Was darf ein T2 - Schein Inhaber und ... Logout | Themenbereiche | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Start, Flug und Startzubehör » Was darf ein T2 - Schein Inhaber und was nicht? « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Markus

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Freitag, 21. Dezember 2001 - 12:52 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Was darf ein Inhaber eines T2 - Scheins und was nicht?
Darf er z.B. aus Feuerweksraketen die Effektsätze (ich meine diese schwarzen Kügelchen in den Spitzen derselben) herausnehmen und in eine andere Rakete umfüllen, deren Antrieb z.B. aus einen Modellraketentreibsatz besteht?
(Vorteil: größere Höhe, größeres Nutzlastvermögen = mehr Effekt, elektrisch zündbar)
Darf er überhaupt Feuerwerksartikel mit Modellraketentreibsätzen kombinieren?
(z.B. 2Stufenrakete: 1. Stufe C0 - Treibsatz, 2. Stufe: handelsübliche Feuerwerksrakete)
Darf er Modellraketen mit Signalraketen z.B. für Seefahrer kombinieren?
Wer darf eigentlich Feuerwerk, Schwarzpulver, Treibsätze und Explosivstoffe, usw. herstellen?
Wer darf überhaupt legal mit Sprengstoffen wie TNT hantieren?
Dürfen zu Feuerwerkszwecken auch andere Sprengmittel als Schwarzpulver, o.ä. verwendet werden?
(Ich meine von entsprechend ausgebildeten Leuten)
In wie weit wäre der Start einer extrem großen Feuerwerksrakete (Flughöhe: 2km, Effektladung einig Kilogramm) in Deutschland überhaupt durchführbar?
(Ich sehe kein Problem, wenn der Start über Wasser durchgeführt wird)
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Freitag, 21. Dezember 2001 - 22:40 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Markus,

ich empfehle Dir dringend mal einen Blick in die dt. Sprengstoffgesetzgebung (sorry, habe den Link gerade nicht greifbar, aber dei sind irgendwo hier im Forum), speziell die ersten 3 Paragraphen mit den Begriffsbestimmungen sowie §§7,8,9,20, und 27.

Erst mal: Es gibt keinen "T2-Schein", sondern es handelt sich um eine Erlaubnis nach §27 SprengG zum nichtgewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und/oder pyrotechnischen Artikeln. Was jemand damit darf steht fein säuberlich dort reingeschrieben. Auch ich habe z.B. solch eine Erlaubnis, die äußerlich genau so aussieht wie die eines jeden anderen Raketenbauers mit Erlaubnis, aber bei mir steht was anderes drin als bei den meisten, da ich z.B. die Fachkunde für das Herstellern nachgewiesen habe.

Und damit sind wir schon bei Deinen Fragen:
Was darf ein Inhaber eines T2 - Scheins und was nicht?
...wie oben geschrieben: das hängt davon ab, welche Fachkunde er nachgewiesen hat und was dementsprechend in seiner Erlaubnis eingetragen ist.

Darf er z.B. aus Feuerweksraketen die Effektsätze (ich meine diese schwarzen Kügelchen in den Spitzen derselben) herausnehmen und in eine andere Rakete umfüllen, deren Antrieb z.B. aus einen Modellraketentreibsatz besteht? (Vorteil: größere Höhe, größeres Nutzlastvermögen = mehr Effekt, elektrisch zündbar)
Nein, für gewöhnlich darf er sowas nicht - es sei denn, er darf herstellen. Dies hat dann aber in einer zugelassenen Fertigungsstätte zu erfolgen und keinesfalls im Bastelkeller. Die so erzeugten pyrotechnischen Gegenstände sind dann (außer für Großfeuerwerk der Klasse IV) von der BAM zuzulassen, bevor sie das Betriebsgelände verlassen dürfen.

Darf er überhaupt Feuerwerksartikel mit Modellraketentreibsätzen kombinieren? (z.B. 2Stufenrakete: 1. Stufe C0 - Treibsatz, 2. Stufe: handelsübliche Feuerwerksrakete)
Nein, auch dies fällt unter den Begriff "Herstellen" und unterliegt den oben skizzierten Einschränkungen.

Darf er Modellraketen mit Signalraketen z.B. für Seefahrer kombinieren?
Nein, auch dies wäre ein Herstellungsvorgang.

Wer darf eigentlich Feuerwerk, Schwarzpulver, Treibsätze und Explosivstoffe, usw. herstellen?
Jeder, der eine entsprechende Erlaubnis zur Herstellung sowie eine zugelassene Fertigungsstätte ung ggf. zugelassene Lager hat.

Wer darf überhaupt legal mit Sprengstoffen wie TNT hantieren?
Ebenfalls wieder jeder, der eine entsprechende gültige Erlaubnis hat.

Dürfen zu Feuerwerkszwecken auch andere Sprengmittel als Schwarzpulver, o.ä. verwendet werden?
..in der ersten SprengV sowie den UVVen 55a-k der BG Chemie gibt es einige Auflistungen, welche Chemikalien in welchen Kombinationen und Mengen in pyrotechnischen Gegenständen der verschiedenen Zulassungsklassen enthalten sein dürfen bzw. auf gar keinen Fall verwendet werden dürfen.

In wie weit wäre der Start einer extrem großen Feuerwerksrakete (Flughöhe: 2km, Effektladung einig Kilogramm) in Deutschland überhaupt durchführbar? (Ich sehe kein Problem, wenn der Start über Wasser durchgeführt wird)
Ich denke, für sowas würdest Du unter gar keinen Umständen eine Erlaubnis bekommen - die Gefährdung durch einen ungesteuerten Flugkörper mit Eigenantrieb in dieser Größenordnung wäre einfach zu groß. Sowas wäre höchstens als Großfeuerwerks-Kugelbombe möglich, allerdings nicht mit 2km Flughöhe (wer sollte dort oben auch noch etwas erkennen?). M.W. wurden vor etlichen Jahren bei original japanischen Feuerwerken in Deutschland schon mal Kugelbomben mit ca. 1m Durchmesser und fast einem Zentner Gewicht verschossen. Aber da mußten die Abschußrohre dann eingegraben werden und ein Sicherheitsabstand zum Publikum von 500m eingehalten werden. Die Steighöhe dieser Bomben war ca. 600m.

Alles klar?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Freitag, 21. Dezember 2001 - 22:44 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan hat´s schon sehr schön und detailiert beantwortet. Einen kleinen Überblick über §27/"T2" gibt es auch unter Knowhow auf modellraketen.de.

M.W. wurden vor etlichen Jahren bei original japanischen Feuerwerken in Deutschland schon mal Kugelbomben mit ca. 1m Durchmesser und fast einem Zentner Gewicht verschossen. Aber da mußten die Abschußrohre dann eingegraben werden und ein Sicherheitsabstand zum Publikum von 500m eingehalten werden. Die Steighöhe dieser Bomben war ca. 600m.

War das nicht auch bei dem Feuerwerk zur 750-Jahr-Feier (oder so) in Berlin der Fall? Tempelhof?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Freitag, 21. Dezember 2001 - 23:08 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, genau - ich ärgere mich heute noch, daß ich just zu dem Zeitpunkt eine Geschäftsreise hatte und nicht in Berlin war....
(Die große soll übrigens eine sehr schöne Mehrschlagbombe gewesen sein, vielleicht ähnlich der rechts im Bild "Autumn1" von der Abschlußveranstaltung von Nagano: http://www.japan-fireworks.com/nagano/enaganophoto.html (dort aber "nur" eine 12" (~30cm) Durchmesser)
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Samstag, 22. Dezember 2001 - 21:40 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja schade, hast was verpasst! Allerdings war der Abstand zum Feuerwerk schon riesig, man bekam kaum noch was mit. Und die überfüllten U-Bahnen hinterher...
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Martin

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 23. Dezember 2001 - 19:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wie ist denn der Begriff "Herstellen" genau definiert.
Eine Zweistufenrakete aus zwei T1 - Treibsätzen herstellen darf doch ein T2 - Schein Inhaber auch nicht in einer entsprechenden Werkstatt, oder?
Was ist denn eigentlich der große Unterschied zwischen Treibsätzen von Modellraketen und denen von Feuerwerkskörpern?
Beide bestehen aus Schwarzpulver und sind noch dazu vom gleichen Kaliber!
(Mir ist sonst kein anderer Fall bekannt, daß Teile die man nicht kombiieren darf, so gut kombinieren KANN!)
Und bezüglich der Flughöhe mit 2 Kilometern:
wieso durfte Herr Dr. Gloede in Zingst seine Raketen in Höhen von 80 Kilometern aufsteigen lassen?
Wie ist denn das beim Militär geregelt?
Wäre ein solcher Aufstieg auf einen Truppenübungsplatz denkbar?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Dienstag, 25. Dezember 2001 - 23:24 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Eine Zweistufenrakete aus zwei T1 - Treibsätzen herstellen darf doch ein T2 - Schein Inhaber auch nicht in einer entsprechenden Werkstatt, oder?

"Herstellen" bezieht sich auf die Treibsätze. Das Modell selber "herstellen" darfst Du mit oder ohne T2-Schein. Und wenn Du mit zwei (zugelassenen und unveränderten) Motoren damit fliegst, ist das keine Herstellung.

Aber vielleicht kann Stefan das noch genauer definieren?

Themenbereiche | Letzter Tag | Letzte Woche | Explorer-Ansicht | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin