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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Dienstag, 30. Januar 2001 - 23:18 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Weiss jemand (z.B. Stefan), wie die aktuellen Lagermengen lt. Anlage zur SprengVO sind? Lt. meinen Unterlagen (möglicherweise nicht mehr ganz aktuell) sind das

- 5kg brutto für erlaubnispflichtige Motoren (T2) in unbewohnten Räumen und Nebengebäuden
- 5 kg brutto für erlaubnisfreie Motoren (T1) in unbewohnten Nebenräumen
- 10 kg brutto für erlaubnisfreie Motoren in unbewohnten Nebengebäuden

Gelten diese Höchstmengen auch für kommerzielle (d.h. nichtprivate) Nutzung oder wie sehen hier die Regelungen aus?
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Januar 2001 - 00:47 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...schau doch einfach mal in die 2. SprengV
Einen Link auf eine aktuelle Version hatte ich doch schon mal hier im Forum deponiert (der Thread hieß - glaube ich - "Aktuelle Gesetzestexte" oder so)
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Januar 2001 - 12:26 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Habe ich mir angeschaut. Lagergruppe 1.4., das ist so richtig?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Samstag, 03. Februar 2001 - 01:03 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Also ich denke mal Lagergruppe 1.4.: ich habe die Tabelle abgescannt, ich hoffe, man kann es einigermaßen lesen:

Lagermengen

Die Angaben bezeichnen jeweils die zulässige Höchstmenge.

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