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Markus Dehn (Astrocam)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 17:36 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Welche Voraussetzungen muss ich für den Sprengstoffschein T-2 erfüllen?
Nett wäre, wenn ihr mir auch eine E-Mail schicken würdet:
Ausqantas@aol.com
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 17:53 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Markus,

die Voraussetzungen zur Erlangung der Erlaubnis
nach §27 SprengG koennen demselbigen entnommen
werden:

- Mindestalter 21; in besonderen Faellen ist eine
Sondererlaubnis ab 18 Jahren moeglich.

- Zuverlaessigkeit (nicht trunksuechtig, nicht
entmuendigt, keine Vorstrafen und dergleichen;
dies bedingt also die Ausstellung eines Un-
bedenklichkeitsnachweises im Vorfeld).

- Nachweis der Fachkunde; dies wird durch eine
entsprechende bestandene Pruefung erlangt.

- Koerperliche Eignung; duerfte in den meisten
Faellen kein Problem darstellen. Der zustaendige
Beamte kann jedoch ein Atest fordern.

- Beduerfnisnachweis; wird auch von Beamten zu
Beamten unterschiedlich gehandhabt; in meinem
Falle war kein besonderer Nachweis verlangt
worden.

Naeheres kannst Du ja im SprengG nachlesen. Aber
musst Du ohnehin studieren, da es bei der Pruefung
eines der Hauptpruefungsgegenstaende ist :-)

Gruesse
Waldi
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Markus Dehn (Astrocam)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 18:30 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

und wie teuer ist das?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 18:39 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Insg. summieren sich die Kosten mit Lehrgang, Anfahrt, Unterkunft etc. auf bis zu 1000 DM.

Mal eine andere Frage: hast Du schon ein bestimmtes Ziel, etwa ein bestimmtes Projekt, warum Du den Schein machen willst oder fragst Du mehr allgemein?
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Markus Dehn (Astrocam)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 18:41 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

mehr allgemein
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Sonntag, 06. Mai 2001 - 21:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Markus,

es ist schwierig, auch nur einen Anhaltspunkt fuer
die Gesamtkosten des T2-Scheines (alte Bez. :-) zu
nennen. Beim letztjaehrigen T2-Lehrgang bei der
RAMOG haben wir die Kosten der einzelnen Teil-
nehmer diskutiert und zu unser aller Ueberaschung
kamen die verschiedensten Summen heraus. Das
haengt unter anderem stark vom zustaendigen GAA
(Gewerbeaufsichtsamt) ab, also davon, wo Du wohnst
und wo Du die Pruefung machst. Die Gebuehrenver-
ordnung laesst offensichtlich den einzelnen
Aemtern sehr viel Spielraum.

So kann es Dich nur einige Hundert Mark, oder
aber auch ueber 1000 Mark kosten.

Hope this helps
Waldi
PS.: Bei mir waren es gute DM 800 :-(
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 14:32 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Es gibt auch noch "Nachfolgekosten": zum Starten braucht man jedesmal eine entsprechende Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde. Das Luftamt Südbayern verlangt rund 80 DM für sowas, ich weiß nicht, wie es anderswo ist.
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Jonas Veya (Applet)

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Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 17:02 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Oliver,

gilt diese "Aufstiegserlaubnisregelung" nicht, nur für den kontrollierten Flugraum?

Unter dieser Grenze kann ich doch frei fliegen?


Jonas
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 17:18 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jonas,

grundsätzlich sind alle Starts "erlaubnispflichtig". Nur bei Flügen im nichtkontrollierten Luftraum und unter 20 Gramm gilt die Genehmigung lt. LuftVO als erteilt. Bei Flügen mit Motoren über 20 Gramm (das sog. "T2") muss sie immer beantragt werden, egal ob Du damit im kontrollierten oder nichtkontrollierten Luftraum fliegst.
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Jonas Veya (Applet)

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Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 19:53 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke Oliver!

ist aber ganz schön mühsam!
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 07. Mai 2001 - 20:52 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Klar, weswegen glaubst Du gibt es in Deutschland nur so wenige, die "T2" fliegen?
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Holger (Holger)

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Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2002 - 18:28 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo

Zur Prüfung selbst: Gibt es ein Buch für diese ?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 26. Februar 2002 - 20:08 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Leider nein. Es gibt ja bisher nicht mal ein standartisiertes Verfahren, wie die Ämter die Prüfungen abnehmen. Sprich, jedes Amt muß die Prüfung und die Prüfungsfragen/-unterlagen selbst zusammenstellen. Für den Sprengstoffbereich könnte man zumindest die Literatur, mit der sich die Böllerschützen vorbereiten, hernehmen. Da habe ich mal was gesehen, kann Dir aber nicht mehr sagen, wo.

Sonst: Generelle Informationen zum "T2-Schein" habe ich auf http://www.modellraketen.info/knowhow_t2schein.html zusammengestellt.
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Peter Gisder (Peter)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Februar 2002 - 12:46 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Für den Schönwetter- und Sonntags-Rocketeer gibt es ja dann wohl wenig Gründe, überhaupt den "T2" zu machen. Jedesmal einen Fuffi an das Luftamt abzudrücken, wenn man mal statt eines D7 einen D12 reinstecken will. Schizophrenes Deutschland. Hauptsache, jeder kann mit Tempo 250 über die Autobahn rasen. Was steht auf der Original-US-Verpackung der D12: Nicht für unter 12-Jährige...

pe*aufbesserezeitenhoffend*gi
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Februar 2002 - 18:18 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...Du kannst Dir für ein bestimmtes Feld natürlich in einem Rutsch gleich für mehrere Termine den Luftraum beantragen. Das kostet dann nicht oder nur unwesentlich mehr.
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Februar 2002 - 18:23 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Holger,

hast Du schon den anderen T2-Thread im AGM-Forum entdeckt? Dort hatte ich den Link auf eine Vorabversion eines Fragenkataloges eingestellt. Das ist natürlich (noch) nichts offizielles und hat auch noch ein paar Fehler, aber zum (Kennen)Lernen schon mal ein Anfang.
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Holger (Holger)

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Veröffentlicht am Montag, 18. März 2002 - 20:28 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Stefan,

Danke für die Info, ich sehe es mir gleich an.

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