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Stefan Wimmer

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Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 1999 - 18:30 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

vor einiger Zeit kam die erste Antwort des Innenministeriums auf mein Schreiben mit div. Fragen zum neuen SperngG. Im wesentlichen war das zwar nur eine Eingangsbestätigung, hellhörig machte mich aber eine Formulierung, die darauf schließen läßt, daß das Innenministerium eine Stallungnahme der BAM angefordert hat. So 'rum isses doch schön!

Da in durch das Schreiben nun einen Ansprechpartner weiß, habe ich heute nun einfach mal dort angerufen. Tatsächlich ging auch der Regierungsdirektor persönlich an Rohr. Ich war angenehm überrascht (wenn man berliner Verwaltungen kennt weiß man auch warum (gilt vielleicht auch anderswo)) über die Freundlichkeit und Ernsthaftigkeit, mit der der Herr mir und unserem Anliegen begegnete. Außerdem ist er seht kompetent ohne daraus eine Überheblichkeit herleiten zu müssen.

Im Verlauf des Gespräches lernte ich einige wichtige Hintergrund-Informationen. So wurde das neue SprengG z.T. in erheblich anderer Form verabschiedet, als es in dem mir bisher nur zur Verfügung stehenden Voerntwurf geschrieben steht. Zum Teil beruht dies auch auf einer last-Minute-Intervention, die durch Herrn Gründler (RAMOG) maßgeblich betreut wurde. Wie es scheint, hat dieser dort gute Arbeit geleistet (nun laßt mal die alten Geschichten im Sack -bitte) und wir sind ihm zu Dank verpflichtet. Nett wie der Reg.-Dir ist, schickt er mir die bei ihm übrige Kopie der verabschiedeten Fassung zu. Außerdem nahm er mich in irgendeine Liste mit auf von Leuten/Institutionen, die im Falle weiterer Änderungen/Fragen am SprengG ggf. zu Rate gezogen werden können. Ein Teil meiner Fragen zielt also auch an der real gültigen Fassung des Gesetzes vorbei.

Da dies wohl ein in jüngerer Zeit öfters vorkommendes Problem ist, ist die BAM jetzt gerade dabei, eine Art Grundsatzpapier auszuarbeiten, welches die Neuerungen im SprengG in Relation zu den von außen (EU Gesetzgebung, Harmonisierung) kommenden Anforderungen stellt. Wie es scheint, sind gerade in der EU-Gesetzgebung relativ enge Vorgaben drin, die zwar nicht auf den Modellraketenbereich zielen, uns aber trotzdem (be)treffen. Und im EG-Rahmen sind Änderungen natürlich noch viel schwieriger zu bewerkstelligen. Wie es aussieht kommen da auf unsere Freunde in der EG auch noch herbe Dinge zu.

Alles in allem ist das Innenministerium unserer Sache gegenüber recht aufgeschlossen und ich habe den Eindruck, daß wir dort ernst genommen werden.

Leider ist der Regierungsdirektor außer für das SprengG u.a. auch für das Waffengesetz zuständig und dort gibt es wegen aktueller Vorfälle z.B. mit 16-jährigen Schülern in Süddeutschland jede Menge Arbeitsanfall und so bat er mich noch um etwas Geduld bei der endgültigen Beantwortung meines Schreibens (was ich nun ich Kenntnis der Verhältnisse natürlich gerne einräumte).

Ich werde weiter berichten.

Auch weiterhin gilt die Bitte, von unkoordinierten Schreiben an BAM und/oder Innenministerium abzusehen.

Grüße,
Stefan Wimmer
DERA Berlin
http://www.GeoCities.com/CapeCanaveral/6368/derawsw.html
oder http://www.DERA.de
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Thomas Engelhardt

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Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 1999 - 18:41 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Klasse !

Ich bin echt begeistert - nachdem so lange nichts passiert ist, kommt jetzt ja richtig Bewegung in die Sache...
Kannst Du die Fassung, die der RD Dir zuschickt mal irgendwo posten, oder einscannen und mir schicken, oder 'ne Fotokopie schicken ? Danke schon mal im voraus !!
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 1999 - 18:47 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke Stefan, das klingt ja ganz positiv, zumindest was den Teil der verabschiedeten Fassung betrifft!

Was mich jetzt noch interessieren würde: ab wann ist diese Fassung gültig und was hat sich da konkret geändert? Oder bleibt quasi alles beim alten?

Wenn Du mir den verabschiedeten Text zuschickst, könnte ich ihn hier auch online stellen.

Was die EU-Ebene anbelangt, so habe ich u.a. auch aus Holland gehört, daß uns hier Ärger bevorstehen könnte. Hier ist wohl noch nichts spruchreif, aber wir sollten uns da vielleicht mal europaweit koordinieren und schlau machen, denn das betrifft uns ja alle von Großbritannien bis Italien. Wobei wir das dann eher im EMR-Forum machen sollten, denn hier lesen hauptsächlich nur Kollegen aus Deutschland mit.

Anyway, halte uns auf dem Laufenden!
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Stefan Wimmer

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Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 1999 - 19:07 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Thomas und Oliver,

der Einfachheit halber eine gemeinsame Antwort:

Der Text des Schreibens ist nicht sehr spannend, im Wesentlichen wirklich nur eine Eingangsbestätigung.

Das neue SprengG gilt IIRC seit dem 01.09.1998. Es wurde allerdings nicht in Form eines vollständigen Gesetzestextes im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur in Form eines Änderungsgesetzes. Es ist also ein Haufen Text im Sinne von §X, Absatz Y, Satz Z wird geändert in "...", in §A, Absatz B, Satz C ist vor "Einfuhr" das Wort "Verbringen" einzufügen etc. Und das ganze seitenweise! Man braucht also den alten Text und das Änderungsgesetz und viel Platz auf dem Tisch. Trotzdem verliert man bald den Überblick....

Was sich konkret geändert hat weiß ich noch nicht, die Kopien werden ja erst die Tage zu mir geschickt. Nur soviel weiß ich aus dem Telefonat: Raketenmotoren fallen nicht mehr unter die pyrotechnischen Gegenstände, sondern unter die Treibmittel und damit unter die Explosivstoffe. In welche Klassen das dann zukünftig eingeteilt wird weiß ich noch nicht, aber hier ließe sich evtl. eine Anhebung auf >20g bewirken. T1/T2 war in DL bisher so eine Art Sammelbecken für alles, was man nicht anderweitig einordnen konnte und wofür man den Zugang (eingeschränkt) zulassen konnte, wollte oder mußte. In der EU-Gesetzgebung gibt es eine solche Nische nicht, deshalb wird es spannend, wo wir letztendlich unterkommen. Man ist unserer Sache gegenüber jedoch aufgeschlossen und bemüht sich ehrlich um eine Lösung (die aber wieder irgendwie mit den EU-Gesetzen kompatibel sein muß).

Eins ist klar: es wird auch in Zukunft einen Schein geben, der den Zugang zu größeren Dingern beschränkt. Die Modalitäten sind aber noch nicht festgelegt. Vielleicht kann man in _ferner_ Zukunft mal sowas wie das US Level-1/2/3 System etablieren. Aber bis dahin ist es garantiert ein weeeeeiter Weg (aber auch größte Reisen fangen mit einem kleinen Schritt an...).
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Thomas Engelhardt

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Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 1999 - 23:19 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Na gut, aber auf jeden Fall ist ein Anfang da, ein Licht am Ende des Tunnels, eine Oase in der Wüste... puh, es war definitiv ein zu langer Tag heute, ich werd' schon ganz lyrisch :-).
Bin mal gespannt, was da noch auf uns zukommt.
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 17. November 1999 - 11:47 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan, dann lassen wir uns überraschen, sobald Du die Kopien hast!

Was noch interessant zu wissen wäre ist die Situation mit dem Versand. In den USA war ja mal das Problem, daß die Motoren zwar praktisch erlaubnisfrei waren, aber die Transportgenehmigung fehlte.

Derzeit haben wir ja auch das Problem, daß der Versand offiziell nur als Gefahrengut per Bahn erlaubt ist. Wenn nun die T-Klassen wegfallen, wäre interessant zu wissen, wie es dann damit aussieht. Ziel muß sein, daß Treibsätze ohne großen Aufwand per Paket verschickt werden können, schon um die Händler nicht zu behindern.

Darüberhinaus ist auch das Abgabealter nicht unbedeutend. Gut, der harte Kern der Leute ist schon über 18 und hat damit dann vermutlich keine Probleme. Nur wenn wir das Hobby aus dem Nieschendasein befreien wollen und wieder mehr Nachwuchs heranziehen wollen, brauchen wir eine Regelung, die auch wie in den USA die Jugend berücksichtigt.

Kommerziell kann einfach nur ein Durchbruch gelingen, wenn Standardtreibsätze nicht wie Alkohol oder Zigaretten als jugendgefährdend unter dem Ladentisch verkauft werden können. Gerade dann nicht, wenn es in Spielzeug- und Hobbyläden verkauft werden soll. Und ohne kommerziellen Durchbruch wird´s keine Verbreitung des Hobbies geben mit allen negativen Folgen, die wir im Moment so durchleben.
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Olaf Hapke

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Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 1999 - 13:34 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver, hallo Raketenfreunde,

habe nach langer Zeit mal wieder zu Euch finden können.Die Arbeit in Berlin ist schwerer zu bewältigen als in Bonn - es ist einfach mehr.
Aber zum Thema Gefahrguttransport: die GGVE (Gefahrgutverordnung Eisenbahn) klassifiziert, was wie auf der Schiene transportiert wird (gibt´s natürlich auch für die Straße (GGVS)). Gelingt es durch eine neue Regelung, Kleinst- und Kleinmengen als Nichtgefahrgut einzustufen, dann dürfte der Versand nicht mehr ganz so schwierig sein. Bei größeren Versandmengen wird dieses Problem aber immer bestehen bleiben, denke ich. Hierfür liegt die Zuständigkeit aber eindeutig beim BMVBW.
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 29. November 1999 - 11:06 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Olaf,

schön, mal wieder was von Dir zu hören :)

Bei den Gefahrengutverordnungen kommt, wie Du schon sagst, hinzu, daß man zusätzlich mit einem neuen Ministerium verhandeln muß. Deshalb fand ich die Lösung der Verlegung in die Spielzeugfeuerwerksklasse einfacher. Da ist nämlich schon heute festgelegt, daß solche Gegenstände ohne besondere Auflagen befördert werden dürfen!
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Stefan Wimmer

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Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Dezember 1999 - 15:45 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Olaf Hapke schrieb zum Thema GGVE/GGVS:
>Gelingt es durch eine neue Regelung, Kleinst- und Kleinmengen als Nichtgefahrgut einzustufen,
>dann dürfte der Versand nicht mehr ganz so schwierig sein.

IMHO gibt es doch für Kleinmengen schon Ausnahmeregelungen (deshalb darf ich in meinem PKW doch 50kg Pyro herumfahren, obwohl ich nach der 2. SprengV nur 5kg zu Hause lagern darf.
Außerdem hat mein Bekannter (ein Pyrotechniker) keine Probleme alle möglichen pyrotchnischen Artikel per Paketdienst zugeschickt zu bekommen. Nur die Post hat sich da wohl...
Größere Mengen (das heißt dann Paletten oder Container) gehen eh' per Spedition.

Ich sehe die Probleme weniger im Transport als im Abgabealter und den Lagermengen gemäß 2. SprengV.

Stefan
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 1999 - 12:48 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan, weil Du neulich mal danach fragtest: es gibt auf der AeroTech-Webseite unter Resources einige interessante Dokumente im PDF-Format, u.a. von der DOT, der USPS und der FAA. Evtl. ist einiges darunter, was wir als Referenzen brauchen können!
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Stefan Wimmer

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Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2000 - 16:59 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

ein kurzer Update vom Innenministerium:

Nachdem ich nun einige Zeit nichts mehr von dem zuständigen Sachbearbeiter gehört hatte, habe ich einen Neujahrswunsch als Vorwand genommen, mal "vorbeizutelefonieren". Es fehlt immer noch die Stellungnahme der BAM, aber diese Woche macht der Sachbearbeiter zusammen mit dem Referatsleiter der BAM eine Geschäftsreise und wird sich bemühen, während der langen Bahnreise das Thema mal in Erinnerung zu rufen. Ich habe auch angedeutet, daß wir uns in Drortmund treffen werden und gebeten, bis dahin mal einen Termin für ein Treffen bekommen zu können um mögliche zukünftige Entwicklungen besprechen zu können (damit ich in Dortmund vielleicht schon was interessantes vorzutragen habe). Dieser Bitte soll entsprochen werden.
Fein, daß die von Bonn nach Berlin gezogen sind!!

Bis demnächst,
Stefan
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lars Bäter

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Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Januar 2000 - 12:31 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Stefan,
Dufte das Du die Sache "politisch" am brennen hältst. Wenn die Herren eine gemeinsame Banhfahrt machen, haben Sie ja zum Glück ausreichend Zeit sich zu erinnern ;-) ;-) (und zu besinnen !?).
Erstaunlich und bemerkenswert finde ich, dass es tatsächlich einen Grund gibt sich zu freuen, dass die Bonner hier sind ;-) ;-)

Gruß Lars

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