Wieder Höhenbegrenzung auf 100 Meter? Logout | Themen | Suche
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Oliver
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Nummer des Beitrags: 11161
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Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2016 - 13:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das Bundesverkehrsministerium plant offenbar eine Änderung der LuftVO, in der auch eine Höhenbegrenzung auf 100 Meter eingeführt werden soll. Das wäre gerade für Modellraketen natürlich fatal, denn die meisten Modelle fliegen über diese Höhe. Schon in den 70er Jahren gab es eine solche Einschränkung, was damals zu vielen Problemen führte, bis die Begrenzung einige Jahre darauf glücklicherweise fiel.

Hier noch zwei paar Infos zum Thema:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schaerfere-Regeln-fuer-zivil-genutzte-Dro hnen-Modellflieger-wehren-sich-gegen-Einschnitte-3197009.html

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Drohnen-Luftverkehrsordnung-und-die-Model lflieger-Kein-Konfrontationskurs-aber-klare-Regeln-3208939.html
Wer was lesen will, muss was schreiben.
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Ande71
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Nummer des Beitrags: 5
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Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2017 - 16:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hier gibt es Informationen darüber.
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Hier gibt es auch die PDF-version der
"Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten"
Für meinen Geschmack liest sich das für uns nicht gut!
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Ande71
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Nummer des Beitrags: 6
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Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2017 - 16:49 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wenn ich das richtig verstehe, kannst jetzt für jeden Modellraketenstart eine Erlaubnis bei der Luftfahrtbehörde des Landes beantragen, da es sich bei Modellraketen um "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenanrtieb" handelt.

Das Hobby Modellraktenbau/- flug ist damit wohl am Ende!

(Beitrag nachträglich am 08., Mai. 2017 von ande71 editiert)
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Oliver
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Benutzername: Oliver

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Veröffentlicht am Montag, 22. Mai 2017 - 18:37 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Also in dieser neuen "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" steht:

Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme

- außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
- in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
- über bestimmten Verkehrswegen;
- in Kontrollzonen von Flugplätzen (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
- in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
- über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
- über 25 kg (gilt nur für "Unbemannte Luftfahrtsysteme").

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.


So wie es ausieht ist damit praktisch alles über 100 Meter Flughöhe ohne Genehmigung oder Kenntnisnachweis verboten. Eine Modellrakete kaufen und einfach so auf der Wiese fliegen ist nicht mehr. Der freie Modellraketenflug ist damit wohl in Deutschland gestorben.
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Ande71
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Benutzername: Ande71

Nummer des Beitrags: 7
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Veröffentlicht am Dienstag, 23. Mai 2017 - 08:48 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

An muss auch gar nicht erst versuchen eine allgemeine "Betriebserlaubnis" zu beantragen.
Die Hürden wurden so hoch gelegt, dass der Normalsterbliche Null Chance hat, diese Erlaubnis zu bekommen.
Das bestehende Gesetz hatte vollkommen ausgereicht! Es genügt eine Kennzeichnungspflicht einzuführen.
Bei der Erstellung der Gesetzesvorlage hatte man nur die Drohnen im Focus, hat sich aber null Gedanken darüber gemacht welche Auswirkungen das auf andere hat, wie zum Beispiel die Modellflieger oder die Modellraketenflieger. Zudem ist das Gesetz nicht ausformuliert und lässt viele Fragen offen.
Die Folge davon:
Es wird weiterhin geflogen, über 100 m ( wie willst das auch überprüfen?)!
Die Zwischenfälle mit Drohnen an Flughäfen nehmen ab, aber nicht wegen des Gesetzes, sondern weil die Händler besser informieren und wegen der Medienpräsenz des Themas. Das Gesetz spielt dabei keine Rolle!
Ganz davon abgesehen:
Wer will es überprüfen?
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Oliver
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 11167
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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Mai 2017 - 17:33 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Direkt überprüfen wird es natürlich keiner können. Blöd nur wenn man irgendwo ein leichtes Modell mit einem ausgebrannten C-Treibsatz findet, bei dem man eine Flughöhe über 100 Meter leicht errechnen kann. Wer also sowieso "iilegal" über 100 Meter fliegt, sollte besser auch gleich die Kennzeichnungspflicht ignorieren. Und die Versicherungspflicht auch, denn die würde in einem solchen Schadensfall sowieso nichts übernehmen.

Die Gesetzesänderung wurde, wie praktisch alle "Sicherheits"-Regelungen der letzten Jahre, mit der heißen Nadel gestrickt, um der Bevölkerung falsche Sicherheit vorzugaukeln. Dieser politischer Irrsinn wird mittlerweile von allen großen Parteien mitgetragen, was sie eigentlich alle unwählbar macht.

Was noch mehr enttäuscht ist das Verhalten unserer angeblichen Verteter. Von den bestehenden sog. Modellraketenvereine kam gar nichts. Kein Wunder, sie sind entweder inaktiv oder vertreten, trotz des Namens, keine Modellraketenflieger mehr, sondern nur ein kleines Grüppchen von Highpower-Fliegern. Die stört das weniger, weil sie sowieso Aufstiegserlaubnisse usw. benötigen und jammern nur darüber, dass sie keine Motoren mehr bekommen (weil 20-30 Leute eben keine wirtschaftlich interessante Zielgruppe sind). Die vielen richtigen Modellraketenflieger aber, die es in Deutschland mal gab, können nun ihr Hobby legal nicht mehr ausüben. Von den Modellflug(zeug)verbänden (am aktivsten war noch der DMFV, vom DAeC kam wie immer fast gar nichts) hat natürlich auch keiner an die Modellraketenflieger gedacht.
Wer was lesen will, muss was schreiben.

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