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ivhp
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 18:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ich fliege schon länger Modellraketen aus dem T1 Bereich und habe eine rechtliche Frage:

Wie siehst es mit dem Zünden der Raketentreibsätze mit anderen Zündern als der beigelegten grünen Visco bzw. den beigelegten E-Zündern (Estes) oder den dafür zugelassenen Tiger-Tail Zündern rein rechtlich aus? Mir ist schon klar, dass es übliche Praxis ist, andere Zünder zu nehmen (Drahtzünder/ die SN0, im T2 Bereich Zündbüchse...) und qualitativ gesehen halte ich z.B. einen SN0 auch hinsichtlich Fehlzündung und Zeitpunkt der Zündung den Zündern für Modellraketen überlegen, aber erlischt die BAM-T1 Zulassung des Treibsatzes nicht, wenn man ihn mit etwas anderem als dem mitgelieferten Zünder zündet?
Wie gesagt, die "angewandte Praxis" ist mir klar, es geht nur um die strikte rechtliche Frage (gibts evtl. sogar einen Satz im Sprengg. / der BAM Zulassung der Motoren dazu?), ob sich die T1 Zulassung der Motoren auf den Motor nur dann erstreckt, wenn er mit einem bestimmmten Anzündmittel gezündet wird oder ob die Zulassung auch erhalten bleibt, wenn er anders gezündet wird.

Gruß,

ivhp

(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben)
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Oliver
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 7018
Registriert: 01-2000
Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Januar 2006 - 19:52 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nein, es gibt keine Vorschrift, die Motoren mit einem bestimmten Zünder zu zünden. Es wird bei der Zulassung nur der Motor selbst (sowie ggf. die Verpackung), nicht jedoch der Zünder geprüft und zugelassen. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eingebaute Zünder handelt, aber die gibt es ja im T1-Bereich nicht.

Du kannst also Deine Motoren mit jedem beliebigen Zünder, so auch den SN0s, zünden. Wobei die Zünder natürlich, falls sie zulassungspflichtig sind (also solche mit Pyrotechnik) ebenfalls eine Zulassung haben müssen, aber das ist ja bei SN0s, Estes E-Zündern oder Tiger Tails der Fall.

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