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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Februar 2000 - 17:17 Uhr: |     |
Hi Oliver A., vielen Dank, daß Du Dir die Mühe gemacht hast und die Diskussion zusammengefasst hast! Damit hätten wir doch eine ganz brauchbare Vorlage für Dortmund, man muß es nur noch etwas ausformulieren. Natürlich können wir nicht alles sofort erreichen und werden vermutlich auch nicht alles so durchsetzen können. Aber damit haben wir zumindest Ziele, an denen wir arbeiten können! Für mich wäre so ein "Zielekatalog" OK und das könnte ich auch unterschreiben. Ich habe es unten noch einmal zitiert und ein bischen gekürzt. Was meinen die anderen so dazu? Oliver A. schrieb: "- Herabsenkung des Mindestalters für bisher ab 18 Jahren frei erhältliche Treibsätze auf 12-16 Jahre (vielleicht 14). - Lockerung der Vorschriften bzgl. Transport, Lagerung und Verkauf (d.h. Verkauf von Treibsätzen auch in Spielwarengeschäften) ... - Heraufsetzung des T1-Limits auf ca. 100 g, so dass man ähnlich wie in anderen Ländern bis zu G kaufen kann (natürlich nur für Erwachsene ab 18, denn ich finde E-G schon recht groß - ich würde mich selbst damit ausschließen, aber im August werde ich ja 18) - Vereinfachung des T2-Scheines ähnlich der Level 1-3-Regelungen der amerikanischen Organisationen. ... - Vereinfachung des Verfahrens der Zulassung in- und ausländischer Motoren (d.h. Aerotech u.ä.) bei der BAM. ... " |
   
Oliver Arend (Oliverarend)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2000 - 09:17 Uhr: |     |
Ich habe eine etwas offiziellere Version des "Zielekataloges" auf der neuen RMV-Gö-Homepage (jetzt unter http://perso.libertysurf.de/oarend/) stehen, inklusive der wirtschaftlichen Argumentation, aber ohne meine persönlichen Bemerkungen. Den können wir erstmal übernehmen und für jeden einzelnen Punkt (vielleicht erst nach Dortmund) eine Vorgehensweise austüfteln, z.B. Ansprechpartner bei Behörden und Industrie finden, Gesetzestexte und Verordnungen (z.B. die Einordnung der Motoren in bestimmte Feuerwerksklasen) wälzen, wie bereits vorgeschlagen diese Texte brauchbar umschreiben usw. Wir sollten die Zuständigen damit nicht alles auf einmal konfrontieren, sondern über unsere Arbeit auf dem Laufenden halten. Vielleicht gibt es da eine gute Möglichkeit der Zusammenarbeit. Oliver Arend |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2000 - 13:47 Uhr: |     |
Danke Oliver! Der Text ist nicht schlecht und wenn alle einverstanden sind, könnten wir das zur Grundlage machen. Vielleicht sollte man einzelne Punkte noch etwas ausformulieren, wenn ich in den nächsten Tagen etwas Zeit finde, versuche ich mal, einen Textvorschlag zu formulieren und hier zur Diskussion reinzustellen. BTW, kannst Du bei Deinem Text noch einen Link zur Aktionsseite legen (http://www.modellraketen.de/countdownaktion2000), damit sich potentielle Unterstützer hier eintragen können? Was auch noch Klasse wäre: falls Du ein Script für Dein geplantes Referat "Jugend und Modellraketen" (oder wie auch immer) hast oder noch machst, könnte man es auf unserer Dokumentenseite ablegen. Das wäre besonders auch wichtig für die Altersgrenze, denn gerade die hohe Altersgrenze und die damit verbundenen Verkaufsrestriktionen machen es ja so schwer, die Dinger in die Läden zu bekommen. Ist doch ein Witz, daß man heute den Playboy leichter verkaufen kann als einen A-Motor! Ansonsten hast Du natürlich recht: die (nicht fachlich versierten) Ansprechpartner sollten nicht mit jedem Detail konfrontiert werden. Es reicht, wenn Sie unsere Ergebnisse und Vorschläge bekommen. |
   
Marian Baston (Marian)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 03:19 Uhr: |     |
Hallo, ich habe mir das auch mal durchgelesen und denke, daß zu den Forderungen noch etwas aus meiner Sicht absolut fundamentales hinzugefügt werden muß: die klare Unterscheidung zwischen Modellraketen und Sylvesterraketen. Ich weiß nicht, in wie weit das bisher vom Gesetzgeber geregelt ist, doch wie es mir scheint wird das zumindest im T1-Bereich in einen Topf geworfen - man möge mir nachsehen, wenn ich mich irre. So wie ich das sehe kommt eine Reform nämlich NIE zustande, wenn durch eine neue Regelung auch die einfachen Sylvesterraketen beinhaltet! Meines Erachtens ist folglich diese klare Unterscheidung aus zwei Gründen wichtig: 1.: Kann diese neue Regelung - sofern sie denn kommt - nur für den Modellraketensport gelten, da eine Verwendung eines beispielsweise 50 Gramm Motors in einer Sylvesterrakete wohl wirklich ein bisschen zuviel des guten ist. Das wird im Endeffekt keiner mitmachen, weder der Gesetzesgeber, noch die Feuerwehverbände, Notärzte, die wie jedes Jahr auf die Unfälle durch unsachgemäßen Umgang, womöglich durch Alkoholeinfluß hinweisen. Man möge sich ausmalen, was erstmal los ist, wenn die Feuerwerkskörper mit der mehrfachen Menge Pulver beladen wird. 2.: Es muß dem Gesetzgeber eindeutig klar gemacht werden, daß Feuerwerkskörper und Modellraketen nur auf dem Gesetzespapier etwas gemein haben, Starts im Modellbereich aber unter ganz erheblich niedrigerem Risiko und Gefahr veranstalltet werden, zumal Modellraketensport ein technisch anspruchsvoller Modellsport ist, der - im Gegensatz zur Sylvesterböllerei - nicht überstürzt ohne Vorkenntnisse und nach der gelehrten Flasche Sekt betrieben wird! Wie ich das sehe, hat der Gesetzgeber diese Unterscheidung nach dem Motto "explosiv ist explosiv" nicht annähernd ausreichend gemacht! Und spätestens dann ist auch diese absolut ungerechtfertigte, ungleiche Unterscheidung von Modellflugzeugen und Modellraketen beendet! Wenn ich das schon sehe, da gibt es Modellbauer, die Flugzeuge mit dicken Sternmotoren und 30 CM-Propellern betreiben - was absolut OK ist, aber X mal gefährlicher sein dürfte, als jeder G-Motor! Wer so ein Ding (Modellflugzeug) dieser Größe mal in Aktion gesehen hat, weiß, daß es sich dabei quasi um ein fliegenden Motorrasenmäher handelt, bei dem eine Kollision mit Menschen durchaus tödlich ausgehen könnte! Gruß Marian |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 10:09 Uhr: |     |
Hi Marian, dieser Punkt wurde tatsächlich bislang gänzlich ausser acht gelassen, und ist aber wie Du schreibst auf jeden Fall elementar wichtig ! !. Möglicherweise ist Dies ein weitere Argumentationshilfe für Stefan bei seinen Gesprächen mit den Verantwortlichen im Innenministerium. BTW, 30 cm Luftschraube sind etwas über 11 Zoll, und sowas dreht schon locker einer meine Elektro Antriebe, Leistungaufnahme des Motors "nur" !! ca. 330 Watt. Reicht um die Finger oder was anderes abzuhacken. Ein entsprechend dicker Sternmotor bringt locker 2500 W ! !. Um das Gefährdungspotential für die Öffentlichkeit solcher Antriebe zu kontrollieren, dürfen deshalb Flugmodelle über 5kg Abfluggewicht auch nur auf zugelassenen Modellflugplätzen gestartet werden. Mit einer vergleichbaren Regelung im Modellraketenbau könnte ich auch leben. Wer HighPower schießen will muß sich auf ein entsprechendes Gelände begeben. Dann bliebe nur die Frage zu klären wo in Deutschland HighPower anfängt. F ? G ? H ? Gruß Lars |
   
Thomas Engelhardt
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 11:41 Uhr: |     |
Tach auch, Ich denke, wir sollten, wenn wir schon mal dabei sind, den Beginn vom High Power Bereich in Deutschland auch auf H festlegen, und nicht wieder anfangen, für jedes Land eine Extraregelung suchen - wozu das führt, haben wir ja in den letzten Jahren gesehen. Gruß, Thomas |
   
Oliver Arend (Oliverarend)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 13:13 Uhr: |     |
Betr.: Silvesterraketen Auf jeden Fall. Trotzdem ist im Gesetz (habe ich zu Hause rumliegen) die Rede von "Flugmodellen mit Raketenantrieb", die ganzjährig gestartet werden dürfen. Das bedeutet also, dass Feuerwerksraketen nicht mit inbegriffen sind (frag mich aber nicht, wo was über die steht). Der Gesetzgeber scheint also wohl eine Unterscheidung zu kennen, trotzdem müssen wir die besonders herausheben. Betr.: High Power H! Vielleicht wäre es besser, wenn wir statt einer Grenze für Treibstoff per Masse (z.B. 20g) lieber eine Impulsgrenze setzen (so wie NAR/TRA in ihren Sicherheitsvorschriften), d.h. 20 Ns (max 40 Ns gebündelt/gestuft) für unter 18 (neue Richtlinien) und 160 Ns (320 Ns, das wäre G bzw. 2 Gs) für Volljährige. Mit 20g Composite kann man nämlich wesentlich mehr anfangen als mit 20g Schwarzpulver. Das mit Extra-Flugplätzen für High Power geht in Ordnung, jedoch sollte die alte Regelung auch im (zukünftigen) Nicht-freien Bereich (d.h. Volljährige) beibehalten werden. So viel tun die Gs dem Gras auch nicht an. Wir sollten mal eine Textsammlung machen, bzgl. aller Vorschriften, die Modellraketen irgendwie betreffen oder einschränken (das wären jetzt z.B. $16 LuftVO, §27 SprengG, Klassifizierung der Motoren als T1-Feuerwerk o.ä.). LuftVO habe ich, SprengG kann ich besorgen, für alles andere seid Ihr (besonders Stefan Wimmer) angesprochen. Damit können wir ganz konkrete Vorschläge ausarbeiten, die wir dann vorlegen können. Übrigens: Eine Initiative beim Bundestag (es sind ja alles leider Bundesgesetze) wird scheitern, wir brauchen mind. 8 Mio. Unterschriften. Vielleicht über einen Abgeordneten o.ä., aber auch erst dann, wenn wir mit allem fertig sind. Oliver |
   
Christian Heintze
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 13:41 Uhr: |     |
Da stimme ich Dir voll zu Oliver! Eine Richtlinie über die Impulsgrenze ist viel Ausage kräftiger als eine Gewichtsabhänige. Was die Textsammlung angeht, bin ich voll dafür. Ich habe das Waffengesetz zu Hause, da ist auch das SprengG enthalten. Die wichtigsten Bezüge zum T2-Schein und Treibsatzregelung werde ich mal Scannen und als Pdf-File ins Onelist Filecenter stellen. Wir sollten vieleicht alle Dateien dort sammeln. http://www.onelist.com/files/modellraketen/Bestimmungen/ Ich denke das ich das bis nächste Woche fertig habe. Ist auch einfacher für Einsteiger alle wichtigen Infos auf einen Blick zu haben. Christian |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 14:02 Uhr: |     |
Hallo Leute, Re. Syslesterraketen etc.: Warum schaut ihr nicht einfach mal ins SprengG bzw. die 1. SprengV anstatt hier seitenweise Stoff breitzutreten, der schon lange eindeutig geregelt ist? Sylvesterkram ist FEUERWERK Klasse 2, unsere Raketenmotoren sind PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE FÜR TECHNISCHE ANWENDUNGEN der Klassen T1/T2. So einfach ist das. Und was den "Forderungskatalog" angeht: Wer will denn wo was fordern? Wenn man die richtige Lobby und Kohle hat, kann man leicht fordern (und bekommt dann z.B. für pyrotechnische Gasgeneratoren (wo ist denn da - abgesehen von der Düse - bitte genaugenommen der Unterschied zu Raketenmotoren??) für Airbags eine eigene Gefahrgutklasse mit erleichterten Beförderungsbedingungen und eine allgemeine Zulassung (sonst bräuchte heute fast jeder Autofahrer eine §27er Erlaubnis)). Wir "paar Spinner" werden aber noch lange nicht in der Situation sein, irgendwo FORDERUNGEN zu stellen. Wenn man nett ist, wird man bei den zuständigen Stellen derzeit unsere BITTEN anhören... Bleibt mal bitte auf dem Teppich! Grüße, Stefan PS: Das SprengG und die 1. SprengV sind auch im Netz zu finden (leider nicht die neuesten Fassungen von 1998). Die URLs habe ich jetzt nicht hier, aber die Suchmaschinen sind eure Freunde. Lesen bildet und die Diskussion hier erhält auch wieder etwas mehr Bezug zur Realität... |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 16:05 Uhr: |     |
Oliver & Christian, eine Impuls- statt einer Grammgrenze wäre auf jeden Fall sinnvoller. Damals ist man wohl davon ausgegangen, daß es nur Schwarzpulver als Antrieb gibt. Das ist heute ein bischen anders ;-) Ansonsten: eine Filesammlung ist ein sehr guter Vorschlag! Das genannte Verzeichnis steht auch allen zum Upload offen, also nur rein damit! Stefan, vielleicht klingt "Forderung" etwas unglücklich, daher hatte ich es auch in Anführungszeichen geschrieben. Nennen wir es einfach "Zielekatalog". Auf jeden Fall müssen wir aber irgendwie zusammenfassen, was wir eigentlich wollen. Ob wir in allen Punkten damit durchkommen, ist eine andere Sache. Nur wenn wir nicht sagen, was wir wollen, haben wir auch keine Verhandlungsbasis. |
   
Oliver Arend (Oliverarend)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 02. März 2000 - 22:51 Uhr: |     |
Folgendes: 1. Wir haben einen Zielekatalog. Ob wir das nun Forderungen, Bitten oder wie auch immer nennen, ist egal. Wir wissen was wir wollen 2. Wir haben eine Filesammlung im Aufbau. Wir (werden) wissen, was wir ändern (lassen) müssen, um unsere Ziele zu erreichen. Die Benennung ist nun wirklich egal. Übrigens, § 16 LuftVO unterscheidet zwischen Feuerwerkskörpern und Flugmodellen mit Raketenantrieb, d.h. wir müssen nur einen Absatz ändern und schon haben wir das T1-Limit auf 100 g oder wie auch immer gesetzt. Die BAM hat eine Seite mit Richtlinien für die Zulassung aller Arten von Zeugs, vielleicht sollten wir uns da mal umkucken (ich habe grade eben blind ein paar MB runtergeladen, mal kucken wie viel dabei rübergekommen ist). Ich habe die LuftVO und das LuftVG fertig (nur der Upload funzt noch nicht), ich werde mich nochmal durch das SprengG und die SprengV kämpfen, außerdem um das GGBefG (Gefahrgutbeförderungsgesetz). Oliver |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 17. März 2000 - 01:04 Uhr: |     |
Oliver, vielen Dank nochmal für die Zusammenstellung der Richtlinien (sind für Mitglieder der Liste im Bibliotheksbereich der Countdown Mailingliste zu finden). Wenn Du nichts dagegen hast, nehme ich den Text auch in unser Aktionsarchiv auf. Dann können alle darauf zugreifen. |
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