Gesetzeslage Bündelungen/Mehrstu... Logout | Themenbereiche | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Gesetzeslage Bündelungen/Mehrstufenraketen « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 01:33 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

In dem Thread über Alexanders Zweistufenrakete wurde ein interessantes Thema wieder mal angeschnitten, nämlich die Bündelung und die Mehrstufenraketen.

Mir ist dabei aufgefallen, dass es weder im Sprengstoff- noch im Luftrecht entsprechende Regelungen dazu gibt. Das Luftrecht sagt in § 16.6. Abs. 3, dass die Aufstiegserlaubnis automatisch als erteilt gilt für den Aufstieg von Flugmodellen und Flügkörper mit Raketenantrieb, deren Treibsatz nicht mehr als 20g beträgt.

Man kann nun darüber grübeln, ob die Formulierung "Treibsatz" eine Limitierung auf einen Motor ist oder es nur ungeschickt formuliert wurde.

Interessant ist, daß das Sprengstoffrecht (also SprengG und SprengV mit den jeweiligen Anhängen) keine Formulierungen enthält, die direkt Bündelungen oder Mehrstufenflüge untersagen. Allerdings kann die Zulasungsbehörde eine Zulassung mit Auflagen versehen, was sie im Falle der Modellraketen-Treibsätze auch gemacht hat. Als Auflage findet sich regelmäßig in allen Zulassungsbescheiden folgende Formulierung:

Der Vertrieb und das Überlassen von Flug- und Raketenmodellen zusammen mit Treibsätzen, die zu Mehrstufenraketen vereinigt oder gebündelt in den Flugkörper verwendet werden können, an Personen ohne besondere Erlaubnis nach dem SprengG ist verboten. Diese Auflage ist jedem Vertreiber der Treibsätze zur Kenntnis zu geben

Nun kann man darüber rätseln, warum das überhaupt dort drinsteht. Meine Vermutung: Die Zulassungbescheide der entsprechenden Estes-Motoren stammen von 1978 und früher. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Anlage 1 zur 1. SprengVO den Absatz 148:

Pyrotechnische Gegenstände müssen so beschaffen sein, daß sie nicht höher als 100 Meter steigen

Ich vermute mal, daß man sich dachte: mit Bündelungen oder Mehrstufenraketen kommt man über diese Begrenzung hinaus. Mattel hatte zum damaligen Zeitpunkt noch bei jeder Modellrakete angegeben, mit welchem Treibsatz man diese Höhenbegrenzung nicht überschreitet.

Später wurde im Absatz 185 die Höhenbegrenzung für Gegenstände der Klasse T1, die als Antrieb für Flug- und Raketenmodelle bestimmt sind herausgenommen. In der neuesten Fassung gelten bekanntlich Treibsätze als Explosivstoffe, nicht mehr als pyrotechnische Gegenstände.

Fazit: soweit ich es sehe und ich nicht etwas übersehen habe werden Bündelungen/Clustering nur durch eine Auflage der BAM genehmigungspflichtig, nicht durch einen entsprechenden Gesetzesparagrafen. Vielleicht kann man hier sogar relativ einfach auf eine Änderung hinwirken, d.h. durch eine entsprechende Änderung der Zulassungbescheide?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thomas Stach [Moderator] (Toms)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2001 - 02:13 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das wäre die Situation,
von der wir glaubten, daß sie Anfang der 80er Jahre so war: Clustering und Staging, wenn man unter 20 Gramm bleibt.
Oliver,
in einem Artikel von Dir in Countdown 1/88 hieß es damals: "...galt in der BRD bislang die Formel, daß Modellraketen nur einstufig geflogen werden dürfen; mehrstufige Modelle nur mit T2-Schein. Das ist falsch und richtig. [....] ...ist praktisch eine zweistufige Kombination von B6-0 mit A8 oder B4, B6 bzw. C6-0 mit B6 möglich.
Was darüber hinaus geht, ist [....] T2."


Also ist das nach wie vor "falsch und richtig" ?

Stefan,
was meinst Du?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2001 - 10:54 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tom, davon ging ich damals auch noch aus, nachdem ich in den entsprechenden Gesetzen nichts dazu fand. Erst später hatte ich dann die Gelegenheit, in die Zulassungsbescheide zu schauen, wo das drinsteht.

Stefan hatte bei einem Telefongespräch vor ein paar Tagen auch noch mal nachgeschaut und ebenfalls nichts gefunden. Wenn sich also keiner von uns vertan hat steht das mit den Bündelungen und Mehrstufen tatsächlich nur als Auflage im Zulassungsbescheid, nicht aber im Spreng- oder Luftfahrtgesetz.

Themenbereiche | Letzter Tag | Letzte Woche | Explorer-Ansicht | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin