Gesetzesvorschlag Logout | Themenbereiche | Suche
Moderatoren | Registrieren | Profil

Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Gesetzesvorschlag « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Dienstag, 02. Januar 2001 - 21:49 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

immer wieder wurde ich gefragt, doch mal den Text des Gesetzesvorschlags zu veröffentlichen. Das gesamte Anschreiben an das Ministerium ist ca. 3,5 Seiten lang und ich halte eine Komplett-Veröffentlichung immer noch für unangebracht.

Hier aber eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Verfahren:

o Für erlaubnisfreie Raketenmotoren (bis 20g Treibstoffmasse) ändert sich nichts.

o Nach Nachweis der Fachkunde (z.B. im Rahmen einer Belehrung oder eines Lehrgangs) erhalten Personen ab 16 Jahren eine Erlaubnis nach §27 SprengG, die zum Erwerb und zur Verwendung von Raketenmotoren bis zu einer Treibstoffmasse von 62,5g befähigt (bei Personen unter 18 Jahren ist für die Verwendung die Anwesenheit entweder eines Erziehungsberechtigten oder eines entsprechend fachkundigen Raketenhobbyisten über 18 Jahren erforderlich). Für die Verwendung von nachladbaren Raketenmotoren ist auf jeden Fall eine gesonderte Belehrung/Unterweisung erforderlich.

o Nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Level 1 Zertifizierung (Demonstrationsflug, Erhalt der vom Prüfer gegengezeichneten Dokumentation), werden diese Unterlagen an die zuständige Ordnungsbehörde gesandt bzw. dort vorgelegt und von dieser ein entsprechender Eintrag in die Erlaubnis vorgenommen, der dann den eigenständigen Erwerb und die Verwendung von Raketenmotoren der entsprechenden Impulsklassen ermöglicht (die Erlaubnis muß ja weiterhin beim Einkauf vorgelegt und bei der Verwendung mitgeführt werden). Diese Zertifizierung kann erst ab 18 Jahren erworben werden.

o Entsprechendes gilt für die Level 2 und 3: Nach Absolvieren der jeweiligen theoretischen und praktischen Prüfungen werden die Unterlagen von der Ordnungsbehörde durch den Eintrag in die Erlaubnis legitimiert.

Der Unterzeichnende des prüfenden Vereins steht mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit der Unterlagen gerade und muß bei einem Unfall, verursacht durch einen seiner Prüflinge z.B. innerhalb eines Jahres nach der Prüfung (irgendwann kann man den Prüfer wohl aus der Verantwortung entlassen), ggf. mit einigen Nachfragen seitens der Ordnungsbehörde oder Exekutive rechnen (bzw. könnte als eine Art Sachverständiger zu am Unfall beteiligter Person und Raketenmodell Stellung nehmen). Alleine diese 'Drohung' sollte schon für ein gewisses Verantwortungsbewußtsein bei den Prüfern sorgen.

Die Voraussetzungen für einen Verein für die Erlangung einer Prüfungsberechtigung sollten diskutiert werden.

Da es für Inhaber einer Erlaubnis nach §27 SprengG bisher im T2-Bereich mit dem BC360 als einzigen zugelassenen größeren Raketenmotor schon einen I-Motor gab, sollten früher erworbene Erlaubnisse nach Inkrafttreten einer neuer Regelung auf Level 1 umgeschrieben werden können.


Soweit in Kürze...
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Alexander Baumann (Alexander)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Dienstag, 02. Januar 2001 - 22:15 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Perfekt,

hab nichts dran auszusetzen Stefan, aber mit den Prüfern wirst du Probleme bekommen, denn soviel fachkundieges Personal, wirst du wohl kaum finden, dann müssten eben Vereine die Aufgabe übernehmen.

Haben sie dir eigentlich schon geantwortet???

Gruß Alexander
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Januar 2001 - 01:20 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan,

noch einige Punkte, die mir spontan aufgefallen sind:

Nach Nachweis der Fachkunde (z.B. im Rahmen einer Belehrung oder eines Lehrgangs)

Vielleicht könntest Du das nochmal näher definieren? Zwischen einer einfachen Belehrung und einem mehrtägigen Lehrgang (und wo?) liegen auch von den Kosten Welten, und ein Grund für das Floppen des bisherigen T2-Scheins scheinen ja die hohen Lehrgangskosten zu sein.

Der Unterzeichnende des prüfenden Vereins ...und muß bei einem Unfall, verursacht durch einen seiner Prüflinge z.B. innerhalb eines Jahres nach der Prüfung (irgendwann kann man den Prüfer wohl aus der Verantwortung entlassen)...

Ob diese "Sippenhaft" mit rechtsstaatlichen Normen vereinbar ist? Ich denke, das ist problematisch.

Die Voraussetzungen für einen Verein für die Erlangung einer Prüfungsberechtigung sollten diskutiert werden.

Müssen es überhaupt nur Vereine sein? Auch Sprengschulen nehmen doch heute schon Prüfungen ab. Vielleicht sollte man den Kreis erweitern auf Organisationen, die sich thematisch damit befassen. Ein Ziel war doch, die Anzahl der Möglichkeiten zu erweitern, so eine Prüfung überhaupt abzulegen, oder sehe ich das falsch?

Ich sage das vor allem vor dem Hintergrund, das ich die Befürchtung habe, durch eine Hintertüre könnte das bisherige Monopol gesichert werden: Es steht von dem bisherigen Monopolisten der Vorschlag im Raum, nur Vereinen, die beim DAeC oder dem DMFV sind (wobei der DMFV bekanntlich derzeit Modellraketenflug nicht im Angebot hat, de facto also nur DAeC-Vereine), eine "Prüfungsberechtigung" zu erteilen.

Bei einer solchen Umsetzung würde sich nämlich überhaupt nichts ändern. Will man vielleicht daraufhin hinaus?

Angesehen davon wäre sowas auch rechtlich fragwürdig, Stichwörter gleiches Recht für alle und Koalitionsfreiheit. Die Verbände (wie die Vereine) sind private Organisationen und keine staatlichen Stellen. Wie siehst Du dieses Thema, Stefan, und wie sind Deine Vorstellungen zur "Prüfungsberechtigung"?

Die Vorschläge waren schonmal in einem anderen Thema gelaufen:

http://www.raketenwelt.de/cgi/cddiscus/messages/1/430.html

Die Infos in diesem Thread vom Oktober sind, soweit ich sehe, derzeit auch der öffentliche Stand der Dinge. Daher die Frage: Wie ist inzwischen eigentlich die Angelegenheit weiter verlaufen? Bleibt es nun bei zwei Vorschlägen, hat man sich auf Deinen geeinigt, was hat sich hier seit Oktober bewegt?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Arend (Oliverarend)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Januar 2001 - 01:51 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Also ich als Prüfer wäre eher nicht damit einverstanden, 1 Jahr lang die Verantwortung zu übernehmen. Wenn mir gegenüber jemand gezeigt hat, dass er in der Lage ist, eine Level 1 Rakete erfolgreich zu bauen und zu fliegen, kann ich ja nichts anderes tun als ihm eine Erlaubnis zu erteilen. Ich bin jedoch nicht in der Lage, sein weiteres Verhalten zu kontrollieren und darf daher auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Ich denke dass sich für einen eingeschränkten Schein bis 62,5 g eine vereinfachte Form von Lehrgang/Belehrung finden lässt, die zwar nach wie vor Kosten aufwirft, jedoch nicht in dem bisherigen Umfang.

Zur Prüfungsberechtigung: Ich gehe davon aus, dass nach wie vor Sprengschulen und Lehrgangsträger wie die R A M O G solche Lehrgänge anbieten können. Darüberhinaus stand auch bisher allen anderen (z.B. anderen Vereinen) die Möglichkeit offen, einen eigenen Lehrgang zu veranstalten und diesen anerkennen zu lassen. Die R A M O G hat an einigen Stellen ihre Mithilfe angeboten, doch immer wurde auf Grund der vielen Arbeit, die verursacht würde, die Durchführung der Veranstaltung abgelehnt. Ich denke dass auch nach der neuen Regelung andere Organisationen in derselben Weise die Möglichkeit haben werden, Lehrgänge durchzuführen, sei es für den 62,5 g-Schein oder den T2-Schein.

Oliver
TRA #08311
RMV Göttingen #001
www.shuttle-endeavour.de
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Januar 2001 - 11:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Zur Prüfungsberechtigung: Ich gehe davon aus, dass nach wie vor Sprengschulen und Lehrgangsträger wie die R A M O G solche Lehrgänge anbieten können.

Glauben ist schön, aber ich bin eher für die Fakten. Und die sehen momentan so aus, wie ich geschrieben habe und würden damit diese Möglichkeiten ausschließen.

Also: was spricht dagegen, auch geeignete Organisationen in die Gruppe der Prüfungsberechtigten aufzunehmen? Und welche Kriterien sollen für Vereine gezogen werden bzw. wie soll verhindert werden, daß de facto alles beim alten bleibt, weil nur DAeC-Vereine (also in der Praxis die Ramog) solche Prüfungen abnehmen dürfen?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Januar 2001 - 11:55 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Leute,

nehmt das Ganze bitte nicht allzu wörtlich. Es handelt sich um eine Diskussionsgrundlage. Die eigentliche Ausarbeitung erfolgt sicher im Verlauf weiterer Diskussionen mit dem Ministerium. Von dort habe ich in der letzten Zeit nichts mehr gehört (konnte wg. eigenem Arbeitsaufkommen auch nicht verstärkt nachfragen), habe aber eine schriftliche Zusage, wenn es soweit ist, genau wie H. Gründler mit in die Diskussionsrunden einbezogen zu werden.

"Also ich als Prüfer wäre eher nicht damit einverstanden, 1 Jahr lang die Verantwortung zu übernehmen. Wenn mir gegenüber jemand gezeigt hat, dass er in der Lage ist, eine Level 1 Rakete erfolgreich zu bauen und zu fliegen, kann ich ja nichts anderes tun als ihm eine Erlaubnis zu erteilen. Ich bin jedoch nicht in der Lage, sein weiteres Verhalten zu kontrollieren und darf daher auch nicht verantwortlich gemacht werden."

Es geht auch nicht um irgendeine Art von Haftung oder "Sippenhaft" im Sinne von Mitschuld. Irgendwie muß man aber bei den zukünftigen Prüfern für ein gewisses Verantwortungsbewußtsein sorgen um "Gefälligkeits-Scheinen" vorzubeugen. Wir wollen einen Teil der Bürokratie abbauen und in die Hand fachkundiger Vereinigungen (besser als "Vereine"?) geben. Dann müssen wir aber auch dem Ministerium gegenüber schon im Vorfeld sicherstellen, daß sich die Leute der Verantwortung bewußt sind. Und das mit der Hinzuziehung als Sachverständiger ist doch gar nicht so schlecht - besser auf jeden Fall als wenn da irgendjemand von außerhalb der Raketenszene hinzugezogen würde. Wenn da einer wirklich Scheiße gebaut hat und gegen die Regeln der Kunst verstieß, solte man als Preüfer auch Manns genug sein, dies entsprechend klarzumachen. Andererseits birgt unser Hobby gewisse Risiken und auch eine Entlastung eines Betroffenen durch das Urteil, daß sowohl Flugkörper als auch Startverlauf den Regeln entsprach und derjenige ein Opfer des Restrisikos wurde ist doch durchaus sinnvoll.

"Nach Nachweis der Fachkunde (z.B. im Rahmen einer Belehrung oder eines Lehrgangs)
Vielleicht könntest Du das nochmal näher definieren?"


Na, je nach Umfang wird eine Belehrung reichen (z.B. für den Umgang mit nachladbaren Motoren) oder ein Fachkundenachweis (z.B. als Lehrgang mit Prüfung) notwendig sein.

"Ich sage das vor allem vor dem Hintergrund, das ich die Befürchtung habe, durch eine Hintertüre könnte das bisherige Monopol gesichert werden"

Woher hast Du denn das mit dem Monopol??
Es gibt kein Monopol auf irgendwelche Kurse oder Fachkundenachweise. Wnn Du willst, kannst Du jederzeit mit Deinem zuständigen Amt was verabreden und z.B. mit dem MMV einen Kurs anbieten. Wie man an die Erlaubnis und den Fachkundenachweis kommt steht eindeutig in den §§8 und 9 des SprengG. Jedermann hat auch die Möglichkeit, die Fachkunde per Prüfung bei seinem zuständigen Amt nachzuweisen. Daß die Leute euf dem Amt üblicherweise nicht fit genug sind, dies auch durchzuführen steht auf einem anderen Blatt. Aber genau an diesem Punkt ist auch etwas beim Ministerium, der BAM (und mir) in Arbeit.

Und das mit dem "einzigen staatlich anerkannten Lehrgang" ist auch so eine Sache: Bei den von Dir wahrscheinlich gemeinten Kursen ist immer jemand von GAA München mit dabei, der letztendlich die Fachkundenachweise gegenzeichnet. So gesehen sind auch die Kurse der DERA staatlich anerkannt, denn auch hier ist der zuständige Amtsmensch bei der Durchführung und Korrektur der Prüfungsbögen und den praktischen Flügen dabei und erteilt letztlich die Fachkundenachweise.

Es steht von dem bisherigen Monopolisten der Vorschlag im Raum, nur Vereinen, die beim DAeC oder dem DMFV sind (wobei der DMFV bekanntlich derzeit Modellraketenflug nicht im Angebot hat, de facto also nur DAeC-Vereine), eine "Prüfungsberechtigung" zu erteilen"

Damit käme niemand durch: Sollten denn die ganzen Sprengschulen, Berufsgenossenschaften etc. gezwungen werden in den DAeC einzutreten? So'n Quatsch!

"Zur Prüfungsberechtigung: Ich gehe davon aus, dass nach wie vor Sprengschulen und Lehrgangsträger wie die R A M O G solche
Lehrgänge anbieten können. Darüberhinaus stand auch bisher allen anderen (z.B. anderen Vereinen) die Möglichkeit offen, einen eigenen Lehrgang zu veranstalten und diesen anerkennen zu lassen.
[...]
Ich denke dass auch nach der neuen Regelung andere Organisationen in derselben Weise die Möglichkeit haben werden, Lehrgänge durchzuführen, sei es für den 62,5 g-Schein oder den T2-Schein."


Ganz genau! Es soll nur (zusätzlich) die Möglichkeit geöffnet/erweitert werden, statt von einem unfähigen Amt für die "Fachkunde" z.B. zu den Böllerschützen geschickt zu werden, die Ausbildung/Fachkundenachweise bei den Vereinigungen zu erwerben, die sich auch wirklich mit der Raketerei auskennen.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Januar 2001 - 12:33 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Damit käme niemand durch: Sollten denn die ganzen Sprengschulen, Berufsgenossenschaften etc. gezwungen werden in den DAeC einzutreten? So'n Quatsch!

Danke, das wollte ich wissen, weil ich das auch so sehe. Ich hoffe, dass diesbezügliche Überlegungen von Josef E. (kann lt. Oliver A. auch Herr Gründler gewesen sein) von der Ramog damit vom Tisch sind *

Wnn Du willst, kannst Du jederzeit mit Deinem zuständigen Amt was verabreden und z.B. mit dem MMV einen Kurs anbieten.... Jedermann hat auch die Möglichkeit, die Fachkunde per Prüfung bei seinem zuständigen Amt nachzuweisen.

Genau an diesem Punkt habe ich aber, wie Du weißt, gegenteilige Erfahrungen gemacht. Der Versuch von Herrn Gründler, MMV-Mitglieder von der Prüfung auszuschließen, weil sie beim zuständigen Amt ihre Fachkunde nachzuweisen wollten, ist eine Tatsache, Theorie hin oder her. Ich möchte hier keine neue Diskussion darüber beginnen, möchte aber nicht wissen was bei dem Versuch, eine Prüfung in München anzusetzen, passieren würde.

* Originalzitat: Vom A zum D Schein - Entwurf eines sicheren Stufenplan zum Erlangen des T2 Schein - 1. A - Schein - 1-1 Gekauftes Modell zusammengebaut ...(gekürzt) ... Abnahme: Modell - Sport - Vereine im DAeC oder DMFV plus eines T2 Inhaber bei der Abnahme
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 03:17 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Noch eine andere Überlegung, um wieder Bewegung in den erlaubnisfreien Bereich zu bringen: bisher hat sich die BAM gegen eine Erhöhung der erlaubnisfreien 20-Gramm-Grenze mit der Begründung gestellt, es läuft analog zum 20-Gramm-Limit bei Feuerwerkskörpern.

Nun gut, technisch gesehen hatte es wohl den Hintergrund, dass zum dem Zeitpunkt, als diese Bestimmung in Kraft trat, von Schwarzpulverantrieben ausgegangen wurde. Eine Idee, die Bereiche Feuerwerkskörper und Modellraketen-Treibsätze zu entkoppeln wäre die Hilfskonstruktion über die Impulsgrenze. Begründen könnte man dies recht einfach mit technischen Entwicklungen. Modellraketen-Treibsätze werden im Gegensatz zu Feuerwerkskörper inzwischen auch auf Compositbasis angeboten, weswegen bekanntlich eine Gewichtsgrenze noch wenig Sinn macht. Vielleicht wäre es ein ein Versuch wert, eine Limitierung über eine Impuls- statt Gewichtsgrenze vorzuschlagen und über diesen Weg eine Erhöhung zu erreichen?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thomas Stach [Moderator] (Toms)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 20:51 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Oli,
an sowas habe ich auch schonmal gedacht.
Aber derzeit macht die Limitierung sehr wohl Sinn, da wir in Deutschland ohnehin keine Composit-Motoren haben.
Theoretisch wären die Single-Use D21, E15 und vielleicht auch E30 von Aerotech "T1"-Motoren.
Trotzdem haben wir sie nicht!
Aber wenn ich's recht mitverfolgt habe, ist unser Problem AT selbst, da sie einen nur so kleinen Teil ihrer Produktpalette hier nicht einführen werden.

Wenn man also wirklich an AT/AP denkt, hätte die Frage schon längst lauten können:
"Was könnten wir heute schon tun, um an diese drei Dinger<20g zu kommen?"

1.)-Import über Zwischenhändler wie Juerg in der Schweiz?
Ich denke, die Vorgehensweise der BAM erfordert den direkten Kontakt zum jeweiligen Hersteller.
=> also nix.

"Wir" machen aus 20 Gramm 20 Ns
=> Der Estes D12er wird T1.
Das wäre fein, zumal es ärgerlich ist, daß er wegen 2 Gramm Differenz gegenüber dem SF D7er draußen bleibt.
Lohnt der Hermann wegen eines einzigen Motors?
Wer wird da mitspielen?

-Sachsenfeuerwerk stellt Composit-Mororen her.
=>O.K., schlechter Scherz. Dürfen die überhaupt mit Ammoniumperchlorat hantieren?
Vielleicht finden wir einen Unkraut-Ex-Hersteller, der für uns AP-Motoren giesst....

Gruß,
Traumland-Tom
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 21:54 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Tom, solange es aber bei einer Gramm- statt Impulsgrenze bleibt, wird sich die Situation nicht ändern können, weil (wie Stefan schon sagte) derzeit eine Kopplung zwischen Modellraketen-Treibsätzen und Feuerwerk besteht. Deshalb macht eine Entkopplung über die Hilfskonstruktion Impulsgrenze sehr wohl Sinn!

Aber wenn ich's recht mitverfolgt habe, ist unser Problem AT selbst, da sie einen nur so kleinen Teil ihrer Produktpalette hier nicht einführen werden.

Genau, sie wollen nicht nur einen Teil der Produktpalette anbieten, sondern mehr als nur einige D´s und E´s, die sie heute schon anbieten könnten.

Bei einer Entkopplung könnte man aber sicher eher über eine Erhöhung reden, weil damit der unmittelbare Vergleich zwischen Feuerwerkskörpern und Treibsätzen nicht mehr besteht.

Thema Jürg: nach derzeitiger Lage können entweder ein Importeur oder der Hersteller eine Zulassung beantragen. Jürgs Firma hat einen Sitz in der Schweiz. Er könnte natürlich eine Depandance in Deutschland aufmachen und dann in Deutschland als Importeur auftreten. Dazu müßte er hier eine Firma gründen und ein Lager mit der entsprechenden Logistik unterhalten. Ob sich das derzeit wirtschaftlich lohnt ist die andere Frage.

Nach 2002 gilt eine EU-Baumusterzulassung unionsweit. Da die Schweiz aber dann auch noch außerhalb der EU liegt bräuchte er aber dann immer noch eine Niederlassung irgendwo in der EU.

Noch ne Frage dazu: soweit ich es sehe, können ab 2002 auch Händler aus anderen europäischen Ländern Treibsätze legal nach Deutschland schicken, auch an Endverbraucher (wobei die Verwendung dann weiterhin national geregelt ist, d.h. Motoren über 20 Gramm bleiben erlaubnispflichtig)? D.h. der Schritt über einen Importeur, der bisher im Zulassungbescheid eingetragen ist, enfällt?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 22:01 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

^"Noch ne Frage dazu: soweit ich es sehe, können ab 2002 auch Händler aus anderen europäischen Ländern Treibsätze legal nach
Deutschland schicken, auch an Endverbraucher (wobei die Verwendung dann weiterhin national geregelt ist, d.h. Motoren über 20
Gramm bleiben erlaubnispflichtig)? D.h. der Schritt über einen Importeur, der bisher im Zulassungbescheid eingetragen ist, enfällt?
"


JEIN!
In die EU einführen (das heißt im Gesetzestext jetzt "verbringen") darf weiterhin nur der Importeur, der ursprünglich die Zulassung beantragt hat oder der vom Hersteller dafür autorisiert wurde. Der daran anschließende Binnenhandel sollte dann frei sein.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Thomas Stach [Moderator] (Toms)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 22:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

O.K. Oli,
entkoppeln, verstanden!
Man sollte es versuchen, der Meinung war ich eh schon ;-)
Aber: An welche Grenze dachtest Du?

Und zum Verbringen der AT-Motoren: Kann ich dann ab 2002 Motoren<20g wie AT's D21 und E15 aus Italien oder England liefern lassen?
Klingt ja fast so ?!

Tom
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 07. Januar 2001 - 22:30 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Davon ging ich aus, daß der "Händler" das Einführen bereits hinter sich hatte. Also dieser Händler darf dann -dem Grundgesetz des freien Binnenhandels folgend- die Treibsätze nach Dland auch an private Endverbraucher verschicken (wobei dann die Motoren, beispielsweise weil sie erlaubnispflichtig sind, u.U. nicht verwendet werden können)?

Stefan, was hälst Du grundsätzlich von der Idee der Impulsgrenze? Kannst Du das Thema ansprechen?
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Montag, 08. Januar 2001 - 17:52 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

"Kann ich dann ab 2002 Motoren<20g wie AT's D21 und E15 aus Italien oder England liefern lassen? Klingt ja fast so ?! "

...wen diese eine EU-Baumusterbescheinigung haben: ja.

"Also dieser Händler darf dann -dem Grundgesetz des freien Binnenhandels folgend- die Treibsätze nach Dland auch an private Endverbraucher verschicken (wobei dann die Motoren, beispielsweise weil sie erlaubnispflichtig sind, u.U. nicht verwendet werden können)? "

So wie ich die Gesetzestexte verstehe: Ja.
Allerdings wirst Du sie ohne Erlaubnis auch nicht so einfach kaufen dürfen. Kommerzielles TNT z.B. muß ja ab 2003 auch eine entsprechende EU-Zulassung haben. Das heißt aber auch dann nicht, daß jeder in den Laden gehen kann und mal eben welches holen...
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Tobias Brunner (Tobias)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2001 - 17:52 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das klingt als wenn sich auch ab 2003 nichts grundlegendes ändert. Ausser das die Zulassung jetzt Baumusterbescheinigung heisst und ich meinen früheren T2 Motor auch im Ausland kaufen kann.
SeitenanfangVorheriger BeitragNächster BeitragSeitenende Link zu diesem Beitrag

Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

Bewertung: -
Abstimmungen: 0 (Abstimmen!)

Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2001 - 11:43 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Na na Tobias, nicht ganz so pessimistisch hier! :)

Eines wird sich drastisch ändern: Bisher mußte ein Raketenmotorhersteller in jedem Land, wo er seine Motoren auf den Markt bringen wollte, eine extra Zulassung beantragen/durchführen/bezahlen.
In Zukunft muß er das nur in irgendeinem EU-Land machen und darf seine Produkte - im Rahmen der jeweiligen Gesetze - in allen EU-Ländern vermarkten.

Ich erhoffe mir von dieser Regelung, daß wir in Zukunft mehr Raketenmotoren für unsere Modell zur Verfügung haben werden - wenn auch vielleicht erst langfristig.

Themenbereiche | Letzter Tag | Letzte Woche | Explorer-Ansicht | Suche | Benutzerliste | Hilfe/Anleitungen | Lizenz Admin