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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Mai 2001 - 22:11 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Früher gab es die Möglichkeit, für Veranstaltungen eine Ausnahmebewilligung (Ausnahme von der Erfordernis der Zulassung nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 SprengG) einzuholen, so daß auch nicht zugelassene Motoren legal geflogen werden konnten. Der erste Modellraketenverein, der eine solche Ausnahmeregelung erwirkt hat, war meines Wissens nach Ende der 80er Jahre mein lokaler Club, der Münchner Modellraketenverein. Und zwar mehrmals für die jährlich stattfindenden internationalen Modellraketen-Festivals. Der MMV war damit wahrscheinlich Vorreiter (ein bischen stolz darf man auf Leistungen hoffentlich sein *g*) und wir haben das auch in relativ kurzer Zeit (4 Monate) geschafft. Später wurde eine ähnliche Regelung nach unserer Vorlage in die geltenden Verordnungen übernommen. Hier als Beispiel die Genehmigung von 1989:

image/pjpegAusnahmebewilligung
ausnahmebewilligung1.jpg (87 k)


Meine Frage nun: vor einiger Zeit wurde hier im Forum irgendwo gesagt (ich glaube ´von Stefan W.), daß es diese Bewilligungen nach dem neuen EU-Recht nicht mehr gibt. Sind diese Regelungen nun schon in Kraft, sprich entsprechende Ausnahmen nicht mehr möglich, oder trifft uns das doch erst 2003?
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Freitag, 11. Mai 2001 - 13:04 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Noch gilt das "alte Recht" und man könnte (bis Ende 2002) Ausnahmebewilligungen bekommen.

Diese sind IMMER in irgendeiner Weise eingeschränkt:
Entweder für bestimmte Termine und Veranstaltungen, oder für bestimmte Motortypen und IMMER nur für einen bestimmten Zeitraum (max. so 2 Jahre, denn bei Erprobungszulassungen kann davon ausgegangen werden, daß der Erprober die Erprobungen innerhalb einer sinnvollen Zeit abschließt (O-Ton BAM)).

Ich bin auch sehr skeptisch, ob die im "anderen Forum" veröffentlichte Ausnahmebewilligung für Erprobungszwecke von 1991 der HOG heute noch Gültigkeit hat. Und selbst wenn fürchte ich, daß die darin erlaubten Mengen schon lange ausgeschöpft sind (zumindest bei den kleineren Motoren). Leider kann mann mangels lauffähigem Host dort z.Zt. keinen dazu befragen....

Alle mir bekannten Erprobungszulassungen (z.B. für AT-Motoren) hatten jedenfalls eine Laufzeit von 1, max. 2 Jahre und kosteten jenseits von DM 500,-
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RMT - Erwin Behner (Erwin)

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Veröffentlicht am Freitag, 11. Mai 2001 - 15:48 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Leider kann mann mangels lauffähigem
Host dort z.Zt. keinen dazu befragen....


Dann geh doch mal ins RMT-Forum. Einfach auf RMT auf Foren und dann auf "Altes RMT-Forum" klicken. Ich bin sicher dort findet sich jemand der dir diese Frage beantworten kann. :-)
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RMT - Erwin Behner (Erwin)

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Veröffentlicht am Freitag, 11. Mai 2001 - 15:54 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Oliver,

deine Bewilligung ist ja erstaunlich gut zu lesen. Woran liegt das? Am gut erhaltenem Original, am Scanner, oder am beiden?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Freitag, 11. Mai 2001 - 16:45 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan schrieb: Noch gilt das "alte Recht" und man könnte (bis Ende 2002) Ausnahmebewilligungen bekommen.

OK, dachte irgendwo gelesen zu haben, die Regelung gibt es schon nicht mehr.

Ich bin auch sehr skeptisch, ob die im "anderen Forum" veröffentlichte Ausnahmebewilligung für Erprobungszwecke von 1991 der HOG heute noch Gültigkeit hat.

Was Du ansprichst, die Ausnahmebewilligung der HOG für Erprobungszwecke von 1991, ist eine interessante Sache. Diese Erprobungsgenehmigung soll lt. Ramog (*) die offensichtlich seit Jahren laufende Praxis rechtfertigen, in Deutschland nicht zugelassene Motoren auf Ramog-Veranstaltungen zu fliegen.

Dazu ein paar Gedanken:

1. Diese Ausnahmebewilligung ist eine Ausnahme für "für die Prüfung und Erprobung der Handhabung und Funktionssicherheit" und nicht, wie die vom MMV, eine für die Verwendung auf einer Veranstaltung. Es ist sehr fraglich, ob sich mit einer Erprobungsgenehmigung ein jahrelanger und regelmäßiger Veranstaltungsbetrieb rechtfertigen läßt.

2. Die Bewilligung ist vermutlich -wie Stefan schon sagt- zeitlich begrenzt und wurde schon vor über 10 Jahren ausgestellt. Das "Ablaufdatum" wird aber erstaunlicherweise nicht erwähnt.

3. Die Bewilligung ist auch mengenmäßig begrenzt, und zwar auf 200 Stück Motoren von unter 20 Gramm, 50 Stück 21-125 Gramm etc. Schon auf einem einzigen Wettbewerb werden manchmal 100 Motoren und mehr verflogen, man kann sich -wie Stefan richtig sagte- ausrechnen, lange die genehmigte Menge hält. Und die Bewilligung ist wie gesagt von 1991!

4. Die Bewilligung ist auf einige wenige Personen beschränkt, die erstaunlicherweise wegretourchiert wurden, und nicht auf den sicherlich etwas höheren Kreis von Teilnehmern, die auf solchen Wettbewerben anwesend waren.

5. Der Antragsteller, die HOG, existiert schon seit Jahren nicht mehr

Nur am Rande, mit welchen Motoren wurden überhaupt in den letzten Jahren auf Wettbewerben geflogen? In Deutschland zugelasen sind nur Estes- und SF Motoren und der Held, die Estes Minimotoren gab es lange Zeit überhaupt nicht und alle zugelassenen Motoren zusammen sind kaum tauglich für FAI-Wettbewerbe.

Erwin, als 2. Ramog-Vorstand kannst Du sicher auch kurz die daraus entstehenden Fragen beantworten. Und zwar bitte hier! Deine Methode, hier nur zu posten, um Werbung für Deine Seiten zu machen, ein bischen zu provozieren (Du weißt genau wie gut Scanner sein können) und Dich sonst nicht konstruktiv einzubringen ist langsam zu auffällig. Und in Deinem Forum laufen mit Deiner Duldung Hetzattacken gegen die AGM, dieses Forum und mich in einer Form, die abschreckend wirken, ich habe aus diesem Grund den Link entfernt.

Davon abgesehen noch ein paar allgemeine Anmerkungen zu solchen Bewilligungen. Sie sind an ganz bestimmte Einsatzzwecke gebunden, d.h. entweder an Erprobungszwecke (z.B. um zu testen, ob ein Motor zugelassen werden kann) oder an eine bestimmte Veranstaltung. Ein "Persilschein" für allgemeines Fliegen mit nicht zugelassenen Motoren sind sie nicht. Man kann, wie es der MMV bereits Ende der 80er Jahre vorgemacht hat, für Großveranstaltungen mit ausländischen (!) Teilnehmern im Ausnahmefall eine solche Bewilligung einholen. Das ist aber teuer (damals schon über 400 DM, heute lt. Stefan jenseits der 500), umständlich, zeitaufwendig und vor allem *befristet*. Es ist daher keine Lösungmodell für das bestehende Motorenproblem und nach dem neuen EU-Recht bald nicht mehr möglich. Somit auch keine "zukünftsfähige" Möglichkeit, das uns auf der Suche nach Lösungen weiterbringen würde.

* Da soll nochmal einer sagen, die Wettbewerbe der RAMOG seien illegal gewesen, wie schon mal aus unberufenem Munde angedeutet wurde.
Wir haben bis jetzt zu den Vorwürfen nur "gelächelt", aber für die ganz Ungläubigen mal ein Einblick in das, was die RAMOG angeblich hinter verschlossenen Türen macht - Herbert Gründler, 1. Ramog Vorsitzender, 1.5.01
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2001 - 16:59 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

offensichtlich wird hier von entsprechend kompetenten Leuten zwar mitgelesen, aber irgendwie finden sie für Antworten hier im Forum den "Send"-Button nicht. Deshalb wurde wohl im "anderen Forum" geantwortet:

Zitat:
"Wenn jemand aufgrund der Postings in einem anderen Forum noch Fragen hätte -unsere Ausnahmegenehmigungen gelten noch.

Herbert (RAMOG)"
Zitat Ende.

Ich fragte dort, ob ich diese Antwort hier zitieren darf, habe aber bisher keine Antwort erhalten. Falls es einen Einspruch geben sollte, werde ich Oliver bitten, es wieder zu löschen.

Zurück zum Thema:
Dann ist ja alles klar. Olivers Bedenken über die Reichweite dieser Ausnahmegenegmigung teile ich dennoch weitgehend. Wahrscheinlich nicht umsonst stehen in der Genehmigung eine Reihe Leute namentlich erwähnt (im GIF wegretouchiert) und nicht einfach nur der Name der Vereinigung.
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2001 - 18:11 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hm, "unsere Ausnahmegenehmigungen gelten noch" ist keine besonders präzise Auskunft. Wirft eher noch mehr Fragen auf. Warum sagt man z.B. nicht präzise, wie lange sie gilt? Warum wurde die Genehmigung retourchiert, wenn man doch nichts zu verbergen hat? Und was bedeutet "Ausnahmegenehmigungen" (Plural), meint Herr Gründler am Schluß überhaupt nicht diese, über die wir reden? Und selbst wenn sie noch gelten sollte, wie erklärt es sich mit der vermutlich längst aufgebrauchten Stückzahlen? Die Personenbeschränkung und die herausretourchierten Namen? Der Tatsache, daß es eine Erprobungszulassung und keine für Veranstaltungen ist?

Einige Leute sind doch erstaunlich wortkarg geworden seit dieser Veröffentlichung hier :)
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2001 - 02:04 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Apropos offene Fragen zur Ausnahmebewilligung: Stefan, Du hast doch eine Anfrage an die Ramog gestartet, ob Du ab jetzt regelmäßig auf die HOG Ausnahme AT´s fliegen kannst? Kam da schon eine Antwort? Meinst Du, wir kriegen überhaupt mal Antworten auf alle unsere offenen Fragen (huhu Erwin)?
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2001 - 11:23 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nein, leider habe ich bisher noch keine Antwort auf meine Fragen (auch nach der notwendigen Dokumentation) erhalten.

Das ganze geht lt. Peter Quartier sowieso im Rahmen der FAI-Fliegerei. Also werd' ich mal den anderen Weg gehen und die FAI-Flieger fragen.

Demnächst findet eine FAI-Veranstaltung in Kreuzbruch bei Berlin statt und es wäre doch toll, wenn wir da im Rahmen des "FAI Spaßfliegens" ein paar schöne Motoren verwenden könnten...

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