Lehrgang nach § 27 Srengstoffgesetz Logout | Themen | Suche
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Mario Kothe
Neues Mitglied
Benutzername: Angel_666

Nummer des Beitrags: 8
Registriert: 09-2003
Veröffentlicht am Freitag, 10. Oktober 2003 - 21:32 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

habe gestern bei mir in der Zeitung gelesen, dass es Anfang November in der Nähe einen Lehrgang nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG) geben wird.

Da heisst es aber weiter, dass es
"...ein Lehrgang n. §27 SprengG für Vorderladerschießen sowia Laden und Wiederladen von Patronenhülsen..." ist.

1) Nützt dieser Lehrgang was in Sachen Modellraketen?
2) Wie würde so ein Lehrgang "bei Uns" ablaufen?
3) Gibt es da sowas wie 'nen Theorie und Praxisteil?

Im Ganzen gesagt, wie kann ich mir sowas vorstellen?
Gibt es da einen großen Unterschied, was die Sportschützen und uns betrifft? (in der Theorie, Praxis sieht ja von Natur aus anders aus)
Oder, hat man wenn man diesen Lehrgang (erfolgreich natürlich) abgelegt, dann denn T2-Schein?

Fragen über Fragen...........

Danke, Mario.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3752
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 10. Oktober 2003 - 21:53 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Lehrgang vermittelt Dir zunächst einmal die Fachkunde und ein Prüfzeugnis. Mit diesem Prüfzeugnis kannst Du dann, zusammen mit einem Bedürfnisnachweis (z.B. Deiner Mitgliedschaft in der IMR) und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Führungszeugnis) bei Deinem zuständigen Ordnungsamt den eigentlichen 27er Schein beantragen.

Die Fachkunde musst Du in beiden für Modellraketen notwendigen Bereichen, Spreng- und Luftrecht, vorweisen. Der Böllerlehrgang vermittelt Dir leider nur das eine, wird Dir vermutlich nicht viel nutzen. Sprich doch mal mit Deinem zuständigen Ordnungsamt, was die dazu meinen?
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Mario Kothe
Neues Mitglied
Benutzername: Angel_666

Nummer des Beitrags: 10
Registriert: 09-2003
Veröffentlicht am Samstag, 11. Oktober 2003 - 05:31 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Morjen, morjen,

o.k., zu meinem Verständnis und (theoretischem) Ablauf:
Ich mache den Böllerlehrgang. Damit habe ich die Fachkunde und das Prüfungszeugnis. Den Bedürfnisnachweis bekomme ich über die IMR und die Unbedenklichkeitbescheinigung, naja die sollte auch kein Problem darstellen (hoffe ich jedenfalls)

Der "Böllerlehrgang" vermittelt mir also NUR die notwendigen Kenntnisse im Sprengrecht. Wie weise ich dann die Kenntnisse im Luftrecht nach???
(da hätte ich wohl doch diesen Sommer meinen UL-Schein machen sollen...)

mhh, beim OA vorsprechen?!? Ich habe mir mal in der Bibo auf Arbeit das SprengG rausgesucht.

Nette Lektüre!

Das eigentliche Gesetz, dann gibts noch 'ne 1., 2. und 3. VO zum SprengG, mit den entsprechenden Anlaaaaaaagen natürlich, eine Kosten VO, eine VO über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffen und Sprenngstoffgesetz, 'ne Kosten VO für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung...

Alles im Allem ein dicker Brocken. Damit soll ich beim OA aufkreuzen und mit meinem Problem vorstellig werden...?
Ich glaube, da sind die voll überfordert! Die haben doch schon genug mit meiner Hundesteuer zu tun!!!(nur Spaß!!!)

Müssen die mir eigentlich, wenn ich darauf bestehe, so einen Schein austellen oder ist das immer eine "Kann"-Bestimmung? (Wenn ich ALLE Bedingungen erfülle!)

Nerve ich jetzt....

Mario.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3757
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Samstag, 11. Oktober 2003 - 21:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Abend,

genau, über den Böllerlehrgang bekommst Du maximal den Sprengstoffteil. Das ganze Verfahren ist leider nicht standardisiert, es gibt z.B. keine bundeseinheitlichen Fragebogen oder Richtlinien. Auch die Ausstellung des Scheines wird lokal sehr unterschiedlich gehandhabt, etwa was in dem Schein eingetragen wird. Die Mengen variieren genauso wie das, was man reingeschrieben bekommt, z.B. Schwarzpulver ja oder nein. Im Grunde ist es sehr daher von der Behörde abhängig, was sie im einzelnen noch will, z.B. ob es bei der Prüfung einen Praxistest gibt. Und wie Du schon sagst, 99,9% der Ordnungsämter werden wohl erstmal dumm gucken, wenn Du ihnen mit sowas kommst.

Es wird einfach mal Zeit, dieses ganze Verfahren zu standardisieren und z.B. einen Fragenkatalog herauszubringen, wie es die Böllerschützen haben. Damit kann man dann zu jedem Ordnungsamt gehen und hat eine gewisse Grundlage. Sowas wäre mal eine Aufgaben für die IMR, denn dieses Problem hat ja praktisch jeder, der diesen Kurs lokal machen will (darüber sollten wir mal im IMR-Forum weiterreden).

Ich denke, wenn Du die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllst, müssen die den Schein ausstellen. Die Frage ist wohl eher, ob sie eine Fachkundeprüfung abhalten müssen, i.d.R. werden die das für eine Person kaum machen. Im IMR Forum gabs schonmal eine Diskussion dazu, da sollte man, wie erwähnt, diesbezüglich vielleicht nochmal anknüpfen.

Ansonsten würde ich wirklich mal auf dumm bei Deinem Ordnungsamt reinschauen und sie damit löchern
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Stefan Wimmer
Moderator
Benutzername: Stefan

Nummer des Beitrags: 415
Registriert: 08-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2003 - 00:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

DAnke für die Erinnerung! :-)

Zu AGM-Zeiten habe ich mal einen Vorschlag für einen Fragenkatalog ans Innenministrium eingereicht. Es wäre Zeit mal wieder nachzuhaken, was daraus geworden ist...
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Mario Kothe
Neues Mitglied
Benutzername: Angel_666

Nummer des Beitrags: 12
Registriert: 09-2003
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2003 - 04:34 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Morjen, Morjen,

Danke erst mal für die schnellen Antworten.

Das es da keine bestimmten Regeln / Frage-Antwort-Kataloge gibt, ist schon 'ne doofe Sache!

Wenn es ein Gesetz gibt, dann muß es doch eigentlich dazu auch feste "Spielregeln" geben!!!

Hey, ich muß mich doch auch jeden Tag auf Arbeit an hunderte verschiedene Paragraphen halten und kann es nicht handhaben wie es mir grad passt! Das gebe ein schönes Chaos!

Oli, wenn Du schreibst, dass es von der jeweiligen Behörde abhähgig ist, was in den Schein reinkommt, dann klingt es für mich schon etwas nach Willkür. Ich weiss, es gibt bei bestimmten Sachen einen Ermessensspielraum. Aber auch der hat bestimmte Unter- und Obergrenzen.

Ist das hier auch so???

Da ist es also besser, den 27'er Schein von der Behörde "abc" zu bekommen, weil die Behörde "xyz" nicht so kulant ist!?! Ist doch shit!

Für 'ne einzelne Person machen die die Prüfung nicht, mhh schon klar, ist der Aufwand sicher zu hoch! Außerdem wird ja ein Sachverständiger gebraucht, der von der ganzen Materie auch Ahnung hat.

Was aber aus der Sache wird, wenn versucht wird eine entsprechende Anzahl von Leuten zusammen zu bekommen, da gibt es, wie Oliver schon schreibt, einen schönen Thread im IMR-Intern- dazu.

Vielleicht es es Zeit da wirklich mal wieder neu zu starten.....

Ich will nicht nerven, aber bei uns im Dorf hatten wir das Problem, dass wir noch an keinen Abwasserzweckverband angeschlossen waren. Wir werden es auch nicht, da wir eine "Insellösung" gefunden haben. Bei uns verläßt KEIN Abwasser den Ort. Wird alles durch Biokläranlagen aufbereitet. Ist wohl in DL das allererste(!!!) mal in so einer Form, wohl sogar Europaweit...! O.k. ich höre schon auf, das hat nix mehr mit Modellraketen zu tun.

Gute Nacht, Mario.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3762
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2003 - 10:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Mario,

es ist wie bei vielen Gesetzen: Die Praxis wird häufig erst über Verordnungen oder Musterurteile definiert. Beim §27er wurde das nicht getan, so daß jedes Ordnungsamt heute anders entscheidet, was etwa in den Schein eingetragen wird. Über die Gründe könnte man einiges sagen, aber das würde etwas weiter führen (vielleicht mehr per Mail?).

Jedenfalls halte diese Praxis auch für nicht besonders gerecht. Warum sollen z.B. die einen 5 kg SP bekommen, andere vielleicht nur 2 und andere gar keines? Abhilfe würde, wie gesagt, nur eine bundesweite Regelung bringen.

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