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Jan Sladek
Neues Mitglied Benutzername: System
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 02-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. März 2004 - 11:33 Uhr: |
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Hallo! Welche Treibsätze sind denn eigentlich in Deutschland OHNE T2-Schein frei zu erwerben? Welche sind nur mit T2-Schein erhältlich, was kostet dieser Schein, und wo kann man ihn machen? Vielen Dank und viele Grüße von Jan |
Martin Christopher Feldmann
Senior Mitglied Benutzername: Mcfeldmann
Nummer des Beitrags: 435 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Montag, 01. März 2004 - 13:32 Uhr: |
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Hallo Jan Alle Treibsätze bis einschlislich D7 kannst du Problemlos fliegen. Alles darüber d.h. D12 oder E,F... sind T2 Schein pflichtig. Um den T2 Schein machen zu können brauchst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und du musst soweit ich weiß 18 Jahre alt sein. mfg Martin IMR-01028
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Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 589 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Montag, 01. März 2004 - 15:06 Uhr: |
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Hallo Jan, erlaubnisfrei sind in Deutschland alle Motoren mit weniger als 20g pyrotechnischer Masse. Der stärkste T1-Motor ist somit der D7-3 von SF mit seinen 19,99999g. Alles was darüber kommt oder wenn du mehrer Motoren in einem Modell verwenden willst (als Bündelung oder Mehrstufen) benötigt einen T2-Schein. Vorraussetzungen für den Schein sind 21 Jahre (bei nachgewiesenem Bedarf z.b. Vereinsmitgliedschaft auch schon ab 18), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (keine Vorstrafen, v.a. keinerlei Straftaten die mit dem SprengG oder dem WaffenG in Verbindung stehen in den letzen 5 Jahren, keine sonstigen Auffälligkeiten). Die Kosten für den Schein variieren teilweise enorm, es kommt immer darauf an, wo/welchen Kurs du besuchst, außerdem kommt auch immer noch weitere Unkosten für Anreise/Übernachtung usw. dazu. Auch die GAA nehmen ganz unterschiedliche Gebühren für die Ausstellung des Schein und auch das Verfahren ist sehr unterschiedlich, der eine muß sich vorher vom Arzt auf Tauglichkeit untersuchen lassen, der andere nicht usw. Den Ämtern fehlt oftmals schlicht die Erfahrung, weil solche Scheine eben recht selten verlangt werden. Alles in allem kann man aber mit mehreren hundert Euro rechnen. Machen kannst du den Schein theoretisch bei deinem zuständigen GAA, was aber meist am fehlenden Wissen der Beamten und der Tatsache, dass du der Einzige bist, der diesen Kurs besuchen will, scheitert. Einfacher ist es, wenn man den Schein bei einer Organisation macht, die solche Kurse regelmäßig abbieten z.B. bei der Sprengschule oder der IMR. Diese Kurse finden allerdings auch nur sehr sporadisch statt, weil immer erst einige Interessenten zusammenkommen müssen, bis sich ein solcher Kurs für den Anbierter wirklich lohnt. Weitere Infos findest du auch hier. |
Jan Sladek
Neues Mitglied Benutzername: System
Nummer des Beitrags: 7 Registriert: 02-2004
| Veröffentlicht am Donnerstag, 04. März 2004 - 14:50 Uhr: |
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Hi Martin Christopher und Jörn! Vielen Dank für eure Antworten! Vielleicht werde ich den Schein ja mal irgendwann machen!? Viele Grüße von Jan |
Mad Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 16:15 Uhr: |
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Anmerkung zum T2Schein. Laut aussage eines pyrotechnikers muß man für den T2 Schein auch noch den Nachweis bringen, daß man beim abbrennen einer gewissen anzahl ( glaube mehr als 25) dabei war. Und bis man das zusammen hat dauerts ne Weile. Ausbildungsort für den T2 Schein ist u.a. auch in Baden-Baden. www.event-akademie.de
(Dieser Beitrag wurde von joern freigegeben) |
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 668 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 31. März 2004 - 17:14 Uhr: |
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Das stimmt nur halb. Wovon der Pyrotchniker gesprochen hat ist der sog. "Abbrennerschein", ebenfalls eine Erlaubnis nach §27 SprengG. Diese berechtigt aber nicht zum Starten von T2-Modellrakten. Ebenso ist es mit einem T2-Schein nicht erlaubt, Mittel- und Großfeuerwerke abzubrennen. Außerdem gibt es z.B. für Böllerschützen ebenfalls die Möglichkeit, eine Erlaubnis nach §27 zu erlangen, die aber weder zum Abbrennen von Feuerwerk noch zum Starten von T2-Raketen berechtigt, obwohl das alles Erlaubnisse nach §27 SprengG sind. In dem Schein ist jeweils genau eingetragen, was man darf und was nicht. Für den Abbrennerschein stimmt das Genannte: Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muß man mind 26 Helfertätigkeiten (im Moment noch, bald sind es mehr) nachweisen. Für den T2-Schein für Modellraketen muß dies nicht geschehen. |
Nino Farra
Neues Mitglied Benutzername: Skydiver
Nummer des Beitrags: 22 Registriert: 03-2004
| Veröffentlicht am Donnerstag, 01. April 2004 - 15:42 Uhr: |
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Kann das sein, dass das alles sehr überspitzt ist? Ich meine wir entwickeln ja keine Atombomben, sondern wollen nur mal eine größere Rakete starten. Für ein D-7er geht die Größe nunmal minimal über den einer stinknormalen Sylvester-Rakete hinaus, wenn man es mal grob betrachtet. Das alles ist echt schade, vor allem, weil alle anderen Länder um Deutschland dieser Beschränkung nicht unterliegen. Der raketenfliegender Musiker www.solar-chrome.de
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 4862 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 02. April 2004 - 14:06 Uhr: |
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Deshalb halten ja viele die derzeitige T2-Grenze von nur 20 Gramm für unzureichend. In den meisten anderen Ländern, wo das Hobby ausgeübt wird, liegt die Schwelle zu erlaubnispflichtigen Motoren wesentlich höher. Nicht nur in den USA oder Canada, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern wie Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden usw. Damit sich in dieser Hinsicht irgendwann mal was ändert, wurde vor einigen Jahren die "Aktion Modellraketen" gegründet, aus der dann letztes Jahr die IMR hervorging. Nähere Infos gibts dazu auf der IMR-Webpage! |
Johannes Winkler
Neues Mitglied Benutzername: Patronic
Nummer des Beitrags: 6 Registriert: 06-2004
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Juni 2004 - 14:08 Uhr: |
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Hi Oliver! Nicht nur in den USA oder Canada, sondern auch in den meisten anderen europäischen Ländern wie Schweiz, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Italien, Schweden usw. Wie sieht es mit den Bestimmungen in Österreich aus? Bis wiviel darf ich ohne T2 (falls es den in Ö gibt) fliegen?} mfg Johannes
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5274 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. Juni 2004 - 15:44 Uhr: |
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Johannes, erlaubnisfrei ist in Österreich auf jeden Fall der Bereich bis 50 Gramm. Schau mal auf die IMR-Webseite, da sind im Servicebereich die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich zu finden! |
Freakazoid
Neues Mitglied Benutzername: Freakazoid
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 10-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 14:26 Uhr: |
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lol da kauft man sich das einfach irgendwo un es interresiert auch keinen O_o |
Mcfeldmann
Moderator Benutzername: Mcfeldmann
Nummer des Beitrags: 581 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 14:57 Uhr: |
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Das importieren...ist illegal und wenn du sowas vorhast, dann würde ich es nicht vorher der ganzen Welt schreiben, denn so ein Forum wird nicht nur von Modellbauern gelesen. IMR-01028
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Freakazoid
Neues Mitglied Benutzername: Freakazoid
Nummer des Beitrags: 7 Registriert: 10-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 16:43 Uhr: |
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ähm löl, erstens kann man niemals anhand von aussagen in foren strafrechtlich verfolgt werden. un zweitens habe ich nicht geschrieben das ich das machen will. ich hätte zwar net wirklich probleme damit aber mich interresieren wie schon mehrfach gesagt antriebe mit flüssigen treibstoff (kein wasser -.-). wobei ich denke, das das au nicht wirklich erlaubt ist ?! |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5884 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:04 Uhr: |
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ähm löl, erstens kann man niemals anhand von aussagen in foren strafrechtlich verfolgt werden. Das ist leider ein Irrtum. Ob Du eine Aussage auf der Straße, in einem Brief, in einer Mail oder einem Forum machst, spielt überhaupt keine Rolle. Über die IP-Adresse kann auch jeder Schreiber identifiziert werden, Annonymität gibt es also auch nicht. Aber das nur kurz, weil es ziemlich offtopic ist. Was die Selbstkonstruktion von Antrieben angeht, dafür gibt es unser Amateur- und Experimentalraketenforum. Wie die Rechtslage da im einzelnen aussieht, hängt von den verwendeten Komponenten ab und sollte am besten auch da diskutiert werden. |
Freakazoid
Neues Mitglied Benutzername: Freakazoid
Nummer des Beitrags: 8 Registriert: 10-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:09 Uhr: |
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so meinte ich das nicht... da im internet weitegehend anonymität herrscht, könnte ich behaupten, das das zb ein freund aus spaß hingeschrieben hat, und keiner könnte das gegenteil beweisen |
Freakazoid
Neues Mitglied Benutzername: Freakazoid
Nummer des Beitrags: 9 Registriert: 10-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:10 Uhr: |
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und nochwas, der moderator von diesem experimental raketenforum hat sihc noch net gemeldet |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 5886 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:16 Uhr: |
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da im internet weitegehend anonymität herrscht, könnte ich behaupten, das das zb ein freund aus spaß hingeschrieben hat, und keiner könnte das gegenteil beweisen Wie gesagt, mit Hilfe der IP-Nummer kann die Polizei über die Logfiles der Provider sehr schnell herausfinden, von welchem Anschluss ins Internet gegangen wurde. Die angebliche Anonymität ist ein Märchen. Aber wie gesagt, das führt ziemlich vom Thema weg, daher möchte ich es nicht weiter vertiefen. Wenn sich Jörn noch nicht gemeldet hat, mail ihm doch ggf. nochmal. |
Freakazoid
Neues Mitglied Benutzername: Freakazoid
Nummer des Beitrags: 10 Registriert: 10-2004
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:19 Uhr: |
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jaja ich weis, das das off topic ist, und ich habe davon auch nen bischen ahnung. denn so meinte ich das ja uach net (lol). ich meinte das so, das ich zb noch angemeldet war und er was eingegeben hat um mich zu ärgern, was wirklich öfters mal vorkommt -.- |
Joern
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 944 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Montag, 01. November 2004 - 17:33 Uhr: |
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und nochwas, der moderator von diesem experimental raketenforum hat sihc noch net gemeldet Doch, hat er --> Mail Ansonsten, wegen Anonymität im Internet kann ich dem Oli nur zustimmen: Bei einer strafrechtlichen ist sowohl der Provider wie auch der Betreiber der Seite dazu verpflichtet, Daten gegenüber der Staatsanwaltschaft zu offenbaren. Das man anhand der Aussage verurteil wird sei mal dahingestellt, aber bei begründetem Verdacht kann man durchaus auch mal mit "Besuch" rechnen. Aber genug OT, das Thema hier ist/war eigentlich "T2-Schein" und weder "Selbstbau von Flüssigtriebwerken" noch "Anonymität im Internet" ... |
switzerland Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 05. März 2005 - 15:54 Uhr: |
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zum glük bin ich in der schweiz darf bis G fliegen!
(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben) |