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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2632 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 15:34 Uhr: |
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Ich habe gerade gesehen, daß diesen Monat eine Änderung des Sprengstoffgesetzes und dazugehöriger Vorschriften in Kraft getreten ist: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3434.pdf Eine etwas verständlichere Erläuterung kann man hier finden: http://www.sprenginfo.com/hilger.pdf Ich habe es nur kurz überflogen, aber was Modellraketen angeht so gibt es nur zwei kleine Verbesserung. Erstens wird wohl, wenn ich es richtig verstanden haben, in Zukunft kein T2-Schein mehr für Zünder benötigt. Zweitens hat man die Lagermengen heraufgesetzt. Sehe ich das falsch oder sind damit die geplanten Änderungen im Sprengstoffrecht bereits gelaufen? Ich bin doch überrascht: Soweit ich weiss sollten doch im Herbst Gespräche anlaufen, bei denen auch die 20-Gramm-Grenze angesprochen werden sollte? Stefan, weißt Du näheres? |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2474 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. November 2002 - 13:57 Uhr: |
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Hm, schon erstaunlich, das diese Meldung überhaupt keine Reaktion hervorruft. Da hat uns das Innenministerium anscheinend richtiggehend "überfahren", trotz Zusage offenbar niemanden benachrichtigt und fast schon heimlich, kurz vor der Wahl, eine Änderung des Sprengstoffgesetzes durchgedrückt, das (bis auf ein bis zwei Kleinigkeiten) keine Verbesserungen für die Modellraketenflieger bringt. Und dann bleiben alle stumm, obwohl hier jahrelang nach einer Änderung bei der 20-Gramm-Grenze etc. geschrien wurde? |
   
Thomas Stach
Mitglied Benutzername: Rocketom
Nummer des Beitrags: 95 Registriert: 08-2002
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. November 2002 - 15:05 Uhr: |
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Stumm? Ich würde sagen, sprachlos! Stefan, Du wusstest auch nix? Aber wo sind die Verbesserungen? In der Zusammenfassung heisst es: "Infolge der Innovationen im Bereich des Handels und auch der Automobilindustrie war es notwendig, die Aufbewahrungsvorschriften für Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II, un T neu zu regeln. Diese pyrotechnischen Gegenstände wurden aus der Anlage 6 zur 2. SprengV herausgenommen und in einer neuen Anlage 6a eingestellt. Darüber hinaus wurde in die Tabelle die Aufbewahrung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse PT2 aufgenommen. Diese Tatsache ist zumindest für alle Theater und Bühne interessant, die mit PT2-Artikeln arbeiten und über kein zugelassenes Lager verfügen. Dies hat sowohl für den Handel als auch für die Industrie den Vorteil, dass man sich auf die örtlichen Gegebenheiten flexibler einstellen kann..." Heisst das, dass mein lokaler Raketendealer jetzt einfacher T2-Motoren hinlegen kann, sofern er denn den §7er hat? Sonst habe ich nix gefunden...
20 Gramm-Grenze wegsprengen!!!
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Johannes Haux
Moderator Benutzername: Johannes
Nummer des Beitrags: 119 Registriert: 10-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. November 2002 - 15:18 Uhr: |
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Hi Tom, da die Raketenmotoren jetzt nicht mehr T2 sind sondern RG und die -0 Brenner evtl. Sprengstoff und kein Raketenmotor wird sich nichts aendern (evtl. sogar verschlechtern). @Oliver, Was haetten wir sagen sollen? Ist alles traurig genug. Gruss Johannes |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2541 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. November 2002 - 01:01 Uhr: |
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OK, ich war mir nicht sicher, ob es überhaupt jemand gelesen oder mitbekommen hatte. Stefan, hast Du inzwischen Zeit gefunden, mal beim Innenministerium anzurufen und herauszufinden, was da gelaufen ist? Oliver fliegt zum Mars auf Ticket No. 3147793
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Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 401 Registriert: 08-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. November 2002 - 15:51 Uhr: |
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Sooooo, nach langem Probieren bin ich endlich mal wieder zu dem zuständigen Mann im Innenministrium durchgedrungen... Also: Die eben über uns ergangene Novellierung war so eine Art "Notfallmaßnahme" im Zuge der EU-Harmonisierung gewisser Dinge (v.a. im Bereich Großfeuerwerk wo die Leute jetzt über eine ganze Reihe Einschränkungen stöhnen). Irgendwann später soll eine "große Novelle" kommen, wo das derzeitige Flickwerk wieder etwas homogener gemacht werden soll und wo wir auch unsere Chance bei der 20g-Grenze bekommen sollen. Es ist aber auch schon wieder absehbar, daß davor wegen derzeit in den EU-Komissionen gärender Vorgänge noch mindestens eine "kleine Novelle" vorgeschoben werden muß (wo dann viele andere Bereiche der pyrotechnischen Sätze und Gegenstände das Schicksal unserer Raketenmotoren teilen werden und rechtlich und zu den Explosivstoffen geschlagen werden). Einen genauen Zeitrahmen konnte man mit nicht nennen, nur daß es ganz sicher noch einige Zeit dauern würde. Sieht also so aus, als bräuchten wir noch eine Zeit lang BAM-Ausnahmegenehmigungen für unsere Flugtage... |
   
Florian Grassegger
Junior Mitglied Benutzername: Shooter
Nummer des Beitrags: 38 Registriert: 10-2002
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. November 2002 - 17:06 Uhr: |
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Hallo zusammen, von einer Änderung des Sprengstoffgesetzes hab ich hier im Forum schon so einiges gelesen. Mich würde mal interessieren wie das konkret im Bezug auf die 20g-Grenze aussehen könnte. Welche neue Grenze dürfen wir evtl. erwarten? Wird es evtl. auch Änderungen im Bezug auf Clusterung geben. Ist schon ungefähr abzusehen wie viele Jahre man sich noch gedulden muss? Und zu guter letzt, kann man Vorschläge, Kritik etc. irgendwo einreichen? Flo
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Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 402 Registriert: 08-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. November 2002 - 18:14 Uhr: |
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Hallo Florian, das alles wird noch Gegenstand zäher Verhandlungen mit den zuständigen Stellen sein...
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Frank Blessmann
Senior Mitglied Benutzername: Magierfrank
Nummer des Beitrags: 333 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2003 - 12:27 Uhr: |
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Hoffentlich tut sich bald mal was! Gruß Frank IMR-01026
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