. Mai 2004 - 20:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ist das der richtige Abschnitt, der auf den normalen Modellraketenflieger (Privatperson, nicht gewerblich, kleine Mengen, Aufbewahrung zu Hause) zutrifft?

Genaugenommen müßte der Abschnitt 4.2 "Aufbewahrung von Explosivstoffen" der zutreffende sein.


Wenn ja, stimmt das dann tatsächlich, dass man die Treibsätze zwar in unbewohnten Räumen aufbewahren muss, dafür aber stolze 10kg brutto erlaubt sind!?

Richtig, wohlgemerkt aber Brutto, also samt Hülsen und Verpackung. Sind die Treibsätze (nur T1) aber in einer Verpackung nach §22 Abs.2 der 1. SprengV, dann sind sogar 40kg erlaubt. D.h. wenn die Treibsätze in der ungeöffneten Verpackung (strenggenommen verliert die Verpackung mit dem Öffnen ihre Zulassung, d.h. wenn die Packung schonmal geöffnet war, dann gelten sie nicht mehr als originalverpackt!) sind, dann dürfen's auch 40kg (brutto) sein. Nach 4.2 (1) dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Treibsätze nebeneinander gelagert werden, d.h. max. 40 kg (brutto) in der Originalverpackung und max. 10kg (brutto) nicht in der Originalverpackung. Werden nur originalverpackte Treibsätze gelagert, dürfen also insg. 50kg (brutto) gelagert werden.


es müssen Maßnahmen gegen Diebstahl getroffen werden

Ja, der Raum muß absperrbar und nicht für Unbefugte zugänglich sein.


ich muss bei Gefahrenabwehr den Ort bekannt geben

Auch das stimmt, im Falle eines Brandes mußt du z.B. die gerufene Feuerwehr über das Vorhandensein von Explosivstoffen informieren.


Maßnahmen treffen, dass es nicht wärmer als zulässig wird

Die Temp. darf die max. Temperatur von 75°C nicht überschreiten, das sollte sich in Gebäuden eigenlich sicherstellen lassen. :-)


Ich wohne in einer normalen Wohnung und habe keinen extra Raum für Explosivstoffe

Brauchst du ja auch garnicht, gerade das ist ja Sinn und Zweck der Klein(st)mengenregelung. Der Lagerraum darf nur kein Wohnraum sein, d.h. der Raum darf nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt und geeignet sein. Du darfst also z.B. weder im Schlafzimmer noch im Wohnzimmer lagern, eine Abstellkammer oder ein Kellerraum sind aber z.B. erlaubt.


Reicht es wenn ich sie in die Abstellkammer verfrachte?Da hab ich aber schon Putzmittel etc. die sich entzünden könnten…

Im Prinzip: ja.
Die Lagerung darf nicht "in unmittelbarer Umgebung von leicht entzündlichen und brennbaren Materialien" , wobei die "unmittelbare Nähe" nicht näher definiert ist (die Anlagen 1-4 über die Mindestabstände treffen nicht zu). Wenn aber die Treibsätze in einer Metallkiste verpackt und nicht direkt neben literweise leichtentzündlichem Material steht, sehe ich keine Probleme.


Und gilt der Feuerlöscher, der im Haus angebracht ist als Brandbekämpfungseinrichtung?

Ja, ein in unmittelbarer Nähe und leicht zugänglich angebrachter (6kg Pulver-) Feuerlöscher ist bei Klein(st)mengen ausreichend. Wenn der Feuerlöscher aber weit entfernt angebracht ist, dann wird das schon problematischer => also möglichst in der Nähe anbringen.
(BTW: Der Lidl hat nächste Woche einen Pulverlöscher für 19,99 Euro:-))


Bisher hatte ich meine Treibsätze in einer einfachen Metallkiste, ist das eine geeignete Verpackung?

Ja, zusätzlich muß außen auf der Kiste noch das Gefahrensymbol nach §14 Abs.1 Nr.5 der 1. SprengV(E = Explosionsfähig) sowie die Lagergruppe (bei Treibsätzen: 1.4) dauerhaft und sichtbar angebracht werden.


Ich find das ist ziemlicher Overkill dieser Gesetzeswust, ist es denn wirklich nötig das so penibel zu handhaben?

Naja, im Prinzip finde ich die Regelung schon ganz sinnvoll, schließlich dient sie der eigenen Sicherheit und die Auflagen sind doch eigentlich auch für Privatpersonen allesamt erfüllbar, oder?
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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied
Benutzername: Hugo

Nummer des Beitrags: 36
Registriert: 10-2001
Veröffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 01:57 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Genaugenommen müßte der Abschnitt 4.2 "Aufbewahrung von Explosivstoffen" der zutreffende sein.)

Stimmt, das hatte ich übersehen, laut Definition in 1.1 des Anhangs sind "Treibstoffe (Treibladungspulver, Treibladungen, Raketentreibstoffe)" echte Explosivstoffe.

Die zu ergreifenden Maßnahmen waren mir schon klar, ich war mir nur nicht ganz sicher wie das in der Praxis genau zu erfüllen ist.

Nun habe ich mir noch dieses Symbol ausgedruckt und die Kiste entsprechend gekennzeichnet, ich denke jetzt sollte alles richtig sein.

Danke!
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Thomas Steier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 292
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 14:52 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Christoph,

hol Dir doch bei irgendeinem "Military-Discounter" (wie z.B: Ranger-Shop oder Kotte & Zeller) eine alte Munitionskiste aus Metall oder Kunststoff. Die Dinger sind schon auf die Lagerung von feuergefährlichem Material ausgelegt und entsprechend beschriftet und es gibt sie in allen Größen sowie mit Tragegriffen (wichtig, wenn Du C- und D-Motoren hamstern willst... ). Außerdem haben sie i.d.R. eine Gummidichtung - soll heißen, wenn Du noch einen Beutel "Silicagel" reinlegst, brauchst Du Dir die nächsten 20 Jahre keine Gedanken über feucht gewordene Treibsätze zu machen.

Man sollte aber natürlich nicht gerade (auch, wenn es legal ist) mit so einer Kiste in der Hand und einem Turban auuf dem Kopf durch die Innenstadt schlendern...

Viele Grüße,
Thomas
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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied
Benutzername: Hugo

Nummer des Beitrags: 37
Registriert: 10-2001
Veröffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 21:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Diese gebrauchten Munitionskisten sind ja wirklich spottbillig, das hätte ich nicht gedacht bei den Preisen, die normale Alukisten z.B. von Zarges kosten.

Da werde ich mir wohl eine zulegen, bei Kotte&Zeller wollte ich sowieso mal etwas bestellen.

Man sollte aber natürlich nicht gerade (auch, wenn es legal ist) mit so einer Kiste in der Hand und einem Turban auuf dem Kopf durch die Innenstadt schlendern...

So legal ist das gar nicht unbedingt, und deswegen erst recht nicht zu empfehlen; hier ein ähnlicher Fall:

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,298895,00.html

Danke für den Kisten-Tipp!
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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied
Benutzername: Hugo

Nummer des Beitrags: 41
Registriert: 10-2001
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2004 - 19:05 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo - ich noch mal -

heute habe ich meine Lieferung über 12 Munitionskisten von ranger-shop.de erhalten (50 Euro insgesamt).

Also die Kisten sind schon wirklich cool, aber "gebraucht", wie im Shop angegeben, ist überhaupt kein Ausdruck für den Zustand dieser Kisten.
Sie sehen eher aus, als hätten sie einmal Vietnam hin- und zurück hinter sich. Sie sind verdreckt, verstaubt, mit Spinnweben bedeckt, verrostet, eine ist orange angepinselt und eine andere eingedellt :-(

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