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Christian Zöcklein
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2000 - 16:57 Uhr: |     |
Es sollte größere Motoren bei uns in deutschland geben, um auch mal ein größeres Modell oder eine Versuchsrakete starten zu lassen, ohne dass man gleich den T-2 Schein braucht! |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2000 - 17:20 Uhr: |     |
Volle Zustimmung, aber mit Schwarzpulver ist auch bei optimaler Auslegung nicht viel mehr als ein spez. Impuls von 80s drin. Bei 20g erlaubter Treibstoffmenge im erlaubnisfreien Bereich läuft das auf max. 16Ns hinaus. Der SF D7 bleibt mit ~12Ns zwar noch darunter (ist also nicht so hoch optimiert), aber der Estes D12 mit 16Ns hat leider 2g zuviel Treibstoffmasse... |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 15. Mai 2000 - 19:57 Uhr: |     |
Stefan, wir müssen eben mittelfristig darauf hinarbeiten, daß diese 20-Gramm-Grenze irgendwie fällt. Auch wenn die BAM derzeit von dieser Idee nicht so begeistert ist. Besonders im europäischen Rahmen kann ich mir nicht vorstellen, daß sich die anderen Länder diese Grenze aufzwingen lassen. |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2000 - 08:53 Uhr: |     |
>Besonders im europäischen Rahmen kann ich mir nicht vorstellen, daß sich die anderen Länder diese Grenze aufzwingen lassen. Tja, es ist nun aber so, daß sich auch gar niemand diese Grenze aufzwingen lassen muß: Die EU-Regelungen gelten - wie ich schon mehrfach darlegte - nur für das INVERKEHRBRINGEN. D.h. ein Raketenmotor, der eine EU-Baumusterbescheinigung hat, darf unter den jeweiligen Voraussestzungen (erlaubnisfrei/erlaubnispflichtig) in den Mitgliedsländern verkauft werden. Die VERWENDUNG wird in jedem Land EIGENSTÄNDIG geregelt. Es wird also weiterhin die Engländer bestenfalls zu einem mitleidigen Blick auf uns 'arme Deutsche' verleiten, wenn wir nur bis 20g dürfen, während sie ihre Level-3 Projekte gen Himmel jagen. Einen Solidarisierungseffekt kann man aus den EU-Regelungen wahrscheinlich nicht herleiten. Traurig, aber wahr... |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2000 - 09:25 Uhr: |     |
Wobei wirklich zu prüfen wäre, ob das nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Denn eigentlich dürfte man innerhalb des EU-Raums nicht schlechtergestellt sein als in anderen EU-Ländern. Um eben solche Fragen zu beantworten und notfalls auch juristisch dagegen etwas zu unternehmen, bräuchten wir professionelle juristische Unterstützung. Und da in Deutschland nirgendwo ein Modellraketenverein vorhanden ist, der auch nur annähernd in der Lage wäre, dafür die notwendigen Mittel aufzubringen, bleibt entweder nur der Anschluss an einen Verband wie dem DMFV oder eine Neugründung. |
   
Maximilian Hackel
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2000 - 20:54 Uhr: |     |
Sehr gute Aktion!!!!!!! Habe gehört E-Motoren werden spätestens Ende dieses Jahres erlaubt! Ich werde einen eingetragenen Verein gründen und die G-Motoren Einführung so stark es geht unterstützen: Norddeutscher e.V. wer interesiert ist einfach eine e-mail schicken: Hackel-Hamburg@t-online.de. Danke! |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2000 - 21:46 Uhr: |     |
Danke für Deine Unterstützung, Maximilian! Ich hoffe auch, daß -angestoßen durch die Aktion Modellraketen 2000- jetzt endlich was in Fahrt kommt und wir als Resultat möglichst bald auch E Motoren und stärker bekommen. Ob allerdings schon was bis Ende des Jahres geht? Das halte ich doch sehr optimistisch. Woher stammt die Information? Verein: kann ich nur unterstützen! Wir brauchen endlich ein flächendeckenderes Netz von lokalen Ansprechpartnern, sprich Lokalvereinen! Schau mal ins EMR Raketenfliegerverzeichnis, ob Du noch ein paar Kollegen aus Norddeutschland findest, die Du anschreiben kannst (und trag Dich am besten gleich selber ein!). |
   
Gerd
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2000 - 18:27 Uhr: |     |
Hm..... Wenn die Grenze bei 20 Gr. liegt warum nutzt man nicht ein anderes Treibstoffgemisch das eine höhere Ausstosladung hat als die die wir momentan haben ? .Das Gesetz legt die Menge zwar fest aber nicht die Stoffe die dafür verwendet werden dürfen.Klar das kostet Geld für die Zulassung und das Herstellen usw. usw. .Aber bestimmt eine überlegung wert oder ? Gruß Gerd |
   
Oliver Arend (Oliverarend)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2000 - 19:35 Uhr: |     |
Ja, Gerd. Ideal wären die E28, 30 oder 45 von Aerotech. Alle nur 19,x Gramm Treibstoff, aber vollen Impuls von 40 Ns. Außerdem hervorragend geeignet für Raketen, da hoher Durchschnittsschub, im Ggs. z.B. zu dem E6. Noch idealer wäre es, wenn man den im EU-Ausland (UK, Schweden, evtl. Frankreich) schon als zugelassen findet, weil dann eine Zulassung nur noch dreistellig kostet, glaube ich. Oliver |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 10. Juni 2000 - 23:03 Uhr: |     |
Gerd, bis in die 90er Jahre gab es ein Problem mit dem Export der AP-basierenden Treibstoffe. Wie Du vielleicht weißt, verwendet auch das Space Shuttle in etwa dieses Gemisch (Oliver, hattest Du nicht irgendwo danach gefragt?) und auch einige Militärraketen. Das Zeugs war daher in den USA als militärisches Gut deklariert und durfte nicht exportiert werden. Das ist inzwischen anders, aber aus verschiedensten Gründen blieb der Modellraketen-Markt in Deutschland etwas unterentwickelt und es gab auch keinen Importeur für sowas. Prinzipiell sind wg. des höheren Wirkstoffgrades Compositmotoren schon interessant. Aber es hat eher wirtschaftliche Gründe, AeroTech oder andere US-Firmen möchten zum einen nicht nur ein paar Stück im Jahr verkaufen, zum anderen auch die ganze Palette anbieten. Und sie sind auch sehr mit dem amerikanischen Binnenmarkt beschäftigt (einschl. einiger Problemchen dort) und sie wollen sich derzeit nicht auch noch mit den als problematisch bekannten deutschen Behörden herumquälen. Verständlich, denn bei dem deutschen Ordnungswahn und dem zu erwartenden geringem Umsatz wird sich kaum einer aus dem Ausland für uns engagieren. Deshalb brauchen wir eine Aufweichung der derzeitigen Bestimmungen, um voranzukommen (ein wesentliches Ziel der Aktion Modellraketen 2000). |
   
Tamas Biro (Tommy)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2000 - 19:28 Uhr: |     |
Hallo miteinander!! Es geht ja doch immer um diesen T2 Schein der berechtigt mehr als 19,9 gr Treibmittel ,in Schwarzpulverform, zu verwenden. Wie aber sieht die ganze Geschichte mit den Hybritantriben aus, die ja bekanntlich mit Lachgas geflogen werden. Gruß Tommy |
   
Achim
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2000 - 22:59 Uhr: |     |
Hallo Tommy, prinzipiell fallen die Hybridmotoren nicht unter das SprengG, da sie keine pyrotechnischen Gegenstände und keine Explosivstoffe sind. Das gilt zumindest für die Motoren von Hypertec. Allerdings würde genau genommen die "Druckbehälterverordnung" greifen, d.h. der Druckbehälter für das lachgas müsste geprüft und zugelassen sein. Nach auskunft von Stefan Wimmer ist die druckbehälterverordnung mindestens so kompliziert und aufwendig wie das SprengG. Grüsse, Achim |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2000 - 23:16 Uhr: |     |
Tommy, Hybridantriebe selber fallen nicht unters Sprengstoffgesetz (Luftrecht gilt natürlich, wo zutreffen, z.B. Höhenbegrenzungen). Das Hauptproblem scheinen die Tanks zu sein, denn die BAM prüft und läßt ggf. solche Tanks zu. Grundsätzlich sind solche Antriebe aber eine Alternative, ganz klar. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. September 2000 - 23:56 Uhr: |     |
Da hat sich meine Antwort gerade mit der von Achim überschnitten. Vielleicht noch ein Tipp: auf den Seiten der Antares gibt es recht gute Infos über Hybridantriebe! |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 10:39 Uhr: |     |
Falsch: Nicht die BAM, sondern der TÜV ist für Druckbehälter zuständig! Hybridmotoren sind nur dann vom SprengG ausgenommen, wenn sie KEINERLEI Pyrotechnik enthalten (auch nicht zum Anzünden). Deshalb fallen die von Aerotech darunter, die von Hypertek nicht. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 11:42 Uhr: |     |
Na gut, TÜV statt BAM. Testet der TÜV eigentlich selber oder macht das für ihn die BAM? Hat mal jemand die Möglichkeit geprüft, ob man Hypertek Motoren importieren kann? |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 13:31 Uhr: |     |
Der Technische ÜberraschungsVerein prüft selber (kost' natürlich). Ja, Import geht, wenn man bei Scott Bartel (Blacksky Research) bestellt, der hat die nötigen Ausfuhr-Papiere für die USA. Ich habe 5 Motoren und das Ground Support Equipment (GSE) hier. Es fehlt noch die Umrüstung auf dt. Armaturen... |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 13:31 Uhr: |     |
Der Technische ÜberraschungsVerein prüft selber (kost' natürlich). Ja, Import geht, wenn man bei Scott Bartel (Blacksky Research) bestellt, der hat die nötigen Ausfuhr-Papiere für die USA. Ich habe 5 Motoren und das Ground Support Equipment (GSE) hier. Es fehlt noch die Umrüstung auf dt. Armaturen... |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 13:40 Uhr: |     |
Hm, vielleicht könnte man eine Sammelbestellung machen? Stelle doch mal ein paar Details hier rein (evtl. auch ein Foto)... |
   
Daniel Flury (Dany)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 14:36 Uhr: |     |
Ein paar Informationen zu den verschiedenen Hybridantrieben: 1. Aerotech Hybrids, Brennstoff: AP, Cellulose Grains und N2O-Gas, Kosten pro Flug ca. 26-40 $, System ca. 270 $ und 300 $ für den Motor. 2. Hypertek, Brennstoff: ABS Plastic Fuel Grain, N2O, Kosten pro Flug ca. 25 $, Ground Equipment ca. 600 $ und 150 $ für den Motor. 3. R.A.T.T. Hybrids, Brennstoff: Polypropylene, AP, N2O, Kosten pro Flug ca. 8-33 $, Ground Equipment nicht bekannt und 60-295 $ für den Motor. Original in english: http://www.rockitz.com/Hybrid/Hybrid.html Also alles in allem ein nicht sehr billiges Vergnügen ! Aber ein höllischer Anblick und höllische Geräusche wenn ein Hybrid los geht ! Weitere Bilder des Hypertek Groundsystems: http://starrocketry.com/ground.htm Bilder des Hypertek Systems: http://www.magnumrockets.com/hypertek.html Vollständige Preisliste: http://www.orbitaldynamics.com/html/body_hypertek_hybrid_motors.html Fly High & Recover Save Dany (Webmaster ARGOS, Schweiz) |
   
Tamas Biro (Tommy)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 16:42 Uhr: |     |
Hey, Hey Das ist aber ne Menge auf einmal, nun man müßte sich wirklich mal erkundigen, was die Zulassung für einzelne Hybritmotoren kosten würde um dann vieleicht, wenn sich das ganze lohnt, diese Antiebsart in Deutschland zu etablieren oder hat sich schon mal jemand näher darum gekümmert. TOMMY |
   
Thorsten Wagner (Thorsten)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. September 2000 - 19:53 Uhr: |     |
Tommy: bei Hypertek brauchen wir keine Zulassung !! Ist aber auch ncith ganz billig. 1600 Mark Investitionkosten und vermutlich noch Zoll & Fracht. Dany, hast du Erfahrungen was der Import kosten wird ? Am Schluss sind es wohl über 2000 Mark, was ? |
   
Daniel Flury (Dany)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 22. September 2000 - 09:42 Uhr: |     |
Rechne die Dollar-Preis mal 2.5, dann kommst Du in etwa hin, was die Import-Kosten betrifft ! 2000 DM als Einstiegspreis wird also hinkommen ! --->Soviel zur Sammelbestellung ;-) In der Schweiz unterliegen die ARGOS- und damit die Tripoli-Mitglieder den Bestimmungen der Tripoli. Diese verlangen zwingend eine Level 2 Zertifizierung für Hybrid-Motoren, da diese ja erst in den höheren Stärkeklassen erhältlich sind. Fly High & Recover Save Dany (WebMaster ARGOS, Schweiz) |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 22. September 2000 - 10:41 Uhr: |     |
Das mit dem Faktor 2,5 kam ganz gut hin, als der $-Kurs so bei DM 2.- war. Derzeit muß das wohl etwas nach oben korrigiert werden. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 22. September 2000 - 13:29 Uhr: |     |
Zum Thema Import gibt es übrigens auch noch 2 interessante Artikel auf Countdown. Einer davon von Olaf Hapke, einem Zollbeamten. |
   
Dominik (Dominik)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Juli 2002 - 02:50 Uhr: |     |
Hallo zusammen, der Rattworks H70 ist ja schon recht günstig zu bekommen, mit Fracht und so für knapp 100Euro. Ist es denn zulässig für den Motor eine Zündung ohne Pyrotechnik zu konstruieren und diesen dann so ohne weiteres in Dtld. zu starten? Was ist da sonst noch zu beachten damit´s keinen Ärger mit dem Gesetz gibt? Was muß man noch beachten wenn man einen eigenen Hybrid entwerfen wollte, der einen bereits zugelassenen Druckbehälter verwendet? Auf den Sahnespender-Kapseln steht: "Ungeeignet und nicht zugelassen für andere als die nicht ausdrücklich angeführten Zwecke." Das ungeeignet ist ja schon mal gelogen -> Microhybrid, was ist mit dem zugelassen, ist das bindend? Gruß Dominik |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 17. Juli 2002 - 15:26 Uhr: |     |
Dominik, soweit ich weiß unterliegen Hybridmotoren nicht dem Sprengstoffrecht, solange sie keine pyrotechnischen Gegenstände enthalten. Wenn Du den Motor also ohne Pyrotechnik zündest, sollte es keine Probleme damit geben. Es gibt noch, Du sprichst es an, eine Druckbehälterverordnung, die greift aber meines Wissens erst bei größeren Tanks. Und sonst sind es halt noch die üblichen Bestimmungen aus dem Luftrecht (vgl. auch gesetzliche Bestimmungen), die hier natürlich auch zur Anwendung kommen. Suche mal mit der Keywortsuche unten rechts, da sind schon einige Beiträge hier im Forum zu finden. |
   
Dominik (Dominik)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Juli 2002 - 01:33 Uhr: |     |
Habe mal gesucht, leider nur einen heftig aufgebauschten Streit, jede Menge Halbwissen in komischer Zusammensetzung und strikte Ablehnung gegen jeden Eigenbau gefunden. Ist das Thema denn so verpönt? Ich sehe da den wissenschaftlichen Aspekt, illegal ist´s auch nicht, gibt es denn hier in Dtld. so wenig Gleichgesinnte? Was dagegen wenn ich mal einen extra Thread anlege: "Legaler Hybrid im Eigenbau" Gruß Dominik |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Juli 2002 - 15:17 Uhr: |     |
Dominik, meinst Du nun Hybridmotoren oder Feststoffe? Was Feststoff angeht, so ist der Eigenbau mit den üblichen Komponenten (Schwarzpulver, AP) in Deutschland nur dann legal, wenn Du über entsprechende Genehmigungen verfügst. Außerdem ist im Modellraketenbau und bei Highpower der Eigenbau aus Sicherheitsgründen verboten. In beiden Raketenklassen werden per Definition (Sicherheitskodex) nur industriell hergestellte Motoren eingesetzt. Dazu zähle ich auch käuflich erwerbbare Hybridmotoren wie die von Hypertech oder AeroTech, beide fallen in die Rubrik Highpower bzw. ggf. Amateurraketen. Hybrid ist aber grundsätzlich auch ein anderes Kapitel, weil Du hier, im Gegengsatz zu Feststoff, auch im Eigenbau, also im Experimentalraketenbereich, den Motor ohne Genehmigung herstellen kannst. Hier greift eben das Sprengstoffgesetz nicht. Ich habe dazu unter dem Stichwort "hybrid" z.B. im Themengebiet "Treibsätzer & Zünder" auch einige qualifizierte Beiträge gefunden. Ich glaube, die "strikte Ablehnung" bezog sich auf Fälle, in denen Leute, die weder über eine entsprechende Qualifizierung noch über die notwendigen Genehmigungen verfügten, hier über irgendwelche Feststoffmischungen diskutierten. Ich persönlich habe nichts dagegen, wenn qualifizierte Experimentalraketenflieger über ihr Hobby diskutieren (selbst ein eigenes Themengebiet wäre denkbar). Nur wer verfügt in Deutschland eigentlich über die entsprechenden Berechtigungen (Herstellerschein etc.), um Experimentalraketenmotoren auf Feststoffbasis herstellen zu dürfen? Soweit ich weiß doch kaum jemand? Übrigens, nix dagegen wenn Du einen neuen Thread aufmachst! |
   
Dominik (Dominik)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Juli 2002 - 15:30 Uhr: |     |
Hi, nein nein, ich meinte schon Hybriden, denn laut Gesetz ist das die einzige Möglichkeit in Dtld. Experimentalrakentbau laut Tripoli-Definition zu betreiben. Unter "Treibsätze und Zünder" muß ich dann wohl nochmal nachsehen. Das Thema Feststoff bin ich auch nicht unbedingt gewillt anzuschneiden, das ist meist mit Ärger verbunden, dürfen darf´s auch kaum einer und der der´s darf fragt nicht. Dennoch wer qualifiziert fragt, kriegt qualifiziert Antwort, denn das Wissen darum ist ja nicht verboten. Gruß Dominik |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Juli 2002 - 16:15 Uhr: |     |
OK, dann ist alles klar! Mit dem Feststoff hast Du schon Recht: Prinzipiell sind theoretische Diskussionen darüber natürlich nicht verboten. Problematisch ist es immer mit der Haftung: Was passiert, wenn jemand wg. einer Veröffentlichung in einem Forum einen Motor selbst herstellt und sich damit verletzt? Irgendein spitzfindiger Jurist stellt dann möglicherweise eine Mitverantwortung des Schreibers oder auch des Forumsbetreiber fest und schon haben wir richtig Ärger. Das ist immer so ein bischen der Hintergrund, warum wir bei dem Thema etwas vorsichtig sind. |