EU-Baumusterzulassung ab 2003 Logout | Themen | Suche
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Dezember 2001 - 15:39 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan, bei unserer MMV-Versammlung letzte Woche tauchte das Thema "EU-Baumusterzulassung" wieder auf. Ab 2003 sollen ja die bisherigen BAM-Zulassungen ihre Gültigkeit verlieren. Stattdessen wird dann eine EU-Zulassung benötigt (alte BAM-Zulassungen können relativ einfach umgeschrieben werden).

Frage daher: Wer darf dann Treibsätze importieren? Denn die Zulassung gilt ja EU-weit, die Baumusterzulassung wurde also möglicherweise gar nicht in Deutschland erteilt. Braucht weiterhin jedes Land einen eigenen lokal ansässigen Importeur, der dann jeweils eine nationale Umschreibung beantragt? Und gilt dann hier weiterhin die Regel, daß nur dieser Importeur die Treibsätze einführen darf? Oder kann nicht jeder (freier Warenverkehr) einführen? Wie wäre dann die Verwendung geregelt?

Ich glaube, irgendwo hier im Forum hatten wir darüber schonmal diskutiert, aber diese Frage konnte (noch) nicht beantwortet werden. Nebenbei, was passiert eigentlich mit alten Treibsätzen, die noch die BAM-Zulassung tragen und vor 2003 verkauf wurden? Darf man die noch benutzen/besitzen?
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Dezember 2001 - 23:56 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

"Frage daher: Wer darf dann Treibsätze importieren?"
Erst mal grundsätzlich: In §3 SprengG werden die einzelnen Begriffe erklärt. Auszugsweise:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
Einfuhr jede Ortsveränderung von explosionsgefährlichen Stoffen aus einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist (Drittstaat), in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, Ausfuhr jede Ortsveränderung aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen Drittstaat und Durchfuhr
jede Ortsveränderung zwischen Drittstaaten unter zollamtlicher Überwachung durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

(3) Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Verbringen jede Ortsveränderung außerhalb einer Betriebsstätte von diesem Gesetz unterfallenden
Stoffen und Gegenständen
a) im Geltungsbereich dieses Gesetzes,
b) aus einem anderen Staat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes oder umgekehrt,
2. Inverkehrbringen jede entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung von explosionsgefährlichen Stoffen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Zwecke des Vertriebs oder der Verwendung dieser Stoffe.


Es muß also erstmal unterschieden werden zwischen dem Verbringen bereits in der EU baumusterzugelassener Explosivstoffe, der Einfuhr und dem Inverkehrbringen. Ich habe nun keine direkten Anweisungen dazu gefunden, aber der erste Fall (Verbringen) sollte einfach sein, denn der Explosivstoff ist zugelassen und für den Verkehr innerhalb der EU freigegeben. Es sind jedoch die in jedem Mitgliedsstaat ggf. unterschiedlichen Regelungen für die Verwendung beachtet werden. Die Einfuhr ist auch kein Problem, solange man nichts innerhalb der EU anbietet oder verkauft. Erst das Inverkehrbringen dürfte wieder kompliziert sein, denn der ggf. noch nicht zugelassene Explosivstoff muß zugelassen und die Kosten dafür übernommen werden. Da auch ein Qualitätssicherungsverfahren vorgeschrieben ist, wird höchstwahrscheinlich auch wieder der Weg festgeschrieben werden, über den die Einfuhr zum Zweck des Inverkehrbringens innerhalb der EU zu erfolgen hat. Einmal über diesen offiziellen Weg in die EU eingeführt darf der Explosivstoff von dazu berechtigten (in DL: §7-er Erlaubnis zum Handel) frei innerhalb der EU verbracht werden. Der von Dir angesprochene freie Handel findet nur innerhalb der EU statt.Die Einfughr bleibt weiter strenger geregelt (schließlich sollen die Wege nachvollziehbar und der Qualitätsstandard gewährleistet sein).

Die Verwendung wird weiterhin in jedem Mitgliedsstaat selbst geregelt. Es wird auch in Zukunft (erstmal?) deutliche Unterschiede geben, was man wo darf...

Treibsätze, die nur die BAM-Zulassung haben und keine EU Baumusterbescheinigung dürfen nach 2002 nicht mehr gehandelt werden. Beim Endverbraucher vorhandenen Ware darf in Ruhe aufgebraucht werden (aber nicht weitergegeben - nicht mal verschenkt!).

HTH,
Stefan
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2731
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Dezember 2002 - 19:36 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nur noch zwei Tage, dann erlischt die alte BAM-Zulassung für deutsche Motoren ebenso wie die nationalen Zulassungen für Modellraketen-Motoren innerhalb der EU.

Daher mal eine kleine Bestandsaufnahme: Die SF-Motoren haben, soweit ich weiss, bereits die neue CE-Zulassung. Sie dürfen demnach weiter gehandelt werden. Von der Estes-Zulassung hat man noch nichts neues gehört - die noch vorhandenen Restbestände dürfen dann wohl ab übermorgen zwar noch aufgebraucht, aber nicht mehr gehandelt werden?

Gleiches gilt wohl für die AT- und Cesaroni-Motoren im EU-Ausland. Da für beide noch keine CE-Zulassung vorliegt, dürfen die Händler im EU-Ausland die Motoren ab 1.1.03 nicht mehr anbieten. Ich habe allerdings gehört, das in Großbritannien noch Übergangsvorschriften existieren, so daß die englischen Händler noch ein paar Monate liefern könnten.
Oliver fliegt zum Mars auf Ticket No. 3147793
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Jürgen Mehlin
Moderator
Benutzername: Jüme

Nummer des Beitrags: 70
Registriert: 01-2001
Veröffentlicht am Montag, 30. Dezember 2002 - 18:48 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tja, rosige Ausschicht für 2003.
Bleibt nur zu hoffen dass sich das schnell ändert.

Und da morgen der letzte ist, könnte man mal auf Schnäppchenjagd bei den Händlern gehen ;-)

Trotzdem,allen einen guten Start ins Neue Jahr.

Jürgen
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Roman Lukas Snajdr
Senior Mitglied
Benutzername: Roman

Nummer des Beitrags: 267
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Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 14:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

und wann gibts dann die at motoren???


by roman
weg mit der 20gr. Grenze!!!
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2788
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 17. Januar 2003 - 22:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Seit letztes Jahr

Jedenfalls hieß es das mal...
Das Genie erkennt man daran, daß es alle Dummköpfe gegen sich hat - Jonathan Swift (aus einer Signatur eines Mitgliedes eines anderen Forums)
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Florian Grassegger
Moderator
Benutzername: Shooter

Nummer des Beitrags: 283
Registriert: 10-2002
Veröffentlicht am Sonntag, 07. September 2003 - 22:47 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

So nun mal zu ner Frage die im Chat aufgekommen ist: Darf ich Motoren die in D zugelassen sind (oder sogar dort produziert werden / z.B. SF C6-3) aus dem Ausland importieren ohne mich dabei strafbar zu machen?

Wenn dem nicht so ist verstöße das ja gegen das Recht auf freien Handel innerhalb der EU. Und das währe somit wettbewerbswiedrig. Da müsste man ggf. mal an den zuständigen EU Menschen schreiben?

Gruß,

Flo
Große Gedanken brauchen nicht nur Flügel, sondern auch ein Fahrgestell zum Landen. (Neil Armstrong)
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3680
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 28. September 2003 - 00:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Frage habe ich weiter oben schon angeschnitten. Leider bisher ohne Resonanz. Ich habe daher mal bei der BAM eine Anfrage gestartet und hoffe, bald was dazu sagen zu können.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3875
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2003 - 23:58 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich habe inzwischen eine umfangreichere Antwort von der BAM erhalten und versuche mal, es zusammenzufassen:

1. Raketentreibsätze bis 75 Gramm Treibsatzmasse werden als pyrotechnische Gegenstände eingestuft und weiterhin nach nationalen Richtlinien behandelt. Sie brauchen also in Deutschland eine Zulassung nach §5 SprenG und einen im Inland ansässigen Importeur. Pyrotechnische Gegenstände werden weiterhin nach T1 und T2 unterteilt, für T2-Motoren benötigt es weiterhin einen T2-Schein.

1. Raketentreibsätze ab 75 Gramm werden jetzt als Explosivstoffe klassifiziert und brauchen eine EU-Baumusterzulassung und eine CE-Kennzeichnung. Sie können in Deutschland mit einem T2-Schein verwendet werden und aus dem EU-Raum nach Deutschland importiert (amtlich: verbracht) werden.

Auf die Frage von Flo bezogen heißt das: Einen Estes D12 darf man beispielsweise nicht in einem anderen EU-Land kaufen und nach Deutschland einführen. Einen Cesaroni I-Motor dagegen könnte man, sobald er ein CE-Zeichen hat, beispielsweise in Großbritannien kaufen und nach Deutschland verbringen, sofern man einen T2-Schein besitzt. Man muss das Verbringen außerdem vorher bei der BAM anmelden und genehmigen lassen, dazu wurde ein neues Meldeverfahren eingeführt.

Weiterhin möglich sind außerdem für Vereine die Beantragung einer Ausnahmebewilligung "für die Durchführung von nationalen, internationalen Wettbewerben und Raketenmodellflugveranstaltungen" für die Klassen T1 und T2. Übrigens ausdrücklich für Wettbewerbe wie auch für wettbewerbslose Flugtage (weil ja mal die Behauptung aufkam, Ausnahmebewilligungen wären nur für reine Sportveranstaltungen möglich).

Weiterhin ist damit auch die Befürchtung zerstreut worden, der T2-Schein würde in Zukunft gedeckelt und Explosivstoffe (also Raketenmotoren ab 75 Gramm) könnten nicht mehr damit erworben werden. Das ist ausdrücklich nicht so, die Änderung ist einfach die, daß in Zukunft Hersteller/Importeure für Motoren über 75 Gramm (also grob gesagt der Highpower-Bereich ab H) statt der bisher üblichen Zulassung nach dem SprengG eine Baumusterprüfung und ein CE-Zeichen benötigen.

Das die pyrotechnischen Gegenstände (unter 75 Gramm) von der CE-Kennzeichnung ausgenommen sind, liegt wohl daran, daß bisher eine EU-weite Richtlinie fehlt. Die EU arbeitet an einem sog. Konformitätsbewertungsverfahren, das im Laufe des Jahres 2005 in Kraft gesetzt werden soll und womit eine europaweite Harmonisierung (wie es so schön behördendeutsch heißt) der pyrotechnischen Gegenstände erreicht werden soll. Vermutlich läuft das dann auf ein ähnliches Verfahren wie bei den Explosivstoffen hinaus, nämlich EU-weite Baumusterprüfung und CE-Kennzeichnung.

Alle Klarheiten beseitigt? :-) Ich kann das die nächsten Tage auf Wunsch mal etwas ausführlicher dokumentieren.
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Christian Heintze
Neues Mitglied
Benutzername: Killingcobra

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 01-2003
Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2003 - 00:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo alle zusammen!

Wie sieht den das jetzt aus mit der 20g Regelung in D? Habe nicht gehört das sich daran was geändert hat. Also wofür stehen die 75g in der neunen Regelung? Ist das die die Gesamtmasse an Treibladung pro Flug? Das würde ja Bedeuten das Stageing und Cluster bis 75g T1 wären...
Kann ich mir aber eigendlich nicht vorstellen.

Weis das einer?

greez killing
(Der endlich wieder mehr Zeit hat)
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3876
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Samstag, 08. November 2003 - 16:26 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Christian,

bei den pyrotechnischen Gegenständen (also unter 75 Gramm) hat sich de facto überhaupt nichts geändert. Es wird also weiterhin lt. 1. SprengV unterteilt in PT1 (bis 20 Gramm) und PT2 (21-75 Gramm).

Die 75-Gramm-Grenze unterscheidet die pyrotechnischen Gegenstände von den Explosivstoffen. Wobei sich die Grammgrenzen weiterhin auf die Treibsatzmasse, also Treibstoff minus Hülse/Düse, eines einzelnen Motors bezieht. Bündelung/Staging ist nicht ausdrücklich in irgendeinem Gesetz verboten, sondern steht als Auflage zu den Zulassungen dabei (Verwendung nur einstufig). Würde z.B. die BAM diesen Zusatz nicht in die Zulassungsbescheide schreiben, könnte man T1-Motoren bündeln oder mehrstufig fliegen.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 4083
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Montag, 15. Dezember 2003 - 21:31 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Sodala, ich habe mal alles in einem Artikel zusammengefasst und online gestellt:

http://www.modellraketen.info/knowhow_recht_motorendeutschland.html

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