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Oliver
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Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2006 - 00:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Weil ich mal gerade wieder darüber gestolpert bin: Seit August 2005 sind Ausnahmeregelungen in der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) gestrichen worden, wonach Flugmodelle bis 5 kg nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Mit anderen Worten: Für alle Modelle (inkl. unseren Modellraketen) gibt es seit diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht bis zu einer gesetzlichen Höchstsumme von rund 920.000 Euro!

Wer Modellraketen fliegt, ist also gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Versicherung vorweisen zu können! Der Haken: Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen enthalten keine Deckung für Flugmodelle, also die sog. Luftfahrtzeug-Halter-Haftpflicht. Einzeln sind die Policen auch schwer oder nur teuer zu erhalten, da den wenigen Anbietern das Geschäft mit Einzelkunden zu teuer ist. Man kann sich aber recht preiswert für unter 40 €/Jahr bei Vereinen wie der IMR absichern, die eine Sammelversicherung anbieten. Ohne Versicherung sollte man aber auf keinen Fall starten!

Hier noch ein paar Textstellen aus der LuftVZO und dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG):

§ 33 LuftVG

Ersatzpflicht des Halters, Schwarzflug

(1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

(2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 37 LuftVG

Haftungshöchstbeträge

(1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall.

a) - bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten (Anm.: etwa 920.000,00 EURO).

Das Gewicht ist das für den Abflug zugelassene Höchstgewicht des Luftfahrzeugs.

(2) Im Falle der Tötung oder Verletzung einer Person haftet der Ersatzpflichtige für jede Person bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Euro oder bis zu einem Rentenbetrag von jährlich 36.000 Euro.

(3) Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren auf Grund desselben Ereignisses zustehen, die Höchstbeträge nach Absatz 1, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen vorbehaltlich des Absatzes 4 in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

(4) Beruhen die Schadensersatzansprüche sowohl auf Sachschäden als auch auf Personenschäden, so dienen zwei Drittel des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages vorzugsweise für den Ersatz von Personenschäden. Reicht dieser Betrag nicht aus, so ist er anteilmäßig auf die Ansprüche zu verteilen. Der übrige Teil des nach Absatz 1 Satz 1 errechneten Betrages ist anteilmäßig für den Ersatz von Sachschäden und für die noch ungedeckten Ansprüche aus Personenschäden zu verwenden.

§ 43 LuftVG

Haftpflichtversicherung, Sicherheitsleistung

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadenersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.

§ 102 LuftVZO

Vertragsinhalt

(1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.

(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 LuftVG.

(3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.

§ 105 LuftVZO

Versicherer

(1) Der Versicherungsvertrag ist mit einem Versicherer abzuschließen, der zum Geschäftsbetrieb in Deutschland befugt ist.

§ 106 LuftVZO

Versicherungsbestätigung

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsabschlusses eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt.

(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Abs. 1 genügt.
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Arnd
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Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2006 - 22:19 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

dann müssen alle die am SRMT Modellraketen fliegen
eine gültige Versicherung vorweisen.

Können diejenigen die keine gültige Versicherung haben haben eine Tagespolice bei Dir abschließen ?


Ciao

Arnd
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Oliver
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Veröffentlicht am Montag, 01. Mai 2006 - 22:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, die Tagespolice ist wie immer möglich. Allerdings gilt sie halt nur die 3 Tage - übers Jahr günstiger gerechnet ist die Jahresversicherung.
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Oliver
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Benutzername: Oliver

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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 21:36 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hier Beiträge aus dem Thread Veranstaltungen & Termine » October Sky 2010:
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 13:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Versicherung für ne 100g Pappröhre ? Wozu das ? Umgenickte Grashalme? Ne normale Haftpflicht reicht doch,oder? So nen Regulierungswahn gibts auch echt nur in D.....
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Taurus
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 15:33 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@ Rene

Meine Frage war, warum man zum starten von Rockets ne Versicherung benötigt....das will mir nicht einleuchten. Müsste man für Modellhubies,Flugzeuge etc. auch eine haben. Wenn mir ne 40g Rocket auf die Birne fliegt sag ich einmal Aua und das wars Jo würd meinen Raketenrückholbediensteten auch mitbringen.

PS:@Oliver
Bitte Rene einen Rüffel erteilen wegen Mobbings..Hehe. Ich denke ich weiss wer zum Nikolaus nur ne Rute bekommt.

(Beitrag nachträglich am 23., August. 2010 von taurus editiert)
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Sprenger
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 18:01 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@Taurus

Klar brauchst Du ne Versicherung. Gilt eigentlich für alle Modellsportarten.

Wenn eine Rakete mal nicht dort runter kommt, wo sie runter kommen sollte und die zufällig mit dem Fallschirm einem Motorradfahrer vor dem Helm fliegt und der ein Unfall baut, dann schaust Du schön alt aus.

Ohne Versicherung lässt Dich kein Verein fliegen, egal ob Fläche oder Rotor.

Und wenn Dir ne 40g Rakete mit geschliffenen Flossen ohne Schirm aus 250m auf das Köpfchen fliegt, dann mag es sein, dass Du Aua sagst, aber die Sosse läuft Dir über den Schädel.

P.S.: Ich wäre mit Deinen Wünschen etwas vorsichter, auch wenn es nur Spaß sein soll. Es gibt Leute, die bekommen das in den falschen Hals, weil sie Deine Art von Humor nicht so lustig finden oder es falsch aufgefasst haben. Bedenke bitte, dass Mimik, Gestik und der Ton hier nicht ankommen. Da kann auch schon einmal ein Scherz total falsch ankommen. Ich habe mich deswegen mal mit einem guten Freund in die Haare bekommen!
Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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René
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 18:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

O.K. Was hr könnt kann ich auch. Dann schweife auch ich mal vom Thema ab.

Tzzzzz. Peanuts. Ich hab´ für die Flugtage sogar eine Veranstalter Haftpflichtversicherung!


OT OFF

VG
R.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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Sprenger
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 19:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)



Bitte nicht


Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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Oliver
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 19:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)


quote:

Versicherung für ne 100g Pappröhre ? Wozu das ?



Das mußt Du den Gesetzesgeber fragen. In Deutschland besteht im Modellflug Versicherungspflicht.


quote:

@ Oliver, machst Du einen neuen Thread:
"Der Stier und die Versicherungsfragen"



Wozu? Den gibt es doch bereits:

http://www.modellraketen-forum.de/cgi/show.cgi?tpc=1&post=31140#POST31140

@Rainer, wie geschrieben Buchung für den October Sky ist perfekt. Freue mich schon sehr auf den Event und hoffe, Du hast schönes Wetter gebucht?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 20:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@ Oliver

Wo steht das ? Das steht auf keiner Modellbauseite bzw Händlerseite.Auch in den Packungen steht das nicht. Dann müsste das ja auf jedem Artikel der zB.Startpakete beinhaltet, beistehen. Hab ich zumindestens noch nie gesehen. Ist doch Blösinn. Noch nie ist was passiert meines Wissens. Für 10 Raketen die ich im Jahr hochjage mach ich doch keine Versicherung.... normale Haftpflicht reicht doch, oder nicht ?

@Sprenger
Dafür hatt der liebe Gott die Smilies erfunden !

(Beitrag nachträglich am 23., August. 2010 von Taurus editiert)
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Oliver
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 20:48 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wo steht das ?

Ich habe doch im gelinkten Beitrag die gesamte LuftVO zitiert?

Das steht auf keiner Modellbauseite bzw Händlerseite.

Ich weiß nicht, wo Du nachgesehen hast? Auf modellraketen.info z.B. steht es:

http://www.modellraketen.info/index.php?id=versicherung

normale Haftpflicht reicht doch, oder nicht ?

Was sagen Deine Versicherungsbedingungen?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Sprenger
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 21:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

meine Haftplicht deckt das nicht. Die hat auch den Modellflugbereich nicht abgedeckt.
Ich habe es auch in keinem Graupner oder Multiplex Baukasten gefunden. Trotzdem war es so. Bei Elektroflug konnte man noch ohne, sofern auch wirklich nichts in der Nähe war (diese Info ist alt/ zudem haben das damals einige Versicherung abgedeckt, weil es als Spielzeug galt). Bei Motorflug hörte das aber auch damals schon auf. Dafür brauchtest Du eine Versicherung seitdem ich denken kann.

Ich wüsste jetzt aber nicht wo Du eine günstigere Versicherung als bei der imr bekommst. Ich habe meinen Versicherungsvertreter einmal gefagt, was das bei der normalen Verischerung kosten würde. Er meinte, die Zusatzversicherung mit diesen Konditionen würde über 100 Euro kosten.

Und jetzt mal Butter bei de Fische. Ich habe meine Raketen bisher an 2 Tagen in diesem Jahr gestartet. Ok, jeweil einige Starts. Aber wenn was passiert wäre, dann wäre groß Stress gewesen. Da sind mir die 3 Euro/Monat doch egal. Musst nur an den Falschen geraten. Jemand, der nur drauf wartet, Dich wegen einer Kleinigkeit auszuziehen. Dann kommst Du nie mehr auf die Beine, sofern Du nicht Kohle wie Heu hast.

Ach ja. Ohne Versicherung wirst Du auf keinem Startplatz eine Rakete abschießen. Aus diesem Grund bieten ja einige Organisatoren, wie z.B. jetzt Rainer, diese Versicherung für die Veranstaltung an. Habe jetzt keinen Plan, was das kostet, aber wenn Du an mehreren Veranstaltungen teilnimmst, kommt Dich eine eigene Versicherung billiger.
Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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René
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Veröffentlicht am Montag, 23. August 2010 - 21:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)



KÖNNEN WIR DAS THEMA MAL BITTE KOMPLETT AUS DIESEM THREAD NEHMEN? BITTE VON ANFANG AN.
d a n k e

Das stört den Lauf des Oct.Sky Threads gewaltig,
würde Waldert sagen.

Noch was Taurus. Du hast einen fetten Fehler in Deiner Berufsbezeichnung. Sollte Dir als Angehöriger der Microsoft Chefetage Dortmund nicht passieren: Du nennst Dich " Buiseness Unit Manager" nun, "Business" wäre wohl richtiger.
Solltest Du ändern, macht sich schlecht auf Visitenkarten



(Beitrag nachträglich am 23., August. 2010 von René editiert)
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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Taurus
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Nummer des Beitrags: 105
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Veröffentlicht am Dienstag, 24. August 2010 - 19:27 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Huups....na danke, habs geändert. Das hat übrigends mit Chefetage nix zu tun...leider! Neudeutsch für Abteilungsleiter, abgekürzt BUM. Hehe.

@oliver
jo das steht da weil Du es da gepostet hast. Aber ich habe bei Woti und anderen Händlern nix davon gelesen. Kann ja sein das ich es überlesen habe. Aber dann überliest es jeder der sich entschliesst nen Startset oder ähnliches zu kaufen, oder 70er Jahre geschädigte die das Hobby neu entdecken! Ausserdem, wenn man den Text liest, welche Schäden sollen wohl entstehen wenn man allein auf weiter Flur ne Rakete starten lässt? Das sieht natürlich im T2 Bereich mit ein paar Kilo Raketen anders aus. Wenn man es so sieht, dürfte man auch keine Sylvesterraketen starten lassen ohne Versicherung. Da kräht auch kein Hahn nach. Dann muss ich Raketenflugtagen wohl fern bleiben! Oder mich aufs Zuschauen beschränken !

(Beitrag nachträglich am 24., August. 2010 von taurus editiert)

(Beitrag nachträglich am 24., August. 2010 von taurus editiert)
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Oliver
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Nummer des Beitrags: 10659
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Veröffentlicht am Dienstag, 24. August 2010 - 21:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Materialien der Händler stammen größtenteils noch aus einer Zeit, als es noch keine Versicherungspflicht gab. Außerdem sind Händler natürlich rein rechtlich auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen. Über den Rest kann ich nur spekulieren, da können nur die Händler selbst was dazu sagen.

Ob eine Versicherungspflicht gerade bei kleineren Modellen notwendig ist, darüber läßt sich auch streiten. Ich weiß auch nicht wer mit welcher Begründung sich das ausgedacht hat, ob dabei überhaupt jemand an unsere Raketen dachte, ob er den Unterschied zwischen Modellraketen und Highpower und dem sehr unterschiedlichen Gefährungspotential kennt. Das ist diesselbe Frage wie warum ich für einen D12-Motor (in allen anderen Ländern erlaubnisfrei, teilweise unter 18 Jahren) in Deutschland einen Erlaubnisschein mit vielen Auflagen brauche.

Aber Fakt ist nun mal, es ist derzeit so. Also bleibt nur die Möglichkeit sich eine Versicherung zu holen (z.B. über die IMR für 30 EUR oder für über 100 beim Versicherungsagenten Deines Vertrauens), wenn man keine Scherereien riskieren möchte.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
Mitglied
Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 106
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 10:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dann haben wir ein Problem. Sehe schon im sanften Herbstwind niedliche Kinder ihre Drachen steigen lassen und das Ordungsamt geht rum und fragt nach einer Versicherung laut Luftverkehrsgesetz. Sry das ist lächerlich und wird nicht durchgeführt. Oder ist jemanden jemand bekannt der Ärger bekam weil er Drachen steigen lässt ? Looool. Selbst wenn jemand kommt, es wäre nicht mehr wie eine Ordnungswiedrigkeit. Das sehe ich mal ganz entspannt.

Wieso sind eigentlich (fast) alle Infos die im Netz zu diesem Thema zu finden sind von Dir? Nirgends ist ein Eintrag von jemand anderem zu finden.... Kann aber auch sein das ich heut Tomaten auf den Augen hab. Hätte jetzt aber auch spekuliert das sich zumindestens Vereine (Händler scheinen diesen Thema zu ignorieren) die sich mit Flugmodellbau beschäftigen, ähnliches ihren Mitgliedern mitteilen bzw informieren. Selbst wenn man sich Informieren möchte, findet man kaum was dazu.


(Beitrag nachträglich am 25., August. 2010 von taurus editiert)
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Kabelmann
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 14:32 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)


quote:

...welche Schäden sollen wohl entstehen wenn man allein auf weiter Flur ne Rakete starten lässt? Das sieht natürlich im T2 Bereich mit ein paar Kilo Raketen anders aus..... Dann muss ich Raketenflugtagen wohl fern bleiben! Oder mich aufs Zuschauen beschränken !




Zeig mir einen Ort in Deutschland, wo Du allein auf weiter Flur bist.
Den gibt es nicht, dazu ist Deutschland zu dicht besiedelt.

Was verleitet Dich zu der Aussage, Schäden entstehen nur durch kiloschwere T-2 Raketen?

Wenn Dein sorgfältig zusammengebautes 60g schweres T-1 Raketchen beim Start mitsamt Anfängerset Startrampe umkippt und im hohen Bogen in ein trockenes Getreidefeld zischt, was soll denn da passieren????? Ausser das es möglicherweise zu einem Flächenbrand kommt?

Möchtest Du ernsthaft zwischen 260g auf D-Motor und 400g auf F-Motor unterscheiden?

Selbst Wasserraketen sind kein Kinderspielzeug, die enthaltene Energie läßt manch fliegendes T2-Papprohr blass aussehen.

Übrigens ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Gebrauch bestimmter Drachen durchaus erforderlich. So zB. zum Buggy-Kiten auf öffentlichem Terrain.

Ich bin im Besitz einer Luftfahrt-Halterhaftpflicht-Versicherung, genauso, wie jeder andere, der das Hobby ernsthaft und mit dem nötigen Durchblick betreibt.
Die paar Euro im Jahr sind lächerlich gegen mögliche und realistische Schadensszenarien.

Wenn ich solche Beiträge lese, bin ich wieder dankbar für die 20g NTM-Grenze in Deutschland, Schade für jeden, der das Hobby mit Ernsthaftigkeit und Durchblick betreibt, für den dann aber aufgrund solcher Kandidaten bei D7 Schluß ist.

Ich denke gerade der Besuch eines Flugtages, ob nun aktiv oder passiv, würde Dich anders denken lassen.
Ein Blick über den Bildschirmrand hinaus dürfte Dich erkennen lassen, was so geht.

Jan
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Sprenger
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 15:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@Taurus

Ist das Vorsatz oder was betreibst Du hier?

@Oli
jetzt weißt Du warum der Kampf gegen die 20g Grenze so schwer ist.
Solche Aussagen als Beispiele für Befürworter der Grenze und du hast schon verloren.
Ich befürchte eher das ist auch seine Absicht.

@Kabelmann
Gibt's ne Möglichkeit Dich mit Deinem Spactaxi irgendwo in Natura zu sehen?
Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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Taurus
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Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 107
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 15:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dann kommt es Dir ja sehr entgegen das sich die Gesetzeslage seit 2005 verändert hat. Hat man wohl Jahrzentelang so gesehen wie ich. Nenn mir doch einfach mal einen Prezidenzfall wo ein nenneswerter Schaden durch Modellraketen im T1 Bereich aufgetreten ist, sagen wir in den letzten 30 Jahren. Und wenn Du einen findets wäre schön zu erfahren ob die Versicherung den übernommen hätte und nicht wegen "grober Fahrlässigkeit" die Zahlung verweigert, wie die Versicherungsgeier es immer tun.Schön das der Gesetzgeber Eurem Paragrapheneifer vorgreift und so nette Gesetze ändert....Trotzdem bleibt es nur ne Ordnungswiedrigkeit und trotzdem wird kein Kind was nen Drachen steigen lässt, so eine Versicherung abschliessen.Lächerlich. Was Euer persönlicher Angriff auf mich soll, von wegen 20g Grenze und gut das es sie wegen Leuten wie mir gibt ist echt der Hammer.Gedanken sind frei und meine Meinung ist meine Meinung, es steht nirgendwo das man immer nur mit dem Strom schwimmen muss.

(Beitrag nachträglich am 25., August. 2010 von taurus editiert)
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Sprenger
Junior Mitglied
Benutzername: Sprenger

Nummer des Beitrags: 55
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 15:49 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Für Kinder sind die Eltern haftbar!!

Wer hat Dich persönlich angefriffen? Kann ich nichts erkennen.

Ich schließe z.B. auch keine Unfallversicherung ab, weil ich einen Unfall erwarte, sondern weil er passieren kann, und ich dann abgesichert bin.
Gleiches gilt für alle Versicherungen.

Es hat auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Doch schon, aber für diese Meinung - und es so aufzublasen - ist hier der falsche Platz. Da solltest Du Deine Meinung bei Deinem nächsten Abgeordneten kundtun. Evtl. hat er ein Ohr dafür.

Derzeit ist es so.

Und (fast) jeder akzeptiert es, dass dieses Hobby Gefahren bergen kann (nicht muss!!), und ist bereit diesen wohl eher lächerlichen Betrag zu berappen.
Die 3€/Monat sind mir jedenfalls lieber als nem Bauern seine Kuh (oder den Tierarzt) zu bezahlen, weil die meine feuerfeste Watte gefressen hat und nichts mehr verdauen kann und da evtl. dran verreckt.

Und damit ist das Thema für mich jetzt endgültig durch.

(Beitrag nachträglich am 25., August. 2010 von Sprenger editiert)
Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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Taurus
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Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 108
Registriert: 05-2010


Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 15:51 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@Kabelmann
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/St atistiken/Umwelt/UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Flaechennutzung/Content75/Fl aechennutzungInfo,templateId=renderPrint.psml

Soviel dazu!

@Sprenger
Ja genau, alle Eltern wissen das sie ihren Kinder ne Versicherung auf Auge drücken müssen wenn sie Drachen steigen lassen. lööööölerchen !

Rechtsirrtum Nr. 4: Eltern haften für ihre Kinder
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer

Nur bei grober Verletzung der Aufsichtspflicht, die ist beim Drachensteigen lassen natürlich gegeben...Hahahahaha

Also ich komm mir hier vor wie in nem spiessigen Kleingartenverein, wo sich um Grashöhe und Heckenschnitt gestritten wird.

(Beitrag nachträglich am 25., August. 2010 von taurus editiert)
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Taurus
Mitglied
Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 109
Registriert: 05-2010


Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 16:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist auch was für euch, vielleicht erahnt ja der ein oder andere auf was ich hinaus bin:

Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Übrigends, kann mir denken das ihr alle auch die Sektsteuer für Sinnvoll haltet, die wurde zweckgebunden eingeführt zur Finanzierung der Kaiserlichen Marine, die kaiserliche Marine ist irgendwie unauffindbar, aber kein Grund die Steuer abzuschaffen...Hehe. Ich liebe das obrigkeitshörige Deutschland, egal wie sinnig oder unsinnig das ein oder andere geregelt ist

(Beitrag nachträglich am 25., August. 2010 von taurus editiert)
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René
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 16:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Als staatl. examinierter Fiskusbescheißer kann ich das mit der Sektsteuer bestätigen.
Das ist tatsächlich so wie Taurus es geschrieben hat.

Der Rest seiner Glosse datiert nicht umsonst vom 1.April

Andererseits darf man auch nicht bei Rot über die Kreuzung fahren, selbst wenn seit Minuten kein Auto naht.
Es könnte ja noch kommen
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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Oliver
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 16:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

das vieles überreguliert ist, ist glaube ich unstrittig. Ich frage mich nur, ob so ein Beitrag wie die Toilettenordnung bei einer Sachdiskussion weiterhilft?

Ich denke man muss mal beide Seiten sehen. Es gibt da zwei Standpunkte, die beide ihre Richtigkeit haben. Natürlich haben auch erlaubnisfreie Starts ein potentielles Gefährdungsrisiko. Das Szenario, was Kabelmann geschildert hat, könnte durchaus eintreten. Ein Brand im trockenen Sommergras ist schneller entfacht als man denkt und unterschätzen sollte man so etwas nie. Einfach zu sagen "kann eh nichts passieren" ist kontraproduktiv. Anderseits, nicht jede Art von Gefährdung unterliegt einer Versicherungspflicht. Ein Feldbrand könnte beispielsweise auch durch ein unachtsam weggeworfenes Zündholz verursacht werden. Rauchen unterliegt jedoch bisher keiner Versicherungspflicht.

Risikoeinschätzungen ohne Datenmaterial sind potentiell schwierig. Es wäre also interessant zu wissen, wie oft ein derartiges Szenario bei geschätzten 400 Millionen Modellraketenstarts von A-E in den letzten 40 Jahren ein ähnlicher Versicherungsfall eingetreten ist?

Darüber hinaus finde ich aber wie Kabelmann, die paar Euro sollte jeder Raketenstarter investieren, der plant ein paar Mal pro Jahr zu fliegen. Versicherungspflicht hin oder her.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 17:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Und was wird bei Drachen und Wasserraketen in Brand gesetzt? Oder kennt ihr noch diese Fallschirmspringer die mit ner Flitsche hochgeschossen wurden? Gefäääährlich, meine Herren. Gibte eigentlich eine " Mit dem falschem Bein aus dem Bett Aufstehversicherung"? Die brauch ich unbedingt, da passieren Unfälle..man glaubt es kaum.
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René
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 18:11 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wasserraketen. Ich habe mal eine gesehen,
die ist mitten auf dem Dach eines ordnungsgemäß geparkten PKW geknallt. Klatsch Bumm.
Noch Fragen?

Oder, ich habe mal ein Foto gesehen von einem
stolzen jungen Starter der 10 m neben einem erntereifen Getreidefeld startete. Wenn er Pech gehabt hätte, wäre sie mit glühendem Motor in 5 ha Getreide gelandet. Ne, so´n paar Tonnen Getreide zahlt man aus der Portokasse.
Wobei ich glaube, dass bei soviel Dummheit auch die Versichereung nicht gezahlt hätte.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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Taurus
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Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010 - 19:12 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

So ist es !
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Kabelmann
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Veröffentlicht am Donnerstag, 26. August 2010 - 09:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Für den Fall, das es hier falsch aufgefasst wird.

Der Grund für den Besitz (m)einer Versicherung liegt nicht in irgendeiner Form von Obrigkeitshörigkeit oder weil ich ein Fan des deutschen Paragraphenwirrwars bin, sondern weil ich gerne Flugtage besuche und dort aktiv fliege. Und dort ist der Besitz einer gesonderten Haftpflichtversicherung nunmal Pflicht. Fertig.
Die Jahrespolice ist wirtschaftlicher als die mögliche Tagespolice und so habe ich sie auch, wenn ich auf dem Acker für mich alleine fliegen gehe.

Die aktuelle Gesetzeslage ist nunmal so wie sie ist, über Sinn und Unsinn läßt sich trefflich streiten, ich habe für mich meinen Weg durch Behörden und Zulassungen (Lehrgang, §27 Schein etc) gemacht, nicht aus Obrigkeitshörigkeit, sondern weil es mir so möglich ist, meinem Hobby so nachzugehen,wie ich es möchte. Großartig anders gehts im Moment (leider) nicht.
Habe für mich die Schwerpunkte in Richtung Raketenfliegen gesetzt, bin da mehr Praktiker.
Habe das Gefühl manch einer (möchte wiederum niemanden persönlich angreifen)hat eher seinen Schwerpunkt darin nicht zu fliegen, noch nichtmal sinnvolle Theorie sondern vielmehr reichlich heiße Luft zu verbreiten.

Aber jeder nach seinem Gusto.... Immer lassen.

Als ich in grauer Vorzeit mit dem Motorrad auf der Rennstrecke unterwegs war, hatte ich auch eine (sündhaft teure) Unfallversicherung, da jede normale Unfallversicherung "die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" nicht abdeckt.
Nachdem Taurus mir jetzt die Augen geöffnet hat, wohl aus reiner Obrigkeitshörigkeit...... und ich dachte immer damit ich die Reha bezahlen kann, wenn mir die Kiste unterm A..... weggeht.


Gruß Jan
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René
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Veröffentlicht am Donnerstag, 26. August 2010 - 10:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Mal ganz nüchtern betrachtet schützt man mit so einer Versicherung ja in erster Linie sich selbst, bzw. sein Vermögen. Sollte tatsächlich was passieren, kann es sehr schnell teuer werden.
Wenn man nur ganz alleine startet, irgendwo weit weg wo wirklich nichts passieren kann ( Pampa?)
mag so eine Versicherung ohne tieferen Sinn sein.
Wo Menschen drum herum stehen und Häuser, Autos, etc. ist das Risikopotential weitaus höher.
Ob jedoch die Versicherung letztendlich immer
zahlt ( grobe Fahrlässigkeit = meist nix ) steht auf einem anderen Blatt. Da bisher noch nie etwas passiert ist, hat man zum Regulierungsverhalten der Versicherungen keine Erfahrungwerte.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird
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Taurus
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Veröffentlicht am Donnerstag, 26. August 2010 - 15:49 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stimmt, also eine schöne Einnahmequelle. Naja jeder soll das machen was er für richtig erachtet. In meiner und in fast allen Policen die ich kenne steht "Flugmodelle 1" Das heisst was? Eine Rakete ist versichert, 2 nicht ?
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Holger_t
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Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 - 21:54 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Taurus,

du hast hier ein Video gepostet: http://www.youtube.com/watch?v=Kv8sTVOhzkE

mir gefällt ganz besonder die Stelle um 2 Min 30, wo die Rakete mit brennenden Motor im Gras liegt.
Sage mal sind in der Tasche mit den Raketen auch Deine Treibsätze?
Kannst Du Dir auch vorstellen, das die Rakete quer geht und in den Wald fliegt.. Man mir fallen da noch viele Punkte ein.
Zum Thema Schaden:

Ein guter Bekannter hat vor einigen Jahren eine Modellrakete auf einem BMW gelandet, ich bin mir da nicht mehr ganz sicher, aber der Spaß hatte knapp über 1000 DM gekostet. Die Versicherung hatte den Schaden bezahlt.

Aber Du hast natürlich Recht, da Du als Pilot einer Modellrakete voll Haftber bist, hat der Staat für Uneinsichtige wie Dich die Summe limmitiert, für die Du persönlich haftest.

Fliege doch einfach nicht über 30 m hoch, dann ist Deiene Rakete kein Luftfahzeug mehr ( Luftrecht ), sondern ein Spielzeug, aber da weiß ich nicht über die Rechtslage bescheid.

Ich kann Jan und den Anderen nur Beipflichten, Lass Dich versichern, wenn Du wirklich ernsthaft Raketen fliegen möchtest!

Gruß

Holger

(Beitrag nachträglich am 27., August. 2010 von holger_t editiert)
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Taurus
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Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 - 22:11 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

1. Nun, ich starte nicht wenn Tage die Sonne brannte und alles furztrocken ist. Das Gras war feucht. 2. da ist weit und breit weder Strasse noch sonstwas. 3. Bin ich wie fast jeder Haftpflicht Versichert, meine Frage war nur was "Flugmodelle 1" bedeutet?3. Hätte,Wenn und Aber, es kann mir keiner sagen ob,wann und was passiert ist jemals und ob im Schaden die Versicherung zahlte oder wegen Fahrlässigkeit verweigert?Ihr betreibt das zu grossen Teilen schon seit jahrzehnten, da muss doch mal ne Aussage kommen. Denn wenn nie was passiert.... ach lassen wir das.

Du als Händler kannst mir doch dann bestimmt sagen warum kein Händler darauf hinweisst, das ne Versicherungspflicht besteht. Woher sollen Erstkunden das Wissen? Die kaufen sich nen Start oder Komplettpaket und legen los. Und haben schon die Arschkarte wenn was passiert.

(Beitrag nachträglich am 27., August. 2010 von taurus editiert)
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Oliver
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Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010 - 23:49 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)


quote:

meine Frage war nur was "Flugmodelle 1" bedeutet?



Poste doch mal den kompletten Satz der Versicherungsbedingungen (hatte ich ja weiter oben schon angeregt). Ohne Zusammenhang kann da keiner was herauslesen?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Taurus
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Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 00:10 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

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Holger_t
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Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 00:31 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Taurus,

da steht doch Modellfahrzeuge, ein Rakete hat keine Räder...

Ne mal im Ernst, eine Modellrakete ist ein Luftfahrzeug, da es sich lt. Defenition im Bereich von mehr als 30 m höhe bewegt. Somit fällt es neben dem Sprengstoffgesetz auch unter das Luftverkehrsgesetz.

Zm Thema Information, es gibt da z.B das Buch von Oliver und das Lehrgangsbuchg der Solaris. Es steht auch jedem Einsteiger frei den Händler seiner Wahl zu kontaktieren und diesem Löcher in den Buch zu Fragen. Ich sehe allerdings in Deinem Fall eine gewisse Beratungsresistenz, wenn ich mir diesen Tread so ansehe. Es haben bereits einige erfahrene Raketenflieger etwas zu diesem Thema Versicherung geschrieben, was Du Trotzdem immer wieder ablehnst.
Alleine das erbringen des Altersnachweises beim Kauf von Raketenmotoren sollte den Käufer etwas sensiebel machen, dass da vielleicht ein Gefahrenpotential versteckt sein könnte.

Als ich vor ca 8 Jahren mit dem Raketenfliegen angefangen habe war mir alleine von meinem Sachverstand klar, das eine Versicherung absolut notwendig sein müßte.

Gruß

Holger

(Beitrag nachträglich am 28., August. 2010 von holger_t editiert)
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Taurus
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Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 16:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Natürlich steht es jedem Käufer frei sich beim Händler zu informieren. Aber das macht kaum einer. Man sucht Raketen, findet diverse Shops, man bekommt dort teilweise ne Menge Infos, zb Ganzjährig ab 18 und ähnliches. Einige wie Klima haben auch detailiertere Infos auf der Page, die erklären wie Raketen und Treibsätze funktionieren usw. Aber nirgendwo Infos zur Versicherungspflich. Ich nehm dich dabei sogar noch aus, weil Dein Shop sich eher an Fortgeschrittene bzw Profis wendet. Aber alles andere bieten auch für Anfänger ne Menge. Nur keine Infos eben zur Versicherungspflicht. Kann ja nicht so schwer sein, zusätzlich zu den anderen Infos auf der Page diesen Hinweis noch dazuzuschreiben, Macht man aber nicht, weil es potentielle Käufer abschrecken würde... Aber is ja auch wurscht, jeder macht Dinge die entweder im Graubereich sind, verboten sind, gegen irgendwelche Regeln sind usw. So ist der Mensch halt. Du zum Beispiel verkaufst Treibsätze auf Ebay, obwohl es nach deren AGB´s verboten ist
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Holger_t
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Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 17:21 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo T... Wie heist Du eigendlich, es wäre eine Geste der Höflichkeit mit seinem Namen zu unterschreiben.


Im gegensatz zu deine Meinung habe ich oft Anfragen von Einsteigern, die sich vor einem Kauf informieren und beraten lassen.
Aber wer alles weiß, kann natürlich alles überall kaufen.



Ich denke weitere Diskusionen mit Dir sind wohl zwecklos. Ich hoffe nur, das Du nicht irgendwann einen größeren Schaden anrichtest und alle Raketenflieger hier in Deutschland darunter leiden müssen.


Punkt aus Ende

Holger
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Sprenger
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Benutzername: Sprenger

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Veröffentlicht am Samstag, 28. August 2010 - 17:56 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Und Holger berät saugut !!!!
Manchmal habe ich schon ein schlechtes Gewissen, dass ich ihm auf den S..k gehe, mit meinen ständig neuen Fragen.

Eigentlich hilft Dir hier jeder gerne weiter, das ist zumindest meine Erfahrung. Wenn man hier allerdings versucht das Henne - Ei Prinzip neu zu erfinden, muss man sich nicht wundern, wenn jeder nur noch genervt ist und sich von einem abwendet.

(Beitrag nachträglich am 28., August. 2010 von sprenger editiert)
Schönen Gruß Andreas
imr-07016 / IMR-TMF Gold
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Taurus
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Benutzername: Taurus

Nummer des Beitrags: 117
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Veröffentlicht am Sonntag, 29. August 2010 - 03:42 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wenn der Mensch nicht Dinge hinterfragen würde wären wir noch in der Steinzeit. Kann mir vorstellen das ich den ein oder anderen Nerve. Ich bin aber nicht der Typ der alles hinnimmt was ihm vorgesetzt wird. Deswegen hat der liebe Gott die Frage erfunden. Ich habe nicht behauptet das Holger nicht gut berät, ich habe nur meine Zweifel das dass Gro der Erstkäufer sich vor dem Kauf so informiert, das sie wissen das sie sich versichern müssen.Ich habe schon in diversen Shops gekauft und nie kam da so ein Hinweis.Wenn Du es anders machst ist es doch super. War doch kein Vorwurf.Aber immer noch hatt mir niemand die Frage beantworten können, warum nicht ein einziger Händler diese Info auf der Page hat, alles andere steht ja auch dort zum Nachlesen. Ist doch eine berechtigte Frage, oder nicht?

Gruss
Taurus <- Mein Nick in diesem Forum

@Holger
Du möchtest meinen Namen eh nicht wissen, da ich Dich nerve wie ich in vielen Postings merken durfte!

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