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Maier
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 19. Dezember 2001 - 12:40 Uhr: |     |
Eine sehr interessante Möglichkeit eine Rakete zu starten, ist den Start von einen Ballon durchzuführen (solche Starts wurden früher über den Atlantik zwischen der Westküste der USA und Grönland mit Höhenforschungsraketen auch durchgeführt). Ich denke hierbei an eine Vorrichtung mit einem Startrohr (für Feuerwerksraketen) oder einem Leitstab (für Modellraketen), die von mehreren Spielzeugballons (mit Helium gefüllt) in die Luft getragen würde. Für senkrechte Starts stelle ich mir vor, daß sich der Leitstab (oder das Startrohr) in der Mitte eines Holzkreuzes befindet, an dessen Ende die Trägerballons hängen. Die Raketenzündung würde ich mit einer überlangen Zündschnur (Abbrennzeit einige Minuten) durchführen, um Gewicht für Batterien zu sparen oder um auf ein dickes Kabel zu verzichten. Die Abschußrampe mit den Ballons wäre mit einer Drachenschnur mit dem Boden verbunden, damit sie nicht davonfliegt. Der Start sollte folgendermaßen von sich gehen. Man zündet die Zündschnur an und läßt dann die Plattform -ähnlich wie ein Ballon steigen. Die Rakete würde dann starten, wenn die Zündschnur abgebrannt ist und je nach Schnurlänge würde sie dann von einer gewissen Höhe über Grund starten. Wie sinnvoll wäre eine solche Konstruktion? Wie läge sie in der Luft? Wie ist eigentlich hierbei die Rechtslage: Wer darf so ein Rockoon bauen? Nur T2 - Schein Besitzer? |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Dezember 2001 - 11:54 Uhr: |     |
Die Rakete würde dann starten, wenn die Zündschnur abgebrannt ist und je nach Schnurlänge würde sie dann von einer gewissen Höhe über Grund starten. Ich bin jetzt kein Experte für Modellballons - ich kann mir aber vorstellen, daß so ein Ballon einige Zeit braucht, um eine gewisse Höhe zu erreichen. Zündschnüre wären da vermutlich nicht so geeignet, weil sie nicht so lange brennen. Abgesehen vom sicherheitstechnischen Standpunkt, denn da sind Zündschnüre allgemein problematisch. Wie ist eigentlich hierbei die Rechtslage: Wer darf so ein Rockoon bauen? Nur T2 - Schein Besitzer? Bauen darf sie natürlich jeder, beim Fliegen muss man sich an die üblichen luft- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen halten. Spontan fällt mir das Thema "Höhe" ein. Genehmigungsfreie Flüge sind ja nur bis zu einer gewissen Grenze (lokal unterschiedlich) erlaubt und so eine Kombination Ballon/Rakete dürfte entsprechend hoch kommen. Also wäre eine Luftraumfreigabe notwendig, und das stelle ich mir bei so einer Konstruktion schon komplizierter vor als bei einem einfachen Modellraketenstart. |
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