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Seyf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Januar 2004 - 22:41 Uhr: |
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Hab da mal noch ne Frage! Wie sieht es denn aus, wenn so eine Rakete überschall erreichen würde?! Hat dies schon einmal einer von euch geschafft und hat man das dann stark gehört oder wie habt ihr das dann festgestellt? Kann man überhaupt irgendwie genau die Geschwindigkeit der Rakete bestimmen?? Danke, CYA, ein Seyf
(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben) |
Frank Blessmann
Moderator Benutzername: Magierfrank
Nummer des Beitrags: 485 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 13:23 Uhr: |
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Soweit ich weiß, sind Überschallflüge in DL verboten. Allerdings haben Sly und ich und vielleicht auch noch einige Andere mal einige Berechnungen für solche Flüge gemacht. Du brauchst für soetwas schon einen sehr dicken Motor. Unter H bis I Motor ist da nichts machbar. Also auch schon von der Beschaffung der Motoren nicht so einfach. Außerdem müsste Rakete mindestens 50 G aushalten. Gruß Frank IMR-01026
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 4206 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 14:41 Uhr: |
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Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall) findet man schon ein paar weitere weitere Beiträge zu diesem Thema, u.a. Formeln. Ob Überschall für Modellraketen wirklich verboten ist, ist nicht geklärt und wurde schon ein paarmal im Forum diskutiert, z.B. hier. Ich zitiere nochmal meinen Beitrag vom 1.8.03: § 11a LuftVO sagt: Flüge mit Überschallgeschwindigkeit Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt. Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen. Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch: Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt. Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen |
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 519 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 01:28 Uhr: |
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Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall) Noch vielversprechender wäre allerdings das Stichwort "Überschall" |
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 4216 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 15:05 Uhr: |
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Nun sei doch nicht so penibel, Jörn |
Daniel Lancelle
Neues Mitglied Benutzername: Bucho
Nummer des Beitrags: 17 Registriert: 04-2004
| Veröffentlicht am Samstag, 17. April 2004 - 16:59 Uhr: |
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In Deutschland ist doch eh alles verboten, was Spaß macht. Behörden--><-- ich Per Aspera Ad Astra
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Nino Farra
Junior Mitglied Benutzername: Skydiver
Nummer des Beitrags: 56 Registriert: 03-2004
| Veröffentlicht am Dienstag, 20. April 2004 - 16:23 Uhr: |
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...wir können ja nen Anarchie-Rocketry-Club aufmachen und uns dann mit unseren G- und H-Raketen vorm Bundestag stellen Der raketenfliegender Musiker www.solar-chrome.de
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Damian
Junior Mitglied Benutzername: Damian
Nummer des Beitrags: 60 Registriert: 06-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 13:45 Uhr: |
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*uraltenthreadvorkram* mal ganz doof gefragt.. hört man [i]überhaupt[/i] einen überschallknall bei einer rakete, die sich senkrecht nach oben bewegt, also weg vom beobachter, aber nicht über ihn hinweg? und wo da oben grad schon die luft vo zitiert wird.. hab da grad ma bisschen reingelesen und bin zu § 16 abs. 4 gekommen.. [i](4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, daß sie mit Raketenantrieb versehen sind.[/i] heißt das ich müsste jede kleine popelige rakete eigtl anmelden? (Beitrag nachträglich am 25., Januar. 2006 von damian editiert) juhu *hüpf* *spring*
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Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 7053 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 14:00 Uhr: |
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Den Überschallknall hört man schon. Allerdings muss man dazu sehr weit von der Startstelle weg sein, da er sich von oben nach unten kegelförmig ausbreitet, d.h. nicht an der Startstelle hörbar ist. Wg. den Bestimmungen, schau mal in Abs. 6 der LuftVO: Da wird Abs. 4 nämlich wieder teilweise aufgehoben. Einen Formatcode [i] gibts hier nicht, das geht mit \i |
Bucho
Senior Mitglied Benutzername: Bucho
Nummer des Beitrags: 248 Registriert: 04-2004
| Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Januar 2006 - 15:18 Uhr: |
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Moinsen... Also bei uns in der ERIG, erreichen die Raketen Überschall. Das sind aber etwas größere Geräte. Kann jetzt nicht soviele Details nennen, denn ich arbeite zur Zeit in der Gruppe Kleinsatelliten. Allerdings ist der Flug im transsonischen Bereich sowieso von Nachteil, da der Wellenwiderstand dort sehr stark wirkt. Außerdem ändert sich bei Ma>1 sprungartig der Angriffspunkt der Luftkraft (also Druckpunktwanderung). Wer mal was über die Raketen erfahren will: http://gruppen.tu-bs.de/erig/dev/cms/show.php?page=start Gruß Per Aspera Ad Astra
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