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S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2000 - 16:02 Uhr: |     |
HiHi! Aus gegebenem Anlaß habe ich gerade (mal wieder in die LuftVO reingeschaut und bin dabei in §16(6) über folgende nette Formulierung gestolpert: "...Keiner Erlaubnis bedürfen: [...] 3. der Aufstieg von Flugmodellen und Flugkörpern mit Raketenantrieb, deren Treibsatz nicht mehr als 20 g beträgt." Frage: Wann bitte "beträgt" ein Treibsatz 20g? Heißt dies, ich kann Modelle mit max. 19,9g (Startbeschleunigung) frei fliegen? (Au weia - habe ich auch schon überschritten - Grins!) |
   
Marian Baston (Marian)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2000 - 17:30 Uhr: |     |
Korrekter Weise müßte es meiner Meinung nach wenn schon heißen: "deren Bestandteile an festen Antriebs-/Sprengmitteln ("Feststoff") eine Masse von 20 Gramm nicht überschreitet"! Ziemlich wirr ist diese Verordnung, schließlich kann man ALLE Komponenten des Motors als "Treibsatz" bezeichnen, somit würde auch die Hülle dazuzählen! Gruß Marian |
   
S. Wimmer
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2000 - 17:53 Uhr: |     |
Hallo Marian, Meinungen sind hier aber nicht gefragt - schließlich handelt es sich um unser Gesetz! ;-) Wenn Du schon mal E-Mail von mir erhalten hättest, wüßtest Du , wie ich dazu stehe. Im Footer steht jeweils ein Zitat von B. Kaplow (aus r.m.r.), das da heißt: "It's the Government - it doesn't have to make sense!" Das kann man je nach sichtweise mit :-) oder :-( sehen. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2000 - 20:35 Uhr: |     |
Nun werde mal hier nicht anarchistisch, Stefan. Die Regierung will doch nur unser bestes ;-) |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 25. Februar 2000 - 20:58 Uhr: |     |
Dat find ich lustich ! !. Hi Oli, hi Stefan. Wieso ist dat Anarchistisch ?. Stefan hat eine simple Frage gestellt. Wenn der Gesetzgeber nicht einmal an einer Stelle eine Legende reinfummelt und dem unwissenden Bürger, für den ja nunmal die Gesetze gemacht wurden, erklärt was denn bitte schön genau jetzt der Treibsatz ist, muß man sich nicht wundern wenn uns bald allen der Verstand durchbrennt. Das nennt man dann nicht Anarchie sondern Chaos ;-) Was bin ich froh kein Jurist zu sein. Die Leute leben davon Gesetze zu verstehen und anzuwenden. In dem von Stefan genannten Fall, artet das in eine Strafe aus. Es zeigt mir nur eins, was ich schon solange vermute wie ich mich mit diesem Thema befasse. Das Sprengstoffgesetz Paragraph "wieauchimmer" ist in Bezug auf Modellraketen vollkommener Blödsinn ! ! Konfusius sagt : steter Tropfen, höhlt den Stein. Bitte lasst nicht nach, den Herrschaften Gesetzesmachern vor Augen zu halten, was dort für ein Unfug verfasst wurde. Gruß Lars |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 26. Februar 2000 - 05:37 Uhr: |     |
Lars, Anarchie endet ja oft im Chaos. Obwohl vielleicht manchmal das Chaos besser wäre als das, was uns dieser Staat beschert. Auf jeden Fall sind auch die "Gesetzesmacher" nur einfache Beamte, die vermutlich genausowenig eine Ahnung von der Materie haben wie die ausführenden Stellen, die uns dann mit so tollen Anmerkungen beglücken, wie Marian es geschildert hat. Deshalb: je weniger "Staat" wir in diesem Bereich haben, sprich je weniger reguliert ist, desto besser! Wenn wir, wie die Schweizer, direkte Ansprechpartner bei den Behörden hätten, könnten wir Gesetzestexte soweit vorformulieren, daß sie ohne große Änderungen übernommen werden können und solche Gags, wie Stefan sie erwähnt hat, würden dann erst gar nicht auftauchen. |
   
Lars Bäter
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Februar 2000 - 21:09 Uhr: |     |
Hi Oli, ein wesentlicher Punkt ist, dass wahrscheinlich mehr als 99% ALLER Beamten dafür bezahlt werden, Gesetzestexte zu befolgen und nicht in Frage zu stellen geschweige denn Neue vorzuschlagen. Diejenigen die für dieses Gesetz votieren durften, haben vermutlich nur aus Parteisolidarität den Arm gehoben. Die Signature von Stefan ist in diesem Punkt eindeutig. Gruß Lars Wenn wir versuchen eine Verbesserung unserer Situation durch Veränderung oder Anpassung des Sprengstoffgesetzes zu erreichen können wir auf lange Sicht nicht wirklich gewinnen. Der Text wird vermutlich nur noch verklausulierter und damit unverständlicher. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 28. Februar 2000 - 18:03 Uhr: |     |
Lars, gerade weil sich eben von den Gesetzgebern bzw. den ausführenden Behörden kein Mensch wirklich für unsere Belange interessiert und wir dadurch nicht immer für uns günstige Lösungen bekommen, müssen wir versuchen, entsprechend vorformulierte Lösungen zu bieten. Und dabei könnte uns vor allem -bei entsprechender Unterstützung durch den DMFV- ein Rechtsanwalt helfen! Auch viele andere Gesetzestexte sind ja so durch Lobbyismus entstanden. Auch die Amis haben so viel erreicht, indem sie sich RAe genommen haben und damit in Washington Änderungen erwirkt haben. Bei uns hat sich nur bisher niemand darum gekümmert bzw. es fehlte eine dafür geeignete Organisation, die auch finanziell entsprechend was im Rücken hatte. |
   
Thomas Stach (Toms)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. September 2000 - 14:24 Uhr: |     |
Gehören Delay und Ejection auch zum Treibsatz oder nicht? (Wahrscheinlich ist das "Effektsatz") Wäre für die Zulassung von Compositmotoren interessant - ist die Grenze 20 Gramm Propellant oder die ganze Wurst? Tom |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. September 2000 - 14:43 Uhr: |     |
...das kommt wahrscheinlich stark darauf an, mit wem man spricht: Der oben zitierte Satz stammt aus der LuftVO. Spräche ich mit dem dafür zuständigen Verkehrsministerium, könnte ich wahrscheinlich vermitteln daß Treibsatz = Treibstoffmenge ohne Delay und Ausstoßladung. Hätte ich es mit BAM/Innenministerium zu tun, würden die mir wahrscheinlich knallhart Treibsatz = pyrotechnischer Inhalt (egal wozu benutzt) definieren. |
   
Nugget [Moderator] (Nugget)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. September 2000 - 15:05 Uhr: |     |
Hallo an alle !!1 Wenn man sich mal die Gesetzestexte so anschaut komt es mit so vor das eine Horde Idioten diese Texte entworfen haben.Leider auch die Einschränkungen dazu .Egal ob BAM/Innenministerium oder der LuftVO.Alle beide haben (aus meiner sicht gesehen) etwas an der Klatsche :-).Hoffentlich wird sich dies mal einestages ändern *seufz*. |
   
Achim
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. September 2000 - 20:31 Uhr: |     |
Soweit ich weiss, beziehen sich die 20 Gramm auf den gesamten pyrotechnischen Satz. Bei feuerwerk der Klasse 2 sind es meines Wissens 10 Gramm Treibmasse und 10 Gramm Effektsatz. So gesehen wäre es bei einer Neuzulassung besser, auf delay und Ausstoßladung zu verzichten. Gruß Achim |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 18. September 2000 - 21:22 Uhr: |     |
Richtig Achim, bei der Zulassung geht die BAM von einem Höchstgewicht von 20 Gramm für den pyrotechnischen Satz inkl. Ausstoß- und Verzögerungsladung, aber ohne Casing, Düse etc. aus. Das sind jedenfalls meine Erfahrungen. Beispiel D20-5 von FSI, der 1978 mit der Zulassungsnummer 11082 von ESE erstmals zugelassen wurde und für den ich 1990 auf meine Firma FlyTech umgeschrieben habe: er enthält genau 19 Gramm Effektsatz und wiegt insgesamt 43 Gramm. |
   
Thomas Stach [Moderator] (Toms)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 22. September 2000 - 03:26 Uhr: |     |
Ach, diese 20-Gramm-Grenze wurde doch völlig willkürlich festgelegt, oder nicht? Wieso gerade 20g? Entweder kommt das vom Feuerwerk her, aber dann solltew man die Motoren auch wie Feuerwerk behandeln,und nicht als Explosivstoffe. Lächerlich. Oder, man sagt "Tja, der Raketenmoder, tja, wer macht denn sowat? Ah, die Amis, schau an. Wat ham die fürn Maßsystem, Unzen, schau an. 1US oz = 28g, det is´n juter Esslöffel voll, dat muss reichen..." Aber neh...da klammert man uns die schönen D12er aus...GENAU...T1 hoch auf 28 Grämmer! Im Notfall gehich mitm Transparente vor de BAM! Jawoll!!! ROCKET M |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 22. September 2000 - 10:39 Uhr: |     |
Die 20g kommen tatsächlich aus dem Feuerwerk (Klasse II). Als damals bei der Einführung der T1/T2 Klassen die Frage nach der Grenze für den freien Zugang aufkam, war die Argumentation ungefär so: "Was wir an Sylvester den Besoffenen in die Hand geben, können wir über's Jahr den Nüchternen wohl kaum verweigern". Offensichtlich hätte man die Grenze sonst noch tiefer angelegt... |
   
Nugget [Moderator] (Nugget)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Samstag, 23. September 2000 - 22:23 Uhr: |     |
Hallo Stefan !!! Wenn nun die besagte Begrenzung zu Feuerwerkskörpern (Raketen) zählt.Könnte man da nicht eine Ausnahme erzwingen ?.Wie schon früher festgestellt unterliegt die T2 Prüfung dem Bereich Feuerwerkskörper (allg.).Nun wenn wir denen die solche Gesetze ändern neu erschaffen etc. ,klarmachen das wir eine Freiezit Beschäftigung oder bei einigen sogar Sport tätigkeiten damit machen und somit denen verständlich erklären das wir überhaupt nix mit Feuerwerk (Schemata: Zisch --BUMM ) zu tun haben .Aber leider unsere Motoren nur eine solches Stoffgemisch enthalten.So müssten sie doch mal wenigstens darüber Nachdenken was da zu tun sei ?.Wir sind ja keine kleinen Dummen die Besoffen Treibsätze durch die Gegend werfen *lol* .In der Erwartung das ein etwas hefiges Geräusch zustande kommt :-). Stefan das wär doch was oder ? Gruß Nugget. |