   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Oktober 2001 - 21:44 Uhr: |     |
Heute im Usenet gefunden: Ein Brief des Flughafenzolls Frankfurt, wie Zollgebühren berechnet werden. Bezieht sich zwar auf den Import von Modelleisenbahnen, aber funktioniert bei Modellraketen natürlich genauso: Sehr geehrter Herr Fürst, die Eingangsabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft ab einem Warenwert von über 50,--DM getrennt gemäß Zolltarif erhoben. Maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen, einschließlich elektrische Eisenbahnen unterliegen einem Zollsatz von 2,4%. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 16%. Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per (Luft-) Post oder Kurier erhalten. Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach Postversand folgende Berechnungsgrundlagen, für a)-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten (insbesondere Porto/Fracht) (=Zollwert); b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert). c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet: Rechnungsbetrag in DM, ab Verkäufer + Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort (insbesondere Porto/Fracht) = Zollwert * Zollsatz= Zoll + Zoll = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe ich nachfolgend für Sie skizziert: Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 2-3 Tage (an Weihnachten oder Ostern kann es etwas länger dauern). Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen. Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen m.W. nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen geklärt; die Sendung anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt. Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage http://www.zoll-d.de hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige Informationen bietet. Diese Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rhein Zwei Artikel zum Thema gibt es auch auf Countdown |