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N@mo
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 09:35 Uhr: |     |
Ich bin neu in der branche deshalb möchte ich fragen wo ich die raketten die noch unter t1 angeordnet sind starten kann.Geht es in ortschaften oder muß ich dafür eine wiese oder feld suchen? |
   
Jens Meyjohann (Jensmeyjohann)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 16:58 Uhr: |     |
Hallo N@mo, tut mir leid es gibt keine Raketen unter T1, da ja alle Raketen in den T1 berreich fallen. Zumindist bis D7, sogar Sylvesterraketen sind T1. Aber ich kann dich trösten!!! kauf dir Micromaxx motoren die fliegen ca. 60m mit ca. 3 gramm startgewicht und dafür reicht bei wenig Wind eine Fläche von 15 mal 15 metern aus. Gruß Jens Tipp: Es ist verboten in Wohngebieten zu starten, such dir einfach einen kleinen platz! |
   
Jörn Martens [Moderator] (Joern)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 17:50 Uhr: |     |
Hi N@mo, Jens tut mir leid es gibt keine Raketen unter T1, da ja alle Raketen in den T1 berreich fallen. Da die Rakete selber keine Pyrotechnik enthält, wird sie auch nicht in Klassen eingeteilt, d.h. alle Raketen (naja fast alle )sind frei verkäuflich, die entsprechenden Motoren nur nicht. Zumindist bis D7, sogar Sylvesterraketen sind T1. Der D7 ist der größte T1-Motor, das ist richtig. Sylvesterraketen dagegen gehören der Klasse II an und haben in Modellraketen garnix zu suchen.(auch die Treiber alleine nicht). N@mo: Nein innerhalb von Ortschaften kannst du vergessen, ideal sind große Wiesen und/oder Felder. |
   
jensmeyjohann
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 20:41 Uhr: |     |
Hi, da haste recht man kann fast alle Raketen kaufen, wenn man auch bezahlen kann aber die Klasse|| ähnelt zumindist der Klasse T1. Denn beide Raketen( Motoren ) sind ab 18 Jahren frei zu verkaufen und die Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, zuindist in der BRD. bis auf das Sylvesterraketen Pyrotechnische Masse am Gipfelpunkt verschien was im Modellbau verboten ist. gruß Jens
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Jörn Martens [Moderator] (Joern)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 20:58 Uhr: |     |
Hi Jens, ein großer Unterschied ist, dass T1-Artikel das ganze Jahr gekauft und gehandhabt werden dürfen, Kl.II-Artikel dagegen nicht. Kl.II Artikel dürfen nur vom 28.12-31.12. verkauft und nur am 31.12/1.1. verwendet werden (von Ausnehemgenehmigungen und besonderen Scheinen abgesehen). Daher gibt es auch Artikel die zwei Zulassungen haben (T1 und Kl.II). |
   
Jens Meyjohann
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 15. März 2002 - 21:19 Uhr: |     |
Sorry, da haste natürlich recht; ich vergas. |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 08:41 Uhr: |     |
Sorry,leute aber den unterschied zwieschen T1 und T2 kenne ich.Ich bastle seit 15 jahren(meist feuerwerkkörper).Ich wollte nur wissen ob man T1 artikel innerhalb ortschaften auf passenden wissen oder feldern abschiessen kann oder wie bei T2 nur auserhalb.Im meinem stadt gibts innerhalb mehr wiesen und feldern als auserhalb (riesen wald).Ich finde raketten basteln echt cool und weil mein bisheriges hobby weit hinter der legale grenze liegt möchte ich mal auch was legales tun. P.S. Bevor jemand fragt...ich gebe keine rezepte für sprengstof,bomben oder nitroglizerin.Ich hab mein hobby überlebt.Genau das soltet ihr auch tun. Nicht persönlich nehmen |
   
Zink (Zink)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 10:53 Uhr: |     |
Hey Peter (der Pyromane), Ausführlich und gut kannst Du Dich unter http://www.modellraketen.de/ und da bei Knowhow unterrichten. Im Besonderen ist der Sicherheitskodex interessant. Gruß, Andreas |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 11:03 Uhr: |     |
Das alles hab ich schon gelesen.Es steht nirgend wo ob man in ortschaften mit großen feldern (500x500meter) die raketten starten kann(darf).Sollte es nicht gehen muß ich 30 km fahren um felder auserhalb zu finden.Ich hab hier ne menge wald. |
   
Zink (Zink)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 12:16 Uhr: |     |
Sorry, ich bin schon über 1000 m gelaufen um eine Rakete zu bergen. Verloren hab ich auch Eine, weil sie zu weit abgetrieben wurde (bei gut 200 m Höhe). Mit einem Worte, nicht innerhalb von Ortschaften, Du bist dafür verantworlich, dass Dein Teil ausserhalb der Erreichbarkeit von fremdem Eigentum und Personen bleibt. Zitat: "Gestartet werden darf nur, wenn der Besitzer des Geländes einverstanden ist, der Luftraum frei ist, der nächste Flughafen weiter als 1,5 km entfernt ist und keine Krankenhäuser, Altersheime usw. in der Nähe sind. Anflugzonen sind tabu! Im Gegensatz zu Modellflugzeugen braucht man jedoch keinen Abstand von 1,5 km zu Wohngebieten zu halten, und eine besondere Aufstiegserlaubnis ist wie erwähnt bis zu einer Treibsatz-Füllgewichtsgrenze von 20 Gramm auch nicht einzuholen." Wieder Zitat: "Wie hoch die Modelle fliegen dürfen, hängt vom jeweiligen Startplatz ab. Ohne Genehmigung dürfen die Modelle (unabhängig von der Aufstiegserlaubnis) bis zur Untergrenze des kontrollierten Luftraumes fliegen. Der fängt lokal unterschiedlich an, Auskunft darüber gibt das lokale Luftamt, die Angaben kann man auch aus den öffentlichen Luftkarten entnehmen. " Als Resume: Du solltest lieber 30 km weit fahren, mir wären 500 m im Quadrat zu klein. Noch ein schönes WE, Andreas |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 12:56 Uhr: |     |
Ok,das war überdeutlich,danke Jetzt kann nichts mehr schief gehen(oder doch?)
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 16. März 2002 - 22:47 Uhr: |     |
Peter, wie kamst Du jetzt darauf, daß T2-Modelle nur außerhalb von Ortschaften geflogen werden dürften? Soweit ich weiß gibts da keine Beschränkung. |
   
jensmeyjohann
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2002 - 11:39 Uhr: |     |
Hallo Oliver, im internationalen Sicherheitskodex steht das man nicht in Ortschaften, an Öffentlichen Gebäuden, an Kindergärten und an Flugplätzen starten darf. Gruß Jens |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2002 - 13:41 Uhr: |     |
Meine ich auch.Wenn man T1 raketten in ortschaften nicht starten darf,wie soll es dann bei T2 gehen? Ein 12kg geschoss der durch einen fehler in zentrum runter kommt hätte eine kleine katastrofe ausgelöst. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2002 - 19:16 Uhr: |     |
Jens schrieb: im internationalen Sicherheitskodex steht das man nicht in Ortschaften, an Öffentlichen Gebäuden, an Kindergärten und an Flugplätzen starten darf. Jens, Peter, dann sagt mir doch mal, unter welchem Punkt des Sicherheitskodex ihr gefunden habt, daß man Modellraketen nicht in Ortschaften starten darf: Sicherheitskodex für Modellraketen |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2002 - 22:10 Uhr: |     |
Ups,da stäht tatsächlich nix von startverbot in ortschaften.Man darf dem zu folge D motoren auf einem grundstück von 300 meter radius starten.Cool  |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. März 2002 - 20:18 Uhr: |     |
Peter, ja das darfst Du. Sofern Du die weiteren Bestimmungen aus dem Spreng- und Luftrecht einhälst sowie die Zulassungsauflagen. Ich glaube, daß hier auch einige Verwechslungen vorliegen. U.a. scheint mir Jens Sicherheitskodex und gesetzliche Bestimmungen zu verwechseln: er schrieb u.a. "im internationalen Sicherheitskodex steht das man nicht in Ortschaften, an Öffentlichen Gebäuden, an Kindergärten und an Flugplätzen starten darf." Das Thema Sicherheitskodex haben wir nun hoffentlich geklärt. Wobei noch anzumerken ist, daß der Sicherheitskodex in Deutschland kein Bestandteil eines Gesetzes ist. Das mit den Ortschaften und öffentlichen Gebäuden ist schlicht falsch. Richtig ist, daß es in den Zulassungsauflagen für die Treibsätze die Auflage gibt, Treibsätze "nicht in der Nähe von Gebäuden und feuergefährdeten Objekten zünden". Laut der LuftVO muß auch ein Mindestabstand zu Flughäfen eingehalten werden. Für weitere Infos empfehle ich auch die folgende Seite: http://www.modellraketen.info/technik_bestimmungen.html |
   
Peter (Nemo)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. März 2002 - 21:34 Uhr: |     |
Danke für die infos.Damit wäre mein start problem behoben. |
   
Jens Meyjohann (Jensmeyjohann)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 29. März 2002 - 16:59 Uhr: |     |
Hi, genau das meinte ich, mit den Treibsätzen nicht in der Nähe von Gebauden zünden. |