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Cristoph Bindermeier
Neues Mitglied Benutzername: Hugo
Nummer des Beitrags: 6 Registriert: 10-2001
| Veröffentlicht am Samstag, 06. September 2003 - 17:47 Uhr: |
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Hallo, man braucht ja zum Starten eigentlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers. So leicht ist das aber nun mal nicht, ich weiß z.B. nicht mal wem die Felder überhaupt gehören. Wie ist das, wenn man jetzt nicht vom Feld, sondern vom Feldweg zwischen den Feldern startet? Der ist doch öffentlicher Grund und Boden, gehört höchstens der Gemeinde oder der BRD. Braucht man da noch von irgendjemand eine Genehmigung? Und wie ist das mit der Bergung der Rakete, die landet ja meist im Feld. Darf man das ohne Zustimmung betreten, wenn man nichts kaputt macht? Ist ja kein befriedetes Grundstück. Außerdem hab ich hier wo ich starte öfters mal Probleme mit Leuten die in einiger Entfernung vorbeiradeln/laufen etc., die schauen schon mal blöd und ein Hundebesitzer hat mal etwas herüber gerufen. Können die mir eigentlich rechtlich was? Ich meine mal gehört zu haben, dass man die Modellraketen auch starten darf, wenn sich Leute in der "Fallout-Zone" befinden, solange die Raketen mit einem Rückholsystem ausgestattet sind und nicht aus gefährlichen Materialien bestehen (Metall etc.). |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3590 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 06. September 2003 - 21:36 Uhr: |
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Ich habe den Beitrag hierher verschoben, passt sicher besser als im Anfängerforum. So leicht ist das aber nun mal nicht, ich weiß z.B. nicht mal wem die Felder überhaupt gehören. Das kann man am Grundbuchamt rausbekommen. Soweit ich weiß, geben die aber nicht direkt den Namen des Besitzers heraus, sondern leiten Anfragen (in einem verschlossenen Umschlag) nur weiter. Wie ist das, wenn man jetzt nicht vom Feld, sondern vom Feldweg zwischen den Feldern startet? Wenn der Feldweg der Gemeinde etc. gehört, bräuchte man die Einwilligung dieser Gemeinde. So sehe ich das jedenfalls. Und wie ist das mit der Bergung der Rakete, die landet ja meist im Feld. Darf man das ohne Zustimmung betreten, wenn man nichts kaputt macht? Bei ungesteuerten Luftfahrzeugen, wo der Ort der Landung nicht voraussehbar ist, braucht man keine Genehmigung für die Landung und darf das Gelände zur Bergung auch betreten. Bei eingezäunten Geländen muss man sich gegenüber dem Besitzer ausweisen, der einem dann Zutritt gewähren muss. Übrigens auch, wenn Du dabei was kaputtmachst. Allerdings musst Du für alle Schäden durch das Modell oder bei der Bergung haften - deshalb sollte man auch nie ohne Versicherung fliegen! Ich meine mal gehört zu haben, dass man die Modellraketen auch starten darf, wenn sich Leute in der "Fallout-Zone" befinden, solange die Raketen mit einem Rückholsystem ausgestattet sind und nicht aus gefährlichen Materialien bestehen (Metall etc.) Ich weiß jetzt nicht, worauf Du Dich genau beziehst. Rechtlich bindend sind die luft- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen, siehe http://www.modellraketen.info/technik_bestimmungen.html Von Metall oder anderen Konstruktionsmerkmalen ist hier nicht die Rede. Allerdings ist die Benutzung der zugelassenen Motoren an bestimmte Auflagen gebunden. So dürfen Modellraketenmotoren z.B. nur in Modellen eingesetzt werden, die (wie auch im Sicherheitskodex vorgeschrieben) aus leichtgewichtigen Materialien bestehen und kein Metall in der tragenden Konstruktion haben. |
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