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juergen feigl
Neues Mitglied
Benutzername: Feigl

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. April 2004 - 21:36 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ich bin neu im Forum habe aber schon längere Zeit das Geschehen hier verfolgt. Ich habe versucht mit der " Suchfunktion " Antworten zu bekommen aber leider sind die Ergebnisse nicht immer ganz eindeutig bzw. kommen die Diskussionen dann von }der eigentlichen Fragestellung ab ( ist aber in den meissten Foren so ).
Da ich denke über den T-2 Schein bescheid zu wisen nun die Frage: Was kommt danach?
Gehen wir davon aus das ich einen T-2 Schein besitze ein sehr großes Grundstück außerhalb einer Ortschaft. Ich will nun Mehrstufig oder oder Clustermodelle fliegen. Ist es richtig das ich jeden Flug mit solchen Modellen anmelden muß oder genügt es eine einmalige Erlaubnis für dieses Stück Land einzuholen, daß noch dazu ca. 40Km vom nächsten Flughafen entfernt ist. ( ich hoffe ich habe jetzt alle " wenn's " ausgeschlossen ) Es stellt sich mir die Frage ob der T-2 Schein für mich überhaupt Sinn macht wenn ich ihn effektiv nur zum legalen Erwerb von T-2 Treibsätzen nutzen kann.
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Florian Grassegger
Moderator
Benutzername: Shooter

Nummer des Beitrags: 853
Registriert: 10-2002
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. April 2004 - 21:51 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Jürgen,

der Punkt ist das Du trotz Schein jeden Flug anmelden musst. Tuhst Du dies nicht so ist der Schein futsch wenn jemand drauf kommt.

Soweit ich weiß ist es auch nicht möglich eine Erlaubnis andauernd für ein bestimmtes Gründstück zu bekommen.

Das ist übrigens auch der Grund warum ich meinen T2 Erwerb erstmal ganz ganz weit nach hinten auf der Prioritätenliste geschoben habe. Es macht von der Gesetzeslage her nicht viel Sinn diesen Schein zu erwerben weil der Aufwand für einen Flug viel viel höher ist (Aufstiegserlaubnis, evtl BAM Ausnahme...) garnich zu reden von dem finanziellen Aufwand für die ganzen Behördengänge.

Außerdem gibt es in Deutschland viel zu wenig zugelassene T2 Motoren wie ich finde.

Also für meinen Geschmack jedenfalls sind die Auflagen viel zu hoch und somit macht T2 für mich keinen großen Sinn (kann ja trotzdem an Flugtagen T2 fliegen, da liegen ja alle Genehmigungen vor)

Aber das muss wohl jeder selber entscheiden. Andersherum steht man ohne T2 Inhaber an Flugtagen auch recht dumm da...

Gruß,

Flo
Dieser Text basiert auf wahren Gedanken, Semantik, Struktur und Satzzeichen hingegen sind frei erfunden!
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juergen feigl
Neues Mitglied
Benutzername: Feigl

Nummer des Beitrags: 4
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. April 2004 - 10:34 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wie sieht denn so ein Flugtag in der Praxis aus, wie läuft das da ab?

Ich komme als nicht Vereinsmitglied dahin und habe ein Modell mit D-Motorhalterung im Handgepäck, und dann? Gibt es da einen Stand wo ich offiziell einen T-2 D Satz kaufen kann und dann nach Rücksprache mit dem Veranstalter einen Startplatz oder eine Startnummer zugewiesen bekomme?
Ich war noch nie auf einem Raketenflugtag und bin deshalb sehr unwissend. Ich wohne im Raum Südhessen vielleicht gibt es ja einen Flugtag in näherer Umgebung so max. 100Km wo man mal Highpowerflüge sehen kann.

MfG Feigl
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 4897
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. April 2004 - 15:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jürgen,

das kommt immer ganz auf den Flugtag darauf an. Bei den IMR-Flugtagen wird alles immer sehr unbürokratisch gehandhabt: Du zahlst am Anfang Dein Startgeld, ggf. noch die Versicherung und kannst dann loslegen. In Deutschland mußt Du, wenn Du keinen T2-Schein hast, jemand suchen, der einen Schein hat. Der besorgt Dir dann auch die Motoren, da Du sie ja nicht selbst kaufen darfst.

Falls ein Händler da ist, darf er zwar verkaufen, da gibts aber auch Einschränkungen. T1 Motoren können ab 18 Jahren frei verkauft werden, T2 Motoren nur an T2-Scheininhaber und auch nur, wenn der Händler einen entsprechenden §7er Schein hat (wovon es in Deutschland nicht zu viele gibt). Gar nicht verkauft werden dürfen dagegen Motoren ohne Zulassung, also z.B. der D12. Selbst wenn eine BAM-Ausnahmebewilligung vorliegt, da diese nur den Kauf und die Einfuhr im bzw. aus dem Ausland erlaubt, aber nicht den Weiterverkauf im Inland.

In Hessen gibts leider keine Flugtage, der nächste für Dich in Frage kommende wäre wohl der MFN im Juli in NRW. Dafür gibts da auch alles - 2 volle Tage Flugspaß von morgens bis abends, T2-Aufstiegserlaubnis, Händler und BAM-Ausnahmebewilligung!
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Arnd Zeckey
Neues Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 24
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2004 - 22:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

das die D12 Motoren von Estes keine Zulassung haben stimmt nur zum Teil.
Der D12-5 hat interessanterweise eine BAM Nummer. :-) BAM PT2-0058

Der Motor ist also als T2 Motor in DL zugelassen.


Ciao

Arnd
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5372
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 00:12 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Arnd, vollkommen richtig. Nur nutzt uns diese Zulassung leider nichts, weil der eingetragene Importeur, Goedeke Pyrotechnik, nie von Estes beliefert wurde (das Geschäft kam aus wirtschaftlichen Gründen nie zustande). Inzwischen ist Ripmax Generalimporteur, wird aber aus wirtschaftlichen wie logistischen Gründen (T2-pflichtig) D12er auch nicht anbieten (sonst wäre die Zulassung schon längst übertragen worden). Da jemand anderes als der eingetragene Importeur die Motoren (sieht man mal von Ausnahmebewilligungen ab) nicht einführen darf, ist es de facto praktisch genauso, als wenn er keine Zulassung hätte.
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Arnd Zeckey
Junior Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 26
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 09:01 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

also wie bei Radio Eriwan.
In Prinzip ja, aber....


Ciao

Arnd
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5382
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 16:06 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja so in etwa

Hoffen wir nur, daß sich die 20-Gramm-Grenze mal etwas erhöht. Dann würde sicher auch Ripmax die D12er hier vertreiben!
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Arnd Zeckey
Junior Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 30
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 17:53 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Eine Anhebung auf 25 Gramm wäre schon hilfreich.

Die D12er liegen mit 24,93Gramm Treibmasse
dann genau darunter.


Ciao

Arnd
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 5385
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 22:53 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hat lt. NAR Messung sogar noch ein bisserl weniger, nämlich 21,1 Gramm. Aber es zeigt, schon eine leichte Erhöhung würde viel bringen! Wobei wir ja eher noch höher hinauswollen, nämlich den gesamten Midpower-Bereich erlaubnisfrei zu stellen. Macht ja wenig Sinn, wenn in Europa die Gesetze harmonisiert werden sollen, in den meisten Ländern Midpower mehr oder minder erlaubnisfrei ist, nur bei uns nicht... aber da wirds schon etwas offtopic.
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Daniel Lancelle
Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 117
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Freitag, 02. Juli 2004 - 10:22 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wie ist einegtlich die T2-Lage zur Zeit. Gibt es Anzeichen dafür, daß eine Erhöhung der Grenze durchgesetzt werden kann?
Per Aspera Ad Astra
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Arnd Zeckey
Junior Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 32
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Freitag, 02. Juli 2004 - 12:19 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

ich hatte die Daten aus dem aktuellen
Estes Katalog entnommen. Ist natürlich möglich das das nur Nenngrößen sind die Estes dort angibt.



Ciao

Arnd
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Arnd Zeckey
Junior Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 33
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Freitag, 02. Juli 2004 - 12:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Daniel,

mir ist zur Zeit nichts bekannt, das sich an der 20 Gramm Grenze was ändert.



Ciao


Arnd
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Astra
Neues Mitglied
Benutzername: Astra

Nummer des Beitrags: 7
Registriert: 02-2005
Veröffentlicht am Montag, 21. Februar 2005 - 22:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

muss man mind. 18 Jahre alt sein um den T2-Schein zu erwerben bzw zu machen oder geht das auch für Personen unter 18??}
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Thsteier
Moderator
Benutzername: Thsteier

Nummer des Beitrags: 546
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Montag, 21. Februar 2005 - 22:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Schlimmer... Aber schauen wir mal:

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe
(Sprengstoffgesetz - SprengG)

vom 17. April 1986


Hier interessiert uns der §27:

§ 27 Erlaubnis zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung

(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen
- explosionsgefährliche Stoffe erwerben,
- mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder
- explosionsgefährliche Stoffe befördern will, bedarf der Erlaubnis.

(2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.


(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- beim Antragsteller Versagungsgründe nach § 8 Abs. 1 vorliegen,

- der Antragsteller ein Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit nicht nachweist,
- inhaltliche Beschränkungen oder Auflagen zum Schutze der in Absatz 2 Satz 2 bezeichneten Rechtsgüter nicht ausreichen.
Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für die Erlaubnis zum Erwerb, zur Verwendung und zur Beförderung pyrotechnischer Gegenstände. Für den Nachweis der Fachkunde gilt § 9 Abs. 1 und 2 entsprechend.

(4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder
- nicht seit mindestens drei Jahren seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ununterbrochen im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

(5) Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von dem Alterserfordernis des Absatzes 3 Satz 1 Nr 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.

(6) Absatz 1 gilt nicht für die bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener pyrotechnischer Gegenstände zur Gefahrenabwehr und bei Rettungsübungen.


Absatz (3) verweist uns nun wiederum auf den §8, in welchem wir finden:

§ 8 Versagung der Erlaubnis

(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
- eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen
* die erforderliche Fachkunde nicht nachweist oder
* die erforderliche körperliche Eignung nicht besitzt oder
* das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Nummer 2 ist auf Antragsteller und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen, die den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen oder die Beförderung dieser Stoffe nicht selbst leiten, nicht anzuwenden.


Also: unter'm Strich hat es wohl keinen Sinn, sich über einen T2-Schein Gedanken zu machen, wenn man nicht mindestens 21 Jahre alt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit einem Hobby als Begründung dem Ordnungsamt gegenüber eine Ausnahme im Sinne von §27 Absatz 5, durchdrücken kann.

Viele Grüße,
Thomas
[DH5DS, loc.JO70DW] [IMR-02017]
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 6260
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Februar 2005 - 18:12 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Also ich hatte meinen Schein schon mit 19 gemacht. Die entsprechende Ausnahmebewilligung verlief problemlos. Man sollte nur das Bedürfnis gut nachweisen können. Am besten über die Mitgliedschaft in einem Verein wie die IMR, die für ihre Mitglieder eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.
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Arnd
Aktives Mitglied
Benutzername: Arnd

Nummer des Beitrags: 140
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2005 - 22:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Astra,

das Mindesalter für den Erwerb des T2-Scheins ist 21 Jahre.In Ausnahmefällen kann man den T2 Schein bereits mit 18 Jahren erwerben.Unter 18 Jahren läuft gar nix in Sachen T2-Schein.

Dazu kommen noch einiges an Vorraussetzungen wenn Du den T2 Schein erweben willst.

Um nur die wichtigsten zu nennen.

1. Du mußt ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen. Am besten als Mitglied in einem Modellraketenverein.

2.Das Mindestalter 21 Jahre.

3. Du benötigst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.Das ist mehr als ein Polizeilisches Führungszeugnis.

4. Du mußt an einem staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.Mit schriftlicher , praktischer und mündlicher Prüfung.

5. Wenn Du die Prüfung bestanden hast bekommst Du
vom Lehrgangsträger ein Zeugnis ausgestellt.. Mit dem Zeugnis gehst zu zu deinem zuständigen Amt und beantragst den T2-Schein. Je nachdem was Du auf dem Lehrgang erlernt hast wird Dir das in deinen T2 Schein eingetragen.



Ciao


Arnd

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