Autor |
Beitrag |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2000 - 12:11 Uhr: |     |
Liebe Raketeure, im folgenden findet ihr einen Brief (im Forum schon mal erwähnt), den ich vor anfang letzten Jahres verfasst und ans Innenministerium geschickt hatte. In einigen Telefonaten mit dem zuständigen Regierungsdirektor und bei einem Gespräch mit den zuständigen Leuten bei der BAM wurden u.a. die darin aufgeführten Fragen beantwortet. Ich habe die Antworten und Anmerkungen meinerseits in kursiv dazugefügt. Sehr geehrter Herr Minister, als Vizepräsident der in Berlin ansässigen Deutschen Experimental-Raketen Arbeitsgruppe (DERA e.V.) wurde ich von unseren Mitgliedern beauftragt, Ihnen mit diesem Schreiben unsere Fragen und Meinungen zur kürzlich durchgeführten Novellierung des deutschen Sprengstoffrechts zu übermitteln. Zunächst einmal möchten wir Ihnen eine kurze Vorstellung unseres Vereins und unseres Hobbys geben: Die DERA wurde gegründet, um den in Deutschland (immerhin das Land in welchem die ersten Großraketen entwickelt wurden) leider sehr wenig entwickelten Raketensport zu fördern und um der allseits beklagten Technikfeindlichkeit und dem mangelnden Interesse speziell der Jugend für moderne Technologien entgegenzuwirken. Sie umfaßt derzeit ca. 25 feste Mitglieder und noch einmal in etwa die selbe Anzahl von Interessenten und steht in regem Austausch mit vielen weiteren Vereinen (auch im Ausland) und nicht offiziell organisierten Gruppierungen von Leuten, die sich landesweit für das Raketenhobby interessieren (siehe auch unser beiliegendes Flugblatt). Das Raketenhobby hat mehrere Facetten, welche alle ihren jeweiligen Reiz bieten: Zunächst einmal sind Modellraketen ein faszinierendes Hobby, bei welchem mit einfachen Mitteln die Flüge der großen Vorbilder nachempfunden werden können. Perfektionisten können versuchen, kommerzielle Raketen möglichst detailgetreu nachzubauen und der fortgeschrittenen Experimentalraketen-Konstukteur ersinnt und baut technisch mitunter recht anspruchsvolle Nutzlasten wie z.B. Kameras, Videoübertragungsgeräte und Telemetrieeinrichtungen. Im Physikunterricht haben sich Modellraketen bei der Vermittlung der verschiedenen physikalischen Prinzipien (Mechanik, Trägheit, Aerodynamik und - allerdings mehr theoretisch - bis hin zu den Kepplerschen Gesetzen) als sehr hilfreich und fesselnd erwiesen. Und schließlich ist der Raketensport im Rahmen der FAI-Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene fester Bestandteil regelmäßiger Austragungen von Wettkämpfen (bei welchen die deutsche Mannschaft in der Vergangenheit übrigens recht erfolgreich war!). Im Verhältnis zu andern Ländern ist der Raketensport aber gerade in Deutschland sehr eingeschränkt. In Ländern, wo diese Sportart sehr weit verbreitet ist, hat sich über viele Jahre bestätigt, daß es sich um eine sehr sichere, lehrreiche und für alle Altersklassen geeignete Freizeitbeschäftigung handelt. Ein Indiz für die für Außenstehende vielleicht auf den ersten Blick nicht offensichtliche Sicherheit des Hobbys ist zum Beispiel die Tatsache, daß wegen der außergewöhnlich geringen Unfallzahl in diesem Hobby ausgerechnet im sehr gewinnorientierten US-Amerika der Haftpflicht-Versicherungsbeitrag mit $24 jährlich sehr gering ist (Auch hierzulande ist eine Haftpflicht-Versicherung nach der Luftverkehrsordnung gesetzlich vorgeschrieben, da aber grammschwere Modellraketen z.B. mit Privatflugzeugen bis 750kg in einen Topf geworfen werden, ist der Beitrag in Deutschland leider erheblich höher!) Seit dem 01.09.1998 gelten nun mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften (SprengÄndG 1997)" neue Vorschriften. Da die damit vorgenommenen Änderungen z.T. auch unser Hobby berühren, sind wir den Text durchgegangen und haben versucht, die uns betreffenden Passagen herauszufinden. Dabei sind wir auf mehrere Fragen gestoßen, um deren Beantwortung wir höflich bitten möchten. Ebenso sind uns einige Formulierungen aufgefallen, durch welche - vielleicht nur durch unglückliche Wortwahl oder mangelnde Kenntnis der Belange unseres Hobbys - z.T. unerträgliche Einschränkungen oder Verschärfungen geschaffen werden. Bitte gestatten Sie uns, Sie auf diesen Sachverhalt aufmerksam zu machen. An dieser Stelle muß ich einige grundsätzliche Anmerkungen einschieben: Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Briefes lag mir der Wortlaut der EU-Richtlinie 93/15/EWG noch nicht vor. Diese Richtlinie wurde im Hinblick auf den zu gewährleistenden freien Warenverkehr innerhalb der EU erarbeitet. Deshalb unterliegt die VERWENDUNG von Explosivstoffen (und damit von Raketenmotoren - siehe unten) weiterhin (unterschiedlichen) nationalen Regelungen. Außerdem gab es ein Mißverständnis meinerseits über die Zuordnung der Raketenmotoren: Seit Inkrafttreten des SprengÄndG gehören diese nicht mehr zu den pyrotechnischen Artikeln, sondern fallen unter die Explosivstoffe. Grund hierfür ist eine in der EU-Richtlinie vorgenommene Referenzierung auf UN-Nummern für die Zuordnung von Explosivstoffen. Bei diesen UN-Nummern sind auch diese für Raketenmotoren dabei. Frankreich hatte übrigens bei der Ausarbeitung der Richtlinie einen Antrag gestellt, (Modell-)Raketenmotoren aus der Liste herauszunehmen - dieser Antrag wurde jedoch niemals bearbeitet(!). Da nun also die Raketenmotoren zu den Explosivstoffen zählen, gilt die Einteilung T1/T2 nicht mehr. Stattdessen wird auf der selben Basis (20g Treibstoffmasse) nunmehr zwischen erlaubnisfreien bzw. erlaubnispflichtigen Motoren unterschieden. Viele Fragen, die sich auf T1/T2 beziehen, beruhen daher mittlerweile auf falschen Voraussetzungen. Auf jeden Fall dürfen spätestens ab 2003 in ganz EU-Land keine Raketenmotoren mehr vertrieben werden, die keine EU-Baumusterbescheinigung haben. Dies wird für unsere Freunde im Ausland (und alle FAI-Flieger) wahrscheinlich noch zu einem bösen Erwachen führen, da sie auf Grund vielfach liberalerer derzeit geltenden Regelungen bisher keine Veranlassung sehen/sahen, sich mal um die neueren Entwicklungen zu kümmern. Anders als viele bisher geltenden nationalen Regelungen läßt die neue EU-Regelung übrigens KEINERLEI AUSNAHMEN zu. o In der ersten Anlage zur 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) wurden in der vorigen Fassung im Abschnitt 4.3.4 unter Ziffer185 Antriebe der Klassen T1 und T2 für Flug- und Raketenmodelle von der Höhenbeschränkung auf 100m ausgenommen. In der neuen Fassung im Abschnitt 1.3.4, Ziffer 42 ist dies nicht mehr der Fall. Kommentar: Abgesehen davon, daß dies mit Amateurmitteln kaum zu überwachen ist, stellt dies eine unangemessene und unseres Erachtens völlig unnötige Einschränkung des Hobbys dar und - was viel schlimmer wiegt - macht vor allem die Vorbereitung und Durchführung nationaler und internationaler Wettkämpfe völlig unmöglich (hier liegen die Weltrekorde für grammschwere Modelle mit winzigen Antrieben (2,5-5Ns) bei über einem Kilometer!) Deutschland würde sich auf einen Schlag von der internationalen Szene verabschieden müssen und vor allem auch die Jugendarbeit (Wettkämpfe sind besondere Zugpferde!) würde erheblich eingeschränkt. Dies kann doch bestimmt nicht Sinn der neuen gesetzlichen Regelungen sein? Genau genommen verlieren durch die neue Formulierung sämtliche bisher in der Klasse T1 zugelassene Raketenmotoren ihre Zulassung, da sie nun ja die Höhenbeschränkung aus Abschnitt 1.1 Ziffer 5 nicht erfüllen. Fragen: - Können vor Inkrafttreten des SprengÄndG 1997 erworbene Raketenmotoren der Klasse T1 weiter verwendet werden, auch wenn damit Flughöhen über 100m erreicht werden? Antwort: Ja, bis Ende 2002 gilt eine Übergangsfrist. Bis dahin müssen die Hersteller eine EU-Baumusterbescheinigung beantragt/erhalten haben. - Müssen/können nun (bei wem und in welcher Form) Ausnahmegenehmigungen für T1-Flüge beantragt werden, die eine Flughöhe von 100m übersteigen? Antwort: Nein, die Höhenbeschränkung gilt für pyrotechnische Gegenstände. Raketenmotoren zählen hier nicht mehr zu. - Müssen Raketenmotoren nun abhängig von der erreichbaren Flughöhe (und damit abhängig vom Modell in welchem sie verwendet werden) mal der Klasse T1 und mal der Klasse T2 zugeordnet werden (wobei letzteres Abschnitt 1.3.4 Ziffer 43e widerspräche)? Antwort: Nein, siehe oben. - Gibt es nach derzeit gültiger Rechtslage überhaupt eine Möglichkeit T1-Modelle mit Flughöhen über 100m legal zu betreiben? Antwort: Ja, siehe oben. o In Abschnitt 4.3.4 Ziffer 186e der vorigen Fassung und Abschnitt 1.3.4 Ziffer 43e der neuen Fassung wird die maximale Treibstoffmasse von einfach erhältlichen (T1-) Raketenantrieben auf 20g beschränkt. Kommentar: In andern Ländern (auch in Mitgliedsstaaten der EU) liegt dieses Limit erheblich höher (bis 100g), ohne daß es dort zu negativen Erfahrungen wie z.B. erhöhter Unfallhäufigkeit oder unsachgemäßer Verwendung von Modellraketenantrieben gekommen wäre. Die deutsche Beschränkung auf 20g stellt innerhalb Europas die mit Abstand schärfste Regelung dar. Wenn die Novellierung auf eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung innerhalb der EU zielen soll, sollte vielleicht eine Harmonisierung und Anhebung dieses Grenzwertes überdacht werden. Einige Mitglieder unseres Vereines - besonders diejenigen, die größere Nutzlasten wie z.B. Videoausrüstungen transportieren - sind bisher darauf angewiesen, ihre Flüge im Ausland durchzuführen, da in Deutschland kaum legale stärkere Antriebe zur Verfügung stehen. Fragen: - Worauf ist (historisch gesehen) das Limit von 20g zurückzuführen und warum wird daran so eisern festgehalten? Antwort: Das Limit von 20g erklärt sich aus der Tatsache, daß pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Sylvesterfeuerwerk) in Form von Raketen bis zu 20g pyrotechnische Sätze enthalten dürfen. - Wäre eine Anhebung dieses Limits denkbar? Wie könnte so etwas eingeleitet werden? Antwort: Eine Anhebung ist nicht geplant und würde von der zuständigen Behörde (BAM) auch nicht gutgeheißen. - Wie werden in Zukunft im EG-Ausland zugelassene (und mit CE Kennzeichnung versehene) Modellraketenantriebe mit mehr als 20g Treibstoffmasse in Deutschland gehandhabt werden? Fallen diese dann automatisch in die Klasse T2? Antwort: Nein, siehe Kommentar zur neuen Zuordnung von Raketenmotoren in der Einleitung. o Nach §1, Absatz 2 Ziffer 4 der neuen Fassung stehen "pyrotechnische Gegenstände in denen explosionsgefährliche Stoffe nach Absatz 1 oder explosionsfähige Stoffe nach Nummer 1 für den bestimmungsgemäße Verwendung ganz oder teilweise fest eingeschlossen sind und in denen die Explosion eingeleitet wird" nicht (mehr) den Explosivstoffen nach Absatz 1 bei der Verwendung des Gesetzes gleich. Fragen: - Bedeutet dies, daß das Gesetz auf pyrotechnische Gegenstände, wie (Airbag-)Gas-generatoren, Vulkane, Bühnenfontänen, Raketenmotoren etc. keine Anwendung mehr findet? Antwort: Nein, siehe Kommentar zur neuen Zuordnung von Raketenmotoren in der Einleitung. - Nach welchen Kriterien erfolgt diese Einteilung (Was ist ein "fester Einschluß"?) - Wo, wie und nach welchen Prüfungsvorschriften müssen solche Gegenstände zukünftig zugelassen werden? - In welche Klassen werden diese ggf. eingeteilt? - Wer darf damit unter welchen Voraussetzungen umgehen? Antwort: Siehe Kommentar zur neuen Zuordnung von Raketenmotoren in der Einleitung. o In §1 Absatz 4 und §3 Absatz 10 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) werden (auch in der alten Fassung schon) Modellraketen und -antriebe von der Zulassungs- und Erlaubnispflicht ausgenommen, wenn sie von nicht im Geltungsbereich des Gesetzes ansässigen Mitgliedern von Raketensportclubs zu Wettkampfzwecken eingeführt und verwendet werden. Kommentar: Wie schon die Höhenbeschränkung stellt dies eine unangemessene und in dieser Form sicher nicht gewollte Einschränkung des Hobbys (in diesem Fall selektiv für in Deutschland ansässige Raketenmodellsportler) dar und macht vor allem die Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe in Deutschland völlig unmöglich (zumindest aber illegal). Da der Wettbewerb immer schärfer wird, werden im raketensportlichen Wettkampf schon seit langer Zeit hochoptimierte Raketenmotoren (z.T. mit Composite-Treibstoff) eingesetzt, für die es weder deutsche Hersteller noch (wegen der, im industriellen Maßstab betrachtet geringen Stückzahlen) Zulassungen gibt. Nach dem Wortlaut des Gesetzes wäre es bei Durchführung internationaler Wettbewerbe innerhalb Deutschlands zwar allen anderen Teilnehmern, nicht jedoch der deutschen Nationalmannschaft erlaubt, solche Wettkampfmotoren zu verwenden. Auch Übungs- und Vorbereitungsflüge wären deutschen Wettkämpfern gänzlich verboten. Das kann doch nicht wirklich Sinn des Gesetzes sein! Fragen: - Da es in §3, Absatz 5d der 1. SprengV für die ebenfalls in §1 Absatz 4 aufgeführten Böllerschützen eine explizite Ausnahme von der Zulassungspflicht gibt, legt dies die Vermutung nahe, daß ein entsprechender Absatz über die Raketenantriebe für Sportzwecke bei der Formulierung (und Novellierung) des Gesetzestextes 'nur' vergessen wurde. Wie kann dieser Fehler behoben werden? Antwort: Die erwähnte Ausnahmeregelung mußte im novellierten SprengG ganz entfallen, da das EU-Recht keine Ausnahmen mehr zuläßt. Die Raketenmotoren sind nicht "vergessen" worden (dafür haben die Böllerschutzen jetzt ein Problem mehr). - Gibt es nach derzeit gültiger Rechtslage überhaupt eine Möglichkeit das wettkampfsportliche Raketenhobby durch Deutsche innerhalb Deutschlands legal zu betreiben? Antwort: Ja, wenn die verwendeten Raketenmotoren eine EU-Baumusterbescheinigung haben (Anmerkung des Autors: de Facto also NEIN) - Müssen/können (bei wem und in welcher Form?) (Dauer-)Ausnahmegenehmigungen für Wettkampfflüge und deren Vorbereitung beantragt werden? Antwort: Das umzusetzende EU-Recht sieht keinerlei Ausnahmeregelungen vor. Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben einen kleinen Einblick in die faszinierende Welt unseres Hobbies und unsere Sorgen um dessen Fortbestehen gegeben zu haben und bitte um Verständnis für unsere Fragen. Es wäre schade, wenn sich Deutschland ausgerechnet zu einer Zeit, da dieses Hobby weltweit immer mehr Anhänger findet und auf Grund im großen Maßstab hergestellter kommerzieller Raketenmotoren (die - teils durch Anerkennung der amerikanischen - europaweit Zulassungen besitzen und mit großem Erfolg eingesetzt werden) immer sicherer wird, von dieser erfreulichen Entwicklung abkoppelt. Noch schlimmer wäre es, wenn dies nur durch Auslassungen und ungenaue Formulierungen im Gesetzestext verursacht würde. Mit freundlichen Grüßen, S. Wimmer DERA e.V. Berlin PS: Wenn Sie sich einen Eindruck von der Vielfalt, Sicherheit und Internationalität des Raketenmodellsportes erhalten wollen und Ihre Zeit es erlaubt, einen kleinen Exkurs im Internet durchzuführen, möchte ich Ihnen einen Besuch der beiden großen Verbände Amerikas (die auch international tätig sind), NAR (http://www.NAR.org) und TRIPOLI (http://www.tripoli.org) , sowie der großen "Raketen-Verteilzentrale" (http://www.RocketryOnline.com) empfehlen. Auf meinen persönlichen Webb-Pages finden Sie einige Informationen und Links zu den Aktivitäten der Deutschen ExperimentalRaketen Arbeitsgruppe, DERA e.V (http://www.GeoCities.com/CapeCanaveral/6368/derawsw.html). |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2000 - 15:14 Uhr: |     |
Danke, Stefan, für das Update! Wenn ich es richtig interpretiere, stellt sich die Situation in Zukunft so dar: - alle Motoren brauchen eine Baumusterbescheinigung, die von den Herstellern bis Ende 2002 beantragt werden muss - eine Gewichtsanhebung wird von der BAM derzeit nicht beführwortet (und damit weiterhin nur erlaubnisfreie Motoren bis Stärke C 1/2) - Ausnahmeregelungen für ausländische Teilnehmer etc. entfallen zukünftig ersatzlos - für erlaubnispflichtige Treibsätze (ab D) würde auch weiterhin eine T2-ähnliche Prüfung und Aufstiegserlaubnis benötigt Offene Fragen wären noch: wie ist die Altersgrenze geregelt? Wie sehen die Versand- und Lagerungsbestimmungen aus? Vermutlich werden die schon bisher existierenden Anbieter Estes und SF eine solche Baumusterbescheinigung beantragen oder andernfalls ab 2003 vom Markt verschwinden. Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wie hier die Formalitäten aussehen und ob das Verfahren in etwa der bisherigen BAM-Zulassung entspricht. Ansonsten würde sich an der momentanen Lage nichts ändern, d.h. auch keine Verbesserungen eintreten. Die Konsequenzen für die Leistungssportler würde ich dabei noch als das geringste Übel betrachten. Nicht nur, weil diese Gruppe zahlenmäßig im Vergleich zu den Hobby-Modellraketenfliegern sehr klein ist, sondern weil sie schon bisher streng genommen seit Jahren mangels geeigneter zugelassener Treibsätze keine Wettbewerbe mehr hätten austragen können. Das Interesse der Leistungssportler an dem Thema scheint auch nicht besonders hoch zu sein, ich habe noch keinen von denen hier gesehen oder anderswo einen Beitrag zu dem Thema abgeben sehen. Für uns stellt sich nun auch die Frage: wo setzen wir nun an, wenn wir Änderungen der EU-Richtlinien durchsetzen wollen? Direkt in Brüssel? |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2000 - 16:49 Uhr: |     |
Von Oliver Missbach: >Wenn ich es richtig interpretiere, stellt sich die Situation in Zukunft so dar: > >- alle Motoren brauchen eine Baumusterbescheinigung, die von den Herstellern bis Ende 2002 beantragt werden muss Ja, genau. Wobei schon vorhandenen T1/T2 Zulassungen relativ schmerzfrei (QS!) umgeschrieben werden können. >- eine Gewichtsanhebung wird von der BAM derzeit nicht beführwortet (und damit weiterhin nur erlaubnisfreie Motoren bis Stärke C 1/2) Ja, zumindest, wenn man bei Schwarzpulver als Treibstoff bleibt. >- Ausnahmeregelungen für ausländische Teilnehmer etc. entfallen zukünftig ersatzlos Die Ausnahmeregelung für Ausländer kann deshalb entfallen, weil sie sich ja 'nur' auf die Verwendung zukünftig erlaubnisfreier Motoren (bis 20g) bezieht, für die ja eh' eine EU-Baumusterbescheinigung vorliegen muß und deren Verwendung dann in DL jedem freisteht. Die Regelung ist in Zukunft einfach unnötig. >- für erlaubnispflichtige Treibsätze (ab D) würde auch weiterhin eine T2-ähnliche Prüfung und Aufstiegserlaubnis benötigt Ja, aber wart' mal Dortmund ab (siehe unten). Die Regelung in §16 LuftVO muß allerdings nochmal getrennt angegangen werden - nu' mal eins nach dem anderen... >Offene Fragen wären noch: wie ist die Altersgrenze geregelt? Wie sehen die Versand- und Lagerungsbestimmungen aus? Erst mal wie bisher. Ich habe aber für meinen Redebeitrag in Dortmund gerade hierzu ein Bonbon anzubieten (hab' eben den Hörer von einem Anruf beim Innenministerium aufgelegt). Ich spann' euch auf die Folter - hehe! >Vermutlich werden die schon bisher existierenden Anbieter Estes und SF eine solche Baumusterbescheinigung beantragen oder andernfalls ab 2003 vom Markt verschwinden. Genau so. Da aber eine EU-Baumusterbescheinigung zum Inverkehrbringen eines Motors in der ganzen EU berechtigt, dürfte der Aufwand für einen Massenhersteller wie Estes und SF ein Klacks sein. Nur die Verwendung wird wieder in kleinstaatlichen Einzelregelungen behandelt werden... >Interessant wäre in diesem Zusammenhang zu wissen, wie hier die Formalitäten aussehen und ob das Verfahren in etwa der bisherigen BAM-Zulassung entspricht. In etwa schon. Hinzu kommt die Forderung nach einem Qualitätssicherungsverfahren (angelehnt/gemäß ISO 900x). >Ansonsten würde sich an der momentanen Lage nichts ändern, d.h. auch keine Verbesserungen eintreten. ...aber auch keine Verschlechterungen. Genau das ist erst mal das Verdienst von Herrn Gründlers Intervention vor einiger Zeit. > Die Konsequenzen für die Leistungssportler würde ich dabei noch als das geringste Übel betrachten. Nicht nur, weil diese Gruppe zahlenmäßig >im Vergleich zu den Hobby-Modellraketenfliegern sehr klein ist, Na ja, so klein diese Gruppe auch sein mag - sie bietet immer gute Argumentationsmöglichkeiten gegenüber den Behörden... ;-)) > sondern weil sie schon bisher streng genommen seit Jahren mangels geeigneter zugelassener Treibsätze keine Wettbewerbe mehr hätten austragen können. Dem kann man nicht widersprechen. > Das Interesse der Leistungssportler an dem Thema scheint auch nicht besonders hoch zu sein, ich habe noch keinen von denen hier gesehen oder anderswo einen Beitrag zu dem Thema abgeben sehen. ..was eigentlich sehr schade ist. Aber der Rest Europas scheint auch zu schlafen. Mal sehen, ob ich (nach Dortmund) mit meinen Vorschlägen im EU-Forum nicht ein paar Leute sensibilisieren und zur Mitarbeit bewegen kann. >Für uns stellt sich nun auch die Frage: wo setzen wir nun an, wenn wir Änderungen der EU-Richtlinien durchsetzen wollen? Direkt in Brüssel? Wart' mal meine Neuigkeiten in Do ab. Ich fahre mit verhaltenem Optimismus zu der Veranstaltung. Weniger wg. der DMFV Geschichte, sondern wg. der Möglichkeiten, die sich uns Raketeuren auftun, wenn wir uns auf das Ziehen an einem Strang (am besten auch am selben Ende!) einigen könnten. Mit breitem Grinsen, Stefan |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2000 - 14:03 Uhr: |     |
Ja, genau. Wobei schon vorhandenen T1/T2 Zulassungen relativ schmerzfrei (QS!) umgeschrieben werden können. Gut, dann bleibt uns zumindest mal der Status Quo erhalten. >- eine Gewichtsanhebung wird von der BAM derzeit nicht beführwortet (und damit weiterhin nur erlaubnisfreie Motoren bis Stärke C 1/2) Ja, zumindest, wenn man bei Schwarzpulver als Treibstoff bleibt. Auch da dann keine Änderungen - Zulassung von Compositmotoren wäre möglich, wird wohl aus wirtschaftlichen Gründen aber solange flachfallen, bis die Gesamtrahmenbedinungen geändert werden (Absatzmarkt)} Die Ausnahmeregelung für Ausländer kann deshalb entfallen, weil sie sich ja 'nur' auf die Verwendung zukünftig erlaubnisfreier Motoren (bis 20g) bezieht, für die ja eh' eine EU-Baumusterbescheinigung vorliegen muß und deren Verwendung dann in DL jedem freisteht. Die Regelung ist in Zukunft einfach unnötig. Das bedeutet, auch wenn ich Deinen Kommentar unten richtig interpretieren: wenn ein Treibsatz beispielsweise in Großbritannien eine Baumusterbescheinigung erhält, darf er auch in DL verwendet und eingeführt werden? Von wem? Jeder? Und wie siehts aus mit dem Import aus Nicht-EU Ländern? Vermutlich wie bisher - Zulassung (Baumusterbescheinigung plus Import ausschließlich durch eingetragenen Einführer)? Erst mal wie bisher. Ich habe aber für meinen Redebeitrag in Dortmund gerade hierzu ein Bonbon anzubieten (hab' eben den Hörer von einem Anruf beim Innenministerium aufgelegt). Ich spann' euch auf die Folter - hehe! Das ist fies, ich glaube, ich überfalle Dich die nächsten Tage mal telefonisch ;-) Aber anderseits auch ein guter Grund, in Dortmund dabeizusein! ...aber auch keine Verschlechterungen. Genau das ist erst mal das Verdienst von Herrn Gründlers Intervention vor einiger Zeit. Wobei erstens nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen und daher die Beurteilung möglicher Verdienste von Herrn von und zu Dipl.-Verw.-Wirt Herbert Gründler schwierig ist und anderseits diese einer Gesamtbewertung (einschl. kontraproduktiven Aktionen wie Sinsheim) zu unterziehen wäre, die wohl weniger gut für ihn ausfiele. Aber ich will damit nicht wieder eine Diskussion pro und contra Gründler anzetteln. Gründler & Co. haben das Angebot zur Mitarbeit abgelehnt, fahren ihre eigenen vereinspolitischen Aktionen (siehe Artikel hier an anderer Stelle) und haben damit mit der Aktion "Modellraketen 2000" und solchen Treffen wie Dortmund nichts zu tun. > Das Interesse der Leistungssportler an dem Thema scheint auch nicht besonders hoch zu sein, ich habe noch keinen von denen hier gesehen oder anderswo einen Beitrag zu dem Thema abgeben sehen. ..was eigentlich sehr schade ist. Aber der Rest Europas scheint auch zu schlafen. Mal sehen, ob ich (nach Dortmund) mit meinen Vorschlägen im EU-Forum nicht ein paar Leute sensibilisieren und zur Mitarbeit bewegen kann. Das wäre anzustreben. Viele werden den Ernst der Lage erst erkennen, wenn es soweit ist. Mit breitem Grinsen, Stefan J (hier gibts doch die besseren Formatierungsmöglichkeiten ;-)) |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2000 - 16:11 Uhr: |     |
Von Oliver Missbach: Das bedeutet, auch wenn ich Deinen Kommentar unten richtig interpretieren: wenn ein Treibsatz beispielsweise in Großbritannien eine Baumusterbescheinigung erhält, darf er auch in DL verwendet und eingeführt werden? Die Verwendung unterliegt weiterhin nationalen Regulierungen. D.h. daß u.U. weiterhin wir in DL nur bis 20g dürfen, während unsere Italienischen Freunde grinsend auf den Startknopf des 100g Treibers drücken. Der Transport und Vertrieb (durch den zugelassenen Vertriebsweg) ist aber EU-weit erlaubt. Und wie siehts aus mit dem Import aus Nicht-EU Ländern? Vermutlich wie bisher - Zulassung (Baumusterbescheinigung plus Import ausschließlich durch eingetragenen Einführer)? Ja, genau. Da liegt das Problem der FAI-Flieger. Wo durch die - im Verhältnis gesehen - große Anzahl von Hobby-Fliegern eine Zulassung z.B. der Aerotech-Palette noch irgendwie denkbar ist, dürften 'die paar Wettbewerbler' (ohne jede Abwertung gemaint!) leider keinen ausreichenden Markt darstellen... Ich spann' euch auf die Folter - hehe! Das ist fies, ich glaube, ich überfalle Dich die nächsten Tage mal telefonisch ;-) Wird Dir nix helfen ;-) Aber anderseits auch ein guter Grund, in Dortmund dabeizusein! Genau! ...aber auch keine Verschlechterungen. Genau das ist erst mal das Verdienst von Herrn Gründlers Intervention vor einiger Zeit. Wobei erstens nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen und daher die Beurteilung möglicher Verdienste von Herrn von und zu Dipl.-Verw.-Wirt Herbert Gründler schwierig ist und anderseits diese einer Gesamtbewertung (einschl. kontraproduktiven Aktionen wie Sinsheim) zu unterziehen wäre, ... Na immerhin hat er in einer Eil-Aktion (die wohl nur durch seine guten Beziehungen möglich war)erreicht, daß eben dieser Staus quo erhalten blieb. Ohne seine Intervention wäre jetzt selbst ein 1/2A Treiber als Explosivstoff nur Erlaubnisinhabern zugänglich und diese Erlaubnis könnte erst ab dem 21. Lebensjahr erlangt werden. Das wäre der echte Tod unseres Hobbies gewesen. Viele werden den Ernst der Lage erst erkennen, wenn es soweit ist. Der Satz gilt wohl generell. Grüße, Stefan |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2000 - 21:36 Uhr: |     |
Die Verwendung unterliegt weiterhin nationalen Regulierungen. D.h. daß u.U. weiterhin wir in DL nur bis 20g dürfen, während unsere Italienischen Freunde grinsend auf den Startknopf des 100g Treibers drücken. Der Transport und Vertrieb (durch den zugelassenen Vertriebsweg) ist aber EU-weit erlaubt. Hm, wie sieht der aus? Nur durch offizielle Importeure oder (weil die Musterzulassung ja EU-weit ist) durch jedermann/frau? Letzteres würde wohl bedeuten: besitzen ja, fliegen nicht. Ja, genau. Da liegt das Problem der FAI-Flieger. Wo durch die - im Verhältnis gesehen - große Anzahl von Hobby-Fliegern eine Zulassung z.B. der Aerotech-Palette noch irgendwie denkbar ist, dürften 'die paar Wettbewerbler' (ohne jede Abwertung gemaint!) leider keinen ausreichenden Markt darstellen... Das werden sie auch kaum werden und daher würde eine Zulassung vermutlich immer auf Schwierigkeiten stoßen. Anderseits, wie gesagt: wer sich nicht engagiert, hat schon verloren! Wird Dir nix helfen ;-) Wollte ich nicht dieses Wochenende mal nach Berlin fahren? Oh Mist, es ist ja Italien... ;-) Na immerhin hat er in einer Eil-Aktion (die wohl nur durch seine guten Beziehungen möglich war)erreicht, daß eben dieser Staus quo erhalten blieb. Ohne seine Intervention wäre jetzt selbst ein 1/2A Treiber als Explosivstoff nur Erlaubnisinhabern zugänglich und diese Erlaubnis könnte erst ab dem 21. Lebensjahr erlangt werden. 18 (mit Ausnahmegenehmigung). Und was das andere angeht: vielleicht wären hätten wir ohne die Petersen/Gründler Clique schon längst mehr erreicht und könnten auch mehr fähige Leute zu unseren Reihen zählen. Ich habe einfach zu viele gesehen, die in den letzten Jahren wg. der ganzen Vorkommnisse das Handtuch geschmissen haben. Der Satz gilt wohl generell. Modellraketenflug ist eben ein bischen was von allem. U.a. auch ein Stück Lebensphilosophie ;-) |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 10. April 2000 - 12:06 Uhr: |     |
Von Oliver: "... Und was das andere angeht: vielleicht wären hätten wir ohne die Petersen/Gründler Clique schon längst mehr erreicht und könnten auch mehr fähige Leute zu unseren Reihen zählen. Ich habe einfach zu viele gesehen, die in den letzten Jahren wg. der ganzen Vorkommnisse das Handtuch geschmissen haben." Vielleicht...könnte...hätte...sollte...müßte... Wer kann schon sagen, was gewesen wäre, wenn.... Warum schaut Ihr alle immer nur nach hinten? Die Zukunft liegt VOR uns. Mit Lamentieren kommen wir nicht weiter - Taten sind gefragt! "Der Satz gilt wohl generell." Dieses Zitat hast Du aber unglücklich unter Deinen Beitrag gesetzt. Der eigentliche Bezug findet sich 2 Beiträge weiter oben! Stefan |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 10. April 2000 - 14:39 Uhr: |     |
Warum schaut Ihr alle immer nur nach hinten? Die Zukunft liegt VOR uns. Mit Lamentieren kommen wir nicht weiter - Taten sind gefragt! Aber vielleicht helfen Analysen, was in der Vergangenheit falsch gelaufen ist. Im übrigen habe ich nicht den Eindruck, daß die Diskussion hier rückwärtsgewand ist. Im Gegenteil, es liegen jede Menge guter Vorschläge auf den Tisch. Das hat es seit Jahren nicht mehr gegeben und die Aktion "Modellraketen 2000" hat damit den Anstoß zu möglichen Veränderungen gegeben. Was daraus wird, liegt an der Szene selber. Schafft sie es, was daraus zu machen, werden sich Erfolge einstellen. Fällt sie wieder in die vereinspolitisch motivierten Lagerkämpfe zurück, werden wir halt weiterhin nur in der Schweiz und Italien zum Fliegen fahren. |
|