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Alexander Baumann (Igfas)

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Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2001 - 20:00 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo alle Zusammen,

ich wollte in den Sommerferien, in dem Ort Höhr-Grenzhausen ein Modellraketenflug vorführen.

Die Genemigung für das Gelände hab ich schon, die Werbung werden wir auch noch aushängen.

Gib es dafür vielleicht gesetzliche Bestimmungen, brauch ich eine Modellraketenversicherung???, oder zahlt das auch die Haftplichtversicherung?

Gruß Alexander
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2001 - 20:24 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist (also Leute eingeladen werden), dann brauchst Du als Veranstalter eine Luftfahrtveranstalter-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich sollte jeder, der Modelle startet, eine Halter-Haftpflichtversicherung haben. Ab T2 ist das vorgeschrieben, für T1 optional, in beiden Fällen haftet jeweils der Halter (nicht unbedingt der Starter!) des Modelles für Schäden.

Bei T1-Flügen brauchst Du auch bei öffentlichen Veranstaltungen keine Genehmigung der Behörden, nur bei Starts mit T2-Modellen. Siehe auch die Infos unter Knowhow über gesetzliche Bestimmungen und Versicherungen auf modellraketen.de.
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Alexander Baumann (Igfas)

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Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2001 - 20:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke, Oliver

Dann werd ich mir wohl eine Versicherung abschließen müssen. ;-((

Schon wieder ein Dauerauftrag mehr.

Gruß Alexander
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Peter Gisder (Peter)

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Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2001 - 20:44 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Huch... Sind eigentlich Schäden durch T1-Raketen (zB. R. fliegt im Landeanflug über Straße, Autofahrer erschrickt & landet im Graben; mal nur so als Szenario) bei einer "normalen" Privathaftpflicht mit drin? Oder sollte ich da doch mal meinen Versicherungsfuzzi fragen?
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Sonntag, 10. Juni 2001 - 20:48 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Peter, ich würde davon ausgehen, daß sie nicht enthalten sind. Es besteht natürlich die Möglichkeit, sie reinnehmen zu lassen, ist aber eher selten. Reguläre Halter-Haftpflichtversicherungen kommen oft auf 150 DM und mehr pro Jahr.

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