Rohrstarter Logout | Themen | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Rohrstarter « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Bucho
Aktives Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 154
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Montag, 29. November 2004 - 18:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Moinmoin!

Frank hat in einem anderen Thread die Vermutung geäußert, daß es verboten sei, Raketen aus Rohren zu starten. Wisst ihr näheres dazu?

Gruß
Per Aspera Ad Astra
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5971
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Montag, 29. November 2004 - 23:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich weiß momentan nicht, worin ein "Verbot" liegen würde? Weder die gesetzlichen Bestimmungen noch der Sicherheitskodex geben dazu was her?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Magierfrank
Moderator
Benutzername: Magierfrank

Nummer des Beitrags: 1143
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 00:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich habs einfach mal irgendwo gehört. Leider weiß ich nicht mehr wo. Denkbar wäre, daß man so auf einfache weise eine art Panzerfaust bauen kann und somit recht zielgenau ein Projektiel abfeuern kann.

Aber wie gesagt, nichts genaues weiß ich nicht.
Gruß Frank IMR-01026 DO6NV (LOC: JO60HS)

SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thsteier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 409
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 19:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das Problem kommt aus einer anderen Ecke. Nur mal auf die Schnelle (bei Gelegenheit muß ich mal den konkreten Text ausfindig machen):

Irgendwo im neuen Waffengesetz gibt es einen Passus, daß sinngemäß jede Vorrichtung, bei der ein Projektil durch einen Lauf befördert wird, erstmal als Schußwaffe eingestuft ist. Dabei spielt die Art des Antriebs keine Rolle.

Böse Zungen behaupten nun, die ganze Geschichte sei deswegen so weit ausgelegt worden, um möglichst in allen denkbaren Fällen (zB auch bei Kartoffelkanonen und ähnlichem) eine rechtliche Handhabe zu besitzen...

Aber wie gesagt, ist erstmal nur aus dem Gedächtnis, also nagelt mich nicht auf den exakten Wortlaut fest

Viele Grüße,
Thomas
[DH5DS, loc.JO70DW] [IMR-02017]
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thsteier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 413
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 20:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Gerade gefunden:

WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Abschnitt 1.1 Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


www.wacht.de.

Fazit: Bei einer derart schwammigen Formulierung dürfte die Entscheidung im Einzelfall beim jeweiligen Richter liegen - und ich fürchte, spätestens seit "Leipzig" und 9/11 greift man lieber einmal zuviel durch als einmal zuwenig. Man muß ja schließlich beweisen, daß man alles menschenmögliche tut, um die Bürger vor sich selbst zu schützen...

Viele Grüße,
Thomas
[DH5DS, loc.JO70DW] [IMR-02017]
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5974
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 21:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, das ist wirklich sehr schwammig. Was versteht man z.B. unter einem "Lauf"? Dürfen wir etwa in Zukunft keine Unterwasserrakete mehr aus einem Silo heraus starten?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Bucho
Aktives Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 155
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 21:10 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Unterschied liegt doch eigentlich darin, daß bei einer Schußwaffe das Projektil durch den Lauf geführt und vor allen Dingen beschleunigt wird. Bei einer Modellrakete ist das Rohr nur zur Verpackung da, es ist nicht funktionierende Komponente des Systems. Geführt wird eine Rakete ja auch nicht durch das Rohr selber, sondern durch eine Schiene oder Stange innerhalb des Rohrs.
Per Aspera Ad Astra
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Magierfrank
Moderator
Benutzername: Magierfrank

Nummer des Beitrags: 1149
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 21:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Habe mich vielleicht ein bischen umständlich ausgedrückt. Aber Sinngemäß habe ich das auch so gemeint. Im Prinzip gilt das Ding dann als Schußwaffe und unterliegt dem Waffengesetz.
Gruß Frank IMR-01026 DO6NV (LOC: JO60HS)

SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Magierfrank
Moderator
Benutzername: Magierfrank

Nummer des Beitrags: 1150
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 21:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Geführt wird eine Rakete ja auch nicht durch das Rohr selber, sondern durch eine Schiene oder Stange innerhalb des Rohrs.



Auch bei deinem Panzer?
Da ist es eigentlich naheliegend die kleinen Flossenlosen Raketchen nur durch das Rohr zu führen.
Gruß Frank IMR-01026 DO6NV (LOC: JO60HS)

SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thsteier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 415
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 21:58 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Vorschlag: ich höre mich mal bei den Leuten um, die sich regelmäßig mit solchen Fragen rumärgen "dürfen" (sprich, news:de.alt.technik.waffen und Forum Waffenrecht. Sobald ich etwas genaueres weiß, poste ich es hier.

Viele Grüße,
Thomas
[DH5DS, loc.JO70DW] [IMR-02017]
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Bucho
Aktives Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 156
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Dienstag, 30. November 2004 - 22:42 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist ne gute Idee.
Per Aspera Ad Astra
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thsteier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 416
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Dezember 2004 - 22:32 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich setze mal einen Link auf die entsprechende Newsgroup bei Google:

news:de.alt.technik.waffen

So, wie es bisher aussieht, ist man aber wirklich gut beraten, die Finger von Rohrstarts zu lassen. Zumindest, solange man keinen Wert darauf legt, selbst zum bisher fehlenden Präzedenzfall zu werden...

Viele Grüße,
Thomas
[DH5DS, loc.JO70DW] [IMR-02017]
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5977
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Dezember 2004 - 23:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Interessante Diskussion dort. Man merkt schon, die Meinungen gehen ähnlich auseinander wie z.B. hier im Forum bei Fragen wie "sind Wasserraketen mit mehr als 20 Gramm Wasser T2-pflichtig" oder "dürfen Modellraketen auch Überschall geflogen werden".

Persönlich denke ich, dass bei der Definition dieses Passus im Waffenrecht genausowenig an Modellraketen gedacht wurde wie beim Luftrecht an Raketen oder beim Sprengstoffrecht an Wasserraketen. Rechtlich wirds so sein wie bei vielen Rechtsfragen, 20 Juristen werden hier 21 verschiedene Meinungen vertreten.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Joern
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 953
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 20:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

daß bei einer Schußwaffe das Projektil durch den Lauf geführt und vor allen Dingen beschleunigt wird

Und das ist leider beides der Fall: Das Projektil (=Modellrakete) wird von einem Lauf (=rohrähnlichen Gegenstand) geführt und durch diesen Lauf getrieben (=beschleunigt, ob das ganze im Rohr abdichtet ist nicht genau spezifiziert).


oder beim Sprengstoffrecht an Wasserraketen

Nö, was haben denn bitte Wasserraketen mit dem SprengG am Hut? Ich sehe beim besten Willen keinen pyrotechnischen Satz ergo auch keine Anwendbarkeit des SprengG.


Was versteht man z.B. unter einem "Lauf"?

Laut WaffenG:

quote:

Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschosse, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Mass an Führung (Richtung) gibt. Diese Voraussetzung ist in der Regel als gegeben
anzusehen, wenn die länge des laufteils, der die führung des geschosses bestimmt, mindestens das zweifache des kalibers beträgt.




Dürfen wir etwa in Zukunft keine Unterwasserrakete mehr aus einem Silo heraus starten?

Das ist auch eine gute Frage: Hier haben wir immer noch einen rohrähnlichen Gegenstand, eine gewisse Führung ist auch vorhanden, da das Verhältnis Kaliber/Rohrlänge wesentlich größer ist ist hier schon eher die Frage, ob das noch ein Lauf im Sinne des WaffenG ist.

Alles in allem: Eine (bewußt) schwammige Formulierung um möglichst viel zu "erschlagen", in der nur im Einzelfall entschieden werden kann.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Bucho
Aktives Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 157
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 22:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Und was macht man nun? Ich finde die Rakete bekommt Führung von dem Leitstab und nicht von dem Rohr. Wenn man ein Rohr um eine Rakete packt, die vorher noch keine Waffe war, kann sie doch nicht plötzlich eine Waffe sein. Das ist sehr absurd. Wie entscheidet man, wenn das Gesetz nicht klar formuliert ist? Nach logischem Denken? Oder lieber gar nicht, damit man nix falsch macht?

Gruß
Per Aspera Ad Astra
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5984
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 22:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Entschieden würde in letzter Konsequenz von einem Richter, falls je Anklage erhoben wird.

Ob es aber je dazu kommen wird, darf man anzweifeln. Es ist eigentlich ziemlich offensichtlich, dass es sich bei Modellraketen nicht um Waffen, die unters Waffengesetz fallen, handelt, sondern um Luftfahrzeuge nach dem Luftrecht.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5985
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 22:47 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nö, was haben denn bitte Wasserraketen mit dem SprengG am Hut? Ich sehe beim besten Willen keinen pyrotechnischen Satz ergo auch keine Anwendbarkeit des SprengG.

Sehe ich auch nicht. Aber es gab mal schlaumeierische Kollegen, die meinten, über 20 Gramm "Antrieb" gelte auch für Wasserantriebe. Anderes Thema, aber gleicher Kontext: Wasserantriebe -> Sprengstoffrecht? Oder: Modellraketen -> Waffenrecht?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Joern
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 961
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 23:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wie entscheidet man, wenn das Gesetz nicht klar formuliert ist?

Es ist prinzipiell nach dem zu forschen, was das Gesetz damit bezwecken möchte bzw. der tatsächliche Absicht des Gesetzes. Im Einzelfall entscheidet das das Gericht. Sollten mehrere solche Verfahren geführt werden hätte man einen Präzedenzfall, auf den sich das Gericht in Zukunft berufen kann. Und wenn diese Situation häufiger eintreten dann sollte dieser Spezialfall bei einer Novelle dann irgendwann explizit ins WaffenG übernommen werden.


Es ist eigentlich ziemlich offensichtlich, dass es sich bei Modellraketen nicht um Waffen, die unters Waffengesetz fallen, handelt, sondern um Luftfahrzeuge nach dem Luftrecht.

Also so offensichtlich ist das nun nicht, dem Wortlaut des WaffenG gemäß ist es ein Waffe. Und im Fall der Fälle könnte das auch genau so ausgelegt werden. Aber wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".

Wasserantriebe -> Sprengstoffrecht?

Hier ist definitiv kein Zusammenhang zu sehen, das SprengG kann logischerweise nur auf Sprengstoffe bzw. pyrotechnische Sätze angewendet werden. Und die sind bei einer Flasche Wasser einfach nicht da ...


Modellraketen -> Waffenrecht?

Hier ist leider der Zusammenhang vorhanden und auch plausibel begündbar. (s.o.)
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5988
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 23:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Sicher sind Gesetzestexte immer auch eine Auslegungssache. Und je nachdem, welcher Richter es im Zweifelsfall wie auslegt... Auch in vielen anderen Rechtsfällen haben ja Richter Dinge anders ausgelegt, als sie vielleicht von den geistigen Vätern gemeint waren. Wie oft ist beispielsweise über Grundgesetzauslegungen gestritten worden?

Trotzdem halte ich es, auch wenn ich dieser Justiz viel Irrsinn zutraue, für wenig realistisch, dass in einem solchen Fall wirklich ein Staatsanwalt auf die Idee kommt, beispielsweise einen Unterwasserstart einer Modellrakete als illegalen Schusswaffengebrauch auszulegen, sofern das Modell nicht z.B. zum Zielschiessen mißbraucht wurde.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Themen | Letzter Tag | Letzte Woche | Verzeichnis | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin