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Catwalker66
Neues Mitglied
Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 3
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Dezember 2008 - 15:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tach allerseits!

Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man Wasserraketenstarts,die über 30 meter gehen bei den Luftsicherheits Behörden anmelden muss...
stmmt das???

schon mal danke für die antworten

Catwalker66
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9057
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Dezember 2008 - 20:44 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das ist wohl eher ein Gerücht. Es gibt ja nicht einmal speziellen Vorschriften für Wasserraketen. Die ganzen sprengstoffrechtlichen Vorschriften für Raketen mit pyrotechnischen Antrieben treffen eh nicht zu, und luftrechtlich gab es mal irgendwo eine Diskussion hier im Forum, ob der "Antrieb" (also Wasser) auch i.S.d. Luftverkehrsordnung (LuftVO) zählt, also bis 20 Gramm erlaubnisfrei wäre (vgl. Bestimmungen für Modellraketen).

Da das meiner Meinung nicht so ist (§ 16.6. LuftVO ist für Feststoffmotoren gedacht), wäre nur noch die Frage, wie hoch das Modell dürfte - also wie bei Feststoffmotoren erlaubnisfrei innerhalb des unkontrollierten Luftraumes. Und der geht im Normalfall bis 330 Meter hoch.
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Catwalker66
Neues Mitglied
Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 4
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Samstag, 27. Dezember 2008 - 17:24 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke Oliver

kan ich mir auch nicht vorstellen...
Ich hab das in einer Bauanleitung gelesen

Zietat:
Kurz ein Wort zu den Regelungen in Deutschland:
Jede Wasserrakete, die höher als 30m fliegt, ist erlaubnispflichtig. Man benötigt also eine Erlaubnis des zuständigen Luftfahrtbundesamtes, sowie von dem Grundstückseigentümer wo
man starten möchte. Eine Modellhaftplichtversicherung für Raketenmodelle ist ebenfalls
abzuschließen; hier sei auf die verschiedenen Vereine verwiesen
Das einfachste ist der Start bei angemeldeten Flugtagen.

aus
PS: auf 30 meter komm ich ja locker mit ner 1,5 literflasche und 4 bar...
GARDENA 4EVER
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9059
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Samstag, 27. Dezember 2008 - 18:07 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die können in so eine Anleitung viel reinschreiben, wenn der Tag lang ist. Papier ist geduldig. In welchem Gesetz/welcher Verordnung (siehe auch unten) soll bitte drinstehen, dass der Flug von Wasserraketen auf 30 m limitiert ist?

Man benötigt also eine Erlaubnis des zuständigen Luftfahrtbundesamtes

Alleine schon bei so einer Formulierung muss man sich fragen, wie kompetent der Autor dieser Anleitung eigentlich ist. Aufstiegserlaubnisse werden nämlich nach § 16 Abs. 3 LuftVO von den Luftfahrtbehörden der Länder und nicht vom "zuständigen" (es gibt sowieso nur eines) Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig erteilt. Das LBA ist dafür überhaupt nicht zuständig.

Kleiner Auszug aus der LuftVO:

§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,

b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,

c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,

d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,

3. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, deren brennbare Masse (Anfeuerung und Effektsatz) mehr als 20 Gramm beträgt,

4. der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,

5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,

6. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.

(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.


Hier steht also weder was von 30 Metern noch überhaupt etwas von Wasserraketen, geschweige denn von einer Genehmigung durch das LBA!
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Catwalker66
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Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 6
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Dezember 2008 - 13:07 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Oliver

Danke für die Umfangreiche Antwort.

ich wollts nur abklären damit ich nicht noch hinter gittern lande
GARDENA 4EVER
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9061
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Sonntag, 28. Dezember 2008 - 16:13 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hinter Gittern kommt man deswegen wahrscheinlich kaum. Aber ein saftiges Bußgeld dürfte auch schon unangenehm sein

Welcher Hersteller schreibt eigentlich sowas in seine Anleitungen?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Catwalker66
Neues Mitglied
Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 7
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Dienstag, 30. Dezember 2008 - 18:47 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Oliver

Ich hab die Anleitung aus einem anderen Forum
die Adresse darf ich wohl nicht schreiben (fehlermeldung)
Der User heist dort Scorpion_XIII
GARDENA 4EVER
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9068
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Dienstag, 30. Dezember 2008 - 20:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Achso, ich dachte, es wäre wenigstens in der Bauanleitung eines Herstellers gestanden.

Na, jedenfalls hat dieser Scorpion wohl nicht sehr viel Ahnung...
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Catwalker66
Neues Mitglied
Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 8
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Januar 2009 - 09:21 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Anleitung an sich ist eigentlich gut...
GARDENA 4EVER
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9075
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Januar 2009 - 22:29 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Aber die rechtlichen Hinweise sollte er mal überarbeiten!
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Catwalker66
Neues Mitglied
Benutzername: Catwalker66

Nummer des Beitrags: 9
Registriert: 12-2008
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 12:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

bin ganz deiner Meinung...
GARDENA 4EVER
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René
Aktives Mitglied
Benutzername: René

Nummer des Beitrags: 139
Registriert: 03-2008
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 17:36 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

@ CatWalker66

Na ja, über Leute, die man nicht persönlich kennt, sollte man nicht vorschnell urteilen.
Skorpion XIII wird wohl nicht 30 sondern 300m gemeint haben (Tippfehler?), was im allgemeinen auch zutrifft.
Über 300m, bzw. wenn Deine Rakete in den geregelten Luftraum hinein rauscht - der da in etwa, je nach Örtlichkeit, beginnt - brauchst Du sogar mit einem C6-5 eine Aufstiegserlaubnis.
Bis 300m juckt´s im allgemeinen keine Behörde. DAS wird Skorpion XIII wohl auch gemeint haben.
Für WaRas gibt es jedoch keine speziellen, auf diese Bauart zugeschnittenen §§, also gelten
auch da die für Smoker gängigen Vorschriften, soweit anwendbar; Wasser ist natürlich kein Treibsatz, und auch nicht damit gleich zu setzen, Quatsch.

Ich kenne Skorpion XIII seit mehreren Jahren persönlich, und sehr gut. Er ist ein absolut zuverlässiger und kompetenter WaRa-Bauer, von dem sich Manche fachlich gleich mehrere Scheiben abschneiden könnten.

VG
Rainer

Ach ja: ALLES GUTE im neuen Jahr an euch Alle!
Und natürlich wünsche ich uns allzeit fehlerfreie
Starts, Flüge und Landungen mit Wiederfindfaktor.
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9082
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 18:58 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Rainer,

erstmal natürlich auch Dir ein gutes Neues Jahr!

Was Skorpion (oder wie er auch immer heißt) angeht, so sollte man das nicht gleich persönlich nehmen. Er hat sich hier im Forum nicht registriert und keine Beiträge geschrieben, daher können wir ihn weder kennen noch sein Fachwissen beurteilen. Das ist weder negativ noch positiv gemeint, sondern einfach eine Tatsachenfeststellung.

Die Kommentare bezogen sich daher lediglich auf seine Ausführungen in seiner Anleitung bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen. Und Fakt ist hier nun mal, das sie sachlich falsch sind! Möglich, dass es, wie Du vermutest, nur ein Tippfehler war. Doch selbst dann ist es nicht ganz richtig, denn die 1000 Fuß, d.h. rund 330 Meter (nicht 300) sind ja nur ein Richtwert für einen Teil des Luftraumes, insbesondere in Ballungsgebieten - die genaue erlaubnisfreie Höhe ist lokal verschieden und kann darunter und darüber liegen (selbst bei 0 Meter, daher wären man nicht einmal mit den erwähnten 30 Metern auf der sicheren Seite). Auch die Genehmigungsbehörde ist nicht das LBA usw.

Insofern sind die Aussagen einfach falsch oder (selbst als Tippfehler) unpräzise. Deswegen sollte sich wie gesagt keiner persönlich angegriffen sehen. Nur wenn man so etwas (unter Berücksichtigung der Fakten, die man kennt) liest, kommt man einfach, was die rechtliche Seite angeht, zu der Beurteilung, dass zumindest hier fachliche Fehlinformationen vorliegen. Und der Sinn eines Forums ist ja auch, darüber zu diskutieren und es ggf. richtig zu stellen.

Alles klar?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9083
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 19:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Apropos, Réne schrieb: Wasser ist natürlich kein Treibsatz, und auch nicht damit gleich zu setzen, Quatsch.

Sag das mal lieber nicht so laut - es gibt/gab ja schon gewisse Leute, die meinten, die 20-Gramm-Grenze für Raketenmotoren gelte auch für Wasserraketen!

Wenn Du es nicht glaubst - siehe hier!

Zum Glück hat sich Johannes Ansicht von 2002 in der Praxis wohl als wenig stichhaltig entpuppt - oder hast Du inzwischen jemand gesehen, der für Wasserraketenstarts über 20 Gramm "Füllgewicht" eine Luftaufstiegserlaubnis beantragt hatte?
Grüsse Oliver, IMR-01001
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René
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Benutzername: René

Nummer des Beitrags: 141
Registriert: 03-2008
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 19:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

>>>Sag das mal lieber nicht so laut - es gibt/gab ja schon gewisse Leute, die meinten, die 20-Gramm-Grenze für Raketenmotoren gelte auch für Wasserraketen!<<<

Lang lang ist´s her, da waren wir noch jung und schön... Auaaaaaaaaaaa!
;-)

Ja, mit 300 bzw. besser 330m Grenze hast Du recht, ich habe es etwas salopp in Kurzform geschrieben. Allerdings gehöre ich anscheinend zu den ganz wenigen Leuten, die mit bloßem Auge in der Luft 180m _nicht_ von 250 Metern unterscheiden können. Die Brenndauer, und damit die sichtbare Rauchfahne eines D7 oder D12 ist sowohl bei Gipfelhöhe 180m als auch bei 250m gleich, oder? Nur das Flugbild ist bei Langsamabhebern imposanter. Deshalb ist es mir auch wurscht ob es unter oder oberhalb der Wolkendecke "Plopp" macht. Das erspart mir den zeitweilig grassierenden Höhenwahn (Wettbewerbe ausgenommen) mit fast vorhersehbaren langen Suchaktionen. Gut, ich gebe es zu,
ich bin zu faul zu Laufen.

VG
Rainer
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 9086
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 14:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Bei Wasserraketen hast Du dieses Problem meistens nicht, denn die kommen i.d.R. einfach nicht so hoch
Grüsse Oliver, IMR-01001

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