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Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Gesetzlage in Österreich « Zurück Weiter »

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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 13:22 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

allo,

kennt wer die Gesetze in Österreich ??? ich hab mal einen Händler gefragt und der hat sie überhaupt nicht ausgekennt!! also gibt es z.B.: eine grenze wie hoch sone Rakete fliegen darf, und gibts auch nen T2 oder so was in der Art??

wür mich freun wens mir einer sagen kann !!

Bertl
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 13:49 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

allo

aja nochwas ich hab gelesen das einige Moderatoren von euch behaupten das es in Österreich keinen Händler gibt.
DAS STIMMT NICHT oder zumindest nicht mehr.

Ich habe meine Rakete in Österreich gekauft!!
mit Motor A, B, C.

Bertl
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 14:24 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Bertl, im Sommer hatte ein Kollege hier im Forum mal einige Bestimmungen zusammengetragen:

../1/163.html"../195/1348.html">../195/1348.html"http://www.europerocketry.com" TARGET="_blank">europäischen Modellraketenseiten. Dort gibt es im Forum auch eine aktuelle Diskussion über einen für nächstes Jahr geplanten Postraketenstart in Graz.
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 15:41 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Oli,

das mit den Bestimmungen habe ich auch sogar den ganzen Artikel aber irgendwir kenne ich mich da nicht so aus weil es steht das der Treibsatz 50g wiegen darf. soweit klar aber mit der Flughöhe habe ich nicht überrissen wie hoch darf son teil jetz fliegen???

danke für den link zu EMR bin zwar schon in der Seite eingetragen aber hab das Forum noch nicht gesehen

Bertl
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 16:09 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

© 1996-2001 Oliver Missbach, no reprints without permission. This page is part of/diese Seite ist ein Teil von http://www.europerocketry.com


ej is das deine Homepage?????
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 16:14 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

bin gerade draufgekommen das das auch eine Site von dir is muss sagen COOL
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 16:32 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke fürs Lob und ich freue mich, dass Dir Seite gefallen hat!

Wie die Bestimmungen in Österreich nun genau sind, kann ich Dir leider auch nicht sagen, da gibt es vermutlich noch keine endgültige juristisch haltbare Einschätzung. Ich habe neulich von einem Händler (Ramoser) noch eine Mail bekommen, die kann ich heute abend mal hier reinstellen...

Unser Verein, der Münchner Modellraketenverein e.V., fliegt gelegentlich auch im Chiemgau. Das wäre von Salzburg nicht allzu weit weg. Vielleicht können wir uns dort mal zum Starten treffen?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 20:03 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Sodala, da ist noch die Auskunft von der Fa. Ramoser: Laut Informationen von Handelsvertretern und aus dem Internet, ist die Handhabung der Modellraketen mit den Feuerwerksartikeln der Klasse 2 gleichzusetzen und daher für Personen ab 18 Jahren auch ein Erwerb möglich ! Beim Betrieb der Modellraketen ist nach meiner Meinung das gleiche zu beachten wie bei Feuerwerksraketen ( Brandgefahr etc.) Da die Modellraketen keinen Lärm verursachen ist der Betrieb auch diesbezüglich nicht eingeschränkt.

Ich hoffe in nächster Zeit noch genauer Infos durch unseren Lieferanten zu bekommen.
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 22:29 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Allo,

ej ich hab fast das gleiche E-mail von dem bekommen. Zufälle gibts. wegen Chimgau da gibts ein kleine Problem ich bin noch nicht mobil ich mach zwar den Führerschein noch Heuer oder nächstes Jahr im Frühling. aber naja irgendwann wird´s sicher was.

mfG
Bertl
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Oktober 2001 - 22:56 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Naja vielleicht ne Standardmail *g*

Chiemgau: evtl. mit der Bahn, vom Bahnhof (Strecke Salzburg-München) läßt sich sicher was arrangieren!
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Oktober 2001 - 09:24 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

ja sicher aber jetz muss ich erst meine Raketen zusammen bauen.
Ich hab zwar eine aber eine is mir zuwenig darum baue ich gerade an 2 Raketen gleichzeitig sind aber selbstkonstruktionen drum brau ich länger weil ich noch ein paar teile brauche z.B.: Timer bei dem ich Zeit einstellen kan und dan zündet er einen Motor bla bla bla usw...

Bertl
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 25. Oktober 2001 - 15:28 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Allo,

was anderes. kann ich in Germany D-Motoren kaufen die T2 pflichtig sind aber in Österreich fliegen lassen is ja eigendlich erlaubt bekomme ich aber auch welche vom Händler???

mfG
Bertl
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Freitag, 26. Oktober 2001 - 13:53 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wenn Du keinen T2-Schein hast, wird Dir vermutlich kein Händler solche Motoren verkaufen, weil er sich damit strafbar machen würde.
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Bertl (Bertl)

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Veröffentlicht am Freitag, 26. Oktober 2001 - 16:45 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

wieso er verkauft es doch an nen Österreicher der das ohne T2 schein haben darf.

mfG
Bertl
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Freitag, 26. Oktober 2001 - 18:31 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Bei T2-Gegenständen besteht eine Aufzeichnungspflicht. Das heißt, Du kannst die Motoren nicht einfach so weiterreichen, sondern mußt Dich als Händler überzeugen (und darüber Buch führen) wer die Gegenstände bekommen hat.
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Daniel Müller (Boost2000)

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Veröffentlicht am Samstag, 27. Oktober 2001 - 10:25 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hmmm,

folgendes sei hier mal am Rande erwähnt.
Fällt euch eigentlich auf, dass über die Gesetze in anderen Ländern mehr diskutiert wird als über unsere eigenen.
Verwunderlich "??" da doch eigentlich alle bessere Gesetze in D. wollen!


by
Daniel Müller

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