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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 23. Oktober 2000 - 19:35 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ein interessanter Link: unter http://www.luftrecht-online.de findet man u.a. Gesetzestexte zum Thema Luftrecht in Deutschland.

Die für uns interessanten Bereiche hat Oliver A. schon zusammengetragen, sie finden sich im Downloadbereich der Aktion Modellraketen (Oli, Du wolltest doch noch die Sprengstoffbestimmungen zusammenstellen?).
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Oliver Arend (Oliverarend)

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Veröffentlicht am Montag, 23. Oktober 2000 - 20:26 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wollte ich? Naja, das SprengG ist doch etwas schwierig zusammenzufassen, besonders in Bezug auf Raketen, weil es extrem allgemein gehalten ist. Ich müsste da die ganzen VOs durcharbeiten, das wäre schon sehr langwierig. Ich persönlich würde im Zweifelsfall einfach Stefan Wimmer fragen.

Oliver
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 23. Oktober 2000 - 21:59 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, Du hattest damals die Luftverkehrstexte zusammengefasst und angekündigt, auch die Sprengstoffbestimmungen zusammenzutragen, damit wir für die Bibliothek einen vollständigen Überblick haben.
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Oliver Arend (Oliverarend)

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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Oktober 2000 - 01:29 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nun... es gilt immernoch das obige. Stefan wird sich aber im Moment kaum dazu motivieren lassen, das zu übernehmen.

Oliver
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Oktober 2000 - 10:40 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nun, ich kann wenigstans nochmal auf den Link hinweisen, den ich vor etlichen Monaten schon im F&A Bereich zum Besten gegeben hatte:
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Spreng/InhSpren.html

HTH,
Stefan
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 24. Oktober 2000 - 10:54 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke Stefan! Wobei es in diesem Fall eigentlich eher darum ging, unsere Bibliothek zu vervollständigen. Bisher liegt dort nur das Luftrecht, der Vollständigkeit halber sollte dort auch das Spengstoffrecht zu finden sein (so war´s jedenfalls geplant).
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Christian Heintze (Christian)

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Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2000 - 12:03 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Leute,
ich habe mal ne Frage zum Luftrecht. In meiner nähe gibt es ein Segelflug Verein. Einen der Vorsitzenden kenne ich ganz gut und habe ihn mal gefragt ob ich für Raketenstarts ihren Luftraum benutzen kann. (Natürlich wenn keiner mehr fliegt)
Er meinte, daß es bis 1KM Höhe kein Problem wäre da der Luftraum bis in diese Höhe nur für den Verein resaviert ist. Jetzt die Frage:
Muß ich trotzdem meinen Start anmelden?

Christian
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2000 - 12:33 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Christian,

handelt es sich um erlaubnisfreie oder genehmigungspflichtige Starts?

Genehmigungsfreie (d.h. das frühere T1) müssen nur dann angemeldet werden, wenn der kontrollierte Luftraum in Anspruch genommen wird. Bei "T2" müssen alle Starts angemeldet werden.

Verfügt der Verein über eine Luftraumfreigabe (also für Flüge im kontrollierten Luftraum) oder über eine spezielle Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge (z.B. über 20 bzw. 25 kg)?
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Christian Heintze (Christian)

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Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2000 - 13:32 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich meine eigendlich schon T2. Angeblich ist für die Flugzeiten des Vereines für alle anderen der Flugraum gesperrt. Jeder der in den Luftraum rein will muß den Vereinstower fragen. Also ist das Luftverkehrsamt für die zeit wohl nicht mehr dafür zuständig. Deshalb dachte ich das man dort, ohne großen bürokratischen Aufwand, starts bis 1000 Meter höhe machen kann. Und 1KM höhe finde ich schon heftig.
Wäre halt cool wenn das irgendwie klappen könnte. Vieleicht kann das auch der Verein machen? Die stehen ja permanent mit dem Luftverkehrsamt in Verbindung.
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2000 - 14:10 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Dann hat vermutlich der Verein eine Luftraumfreigabe bis zu den erwähnten 1000 Metern. Zusätzlich brauchst Du aber wie gesagt noch die entsprechende Aufstiegserlaubnis speziell für Modellraketen.

Die Beantragung könnte IMHO auch der Verein erledigen (wäre auch geschickter, wenn die sowieso schon mit dem Luftamt in Verbindung stehen). Starten selber darf dann nur ein Erlaubnisinhaber, evtl. -müßte mal nachsehen- muß der bereits bei der Beantragung namentlich aufgeführt sein.

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