Österr. Pyrotechnikgesetz + Modellrak... Logout | Themen | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Österr. Pyrotechnikgesetz + Modellraketen « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Tom Cs.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 14. Dezember 2007 - 23:55 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,
ich bin einer von drei Autoren, die vor kurzem ein kommentiertes und aktualisiertes Buch zum österr. Pyrotechnikgesetzgesetz herausgegeben haben und bin zufällig über euer Forum „gestolpert“.

Mit Interesse habe ich festgestellt, dass hier ausführlich über die österr. Rechtsgrundlagen für Modellraketen diskutiert wird. Im Zuge der Vorarbeiten und Recherchen zu unserem Buch (dabei auch zahlreiche Gespräche und Kontakte mit dem für das Pyrotechnik- und Schieß- und Sprengmittelrecht im BMI zuständigen Juristen sowie mit der Austro Control GmbH) habe ich mich auch kurz mit der rechtlichen Thematik „Modellraketen“ beschäftigt; sie wurde von uns im Buch auch in zwei Sätzen kurz erwähnt. Dazu seien mir einige Anmerkungen gestattet.

Um auf den Punkt zu kommen: Modellraketen würden nach der objektiven Zweckbestimmung durchaus unter die Legaldefinition des § 1 Pyrotechnikgesetz 1974 fallen, weil sie dem Wesen nach Unterhaltungs- oder technischen Zwecken dienen (in diesem Fall technischen Zwecken) und dabei pyrotechnische Sätze beinhalten, die bei der willkürlich ausgelösten chemischen Zustandsänderung einen bestimmten Effekt, eben einen Bewegungs- oder Aufstiegseffekt, erzeugen.

Da das Pyrotechnikgesetz aus dem Jahr 1974 stammt (und bisher nur zwei mal novelliert wurde – einmal bei den Knallkörpern der Kl. II und dann die Euro-Umstellung), ist es seit vielen Jahren mehr als reparaturbedürftig, weil u.a. viele Bereiche der Pyrotechnik in Österr. nicht erfasst sind (Stichworte: Bühnen- und Filmpyrotechnik, pyrotechnische Erzeugnisse für die Fahrzeugindustrie, Modellraketen, sämtliche Aus- und Weiterbildungen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsmaßnahmen, technische Anforderungen, Materialien, etc.) und es letztlich auch niemals dem Stand der Technik und den Entwicklungen angepasst worden ist. So sind, wie bereits angeführt, auch die Modellraketen nicht geregelt, obwohl sie meiner Meinung nach da hinein gehören.

Unter den Begriff „pyrotechnische Gegenstände (pG) für Unterhaltungszwecke“ (= Feuerwerkskörper) würde ich, nach meiner bescheidenen Fachmeinung, die Modellraketen nicht einordnen, weil sie: 1. technisch aufwendig sind; 2. in keiner ÖNORM oder CEN-Norm für Feuerwerkskörper enthalten sind (dort sind nämlich alle Feuerwerkskörper definiert); und 3. sie von der Funktion sehr ähnlich den Hagelabwehrraketen sind und diese im Gesetz unter den „pG für technische Zwecke“ angeführt sind. Leider werden nach der österr. Rechtslage nur jene pG für technische Zwecke anerkannt, die im 3. Abschnitt des PyrotechnikGes. dezidiert angeführt sind. Das heißt: alle pG, die dort nicht explizit angeführt sind, kennt der österr. Gesetzgeber nicht und haben daher keine Rechtsgrundlage. Das heißt aber andererseits nicht, dass diese automatisch verboten oder illegal sind. Es gibt halt nur keine einschlägige Rechtsgrundlage für die Verwendung.

Wie hier im Forum bereits mehrfach angeführt ist, ist die Austro Control GmbH für die Bewilligungen und Genehmigungen für die Verwendung zuständig, um den Flugverkehr nicht zu gefährden. Ihr ist es aber (genauso wie dzt. dem Gesetzgeber) letztlich egal, wie die Modellraketen beschaffen sind (also Gesamtsatzgewichte bzw. Nettoexplosivstoffmasse, Größe, Auslösung, etc.). Zur Austro Control GmbH wurde hier bereits ausführlich diskutiert (die angeführte Sachbearbeiterin Fr. P. ist tatsächlich für eure Materie zuständig, sehr nett und auskunftsfreudig).
Auch wurde hier im Forum richtigerweise festgestellt, dass für die Verwendung von Modellraketen trotz Fehlen von gesetzlichen Grundlagen eine entsprechende Sorgfalt und Vorsicht geboten ist. Letztlich wird bei der Beurteilung von Unfällen oder Vorfällen trotzdem der sog. „Stand der Technik“ herangezogen, und wenn er nicht in nationalen Gesetzen oder Normen definiert ist, wird für die Beurteilung von Verschuldensfragen (Stichwort: Fahrlässigkeit) eben der Stand der Technik aus vergleichbaren/benachbarten Ländern herangezogen! Vergleichbares kennen wird bei den Sicherheitsabständen für Großfeuerwerke: sie sind in Österr. überhaupt nicht festgelegt oder irgendwie geregelt, trotzdem ist der Stand der Technik zu berücksichtigen und daher werden die Sicherheitsabstände aus dem benachbarten Ausland (vor allem aus Deutschland) bei Bewilligungen für Großfeuerwerk herangezogen. Auch kann man sich, wenn man in der Angelegenheit „sach- oder fachkundig“ ist, sich also intensiv mit der Materie beschäftigt (zB Modellraketen konstruiert und/oder baut), im Fall der Fälle leider nicht darauf ausreden, dass man den „Stand der Technik“ nicht gekannt hat; das nimmt einem sicher keiner ab.

Heuer wurde die EU-Richtlinie über das Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenständen beschlossen und veröffentlicht. Nach dieser Richtlinie sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationale Gesetzgebung (also das Pyrotechnikrecht) bis Jänner 2010 den EU-Bestimmungen anzupassen. Praktisch bedeutet das, dass es spätestens dann in Österr. ein neues Pyrotechnikgesetz geben wird, wobei nach meiner Meinung nur eine komplette Neufassung und keine Novellierung des alten Gesetzes in Frage kommen wird. Ich denke, dass Modellraketen dann wahrscheinlich auch unter das neue Pyrotechnikrecht fallen werden, wobei das natürlich Vor- und Nachteile hat.

Vorteile sind u.a., dass die Materie dann geregelt ist, jeder weiß, woran er ist und was er machen darf und was nicht und letztlich wie die Raketen beschaffen sein müssen (dadurch wird auch eine Kontrolle durch behördliche Organe leichter…!). Die „Nachteile“ sind, dass nach der EU-Richtlinie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände (also Feuerwerkskörper, pG für Bühne und Theater und pG für sonstige Zwecke) in Kategorien eingeteilt werden und – vereinfacht ausgedrückt - einem Zulassungs- bzw. Prüfverfahren unterzogen werden müssen, das von einer autorisierten Prüfstelle nach genormten Verfahren durchgeführt wird und das natürlich gutes Geld kosten wird. Abgesehen davon gibt es dann Altersgrenzen für die Verwendung (für Modellraketen, die dann wahrscheinlich mind. in die Kategorie „P1“ fallen werden, mind. 18 Jahre) und für pG mit erhöhtem Gefahrenpotential werden Fachkenntnisse verlangt werden. Kann schon gut sein, wenn die Modellraketen in die Kategorie „P2“ fallen (also als gefährlicher als „P1“ eingestuft sind), dass dann für den Besitz und die Verwendung Fachkenntnisse verlangt werden werden (d.h. auch diese Fachkenntnisse wird dann der Gesetzgeber regeln müssen!).

Es gibt bereits jetzt von einigen Pyrotechnikern in der österr. Pyro-Branche (mit Erzeugerberechtigung) erhebliche Bedenken, dass mit der neuen Rechtslage pyrotechnische Sonderanfertigungen in geringer Stückzahl, wie zB. spezielle Bühneneffekte für Theaterproduktionen oder SFX-Effekte für Filme, nicht mehr erzeugt und/oder legal durchgeführt werden können, weil der Zulassungs- und Prüfprozeß vielleicht zu lange dauert und bei wenigen Einzelanfertigungen mit Sicherheit unwirtschaftlich wird! Ob das dann auch für Modellraketen gelten wird, weiß ich nicht; es kommt letztlich darauf an, ob und wie sie vom neuen Pyrotechnikrecht erfasst sein werden.

Ich empfehle für die nähere Beschäftigung mit dieser Thematik unbedingt ein Studium der EU-Richtlinie: „RICHTLINIE 2007/23/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Mai 2007 über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände“ !

Ich denke, das Thema wird jedenfalls noch recht spannend werden! Zur Zeit ist bei uns noch nichts Erkennbares in Bewegung.

Um auf das eingangs erwähnte Pyrotechnik-Buch zurückzukommen, sei mir eine kleine Eigenwerbung gestattet: es ist für Pyrotechnikinteressierte im ProLibris Verlag zu beziehen (www.prolibris.at) und behandelt das dzt. gültige österr. Pyrotechnikgesetz 1974 mit allen aktuellen Erläuterungen, Erlässen, Rechtssprechungen sowie mit ausführlichen fachtechnischen Erörterungen (Stand August 2007).

Sorry, dass ich diesen Beitrag in den allgemeinen Ordner gestellt habe, ich bin bei euch nicht registriert und konnte leider nicht zum dortigen bzw. passenden Thema posten.

Ich wünsche euch unfallfreie Starts, Glück Auf und laßt mir bei euren Raketenstarts den Mond schön grüßen ;-)
Tom Cs.

(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben)
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Delorean
Junior Mitglied
Benutzername: Delorean

Nummer des Beitrags: 32
Registriert: 05-2007
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Januar 2008 - 10:14 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute

Ich wollte allen Raketenfreunden nachträglich Prosit Neujahr und eine ansturzfreihe Saison 2008 wünschen!
Ich habe mein Neujahrfliegen schon erledigt und würde mich über weitere Einräge freuen!

Lg Alex
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10066
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. Januar 2010 - 13:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber wieder aktuell geworden. Wie dort schon vor 2 Jahren vorausgesagt hat der österreichische Nationalrat, als Umsetzung der EU-Richtlinie 2007/23/EG, ein neues Pyrotechnikgesetz 2010, kurz PyroTG 2010, beschlossen. Die ab dieses Jahr gültige Fassung ist hier zu finden:

http://www.modellraketen.info/recht.html

Danach gibt es, genauso wie in Deutschland, eine Unterteilung in P1 (erlaubnisfrei) und P2 (erlaubnispflichtig). Für P2 ist zukünftig eine Fachkunde notwendig, wobei noch nicht ganz raus ist, wie die aussehen soll (meiner Quelle nach aber nicht ganz so aufwändig und umständlich wie beispielsweise in Deutschland).

In welche Kategorie die Raketenmotoren fallen, ist noch nicht raus, das wird europaweit festgelegt. Die Zuordnung kommt wahrscheinlich auch erst 2013, bis dahin gelten in Österreich Übergangsfristen, sprich es bleibt so wie bisher. Nach Meinung meines Vorredners oben und insbesondere auf Anfrage der IMR Österreich an die zuständigen Behörden sind die Modellraketen der Klasse II zugeordnet und damit bis 50 Gramm erlaubnisfrei.

Noch zum Posting von Reinhard in einem anderen Beitrag:

"Modellbauraketenmotoren" fallen fallen dann in die bewilligungspflichtige Klasse P2 (Wer das neue deutsche SprengG gesehen hat wird jetzt ein Déjà-vu-Erlebnis haben).
siehe:
http://www.help.gv.at/Content.Node/171/Seite.1710008.html


Das ist nach Rücksprache mit einem Experten, der auch das BMI berät, nur eine Beispielliste. Wie geschrieben, die Zuordnung geschieht europaweit und erst 2013.

Die Einstufung bezügl. P1/P2 wird erst Mitte 2013 fällig. Auf die Frage nach einer Ansprechsperson für die konkrete Einstufung erhielt ich eine - zumindest im ersten Moment überraschende - Antwort: Die BAM. Offensichtlich ist sie die federführende Instanz was die europaweit vereinheitlichte Einstufung der Gegenstände betrifft.

Jein. Richtig ist, die BAM war/ist die wohl führende Kraft was die sog. "Harmonisierung" innerhalb der EU angeht. Es gibt auch offenbar eine stärkere Zusammenarbeit zwischen BMI und BAM und momentan werden Entscheidungen dazu offensichtlich eher in Berlin als in Wien getroffen. Anderseits wäre es natürlich schon ein Witz, wenn Deutschland seine für uns schlechtere Gesetzgebung allen anderen Ländern überstülpen würde, die bisher viel höhere Limits kannten?

Es ist also anzunehmen, das wir auch in Österreich bis 2013 mit einer 20g Grenze "beglückt" werden.

Die Gefahr besteht leider, und nicht nur für Österreich, sondern für die gesamte EU. Was sehr bedauerlich wäre, denn im internationalen Vergleich ist Deutschland bisher absolutes Schlusslicht, was den erlaubnisfreien Bereich angeht:

http://www.modellraketen.info/motorenlimits.html

Trotzdem hat man mir, nach einigem Mailverkehr, gesagt, dass derzeit auch gut denkbar sei, dass die meisten Motoren eher in P1 eingeordnet werden als in P2. Selbst die BAM war bisher meiner Erfahrung nach nicht unbedingt so auf die 20 Gramm fixiert, die (deutschen) Vorgaben kamen bisher eher aus dem Berliner Innenministerium.

Es wird aber in Österreich leichter werden an den Pyrotechnik Ausweis für P2 Motoren zu kommen. Hier reicht es auf der Behörde glaubhaft zu machen, dass man im Umgang kundig ist.

Ähnliche Infos habe ich auch, aber ganz sicher scheint das trotzdem noch nicht zu sein. Anderseits: Selbst ein einfach zu erlangender Erlaubnisschein würde wohl 98% der Leute abhalten, überhaupt Modellraketen zu fliegen. Wenn nichts mehr erlaubnisfrei wäre (also alles in Klasse P2), würde es wohl in Zukunft in Österreich keine Händler mehr geben. Denn P2 ist, das zeigen die Erfahrungen in Deutschland, für die meisten Händler (ich spreche nicht von Spezialanbietern) wirtschaftlich uninteressant - siehe D12 oder der von Weco wieder eingestellte Held 5000.

Ein bischen mehr zu dem Thema habe ich im IMR-Mitgliederforum geschrieben, weil man vielleicht auch nicht alles öffentlich diskutieren sollte. Trotzdem geht das Thema alle Raketenflieger in Europa an, denn in Kürze werden EU-weit die Weichen gestellt, wie es mit Modellraketenflug in Zukunft weiter geht.
Grüsse Oliver, IMR-01001
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Reinhard
Senior Mitglied
Benutzername: Reinhard

Nummer des Beitrags: 227
Registriert: 02-2006
Veröffentlicht am Freitag, 15. Januar 2010 - 14:05 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Man wird sehen wohin die Reise geht. Eine Erweiterung des erlaubnisfreien Bereichs auf zumindest 100g würde ich begrüßen. Damit wären zumindest alle LPR und MPR Motoren abgedeckt.
1kg, so wie in Großbritannien, reicht dann für 95%+ der Flieger. Aber so weit wird es wohl nicht kommen.
In Hinblick auf die Kompositmotoren wäre auch eine liberalere Praxis bezügl. der wiederladbaren Motoren wünschenswert.
Ich bin aber eher skeptisch dass die konkrete Einstufung "großzügig" wird. Mein Ansprechpartner im Innenministerium meinte das der Trend eher in Richtung "(fast) alles P2" geht. Ich habe nicht nachgefragt, aber bin bin mir ziemlich sicher dass er damit nicht nur Motoren gemeint hat. Ich rechne deshalb eher mal mit dem Schlimmsten - einer 20g Grenze bei den Motoren. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen. ;-)

Gruß
Reinhard

(Beitrag nachträglich am 15., Januar. 2010 von reinhard editiert)
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10072
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 15. Januar 2010 - 17:27 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

100 Gramm wäre schon ideal. Selbst mit 50 kann man leben. Aber 20?

BTW, hast Du irgendwo einen Link auf Bestimmungen in UK?

Bei den Reloads bin ich eher skeptisch. Die BAM hat ja nicht umsonst den BC-360 Reload vor einiger Zeit sogar als Explosivstoff eingeordnet. Auch andere frühere Signale aus Berlin deuten eher darauf hin, dass wenn vor allem die Reloads in P2 kommen. Bei den anderen Motoren habe ich die Tage auch schon gehört, dass auch eine P1 Einordnung realistisch wäre.

Ich persönlich fände das bei HPR Motoren (worunter die meisten Reloads fallen) auch keine Katastrophe. Hier ist der Aufwand eh sehr hoch. Hingegen wäre eine Klassifizierung von Low- und Midpower in P2 eine solche. Das Hobby würde entweder zusammenbrechen oder illegal betrieben werden, die Sonntagsflieger (von denen auch die Industrie lebt) werden kaum eine Fachkundeprüfung machen.

Ob es soweit kommt, liegt auch ein bischen an uns selbst. Es gibt sicher Möglichkeiten, den Prozess zu beeinflussen. Die Organisationen dazu wie die IMR gibt es. Es fehlt nur an Manpower und ich bin gespannt, wie viele sagen "ich packe selbst mit an" oder ob wir in 3 Jahren vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Abwarten alleine könnte tatsächlich in eine Enttäuschung münden.
Grüsse Oliver, IMR-01001
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Reinhard
Senior Mitglied
Benutzername: Reinhard

Nummer des Beitrags: 228
Registriert: 02-2006
Veröffentlicht am Freitag, 15. Januar 2010 - 18:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

100g reicht, mit Ausnahme von Exoten (G75J,...), für alle Motoren bis G.

Die Situation in GB hatte ich nicht ganz richtig in Erinnerung. Das wurde vor wenigen Jahren gelockert, aber man muss noch formlos einen Antrag für Motoren bis 1kg stellen.
http://www.ukra.org.uk/legal (siehe Dokument am Ende der Seite).

Was BC-360 und BC-1800 betrifft, die verwenden eine doppelbasigen Treibstoff. Die sind vielleicht nicht das beste Beispiel für einen typischen Motor bzw. deren Regulierung.
Alle anderen Motoren verwenden einen Komposittreibstoff (BC-80, BC-125, AT, CTI, et. al.) oder eben SP.

Derzeit muss man aber für Reloads, egal von welchem Hersteller, in Deutschland den "Wiederladeschein" haben. Der ist inzwischen Teil der einschlägigen T2 Kurse. Das ist auch der Grund wieso man sich nur bei den SU Motoren E15W und E30T Gedanken gemacht hat ob man sie als T1 zulassen sollte.

Zu einem gewissen Grad leiden aber schon die MPR Motoren unter den gleichen Problemen wie HPR Motoren. In erster Linie geht es hier um den Versand, der bei Kompositen nur zu sehr hohen Kosten (3-stellig, da Gefahrgut) legal möglich ist. Das alleine reicht schon aus um sie für Sonntagsflieger unattraktiv zu machen.

Gruß
Reinhard
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10076
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 15. Januar 2010 - 19:18 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Versand, Lagergruppenzuordnungen sind natürlich auch so eine Sache, möglicherweise eine zusätzliche Baustelle. Wiederbeladung könnte selbst bei einem einfacheren Nachweis der Fachkunde als in Deutschland in Österreich ein Thema werden.

Auf jeden Fall ist die deutsche Regelung für uns nicht vorteilhaft. Die Frage ist, kommen in 2-3 Jahren deutsche Verhältnisse auch in Österreich (bzw. in der gesamten EU) oder kann man das abwenden? Ich denke, das ist durchaus möglich. Allerdings nur durch aktive (Mit-)Arbeit, sonst wird da möglicherweise was in Stein gemeiselt, was kein vernünftiger Raketenflieger wirklich haben möchte.
Grüsse Oliver, IMR-01001
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 10836
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 2010 - 21:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Heute im Standard (zum Thema Feuerwerk):

Für weiterhin boomende Geschäfte sorgt das neue Pyrotechnikgesetz: Es hat die Zielgruppe der Käufer für Raketen und Kracher vergrößert, da um zwei auf 16 Jahre verjüngt, was Polizei und Ärzte wenig freut. Zudem darf in Raketen nun die zehnfache Füllmenge stecken, mit spektakuläreren Explosionen. Dass das die Kracherei noch riskanter macht, sieht Siegert nicht so: Im Gegenzug gebe es strenge Zertifizierung, die Ämter in Deutschland und Slowenien abwickeln. Das Gesetz teilt Feuerwerkskörper in vier Klassen: Die beiden oberen sind für Amateure tabu. Knallerbsen fallen unter die erste, wer sie will, muss älter als zwölf sein.

http://derstandard.at/1293369783032/Silvester-25-Millionen-Euro-gehen-in-Rauch-a uf
- Diese Signatur ist aufgrund des JMStV zensiert und nur zwischen 0 und 1 Uhr einsehbar -

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Themen | Letzter Tag | Letzte Woche | Verzeichnis | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin