Verzollung Logout | Themenbereiche | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Marktplatz » Verzollung « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Oktober 2001 - 21:44 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Heute im Usenet gefunden: Ein Brief des Flughafenzolls Frankfurt, wie Zollgebühren berechnet werden. Bezieht sich zwar auf den Import von Modelleisenbahnen, aber funktioniert bei Modellraketen natürlich genauso:

Sehr geehrter Herr Fürst,
die Eingangsabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden
bei einem Kaufgeschäft ab einem Warenwert von über 50,--DM
getrennt gemäß Zolltarif erhoben.

Maßstabgetreu verkleinerte Modelle zum Zusammenbauen,
einschließlich elektrische Eisenbahnen unterliegen
einem Zollsatz von 2,4%.
Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt 16%.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Sendung per (Luft-) Post oder Kurier
erhalten.

Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung nach Postversand folgende
Berechnungsgrundlagen, für
a)-den Zoll:
der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten (insbesondere
Porto/Fracht)
(=Zollwert);
b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
die Summe aus Zollwert und zu zahlender Zollbeträge (=EUSt-Wert).
c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer

In diesen Fällen werden die Einfuhrabgaben also, vereinfacht dargestellt,
wie
folgt berechnet:
Rechnungsbetrag in DM, ab Verkäufer
+ Kosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
(insbesondere Porto/Fracht)
= Zollwert * Zollsatz= Zoll
+ Zoll
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe ich nachfolgend für
Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W.
ausschließlich
über das Hauptzollamt Frankfurt am Main - Flughafen in die Europäische
Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der Zollstelle dort gestellt und
regelmäßig auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der
Zeitpunkt
der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst.
Die
reine Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 2-3 Tage (an
Weihnachten
oder Ostern kann es etwas länger dauern).
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Eingangsabgaben und
holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des
Zollbescheides
von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben
verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für
Ihre
Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen m.W. nach dem gleichen Schema
ab.
Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen benutzt. Von der
Übersendung
an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen die Kurierdienste
üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen geklärt; die Sendung
anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die
Ausführungen auf unserer Homepage http://www.zoll-d.de
hinweisen, die zum Thema "Zoll" einige
Informationen bietet.

Diese Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur
unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rhein


Zwei Artikel zum Thema gibt es auch auf Countdown

Themenbereiche | Letzter Tag | Letzte Woche | Explorer-Ansicht | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin