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Blackpuma
Mitglied
Benutzername: Blackpuma

Nummer des Beitrags: 76
Registriert: 01-2006
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 22:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallöchen!

Jetzt wo mein Pyrotechnikkurs zu Ende geht geb ich mal ein paar Infos raus.

Alle Pyrotechnikartikel welche in die Klasse II fallen sind innerhalb des Ortsgebietes verboten. Sobald man das Ortsgebiet verlässe ist die Verwendung erlaubt. Hierbei gibt es keine Höhenbeschränkung! Das Zünden von 2 oder mehreren Klasse II Artikeln ist nicht erlaubt.

Da Motoren bis C bzw. manche D eine Füllmenge von 50g nicht überschreiten fallen diese in die Klasse II. Dies bedeutet sie dürfen wie alle anderen Pyrotechnischen Klasse II Artikel verwendet werden.

Bei Bündelungen von Klasse II (bzw. gleichzeitige Zündung) fällt die bereits in Klasse III und ist nur mit einem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion erlaubt. Dazu ist allerdings auch noch eine Erlaubnis zur Verwendung von Klasse III Artikeln notwendig. Diese ist für jeden über 18 Jährigen möglich. Ebenfalls bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. BPD zu bekommen. Jeder Bescheid gilt allerdings nur eine gewisse Zeit und kostet zwischen 20 und 100€. Bei Klasse III und IV ist eine maximalsteighöhe von 200m erlaubt.

2007 könnte es passieren das wir Aufgrund einer EU Richtlinie ein neues Pyrotechnikgesetz bekommen. Man kann nur hoffen, dass das dann nicht so Streng ist.

Sollte es Fragen geben postet einfach hier.

LG
Blackpuma
Einmal in den Weltraum und zurück!
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Reinhard
Neues Mitglied
Benutzername: Reinhard

Nummer des Beitrags: 11
Registriert: 02-2006
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. April 2006 - 23:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi,

Raketenmotoren sind, wenn ich das Gesetz richtig lese (und auch nach der Meinung des netten Herrn vom Innenministerium) keine pyrotechnischen Gegegenstände für Unterhaltungszwecke (=Feuerwerk, 2. Abschnitt im Gesetz) sondern Gegenstände für technische Zwecke (3. Abschnitt im Gesetz). Zum Glück. Der Gedanke, zw. 20 und 100€ zu bezahlen, damit ich einen I161W 100m (Kl. III Limit) hoch fliegen darf würde mich nämlich nicht sehr begeistern...

Gruß
Reinhard
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Flash120_2
Neues Mitglied
Benutzername: Flash120_2

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 09-2007
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. September 2007 - 14:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo
Wie schaut es mit Motoren aus bis von A bis G ?
Leider konnte ich, trotz Suche im Internet,nicht erfahren, wie es bei uns in Österreich damit ausschaut.
Gruss Armin
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Blackpuma
Senior Mitglied
Benutzername: Blackpuma

Nummer des Beitrags: 221
Registriert: 01-2006
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. September 2007 - 14:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo!

Du bekommst sie bei uns noch nicht! *g*

Ich bin gerade am Aufbau eines Shops. Dort findest du dann alle Motoren die bei uns verwendet werden dürfen.

Ansich darf alles was unter Klasse II fällt bei uns geflogen werden. Das sind Motoren mit einem Füllgewicht von < 50g.

LG
Andreas
Einmal in den Weltraum und zurück!
http://www.modellraketen.at
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Flash120_2
Neues Mitglied
Benutzername: Flash120_2

Nummer des Beitrags: 2
Registriert: 09-2007
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. September 2007 - 16:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Blackpuma
Danke für die rasche Antwort.
Wenn ich also bis 50 gr fliegen darf ist also der G35 noch drin.
Dieser hat ein Füllgewicht von 50 gr Lt. Aerotech.
Dieser ist mir aber zu gross.Meine Rakete ist eine Voll cfk mit einem ø von 52mm und einer Länge von 760 mm (Gewicht mit allem ohne Motor 160gr).
Damit kommt diese mit eine F24 w schon ordentlich rauf.
Ob ich die Motoren bekomme oder nicht, war an und für sich nicht die Frage.
Die Frage war, ob das erlaubt ist.
Besten Dank für Deine Antwort,
Armin
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Delorean
Junior Mitglied
Benutzername: Delorean

Nummer des Beitrags: 36
Registriert: 05-2007
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Januar 2008 - 11:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo

Ich hätte da eine kleine frage an euch!
Kann man das auch im Internet nachlesen?
Gibt es die Bestimmungen auch pdf download oder so?

LG Alex
Alex
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 8615
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2008 - 16:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Was mir vorliegt, hatte ich auf

http://www.modellraketen.info/technik_bestimmungen_oesterreich.html

veröffentlicht. Ergänzungen sind natürlich jederzeit willkommen!
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 8959
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 09. November 2008 - 19:46 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ein Download des österreichischen Pyrotechnikgesetzes von 1974 als PDF ist jetzt auf der Seite der IMR Österreich im Servicebereich zu finden:

http://oesterreich.modellraketen.org

Danke an Alex für das File!
Grüsse Oliver, IMR-01001

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