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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 23. Juli 2002 - 17:22 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Zum 1. August gibt es Änderungen in der gesetzlichen Haftpflicht (Schadensrechtsänderungsgesetz). Davon sind auch die Modellraketenflieger betroffen, denn als Besitzer (= Halter) eines Flugmodells unterliegt man automatisch auch den gesetzlichen Vorschriften zur Haftung. In diesem Zusammenhang wurden auch einige Passagen im Luftrecht (LuftVG und LuftVZO) geändert.

Die Änderungen habe ich in einer Übersicht in die Modellraketen-Bibliothek gestellt, und zwar unter Punkt "Rechtliches & Bestimmungen" -> Schadensrechtsänderungsgesetz.

In der Praxis heisst das: Man zahlt jetzt im Falle eines Falles noch mehr und auch die Versicherungsprämien steigen. Daher sollte wirklich jeder, der eine Modellrakete startet, eine Halter-Haftpflichtversicherung besitzen - vgl. auch Versicherung von Modellraketen.

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