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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10308
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Dienstag, 06. April 2010 - 21:50 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Kann jemand schwedisch?

Ich habe nämlich ein Dokument der schwedischen Zivilluftfahrtbehörde zu Modellraketen gefunden, bei dem ich leider wenig verstehe:

http://www.europerocketry.com/index.php?id=322&L=1

Vielleicht kann jemand etwas daraus entnehmen?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
Junior Mitglied
Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 29
Registriert: 05-2010
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 10:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich könnte das durch nen Übersetzer jagen, der Text müsste dann natürlich noch bearbeitet werden, die Grammatik stimmt ja in der regel nicht bzw ist grottig.
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Delorean
Moderator
Benutzername: Delorean

Nummer des Beitrags: 903
Registriert: 05-2007


Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 15:24 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das wäre sehr nett!

Den Text können wir dann schon richtig stellen würde ich sagen!
stets im Steigflug!
IMR-06009, TFM Bronze Level
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10447
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 17:12 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, das fände ich auch prima!
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
Junior Mitglied
Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 30
Registriert: 05-2010
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tja also...hoffe man kann was damit Anfangen !

Document Type Registrierungsnummer Seite PM 1 (2) Titel des Dokuments LS / Is 6.08 Gezeichnet von Genehmigt Datum Ver.rev Referenz Sigge Skar Mountain, 011-4152247 2006.01.18 00.01 Uhr
Rockets
Rocket Launch Informationen über die Vorschriften Richtlinien für den Raketenwerfer ist Jan veröffentlicht in AIC B 129/1991 (Pink 7 / 91, 10) die vor allem die folgenden aktualisierten Inhalten. Für die Regulierung der ursprünglichen genaue Wortlaut zitiert www.lfs.luftfartsstyrelsen.se Menüauswahl und Konditionen - Civil Aviation Authority of Satzung LFS - Bestehende - Sonstige Rückstellungen - Sonstige Bestimmungen - LFS 1990:6 (Rules of Civil Aviation, Bestimmungen zur Arbeitsweise (BCL-D), Rocket Launcher (AIC B 129 / 1991)). General Die Rückstellung für den Raketenstart ist 131 erteilt gemäß § Luftfahrt-Verordnung und Sicherheit entstanden im Interesse der Luftfahrt. Der gibt es andere Vorschriften über Gegenstände, die Sprengstoff enthalten oder Pyrotechnik, einschließlich SFS (1988:1145) über die Verordnung entflammbaren und explosiven Gegenständen.
Darüber hinaus General Aviation Act 10 Kapitel, § 1 der Vorschriften über die Haftung für Schäden, verursacht durch die Luft als Personen-oder Sachschäden, die von Flugzeugen nicht transportiert wird, mit Bezug des Gesetzes (1922:382) über die Haftung für Schäden aus der Luft. Begriffsbestimmungen In dem Rundschreiben, das Konzept einer unbemannten Rakete Rakete, angetrieben durch entweichende Gase der expandierenden generiert durch die Antriebseinrichtung Treibstoff an Bord und sind nicht abhängig von der Zugabe von Stoffen von außen.
Das Konzept Rucola enthält einen Teil, der den Betrieb ist getrennt von der Rakete während. Von dem Konzept der Rakete sind bis zu verwenden befreit statt, so dass Sicherheit keinen Vorrang vor dem Flugzeug, Personen oder Eigentum. • Feuerwerk • Modellraketen (Spielzeugraketen), sofern der Antrieb tritt mit mehr als 100 Gramm langsamen Verbrennung von Brennstoffen, und zweitens, dass Modell Rakete aus Papier (Karton), Holz oder leicht zerbrechen oder Pause Kunststoff, nicht mit harten Metallteile und wiegt nicht mehr als 500 Gramm insgesamt.
Bedingung
Rocket Launcher sollte nur erfolgen, nach Genehmigung durch die Civil Aviation Authority als Notwendigkeit, ihre Kräfte zu konsultieren, die bewaffnet. Anwendungen PM - Regeln für Raketenstart (2)


LS Datum Ver.rev Registrierungsnummer Seite 2006.01.18 00.01 Uhr 2 (2)
Titel des Dokuments LS / Is 6.08
Antrag auf Erlaubnis zum Raketenstart wird Aviation Authority geschickt werden, um die bürgerliche, Papiere Division, 601 73 Norrköping. Kopiert wird gesendet Polizei in den Ort, wo der Raketenstart ist geplant. Die Anträge müssen Tagen mindestens 30 vor dem geplanten Start, und wird die folgenden Angaben enthalten:
a) der Antragsteller den vollen Namen, Adresse und Telefonnummer;
b) den vollständigen Namen des verantwortlichen Range Officer und seine Anschrift; c) die Zahl der geplanten Raketen gestartet, wie;
d) das Startprogramm Größe, Gewicht und Kennzeichnung (Farbe, etc..);
e) ob der Sprengstoff (Art und Gewicht) als Teil der Rakete und der entsprechende Kopie der Genehmigung für den Besitz;
f) gegebenenfalls Kopie der Erlaubnis des Grundbesitzers;
g) die maximale Höhe der Rakete erreichen können;
h) Schiebe die Website die exakte Position, aufgetragen auf der Karte;
i) Gefahrenzone weit horizontal und vertikal;
j) Datum der Einführung,
k) sonstige Informationen, die relevant sein kann.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften Zusätzlich zu den Bedingungen, dass die folgenden bestehen können in der Civil Aviation Authority die Erlaubnis, allgemeinen Regeln gelten. Rocket Launcher im kontrollierten Luftraum, Verkehrsinformationen Bereich (TIA) oder einen Verkehrsunfall (TIZ) darf nur erfolgen, wenn es ein Telefongespräch zwischen ATM und schieben Lage. Rocket Launch dürfen nicht auftreten Flughafen innerhalb von 10 km ein, es sei denn ATM ist in Betrieb und es gibt telefonischen Kontakt mit ATM bei Entlassungen. Raketenstartplatz darf nicht passieren, in Wolken oder nachts. Raketenstartplatz kann nicht passieren, wenn die Wolke Betrag von mehr als 50% in der Gefahrenzone horisontalsikten oder wenn der Drehort ist weniger als 8 km. Während Entlassungen, Risiko-Bereich ist das genau überwacht und Start erfolgt Sicherheit durchgeführt werden, so dass es keine Gefahr für die Luftfahrt. Rocket Launcher dürfen nicht so gemacht werden, um Personen zu schaffen, um die Gefahr einer Schädigung Eigentum oder auf dem Boden.
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10455
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 18:21 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke für die Übersetzung! Ja, manchmal sind automatisierte Übersetzungen schon lustig zu lesen: Das Konzept Rucola enthält einen Teil, der den Betrieb ist getrennt von der Rakete während.

Aber ernsthaft: Unter 100 Gramm Antriebsmasse und 500 Gramm Gewicht wäre der Flug dann ohne Genehmigung möglich, wenn ich es richtig interpretiere?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
Junior Mitglied
Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 32
Registriert: 05-2010
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 20:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja genau, das hab ich auch rausgelesen !
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10461
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 14:54 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dann haben die ein 5mal grösseres erlaubnisfreies Limit als wir!
Grüsse Oliver, IMR-01001
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René
Senior Mitglied
Benutzername: René

Nummer des Beitrags: 470
Registriert: 03-2008


Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die haben auch 5 x weniger Bevölkerung als wir.

Wer immer mit dem Strom schwimmt
wird nie die Quelle sehen
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10463
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dafür aber auch viel Wald, wo man garantiert keine Raketen starten kann

Also ich denke weiterhin, im internationalen Vergleich ist Deutschland, was das erlaubnisfreie Limit angeht, einfach Schlusslicht.

Wenn man das so vergleicht:

http://www.modellraketen.info/index.php?id=motorenlimits
Grüsse Oliver, IMR-01001
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René
Senior Mitglied
Benutzername: René

Nummer des Beitrags: 471
Registriert: 03-2008


Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:45 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Warte mal ab wenn die ersten T2 Scheininhaber
erst den Behörden den T3 Schein schmackhaft gemacht hat.


(Beitrag nachträglich am 04., Juni. 2010 von rené editiert)
Wer immer mit dem Strom schwimmt
wird nie die Quelle sehen

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