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Seyf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Januar 2004 - 22:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hab da mal noch ne Frage!
Wie sieht es denn aus, wenn so eine Rakete überschall erreichen würde?! Hat dies schon einmal einer von euch geschafft und hat man das dann stark gehört oder wie habt ihr das dann festgestellt? Kann man überhaupt irgendwie genau die Geschwindigkeit der Rakete bestimmen??

Danke, CYA, ein Seyf

(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben)
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Frank Blessmann
Moderator
Benutzername: Magierfrank

Nummer des Beitrags: 485
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 13:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Soweit ich weiß, sind Überschallflüge in DL verboten.
Allerdings haben Sly und ich und vielleicht auch noch einige Andere mal einige Berechnungen für solche Flüge gemacht. Du brauchst für soetwas schon einen sehr dicken Motor. Unter H bis I Motor ist da nichts machbar.
Also auch schon von der Beschaffung der Motoren nicht so einfach.
Außerdem müsste Rakete mindestens 50 G aushalten.
Gruß Frank IMR-01026

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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 4206
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 14:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall) findet man schon ein paar weitere weitere Beiträge zu diesem Thema, u.a. Formeln.

Ob Überschall für Modellraketen wirklich verboten ist, ist nicht geklärt und wurde schon ein paarmal im Forum diskutiert, z.B. hier.

Ich zitiere nochmal meinen Beitrag vom 1.8.03:

§ 11a LuftVO sagt:

Flüge mit Überschallgeschwindigkeit

Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt.

Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen.

Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch:

Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät

Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.

Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen
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Jörn Martens
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 519
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 01:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall)

Noch vielversprechender wäre allerdings das Stichwort "Überschall"
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 4216
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 15:05 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nun sei doch nicht so penibel, Jörn
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Daniel Lancelle
Neues Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 17
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Samstag, 17. April 2004 - 16:59 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

In Deutschland ist doch eh alles verboten, was Spaß macht. Behörden--><-- ich
Per Aspera Ad Astra
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Nino Farra
Junior Mitglied
Benutzername: Skydiver

Nummer des Beitrags: 56
Registriert: 03-2004
Veröffentlicht am Dienstag, 20. April 2004 - 16:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...wir können ja nen Anarchie-Rocketry-Club aufmachen und uns dann mit unseren G- und H-Raketen vorm Bundestag stellen
Der raketenfliegender Musiker
www.solar-chrome.de
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Damian
Junior Mitglied
Benutzername: Damian

Nummer des Beitrags: 60
Registriert: 06-2003
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 13:45 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

*uraltenthreadvorkram*

mal ganz doof gefragt.. hört man [i]überhaupt[/i] einen überschallknall bei einer rakete, die sich senkrecht nach oben bewegt, also weg vom beobachter, aber nicht über ihn hinweg?

und wo da oben grad schon die luft vo zitiert wird.. hab da grad ma bisschen reingelesen und bin zu § 16 abs. 4 gekommen..

[i](4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.[/i]

heißt das ich müsste jede kleine popelige rakete eigtl anmelden?

(Beitrag nachträglich am 25., Januar. 2006 von damian editiert)
juhu *hüpf* *spring*
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 7053
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 14:00 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Den Überschallknall hört man schon. Allerdings muss man dazu sehr weit von der Startstelle weg sein, da er sich von oben nach unten kegelförmig ausbreitet, d.h. nicht an der Startstelle hörbar ist.

Wg. den Bestimmungen, schau mal in Abs. 6 der LuftVO: Da wird Abs. 4 nämlich wieder teilweise aufgehoben.

Einen Formatcode [i] gibts hier nicht, das geht mit \i :-)
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Bucho
Senior Mitglied
Benutzername: Bucho

Nummer des Beitrags: 248
Registriert: 04-2004
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 15:18 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Moinsen...

Also bei uns in der ERIG, erreichen die Raketen Überschall. Das sind aber etwas größere Geräte. Kann jetzt nicht soviele Details nennen, denn ich arbeite zur Zeit in der Gruppe Kleinsatelliten. Allerdings ist der Flug im transsonischen Bereich sowieso von Nachteil, da der Wellenwiderstand dort sehr stark wirkt. Außerdem ändert sich bei Ma>1 sprungartig der Angriffspunkt der Luftkraft (also Druckpunktwanderung). Wer mal was über die Raketen erfahren will: http://gruppen.tu-bs.de/erig/dev/cms/show.php?page=start

Gruß
Per Aspera Ad Astra

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