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Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 4 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juli 2008 - 15:54 Uhr: |
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Hallo, ich fange mit diesem Hobby gerade an, und muss schon sagen, dass mir von den vielen gesetzlichen Bestimmungen, die alle zu beachten sind, schon der Kopf brummt. Z. B. schon wegen Flughafennähe (Halle/Leipzig), weil ich vorwiegend in Leipzig wohne. Ich habe erfahren, dass ich in Luftkarten nachschauen kann, wo der kontrollierte Luftraum anfängt. Darüber Auskunft geben müsste mir das Referat Luftverkehr und Binnenschifffahrt im Regierungspräsidium Dresden (wenn nur die Internetseiten davon funktionieren würden). Bevor ich mich noch auf die suche nach dem Besitzer eines Startgeeigneten Feldes mache um ihn um Erlaubnis zu bitten, wollte ich fragen, ob nicht zufällig jemand von euch hier aus Leipzig ist, der vielleicht schon einen schönen Startplatz und seinen Besitzer kennt. |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8682 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juli 2008 - 16:24 Uhr: |
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In Leipzig selbst schaut es wirklich nicht sehr gut aus. Wie Du schon erwähnst, durch den Flughafen sind weite Teile tabu. Leipzig-Halle wurde in den letzten Jahren auch kräftig ausgebaut, z.B. hat DHL dort ein Drehkreuz eröffnet. Besser siehts anscheinend etwas weiter südlich aus? Frank kann da sicher was dazu sagen, er wohnt bei Zwickau (ist nur momentan aus persönlichen Gründen kaum online). Richtig fliegen könntest Du in wenigen Wochen beim SMRT - da sieht es luftraumtechnisch noch sehr gut aus! |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 6 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juli 2008 - 19:16 Uhr: |
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Richtig, die SMRT überschneidet sich aber mit meinem Auslandsaufenthalt, also kann ich da leider nicht hingehen. Meine Eltern wohnen in Chemnitz, vielleicht finde ich da eher was. Nachfragen in Dresden werde ich aber trotzdem, für Leipzig und für Chemnitz, sonst werden sie nie merken, dass auch hier Bedarf für dieses Hobbyist. |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8685 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juli 2008 - 20:15 Uhr: |
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Schade, dass es mit dem SMRT bei Dir nicht klappt! Aus den Gesprächen mit der Flugsicherung weiß ich noch, dass nördlich von Leipzig fast alles dicht ist. Nach Süden hast Du, wie gesagt, wahrscheinlich bessere Chancen. Sobald Frank wieder aktiv ist, kannst Du Dich ja mal mit ihm in Verbindung setzen. Wäre toll, wenn Du uns ggf. über Dein Gespräch mit dem Regierungspräsidium informieren könntest! |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 13 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 14:16 Uhr: |
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Also Stand der Dinge ist so: Ich habe in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig Luftkarten eingesehen. In Leipzig beginnt der untere Luftraum generell bei 1000 ft. Dann habe ich beim Luftamt Sachsen (Regierungspräidium Dresden, Abteilung 3) angerufen, habe mit Dr. Bartsche gesprochen. Es sagte dass es mit den Genehmigungen nicht so einfach ist und ich soll mich bei der Deutschen Flugsicherung am Flughafen Leipzig informieren. Das habe ich also nun auch getan, nur dort wollten sie mir überhaupt nicht weiterhelfen, sie sagten, da muss ich, egal was für Modellraketen ich starten will, bei ihnen einen Antrag stellen. Weiter wollte sich der Mann am Telefon mit mir gar nicht unterhalten. Also jetzt die Frage an euch Erfahrene: Was muss denn in so einem Antrag alles sein? Ich dachte ich will erst diese Sachen klären, bevor ich überhaupt Grundstückseigentümer frage, ob sie mich da starten lassen. Aber das geht offenbar so nicht. Ich habe mir in Google Maps fünf potenzielle Startplätze ausgesucht: Google Earth Place Marks: http://siegmund.szm.sk/ofam/start/Gruenau_Nord.kmz http://siegmund.szm.sk/ofam/start/Holzhausen.kmz http://siegmund.szm.sk/ofam/start/Kleinzschocher.kmz http://siegmund.szm.sk/ofam/start/Moeckern.kmz http://siegmund.szm.sk/ofam/start/Rennbahn.kmz (Soweit ich es abzuschätzen wage, sind sie für 200 m Aufstieg groß genug) Soll ich in den Antrag schreiben, dass ich von diesen fünf Plätzen von nun an an jedem beliebigen Wochentag starten will, oder was wollen sie alles wissen? Gewicht meiner Rakete, Durchmesser, Treibsatz, usw? Ist es nicht etwas doof jetzt jeden potenziellen Startplatz im Antrag aufzuführen, wo ich nicht einmal weiß ob damit der Grundstückseigentümer auch einverstanden ist? |
René
Junior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 46 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 15:09 Uhr: |
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@ Svensiegmund für das bisschen T1 machst Du die Pferde scheu!!! Was soll der Quatsch. Lies mal die gesetzlichen Bestimmungen im Luftfahrtrecht und im Sprengges. Was Du anfragst betr. alleine T2. Junge Junge, frage viel die Bürokraten und Du bekommst noch mehr Auflagen und Restriktionen die vom Gesetzgeber nicht mal vorgesehen sind. Geh auf den Platz Deines Grundeigentümers, halte 1000 ft. ein, was mit T1 wohl ein leichtes ist*, und gut iss. Hinterher sagt Dir Jemand Du dürftest nur 100m hoch weil die Modellflieger auch nicht höher dürften ( was aber Quatsch ist). Boaaaaahhh * nur Paul als Deutscher Meister schafft 3m mehr! (Beitrag nachträglich am 17., Juli. 2008 von René editiert) |
Paul
Aktives Mitglied Benutzername: Paul
Nummer des Beitrags: 163 Registriert: 11-2002
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 15:52 Uhr: |
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* nur Paul als Deutscher Meister schafft 3m mehr! FALSCH !!!! Ganze 29m mehr leider , nicht immer Paul |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8696 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 17:20 Uhr: |
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sie sagten, da muss ich, egal was für Modellraketen ich starten will, bei ihnen einen Antrag stellen. Ich fürchte auch, da haben die Dir ein bischen eine falsche Auskunft gegeben. Genehmigungspflichtig ist nur a, der Start aller T2-Flüge (über 20 Gramm Treibsatzgewicht, Bündelung etc.) b, Die Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums, also i.d.R. über 300 Meter (egal ob T1 oder T2). Da Du ja nur im nichtkontrollierten Luftraum und mit T1-Motoren fliegen willst, brauchst Du nur die Genehmigung des Eigentümers (und optimal ne Versicherung). Rene hat daher vollkommen Recht, laß Dir von der Behörde nichts falsches erzählen! Falls Du mal Ambitionen hast, wie Paul 329 Meter zu fliegen , dann habe ich mit der DFS in Berlin bessere Erfahrungen gemacht, was Auskünfte angeht. Probiere es evtl. mal dort, was die Flughöhen angeht. Aber so ein Antrag lohnt sich meistens nur bei einer Veranstaltung, vor allem, weil es ja auch was kostet (wäre mal was für eine Lokalgruppe). Im IMR-Mitgliederbereich (zu dem Du dann, nach der Freischaltung, Zugang hast) liegt u.a. ein Musterantrag für eine Aufstiegserlaubnis. Generell kann man nie sagen, was die am Schluss alles genau haben wollen. Behörden können da sehr kreativ sein. Das geht von einem Versicherungsnachweis bis hin zu einem meterologischen Gutachten (wie es mal eine Behörde in NRW sehen wollte). |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 14 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 17:48 Uhr: |
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Ja, also ich glaube auch dass die mich missverstanden haben und dachten ich will bis sonstwohin fliegen. Gut, also ich frage nur noch bei den Grundstücksbesitzern nach. Wegen T1-Starts, die garantiert unter 300 m sind, lasse ich mich da nicht verrückt machen. Ich habe schon die Regeln und Gesetze so wie sie auf Olivers Seiten stehen vorher gelesen, hatte aber wirklich den Eindruck dass man selbst bei dem kleinsten Furzer als Treibsatz (theoretisch auch Mini Maxx) fragen muss, weil man nicht genau weiß, wo der Kontrollierte Luftraum beginnt. siehe hier: http://www.modellraketen.org/imr_gesetze_deutschland.htm "Ohne Genehmigung dürfen die Modelle (unabhängig von der Aufstiegserlaubnis) bis zur Untergrenze des kontrollierten Luftraumes fliegen. Der fängt lokal unterschiedlich an, Auskunft darüber gibt das lokale Luftamt, die Angaben kann man auch aus den öffentlichen Luftkarten entnehmen." Und da ich in Leipzig wirklich in Flughafennähe bin, und der Mann im Luftamt mir über die Höhengrenze keine Auskunft geben konnte, wollte ich es von der Deutschen Flugsicherung erfahren. Es hätte ja sein können, dass die schon stellenweise bei 100 oder 150 m anfängt, was weiß ich? (Die Luftkarten sagten es sind hier für Flugzeuge 1000 ft Mindestflughöhe für Radar-Navigation) Und als ich bei DFS im Tower angerufen habe, sagte ich, ich will die die Höhe wissen, bei der an paar bestimmten Orten in Leipzig der kontrollierte Luftraum beginnt. Da hat er unverständlich geschwiegen, so sagte ich ihm, dass ich da Modellraketen starten will. ... Und schon hat er mich verjagt. (Beitrag nachträglich am 17., Juli. 2008 von svensiegmund editiert) |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8698 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Juli 2008 - 18:31 Uhr: |
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Korrekterweise müßte man sich wirklich bei jedem Start vorher schlau machen, wo der kontrollierte Luftraum anfängt, das ist richtig. Wie Du schon sagst, er kann auch bei Grund anfangen. Ich denke, der Ansprechpartner bei der DFS Leipzig war wahrscheinlich nicht informiert, dass es überhaupt genehmigungsfreie Starts mit Modellraketen gibt. Wobei er die genauen Höhen kennen müßte und Dir das auch ohne irgendwelche schriftlichen Anträge sagen sollte. Naja, ich würds evtl. trotzdem zusätzlich in Berlin probieren? |
Phoenix
Senior Mitglied Benutzername: Phoenix
Nummer des Beitrags: 392 Registriert: 09-2006
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2008 - 09:00 Uhr: |
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Moin Svensiegmund Wie René oben schon erwähnt hat, nur keine schlafenden Hunde wecken. Such dir einen Feldweg, stell die Windrichtung fest, Lunte dran und ab die Post. Grüße aus dem Sauerland und von Wolfgang |
René
Junior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 49 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2008 - 13:25 Uhr: |
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Das hat nicht mal was mit schlafende Hunde wecken zu tun, das ist ja Alles legal und gesetzlich abgesegnet. Nur sind die Vorschriften so kompliziert, das der treue deutsche Beamte erstmal NEIN sagt, und bis er dann den Durchblick und festgestellt hat, dass du legal unterwegs bist, das Jahr um ist. Man hält ja auch keine Polizeistreife an und fragt ob man auf der Landstraße 100 fahren darf. Vielleicht finden die dabei heraus, dass Dein Verbandskasten abgelaufen ist, aber 100 fahren durftest Du durchaus. Kapiert? Was meint ihr wenn oberübereifrige Tierschützer der Roten Jahne zu nahe kämen. Brut-und Setzzeit vom 1.4. bis 30.9., Flugtag adée. Das ist nämlich zum Großteil Brache, bevorzugt von Bodenbrütern usw. genutzt und kein Kulturland. Aber so lange Niemand drin bohrt dass da während der Schutzzeit im Gelände rumgetapert wird kann man da prima fliegen. Selbst die Polizisten die da regelmäßig auftauchen und staunen scheinen das nicht zu wissen. Besser so für AGM und alle Starter, sonst wird noch mehr reglementiert und wir können unsere Modelle in die Vitrine stellen. Man kann auch alles übertreiben mit den Paragraphen. Wer viel fragt... und wer im Ameisenhaufen bohrt, muss sich nicht wundern wenn es irgendwann anfängt zu jucken. (Beitrag nachträglich am 18., Juli. 2008 von René editiert) |
Phoenix
Senior Mitglied Benutzername: Phoenix
Nummer des Beitrags: 394 Registriert: 09-2006
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2008 - 19:20 Uhr: |
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... Besser kann man es nicht sagen. Ausnahmen bestätigen aber auch in diesen Fall die Regel. Beim SRT 2008 gab es keine Probleme, sondern im Gegenteil großes Interesse und Unterstützung von allen Behörden und Ämtern. Grüße aus dem Sauerland und von Wolfgang |
René
Junior Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 50 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Freitag, 18. Juli 2008 - 19:34 Uhr: |
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Wolfgang, Dein SRT findet ja auch auf Kulturland statt ( vom Landwirt bewirtschaftes Land, Feld, Wiese ) und nicht auf Ödland ( Brache ) das nicht normal bewirtschaftet wird. Schafe drüber treiben ist keine geregelte Bewirtschaftung, das macht man auch in Mooren zur Bodenpflege. Das geht so lange gut bis sich jemand von NABU wichtig macht. (Beitrag nachträglich am 18., Juli. 2008 von René editiert) |
Fadec
Neues Mitglied Benutzername: Fadec
Nummer des Beitrags: 3 Registriert: 06-2008
| Veröffentlicht am Samstag, 19. Juli 2008 - 17:39 Uhr: |
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Vorsicht mit dem kontrollierten Luftraum über Leipzig. So wie mir die google-Daten aussehen, sind die vorgeschlagenen Gelände (außer "Holzhausen") alle in der Kontrollzone (CTR) des Flughafen Leipzig. Das bedeutet dass der kontrollierte Luftraum dort bis zum Boden reicht und Modellraketenstarts tatsächlich genehmigt werden müssen. Genau und verbindlich nachgucken kann man das in der aktuellen ICAO Luftraumkarte, Blatt Berlin. Da ich die leider selbst nicht habe, habe ich in dieser google-Datei geschaut: http://andreasluethi.gmxhome.de/misc/AirspaceAndLandables.kmz Am Besten nochmal genau in einer "echten" Karte nachgucken, vielleicht ist hier ja auch jemand der die Karte hat und meine Befürchtung bezüglich der CTR bestätigen kann. |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 15 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juli 2008 - 17:42 Uhr: |
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Oh, das sind mir aber Neuigkeiten! Danke für die Information. Gut, dass ich hier in Leipzig noch nichts gestartet habe. Ich werde wohl doch so einen Antrag schreiben. Ich versuche irgendwo die ICAO Luftraumkarte, Blatt Berlin aufzutreiben. Ich frage am besten gleich hier in der Deutschen Nationalbibliothek nach. |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 16 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juli 2008 - 11:51 Uhr: |
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Ich war in der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig, die Frau von der Kartenabteilung sagte es gibt keine Bibliothek in Deutschland, die die ICAO Luftraumkarte Blatt Berlin hat. Also will ich sie selber bestellen. So teuer sind die Dinger auch nicht. Nur weiß ich nicht genau, was Fadec mit LuftRAUMkarte gemeint hat. Nach meinem Googeln habe ich den Eindruck, dass es nur der gängige Name dieser Karte unter Fliegern ist, nicht aber ihr offizieller Name. Ich vermute, sie heißen offiziell nur ICAO-Karte. Was für uns Modellraketenflieger in Flughafennähe m. E. von besonderem Interesse sein kann, sind auch die AIP VFR Sichtflug- und Flugplatzkarten (VFR = Visual Flight Rules, was AIP ist, konnte ich nicht rausfinden). Ich würde mir wahrscheinlich die 5 Karten für Flughäfen in Leipzig und Chemnitz bestellen (das sind die Städte, wo ich am ehesten starten würde). Nur wäre ich mir gern sicherer, dass sie wirklich auch Auskunft geben über die Höhe des kontrollierten Luftraumes (CTR). Kennt einer von euch solche Karten? Außerdem fand ich bei der DFS (Deutschen Flugsicherung) neue informative Webseiten (leider noch allesamt im Entstehen) zur Besonderen Nutzung des Luftraumes. Dort wird es zukünftig hoffentlich auch einen Antragsformular für Modellraketenflieger geben, wenn sie um Aufstiegserlaubnis bitten. (Eben so wie es dort jetzt schon einen Antrag zum Fallschirmspringen oder zum Massenaufstieg von Kinderluftballons gibt.) Eine Übersicht der Lufträume gibt es da schon. |
Fadec
Neues Mitglied Benutzername: Fadec
Nummer des Beitrags: 4 Registriert: 06-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juli 2008 - 15:37 Uhr: |
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Hallo Svensiegmund. Genau diese ICAO-Karten meinte ich. In diesen Karten sind die Lufträume eingezeichnet. Du hast ja oben den Link zur "Übersicht der Lufträume" reingestellt. Dort erkennst Du sehr gut die rosanen Bereiche (Kontrollzone, CTR oder auch Luftraum D) in denen der kontrollierte Luftraum bis zum Boden reicht. Das ist aber nur in der näheren Umgebung von Flughäfen der Fall. Diese Bereiche sind auch in den ICAO Karten rosa eingezeichnet. Somit siehst Du auf so einer Karte sofort, ob sich ein möglicher Raketenstartplatz zu nah am Flughafen befindet oder nicht. Ich glaube nicht, dass die Flugsicherung dir erlauben wird, so nah am Flughafen Raketen starten zu lassen. Es ist viel einfacher (für Dich und für die Flugsicherung) ein paar Kilometer weiter raus zu fahren und auf einem Gelände zu starten das nicht in der Kontrollzone des Flughafens ist. Du musst Dir vorstellen, das die Flugsicherung allen Flugzeugen die von oder nach Leipzig wollen per Funk mitteilen müsste dass Du auf einer bestimmten Wiese irgendwo in der Kontrollzone Raketen startest....das machen die sicher nicht. In der oben genannten "Übersicht der Lufträume" erkennst Du auch den Luftraum G, das ist der unkontrollierte Luftraum in dem T1 Raketen ohne irgendwelche bürokratischen Kunststücke fliegen dürfen, Du musst nur den Grundstückseigentümer fragen. Wenn Du dich für die Lufträume und Flughäfen interessierst, kannst Du natürlich auch die von dir genannten Sichtanflugkarten bestellen, für das Raketenstarten brauchst Du solche Karten aber nicht. Dort findest Du Informationen, wie man einen korrekten Landeanflug auf den entsprechenden Flugplatz durchführt, und auch wie die Rollwege dort heißen und so weiter. Aber zum Raketenstarten brauchst Du das alles ja nicht, sondern einfach nur eine Wiese die im unkontrollierten Luftraum liegt, und deren Eigentümer dir das Starten erlaubt. Vieleicht kennst Du jemanden der Segelflieger oder so ist, und bei dem Du mal in die Berliner ICAO Karte schauen kannst? Dann müstest Du sie nicht selbst beschaffen. Ich hoffe das war jetzt alles irgendwie verständlich und Du findest was geeignetes. Fadec |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8714 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Juli 2008 - 15:52 Uhr: |
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Fadec, ich denke auch, eine Umleitung inkl. NOTAM wird schwer zu erreichen sein, insbesondere bei Einzelstarts. Ist ja schon bei Veranstaltungen kompliziert genug... Mal eine Frage: Da diese Sache mit den Luftkarten sehr oft nachgefragt wird, wäre es vielleicht eine Idee, das mal in einem Artikel verständlich zusammenzufassen? Ich würde sowas gerne z.B. auf modellraketen.de online stellen, falls ihr mir etwas zusammenstellen könntet? |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 17 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juli 2008 - 00:40 Uhr: |
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Danke, Fadec, Du hast Dich sehr klar ausgedrückt. Nur der inoffizielle Begriff Luftraumkarte in deinem vorigen Beitrag hat mich verunsichert. Also Sichtflug und Flugplatzkarten brauche ich nicht, so ein Flughafenfreak bin ich nicht. Ich kaufe mir ICAO-Karte Blatt Berlin und werde da ablesen, wo mein gleobtes Land ist. (Bereich G) @Oliver: ja, eine Info-Seite darüber wäre wirklich nützlich. Das was Du bei den Gesetzen in den zwei Zeilen so nebenbei sagst, wäre eigene Seite wert. Wenn man beim DFS auf so unfreundliche Menschen trifft, die denken ganz Leipzig gehört Ihnen und wollen nicht Auskunft geben, wo es bewilligungsfrei möglich wäre, ist man nur auf die Originalquellen (ICAO-Karten) angewiesen. (Vielleicht habe ich nur einen blöden Augenblick erwischt, wo ich den Menschen da angerufen habe. Jedenfalls will ich da nicht nochmal nachfragen, wenn ich es mir aus einer karte selbst ablesen kann.) Ich versuche etwas für Web zusammenzustellen, würde es erst in die Wikipedia schreiben, da kann auch Fadec und andere mit ihrem Fachwissen beitragen. Dann kannst Du es ja immer noch auf modellraketen.de übernehmen. Zeit dazu finde ich vielleicht erst am WE. |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8715 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juli 2008 - 01:54 Uhr: |
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Sven, wäre prima, wenn ihr etwas zusammenstellen könntet! Im Grunde haben ja alle die gleichen Probleme bei der Flugplatzsuche! Vielleicht könnt ihr das in die Test-Modellraketen-Wiki stellen, dann kann ich es nämlich gleich von dort übernehmen (sobald fertig)? |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 18 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juli 2008 - 01:15 Uhr: |
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Die Wiki-Seite dazu steht. Bitte überprüft das alles. (Beitrag nachträglich am 30., Juli. 2008 von svensiegmund editiert) |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8740 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juli 2008 - 22:01 Uhr: |
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Prima! Am besten: einfach dort entsprechend ergänzen! |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 20 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 22:14 Uhr: |
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Hallo, ich melde mich zurück in Deutschland nach meiner langen Dienstreise. Zwei Grundstücke, potenzielle Startplätze in Leipzig will ich mir nächste Woche anschauen fahren. Wo kann den Eigentümer des Grundstückes erfragen, falls es die drum herum siedelnden Leute nicht wissen werden? |
René
Aktives Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 142 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2009 - 23:23 Uhr: |
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>>>Wo kann den Eigentümer des Grundstückes erfragen, falls es die drum herum siedelnden Leute nicht wissen werden?<<< Straße und Haus Nr. notieren und zum Katasteramt des betreffenden Ortes gehen. Wenn Du das zuständige Katasteramt nicht weißt, frage einfach die grünen Freunde und Helfer der nächsten Pol-Station, die wissen das ganz sicher, welches Amt da zuständig ist. Bei berechtigtem Interesse, hast Du, weil Du ja für Dein Vorhaben die Einwilligung der Grundstückseigentümer benötigst, bekommst Du die Auskunft vom Katasteramt, sogar schriftlich mit Karte, wenn gewünscht. Kostet jedoch Gebühren. Mit +- 20€ musst Du rechnen, wenn Du Pech hast. VG Rainer |
Phoenix
Senior Mitglied Benutzername: Phoenix
Nummer des Beitrags: 433 Registriert: 09-2006
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 08:08 Uhr: |
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Moin Rainer Gut reingerutscht ? Stimmt, beim Katasteramt kann es teuer werden. Habe für die Karte (SRT) damals 32.-Euro bezahl und dann hinter her gar nicht gebraucht. Viele Grüße von Wolfgang |
René
Aktives Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 143 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 09:33 Uhr: |
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@ Wolfgang >>>Moin Rainer Gut reingerutscht ? <<< "The same procedure as every year" Viele Grüße Rainer |
Svensiegmund
Neues Mitglied Benutzername: Svensiegmund
Nummer des Beitrags: 21 Registriert: 07-2008
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 11:57 Uhr: |
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Danke euch, werde es dahingehend probieren. |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 9087 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 14:34 Uhr: |
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Sven, freut mich zu lesen, dass Du wieder im Lande bist! @Rainer und Wolfgang, ist das eigentlich in jedem Bundesland das gleiche Verfahren? Ich hatte das in Bayern noch so in Erinnerung, dass man beim zuständigen Amt leider nicht direkt die Adresse des Grundstückseigentümers erhält. Aus angeblichen Datenschutzgründen kann man dort nur ein Schreiben hinterlegen, das dann dem Eigentümer zugeleitet wird und der sich dann selbst (oder auch nicht) melden wird. Kann aber sein, dass dies mittlerweile nicht mehr so ist? Grüsse Oliver, IMR-01001
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René
Aktives Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 146 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 16:18 Uhr: |
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@ Oliver bei uns in NRW muss man ein berechtigtes Interesse haben und glaubwürdig vortragen. Das war schon immer so, soweit ich damit zu tun hatte und mich erinnern kann. Nur hin gehen und fragen "sag mal Tante, wem gehört der Acker da" geht natürlich nicht. Die Gebühren jedoch schrecken ohnehin schon Neugierige ab. VG Rainer (Beitrag nachträglich am 03., Januar. 2009 von René editiert) |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 9094 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Samstag, 03. Januar 2009 - 22:23 Uhr: |
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OK, vielleicht hat Bayern da inzwischen auch nachgezogen? Evtl. ist es tatsächlich einfach in jedem Bundesland anders geregelt. Mal sehen, wie die das bei Sven handhaben? Grüsse Oliver, IMR-01001
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Phoenix
Senior Mitglied Benutzername: Phoenix
Nummer des Beitrags: 434 Registriert: 09-2006
| Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2009 - 10:10 Uhr: |
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Moin Also, Edda war 2008 beim Katasteramt und hat ohne Probleme eine Karte von dem Grundstück des Bauern mit den entsprechenden Koordinaten bekommen. Aber wie gesagt , 32.-Euro. Im nach hinein stellte sich aber raus, das dem Luftfahrtamt eine einfache Wanderkarte mit ein Kreuzchen und den Koordinaten, das anzeigt wo das Grudstück liegt gereicht hätte. Das gleiche galt im übrigen für das Ordnungsamt. Außer dem waren die Sachbearbeiter beider Ämter sehr nett, zuvorkommend und interessiet, und unterstützten und halfen uns mit der schnellen Beschaffung der benötigten Dokumente. Dies zeigt mal wieder, das man mit Freundlichkeit und Ehrlichkeit meistens am besten fährt!!! Viele Grüße aus dem Sauerland und von Wolfgang |
René
Aktives Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 150 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2009 - 11:25 Uhr: |
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Ergänzend möchte ich vorschlagen, dass bei dem Behördenbesuch das besser der Vater macht als der minderjährige Nachwuchs, der evtl. von den Bürokraten nicht ernst genommen wird. VG Rainer |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 9098 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2009 - 15:14 Uhr: |
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Wisst ihr zufällig, wie sich das mit den Gebühren verhält, wenn es mehrere Grundstücke betrifft? Oft hat man ja das Pech, dass das angepeilte Fluggelände mehreren Eigentümern gehört. Wird dann die Gebühr entsprechend hochgesetzt oder wie läuft das? Grüsse Oliver, IMR-01001
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