Autor |
Beitrag |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Dezember 1999 - 09:07 Uhr: |     |
Ich habe gestern mit Herrn Ohlgart vom DMFV gesprochen und von Seiten des DMFV ist alles soweit in Ordnung, was das Treffen angeht. Herr Ohlgart hätte jedoch gerne vorab noch ein paar Infos. U.a. würde er gerne wissen, welche Fragen wir an den Verband haben, damit er in Dortmund entsprechend vorbereitet ist. Beispiel ist etwa die Versicherung für Modellraketenflieger. Ich schlage daher vor, ihr stellt einfach Eure Fragen hier rein und wir leiten sie dann gesammelt an Herrn Ohlgart weiter! Also, ziert Euch nicht und fragt *jetzt*... |
   
Uli
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Dezember 1999 - 16:28 Uhr: |     |
Mahlzeit Leute! Ist es zutreffend,daß die Versicherung für Einzel- mitglieder des DMFV (müßte Gerling sein,oder) im Schadensfalle durch Modellraketen eintritt? Ich meine, sowas mal irgendwo gelesen zu haben. Ich kann nun aber auch im Irrglauben sein. So Freunde, bis dahin |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 26. Dezember 1999 - 18:12 Uhr: |     |
Danke Uli - ich werde die Frage an Herrn Ohlgart weiterleiten und ihn auch bitten, uns generell ein paar Infos über Versicherungen zusammenzustellen! Lt. dem letzten Telefonat sind Modellraketen mitversichert, Details habe ich aber nicht. |
   
Uli
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 27. Dezember 1999 - 09:35 Uhr: |     |
Moin,Moin... zu früher Stunde eine weitere Anfrage: Wenn man als Motormodellflieger auf die nächstbes- te Viehkoppel wandert, dort dann den Rindviechern um die Ohren fliegt und den Schweinen einen Herz- infarkt einjagt, ist das ja nichts anderes als primitives Wildfliegen. Ist ja sicherlich nicht gern gesehen bzw. gehört. Wie sieht es nun konkret mit unseren Modellraketen aus, selbst wenn man das Einverständnis des Besit- zers des Geländes hat, wenn man sich nicht im kon- trolliertem Luftraum bewegt,und,und,und... Auch eine Modellrakete ist und bleibt in diesem Moment ein Flugmodell, auch, wenn in den aller - meisten Fällen keine Fernsteuerung vorliegt. Nicht jeder von uns geht nach dem sonntaglichen Nach - mittagskaffee hinter sein Haus und baut dort seine S- 8- Startrampe auf.... Ich laß Euch was,bis später, Uli |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 28. Dezember 1999 - 10:02 Uhr: |     |
Hi Uli, "Wildfliegen !" was für ein böses Wort. Wenn Du dich auf einen Acker stellst und Du sogar das Einverständnis des Bauern hast und sonst die allgemeingültigen Regeln befolgst, (mind. 1,5 km Abstand zu Ortschaften, Flugplätzen, nicht in Naturschutzgebieten und schon garnicht wärend der Brutzeit oder auf Zugvogelparkplätzen etc. und blablabla) dann ist das NICHT verboten. Es wird allerdings nicht so wahnsinnig gern gesehen weil in diesen normalen Naherholungsbereichen viel Menschen rumstapfen die keine Ahnung haben was man dort treibt und sich nur von Dir und deinem Hobby in Ihrer Erholung gestört fühlen. Soll heißen einige wenige "Wildflieger" machen dann ein mühsam aufgebautes Image durch Rücksichtlosigkeit kaputt. Ganz anders sieht das aus, wenn man sich zu viert (na halt mehrere) auf einen Acker stellt, das sieht dann schon wieder ordentlicher und geregelter aus und man fällt beim rechtlich geschulten ordentlich demokratisch denkenden Mitbürger nicht so sehr unangenehm auf. Am allerbesten wäre es wenn tatsächlich der eine oder andere Flugmodellbauverein es gestatten würde auf Ihrem Platz RaketenModelle zu starten. Wenn man vernünftig (! ! !) die Vereine anspricht kann ich mir vorstellen, daß einige durchaus auch Interesse an Modellraketen haben. Für mich war es im übrigen noch nie ein Problem meine Flugmodelle mal weit vom Platz weg zu fliegen damit mal eine ModellRakete starten konnte, sondern eher den Platz für die Landung zu treffen ;) . Gruß Lars |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 28. Dezember 1999 - 19:51 Uhr: |     |
Hm, mir ist nicht so ganz klar, wie die Frage lautet? Etwa "gibt es neben den ggf. erforderlichen Aufstiegserlaubnissen und der Genehmigungen durch den Besitzer noch etwas, was man beim Start von Modellraketen beachten müßte?". Wobei uns hier aber Herr Ohlgart kaum weiterhelfen kann, denn die Fachinfos zu Modellraketen müssen ja von uns selber kommen! Prinzipiell stimme ich natürlich Lars zu, denn je mehr Leute starten, desto besser. Wobei wir selbst bei über 10 Leuten schon Besuche von den grünen Uniformträgern beim Fliegen hatten, weil irgendeine verängstigte Oma meinte, die Terroristen probten schonmal den Generalaufstand... |
   
Uli
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Dienstag, 28. Dezember 1999 - 22:47 Uhr: |     |
Was ich meinte, war die rein rechtliche Seite. Flugmodell bleibt nun mal Flugmodell ob nun Back- stein oder aber fliegende Badewanne. Mit Flächenmodellen handelt man sich in meinem, wenn auch etwas übertriebenem Beispiel des sog. "Wildfliegens" fast immer Ärger ein, davon kann ich selbst nicht nur Lieder sondern ganze Arien singen.Lars hat da auf jeden Fall Recht, mühsam aufgebaute Sympathien sind ganz schnell beim Teufel... Ich gehe damit voll und ganz konform, mehrere Leute mit dem selben Hobby und/oder Inter- esse sehen immer besser aus. Grüße, Uli |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 1999 - 00:07 Uhr: |     |
Uli, auch bei Flugmodellen gibts ja Unterschiede. So gilt für Modellraketen, die rechtlich als "Flugmodelle mit Raketenantrieb" geführt werden, nicht die 1,5 km Abstandsbegrenzung zu Wohngebieten (§16 Abs. 5 LuftVO), die für "Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren" zutrifft. Grundsätzlich reicht also die Aufstiegserlaubnis (für unter 20g Füllmenge, d.h. T1, erteilt lt. §16 Abs. 6 LuftVO) und die Erlaubnis des Grundstückseigentümers. Ansonsten wie auch bei anderen Flugmodellen: Zulassungspflicht (§2 Abs. 1 LuftVG) gilt bei Modellen unter 20 kg als erteilt, dito unter 5 kg die Kennzeichnungspflicht (LuftVZO Anlage 1, IV.3) sowie die Versicherungspflicht (§103 LuftVZO). |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 1999 - 13:33 Uhr: |     |
Jepp, das hast Du schön gesagt Oliver ;-) (wo Du das nur wieder her hast mit den Paragraphen, ich hab ja schon Mühe die Taste zu finden :-) ), aber Du hast vollkommen RECHT. Ich würde die Frage dann vielleicht folgendermaßen formulieren. Besteht Versicherungsschutz ( für Personen & Sachschäden) auch dann, wenn wir unsere Modelle (Erlaubnis des Eigentümers vorausgesetzt) auf einer (irgendeiner) Wiese starten ? oder anders gefragt Wo besteht ein Aufstiegsverbot bzw. wo erlischt der Versicherungsschutz ? Eigentlich dürfte man für mein Verständnis auch diese leichten Modelle (unter 5kg, ich wär ja froh wenn meine Raketen schon 1kg wiegen könnten), innerhalb der Ortschaft starten, wenn eine angemessene Startfläche zur Verfügung steht. (Sportplatz, Park etc.). So jedenfalls schon öfter in Berlin geschehen. Gruß Lars |
   
Christian Heintze (Christian)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 1999 - 15:02 Uhr: |     |
Hi Leute! Oliver, Dein letztes Posting ist super. Diese ganzen Pargraphen sind das Problen! Die Frage ist ob die DMFV überhaupt die Möglichkeit hat das zu ändern? Sie habe zwar ca.50000 Mitglieder, aber haben Sie auch Einfluß auf die gesetzgebenden Behörden. Für mich wichtige Punkte wären: a.) Änderung des 20g Limits b.) Freigabe von Cluster und Mehrstufen (alles in einem gewissen Maß) c.) Weg von dem T-2 Schein d.) Allgemeine Richtlinien für Modellraketen die von einer Institution verwaltet werden. Man muß für Fragen (gerade für Anfänger) eine zentrale Stelle haben. Denn auch Vereine müssen nicht alles wissen. Übrigens werde ich auch auf die Messe kommen. Ich kann bloß noch nicht sagen ob ich es zum Vortreffen schaffte. Grüße, Christian |
   
Uli
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 1999 - 21:34 Uhr: |     |
Sollte sich da jemand über meine Gedanken lustig machen ??? Unser Paragraphendschungle verfühhrt doch geradezu zu solchen Überlegugen- was darfst Du,- was darfst Du wenn Du trotzdem alles richtig machst? Ist doch der Kasus- Knacktus um es mal so zu nennen. Nichts für ungut Uli |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Dezember 1999 - 23:10 Uhr: |     |
Hi Uli, ich hoffe Du meinst nicht mich ?. Na egal, ich entschuldige mich schon mal vorsorglich, (wenn ichs nich war, hab ich einmal gut ;-) ) Die Paragraphenreiterei, ist auf unser Hobby bezogen eine reine Schildbürgerei. Hier werden Steuergelder rausgeworfen, um unter anderem mit Erfolg zu verhindern daß sich Menschen jeden Alters mit einem ausgesprochen interessanten Hobby beschäftigen können. (Auweia, wir könnten ja was für unsere Bildung tun). Ich wiederhole mich gerne. Kein Gesetz verhindert Missbrauch, wenn es Menschen mit krimineller Energie gibt ! !. Der Umgang mit unseren Antrieben muß vernünftig geregelt werden, aber nicht in der jetzigen Form und auch nicht von der bislang regelnden Instanz. Gruß Lars |
   
Uli
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 1999 - 03:18 Uhr: |     |
Mein Reden Lars, mein Reden... es muß doch wohl wirklich Mittel und Wege geben, diese Schreibtisch- Paragraphenreiter einfüralle- mal davon zu überzeugen, daß es unsere Gesetzes- hüter nicht mit den Top- Terroristen von morgen zu tun haben, sondern "lediglich" mit einer klei- nen Anzahl (bislang leider erst) von ernsthaften Modellbauern- bzw. Sportlern. Genau wie Du schon sagst, Gesetze werden solange übertreten, wie es solche unsinnigen gibt, klare Sache. Nur, verrate mir mal (und jeder andere hier auch) Dein Patent- rezept, an einem solchen grübele ich übrigens auch, die Herren Politiker von der echten Harm- losigkeit unseres Hobbys zu überzeugen. Ich könnte jetzt das etwas abstruse Beispiel bringen, jeder Automobilhersteller sei ein potentieller Mörder, jeder Fabrikant, der Messer oder andere Dinge her- stellt, sei das selbige. Alles, aber wirklich alles, was der allgemeine Markt heutezutage her - gibt, läßt sich meiner Meinung nach als Waffe ver- wenden. Und da wir uns Modellraketenflieger in einer Min- derheitssituation ( s. US- ähnliche Zustände) befinden kann man es sich ja mit uns besonders leicht machen, wie schon die letzten 20 Jahre. Ändern?? Gerne! Aber wie? Gruß,Uli |
   
Steffen
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Dezember 1999 - 11:38 Uhr: |     |
Hallo Leute, leider wird es ohne law and order nicht gehen, auch ist Freiheit nicht immer nur positiv, wenn ich an die Waffengesetze aus den USA denke, bin ich froh dass hier alles strenger geregelt ist. Ich denke wir können uns nur dafür einsetzen dass die Gesetzgebung bei uns (bzw. Europaweit) in einem vernünftigen Rahmen angepasst wird. Das wird ein langer und schwerer weg (auch mit Paragraphenreiterrei), aber ich bin der Meinung daß es anders nicht funktionieren wird. Mal etwas anderes: irgendetwas hat sich ja dieses Jahr schon bei dem Silvester Feuerwerk geändert (im Zuge der EU), können wir das nicht positiv für uns nutzen ?? Gruß Steffen |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 02. Januar 2000 - 15:33 Uhr: |     |
Klar, ohne gewisse Regulierungen gehts nicht. Das kann sogar manchmal ein Schutz sein, damit man sich nicht im rechtlosen Raum bewegt. Nur neigt man in Deutschland (wie auch anderswo) oft zu einer Überregulierung, und das führt dann zu so unsinningen Overkills wie dem T2-Schein. Und vor allem ist es dann ungemein schwierig, die Regelungen an neuere Entwicklungen anzupassen, weil man an zu vielen Seiten was ändern muss. Z.b. hatte man in den 70ern noch garnicht an E oder H Treibsätze gedacht und heute ist es einfach lächerlich, daß nichtmal ein D12er zulassungsfrei ist. Deshalb sollten unsere Bemühungen immer dahin gehen, sowenig Paragraphenmüll wie wenig zu erzeugen, um ihn ggf. leichter anpassen zu können. |
|