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Oliver
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9724
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 17:21 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dank dem Hinweis von Thomas wissen wir nun, dass ab dem 1.10.09 das Sprengstoffrecht geändert wird (Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffrechtes).

Zur Übersicht nochmal die Beiträge von Thomas:

Der Entwurf Drs. 16/12597 findet sich hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/125/1612597.pdf

Das ganze ist die Umsetzung der EG-Richtlinie 2007/23/EG.

(...) Die Änderung des Sprengstoffrechts ist heute im Bundesgesetzblatt Nr. 44 veröffentlich worden, sie tritt am 1. Oktober in Kraft.
Das BGB gibts hier : http://www.bgbl.de


Vielleicht können wir hier in diesem Thread zusammenfassen, was sich im Detail ändert? Wie ich beim Überfliegen gesehen habe, bleibt grundsätzlich alles beim alten, auch die 20-Gramm-Grenze. Detailanderungen wären:

1. EU-Harmonisierung jetzt, nach den Explosivstoffen (über 75 Gramm), auch bei den pyrotechnischen Gegenständen (Kauf im Ausland, Verwendung in D usw.). Zuordnung von Modellraketentreibsätzen zukünftig in den Klassen P1 und P2 (statt T1/T2).

2. Genehmigungspflichtige Flüge auch mit Erlaubnissscheine anderer Länder (EU/EWR/Schweiz-Raum) innerhalb Deutschlands möglich.

3. Altersgrenze für "T2-Schein" künftig bei 21 Jahren (bisher 18 im Einzelfall).

Was ändert sich noch?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Franx41
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Nummer des Beitrags: 23
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 17:34 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

hey, hei ja,

also soweit mir das seit dem G bewusst ist bleibt möglicherweise T1 für T1 usw.

und es komt noch P1 und P2 dazu

dann die klassen 2 , 3 jetzt für 18j. zu erwerben aber die db. grenze auch kl. 3 bei fw. ist 120db. was nix besonderes ist. schade.

aber jetzt zum roc. :

ja es ist und bleibt wenn ich nix mit euch mache bei 20g . punkt das mein ich ernst

anderseits wird es für scheininhaber viel leichter bezüglich des kaufs und des grenzschmuggels (gg)

gruß


f.
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Thomas
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Nummer des Beitrags: 50
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 17:42 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Entwurf oben enhält glaub ich nicht die Änderungen die der Bundesrat eingebracht hat, auch wenn das fast nix war.

Woran machst du fest, dass man 21 sein muss für den T2-Schein?
An der Alterserfodernis für P2?

Die Ausnahme in §27 fällt doch nicht weg.
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Franx41
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Nummer des Beitrags: 24
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 18:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

hallo thomas,

ich möchte dir nochmals großen dank aussprechen für die gesetzestexte die du bereitgestellt hast.

was sich auch noch ändert bzw. erleichtert, ist die einfuhr von zugelassenen artikeln in und zu deutschland.

also: man kann dann quasi mit T2 den m von england normal einfüren und soweit ich weis sind alle at mot. mit ce zulassung.

.

(Beitrag nachträglich am 24., Juli. 2009 von Franx41 editiert)
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Oliver
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Nummer des Beitrags: 9725
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 20:54 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

also soweit mir das seit dem G bewusst ist bleibt möglicherweise T1 für T1 usw. und es komt noch P1 und P2 dazu

@Franx, wie meinst Du das genau? Die T-Klasse bleibt natürlich, aber die Zuordnung wird verschoben. Raketentreibsätze sind nun der P-Klasse zugeteilt.

@Thomas, ja ich bin von der P2-Alterserfordernis ausgegangen. Du meinst die Ausnahme steht weiterhin drin (hatte es wie gesagt nur überflogen)?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Thomas
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Benutzername: Thomas

Nummer des Beitrags: 52
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 21:11 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Frage ist ob es eien Neuzuordnung der bereits zugelassenen Treibsätze gibt, oder ob für diese die Klassen erhalten bleiben.

aber Klasse T1 ist icht Kategorie T1

Das Gesetz ist ja nur eine Änderung. Die Ausnahme der Altererfordernis wurde imho nicht angerührt.
Allerdings bezieht sie sich dann wohl nur auf den Schein, nicht auf Gegenstände der Kategorie P2.
Vielleicht ist das aber auch nur dumm formuliert, die EG Richtline erlaubt jedenfalls Ausnahmen.

(Beitrag nachträglich am 24., Juli. 2009 von Thomas editiert)
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Franx41
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Nummer des Beitrags: 26
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 21:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

ja genau die zuordnung wird verschoben, hauptsächlich wegen unserer nachbarn, damit mer sich unter T (technisch) und P (pyro) sich das besser vorstellen kann.

zu:
also soweit mir das seit dem G bewusst ist

das soll heißen, daß ich seit ich hier mich das erste mal dafür entschied etwas zu schreiben - habe ich mich hinsichtlich dieser 20g grenze spezialisiert und nenne dies der einfachheit einfach mal "G" oder (g).

es hat also nicht mit t1 zu tun. ich wollte ausdrücken, ab diesem (g) zeitpunkt der beschäftigung mit diesem Thema mir viel mehr in den sinn kam und zwangsweise nebengebiete tangiert wurden.

grüße

f.
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Thomas
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Nummer des Beitrags: 53
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 21:37 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist aber reichlich unsinnig, da technische Produkte unter P fallen und die Bühnen- und Theaterprodukte unter T.
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Franx41
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Nummer des Beitrags: 27
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Veröffentlicht am Freitag, 24. Juli 2009 - 21:42 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

sorry ich meinte eigentlich nur, daß T nicht abgeschafft, und durch P ersetzt wird.

f.
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Oliver
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9728
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Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 12:22 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@Thomas, also wenns dumm läuft, dann darf man zukünftig zwar mit 18 noch den T2(P2?)-Schein machen, aber keine Motoren mehr kaufen?

@Franx, ich würde es eher "umgruppieren" nennen :-) Die neue Bezeichnung "P"yrotechnik ist wenigstens korrekter als "Technisch", worunter jetzt Bühnenfeuerwerk u.ä. läuft.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Thomas
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Nummer des Beitrags: 55
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Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 12:30 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wie ist denn die Altersgrenze bei RG-Motoren, die bleibt doch bei 18, oder?
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Franx41
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Benutzername: Franx41

Nummer des Beitrags: 29
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Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 16:40 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

hi Thomas,

ich denke schon. jedoch ist es laut diesem gesetz so, daß der gesetzgeber es noch selbst in der hand hat.

beispiel:

wenn alles so friedlich bleibt in unserer brance , dann beib's bei 18 j.

aber sollte möglicherweise ein großer anteil damit unfug treiben, könnte das alter und die bedingungen verändert werden.

es geht aber auch andersherum, in dem der G.G. durch positive erfahrung das alter heruntersetzen kann. bis. 12j. oder besser gesagt ab 12j.

dies steht alles in dieser harmonisierung dirn.

gruß


f.
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Thomas
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Nummer des Beitrags: 56
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Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 22:21 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Welche EG-Richtlinie beinhaltet denn die Harmonisierung für Explosivstoffe?
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Franx41
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Nummer des Beitrags: 30
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Veröffentlicht am Samstag, 25. Juli 2009 - 23:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

heut nimme hab geb. und mein bruder hat sin sohn geb. ich am 24. und sie sagt ne warte und er is heut um 1 uhr gekommen.

:-)


f.

ps: ich sags noch aber ist echt viel zum lesen und überlegen grüße

(Beitrag nachträglich am 25., Juli. 2009 von Franx41 editiert)
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Oliver
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9732
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Veröffentlicht am Dienstag, 28. Juli 2009 - 18:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Thomas, ich denke die Harmonisierung ist in 93/15/EWG enthalten?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Thomas
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Veröffentlicht am Sonntag, 30. August 2009 - 15:03 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die BAM hat übrigens veröffentlich, wie sie in der Zeit, bis eine einheitliche Europäischen Regelung geschaffen ist, zwischen Kategorie P1 und P2 unterscheidet.

P1: If an article produces fragments in accordance with its intended functioning or in the bonfire test, such fragments shall only be of low energy.
Fragments are considered of low energy when they are unable to perforate a given
cardboard screen at 0.5 m distance.
An article shall not be able to propel itself more than 15 m when placed on a solid
ground without fixation in a natural position (for some special (heavy) articles the product of mass x distance shall not exceed 7.5 kgm).


P2: When conditions of P1 are not met, however all ESR are fulfilled.


Quelle

(Beitrag nachträglich am 30., August. 2009 von Thomas editiert)
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Oliver
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Veröffentlicht am Montag, 31. August 2009 - 19:59 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hm, eine Grammgrenze enthält das aber nicht?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Franx41
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Veröffentlicht am Mittwoch, 30. September 2009 - 18:52 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

hallo,

der um's eck geschossene X , ist noch da und meldet sich krankheisbedingt zurück.

am The "G"- Motor Law in DL wird gearbeitet.

grüße an alle!

Fortstzung Folgt :-)
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Gexx
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Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 11:26 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ich muss diesen Thread nochmal hochholen.

Der genannte Gesetzentwurf hat für mich einige Verständnisprobleme. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Die einzigste Passage, die eine 20g Grenze anspricht, ist auf Seite 21. Nur ist diese Passage für Feuerwerkskörper. Raketentreibsätze sind doch aber unter Kategorie P1 oder P2(sonstige pyrotechn. Gegenstände).

Für die P2-Kategorie benötigt man den Befähigungsnachweis, für P1 nicht.

Für mich bedeutet das, dass die erlaubnisfreien Treibsätze nicht am Treibsatzgewicht festzumachen sind, sondern ob diese unter P1 oder P2 laufen.

Das heißt wiederum, dass die BAM dafür verantwortlich ist, ob ein Treibsatz in den erlaubnisfreien Bereich fällt oder ein T2-Schein notwendig ist, oder? Den sie ist ja für die Einstufung verantwortlich?

Grüße
Robert
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Oliver
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Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 19:55 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Mein Stand bezüglich der Einstufung ist folgender: In den nationalen Gesetzen wird nur festgelegt, dass es eine Unterteilung in P1 und P2 gibt. Das geschah in Deutschland mit der erwähnten SprengG-Änderung, auch in Österreich gab es vergleichbares.

Die eigentliche Einstufung übernimmt die europäische Normierungsbehörde CEN - Comité Européen de Normalisation (European Committee for Standardization) in Brüssel. Das geschieht in den nächsten Jahren bis spätenstens 2013. Genauere Details dazu hatte ich bereis im April europäischen Modellraketenforum gepostet.

Was die CEN da plant und was herauskommt, weiß derzeit kein Mensch. Die müssen ja nicht nur Modellraketentreibsätze klassifizieren, sondern auch alle anderen Arten von Pyrotechnik. Unsere Motoren spielen da wohl eher eine Nebenrolle. Anderseits ist es ganz entscheidend, was CEN wie und wo hineinklassifizert, denn das Ergebnis ist für die gesamte EU verbindlich. Sagen die beispielsweise, dass alle Motoren in P2 kommen, so ist es innerhalb der gesamten EU ab 2013 (bis dahin gelten die nationalen Regelungen) mit dem erlaubnisfreien Fliegen vorbei. Auf der anderen Seite besteht die große Chance, damit auch über die 20-Gramm-Grenze in Deutschland herauszukommen.

CEN setzt sich übrigens aus Experten zusammen, die aus den jeweiligen Mitgliedsländern stammen. Die Zusammensetzung ist allerdings völlig offen, da diese Leute keine Reisekosten erstattet bekommen. So kann es gut sein, dass einige, vor allem kleiner Länder wie Österreich, dort überhaupt nicht vertreten sind.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Reinhard
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Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 20:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi,

bei der europaweit einheitlichen Einstufung ist, so weit ich das bis jetzt erfahren habe, die BAM federführend. Es ist also durchaus denkbar, dass die zukünftige Einstufung dem derzeitigen Stand in Deutschland sehr ähnlich sieht.

Gruß,
Reinhard
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Oliver
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Veröffentlicht am Donnerstag, 19. August 2010 - 20:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Reinhard,

das ist richtig. Anderseits war die BAM ja nie grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Erlaubnisfreiheit über 20 Gramm. Außerdem wage ich zu bezweifeln, ob Länder, die bisher eine x-fache Freigrenze hatten wie Deutschland, eine solche Einschränkung einfach akzeptieren würden? Die meisten haben es nur einfach noch gar nicht mitbekommen. Der Aufschrei wird vermutlich erst 2013 kommmen, wenn es passiert ist.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Gexx
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Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 09:10 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Moin zusammen,

interessant finde ich den Einstufungstext für die Kategorie P1:

-------------------------------------
Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen
für Bühne und Theater –, die eine geringe Gefahr darstellen
-------------------------------------

Das schließt schonmal aus, dass alle Raketenmotoren in P2 kommen, nur mit der Begründung "Die sind gefährlich".
Klar, auch eine Kaffeemaschine kann gefährlich sein.

Es müsste also eine Begründung her, warum von einem in P2 eingestuften Motor (bzw. pyrotechn. Gegenstand) eine höhere Gefahr ausgeht.

Grüße
Robert
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Oliver
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Nummer des Beitrags: 10644
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Veröffentlicht am Freitag, 20. August 2010 - 19:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist richtig, aber ich würde hier nicht auf Logik vertrauen. Es macht ja z.B. auch keinen Sinn, warum zwei A-Motoren erlaubnispflichtig sind, ein B-Motor mit gleichen Gesamtimpuls aber nicht

Das schlechteste wäre, wenn wir 2013 von der Entwicklung überrascht würden..
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Oliver
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 11109
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Veröffentlicht am Montag, 15. Juli 2013 - 18:39 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Auch hier mal wieder ein Update: Mittlerweile hat das CEN beschlossen, dass die Obergrenze für P1, also erlaubnisfreie Flüge, bei 150 Gramm liegt. Das war wohl ein Kompromiss, denn einerseits hatten wir in Deutschland nur 20 Gramm im bisherigen T1-Bereich, andere Länder wie Frankreich mit 500 oder UK mit 1000 Gramm lagen jedoch deutlich darüber.

Betreffen tut das alle neu zugelassenen Motoren mit CE-Zeichen. Robert Klima hat für seine neuen Motoren für die 18-mm-Typen diese Zulassung bereits erhalten, auch Estes scheint bis einschl. D12 eine CE-Zulassung bekommen zu haben. Die alten Zulassungen sind weiterhin auf 20 Gramm beschränkt, wobei die nationalen Zulassungen wohl demnächst auslaufen.

In den neuen Zulassungsbescheiden ist auch die bisherige Beschränkung für Mehrstufen und Bündelungen entfallen, somit ist auch das erlaubnisfrei, solange die Grenze von 150 Gramm nicht überschritten wird.

Das 150-Gramm-Limit findet sich in der EN-16236 Norm, also nicht mehr wie bisher im Gesetz. Leider gibts die offenbar nur für viel Geld zu kaufen, etwa als deutsche Übersetzung beim Beuth-Verlag (vielleicht kennt ja jemand eine andere Quelle im Internet?).
Wer was lesen will, muss was schreiben.
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Ande71
Neues Mitglied
Benutzername: Ande71

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 04-2015
Veröffentlicht am Montag, 27. April 2015 - 13:59 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Gibt es mittlerweile einen neuen Stand in der Gesetzgebung?

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