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Maik

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Veröffentlicht am Montag, 27. November 2000 - 14:39 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich bin ein absoluter Fan von Scalemodellen der Luft-Luft / -Boden - Raketen. Von Estes habe ich die AIM-9M-Sidewinder, auf deren Internetseite fand ich auch die AIM-120 Amraam.
Frage: Gibt es sie auch hier in Deutschland? Ich habe sie bis jetzt niergendwo gefunden! Unverständlich, daß so ein wunderschönes Scale-Modell nicht erhältlich ist!
Kennt Ihr vielleicht Seiten mit den Maaßen solcher Raketen? Vielleicht bei der AIR-Force, NAG etc.? Dann könnte man sie sich selber bauen.
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Montag, 27. November 2000 - 15:21 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Maik,

Von "The Launch Pad" gibt es gut gemachte
Scale-Modelle von etlichen militaerischen
Raketen - ich habe sieben Bausaetze von
denen. Der einzige Nachteil ist, dass sie
relativ aufwendig zu bauen sind :-(

Fly safe
Waldi
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Oliver Arend (Oliverarend)

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Veröffentlicht am Montag, 27. November 2000 - 15:31 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Lad Dir bei http://www.apogeerockets.com die Demo von RockSim runter und öffne die Datei:

application/octet-streamAMRAAM AIM-120 RockSim File
estesamraam.rkt (4 k)


Da hast Du alle Maße, die Du beliebig verändern kannst, um das Ding nachzubauen. Habe ich übrigens auch vor, in 60 mm Durchmesser. Hier noch einige Fotos:

http://www.yellowjacketsystems.com/jimball/amraam/

Ich hab auch versucht, das Estes-Teil zu kriegen, Fehlanzeige. Auch Simprop, der Importeur, hats nicht mehr. Hat Estes die AMRAAM vielleicht auch aus der Produktion rausgenommen?

Oliver
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Montag, 27. November 2000 - 15:41 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hat Estes die AMRAAM vielleicht auch aus der Produktion rausgenommen?

Also lt. Onlinekatalog ist sie noch drin (Produkt 2153).
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Maik

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 08:50 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Waldemar,

was ist denn "The Launch Pad", eine amerikanische Firma? Dann müßte ich sie mir importieren lassen... wie hoch sind die Versandkosten aus den Staaten?

Gruß,

Maik
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Maik

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 09:33 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...habs gefunden.
Die Seite http://www.yellowjacketsystems.com/jimball/amraam/ ist absolut der Hammer, von dort aus kommt man zu spitzen Seiten! Auch Maaße für Raketen findet man dort, damit man sie sich selber bauen kann!
Unter anderem kommt man auch zur http://canopus.lpi.msk.su/~watson/militair.html - Seite, dort sind jede Menge interessante Informationen über neue Russische High-Tech Jets die einer F22 & Co das fürchten lehren, wahnsinn, schauts Euch an!!

Gruß,

Maik
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 09:51 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Servus Maik,

ich habe meine Modelle der Firma "The Launch Pad"
ueber Great Britain geordert. Hmmm, wie hiessen
die doch gleich wieder.....
Muss ich zuhause mal schauen....

Fly safe
Waldi
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 10:53 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Evtl. findest Du sie auch online: http://www.europerocketry.com/dealers
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 11:09 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Maik,
die Homepage von der Fa. selber ist:
www.the-launch-pad.com
Den britischen Haendler muss ich heute abend
zu hause nachsehen.

Fly safe
Waldi
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 11:12 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ah, Maik,
jetzt habe ich sie:

http://www.rockets-things.co.uk/

Waldi
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 11:16 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Genau, die steht wie erwähnt auch auf EMR
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Maik

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 12:46 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Salute Waldemar,

wie teuer ist der Versand von GB nach Deutschland? Wie lange wartet man auf seine Ware?


Maik
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Maik

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 13:00 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Wow, die Seite hat´s in sich, super Raketen von so vielen Herstellern... wenn ich schon dabei bin, dann bestelle ich mir gleich ein Zehnerpack 38mm RMS J570-W - Systeme, der Zoll hat doch nix dagegen, oder?
Ich sag dann einfach, der Waldemar Plechlo und Oliver Missbach von modellraketen.de haben gesagt das wär in Deutschland erlaubt... ;-)

...die Motoren adressiere ich dann an Euch!
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 13:03 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Maik,
muss mal heute abend nachsehen, ob ich die Unter-
lagen (Bestellungen und Rechnungen, Zollpapiere)
noch zusammekriege.
Ich habe auch bei The Launch Pad direkt bestellt;
aber es kam nichts an; auf meine Anfragen hin
waren die Leute so kulant, mir das Zeug erneut
zu senden, ohne ueberhaupt was zu verlangen.
Leider kam auch die zweite Lieferung nicht bei
mir an :-(

Fly safe
Waldi
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 13:06 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Maik,
das wird nicht klappen: die versenden Motoren
und Reloads nicht ausserhalb ihres Landes
(weder die Amis, noch die Briten, noch sonst
irgendwer!)! Ausserdem oeffnet der Zoll die
Lieferungen und beschlagnahmt sie, wenn der
Empfaenger nicht die erforderlichen Erlaubnis-
scheine vorlegen kann.

Fly safe
Waldi
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 13:26 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ausserdem oeffnet der Zoll die
Lieferungen und beschlagnahmt sie, wenn der
Empfaenger nicht die erforderlichen Erlaubnis-
scheine vorlegen kann


Allerdings werden Sendungen innerhalb der EU normalerweise nicht mehr vom Zoll kontrolliert. Allerdings ist es trotzdem nicht legal, sie nach Deutschland einzuführen, selbst aus einem anderen EU Land
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Maik

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 13:58 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hey Leut, das war ein Witz! Das weiß ich auch sehr gut, und zwar bei der DERA gibt´s da einen Text zu!
Man könnte sogar in den Knast landen, wenn man Pech hat!
Aber deswegen wollte ich Euch die Schuld geben, damit Ihr hinter Gittern Eure Raketen startet!
;-) ;-) ;-)
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Waldemar Plechlo [Moderator] (Waldemar)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 14:07 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hmm, als Inhaber einer Erlaubnis koennten die
mich nur wegen einer Ordnungswidrigkeit dran-
kriegen :-)

Fly safe and high
Waldi
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 14:28 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Möglicherweise bist Du dann aber wg. Unzuverlässigkeit Deinen Erlaubnisschein wieder los?

Kennt einer eigentlich die genaue Fundstelle, wo drinsteht, wo es eine Ordnungswidrigkeit ist und wo nicht? Lt. einem (allerdings älteren) Schreiben der BAM, den ich mal ins Forum gestellt hatte, ist das grundsätzlich nur ne Ordnungswidrigkeit. Möglicherweise wurde es geändert, daher würde mich die Quelle interessieren.
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 15:32 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ok, ihr habt es so gewollt: :)

Aus dem Sprengstoffgesetz:

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis
1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen
Stoffen umgeht,
2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder
3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände, erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer
1. entgegen § 15 Abs. 1 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe einführt oder verbringt oder durch einen anderen einführen oder verbringen läßt, ohne seine Berechtigung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder zu deren Erwerb nachgewiesen zu haben,
2. ein Lager ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 oder nach einer wesentlichen Änderung ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 betreibt,
3. explosionsgefährliche Stoffe, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände,
a) entgegen § 22 Abs. 1 Satz 2 an Personen vertreibt oder Personen überläßt, die mit diesen Stoffen nicht umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen nicht betreiben dürfen,
b) entgegen § 22 Abs. 1 Satz 3 innerhalb einer Betriebsstätte einer Person, die nicht unter Aufsicht oder nach Weisung einer verantwortlichen Person handelt oder noch nicht 16 Jahre alt ist oder einer Person unter 18 Jahren ohne Vorliegen der dort bezeichneten Voraussetzungen überläßt,
c) entgegen § 22 Abs. 2 einer anderen als dort bezeichneten Person oder Stelle überläßt,
d) entgegen § 22 Abs. 3 einer Person unter 18 Jahren überläßt oder
e) entgegen § 22 Abs. 4 Satz 1 vertreibt oder anderen überläßt.
(3) Wer wissentlich durch eine der in den Absätzen 1 oder 2 bezeichneten Handlungen Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatz es 1 oder 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

§ 41 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
1a. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 Stoffe vertreibt, anderen überläßt oder verwendet,
1b. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 2 oder 3 explosionsgefährliche Stoffe einem anderen überläßt, ohne ihm einen Abdruck des Feststellungsbescheides zu übergeben,
2. ohne Zulassung nach § 5 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, pyrotechnische Sätze, sonstige explosionsgefährliche Stoffe oder Sprengzubehör einführt, verbringt, vertreibt, anderen überläßt oder verwendet,
3. einer vollziehbaren Auflage nach § 5 Abs. 2 Satz 2 oder 3, § 10 oder § 17 Abs. 3 oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 32 Abs. 1, 2, 3, 4 oder 5 Satz 1, § 32a Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
3a. entgegen § 5a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a oder c Explosivstoffe einführt, verbringt, in Verkehr bringt, vertreibt, anderen überläßt oder verwendet,
3b. entgegen § 5a Abs. 1 Satz 2 Explosivstoffe im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen überläßt oder verwendet,
3c. entgegen § 5a Abs. 1 Satz 5 einen Explosivstoff in Verkehr bringt oder anderen überläßt,
3d. entgegen § 5a Abs. 2 Satz 2 die Verwendungsbestimmungen nicht beachtet.
4. eine Anzeige nach § 12 Abs. 1 Satz 3, § 14, § 21 Abs. 4 Satz 1 oder 2, § 26 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
5. entgegen § 15 Abs. 3 Satz 1 explosionsgefährliche Stoffe bei den zuständigen Behörden nicht anmeldet oder auf Verlangen nicht vorführt,
5a. entgegen § 15 Abs. 6 Satz 1 und 2 die Vebringungsgenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
6. gegen die Aufzeichnungspflicht nach § 16 Abs. 1 verstößt,
7. ohne Genehmigung nach § 17 Abs. 1 ein Lager errichtet oder wesentlich ändert,
8. als verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 Buchstabe a tätig wird, ohne einen Befähigungsschein zu besitzen,
9. gegen die Vorschrift des § 21 Abs. 2 oder 3 über die Bestellung verantwortlicher Personen verstößt,
10. explosionsgefährliche Stoffe vertreibt, verbringt oder anderen überläßt, ohne als verantwortliche Person bestellt zu sein (§ 22 Abs. 1 Satz 1),
11. in bezug auf pyrotechnische Gegenstände eine der in § 40 Abs. 2 Nr. 3 bezeichneten Handlungen begeht,
12. gegen die Vorschrift des § 23 über das Mitführen von Urkunden verstößt,
13. entgegen § 27 Abs. 1 pyrotechnische Gegenstände erwirbt oder mit diesen Gegenständen umgeht,
14. gegen die Vorschrift des § 31 Abs. 2 Satz 4 über die Duldung der Nachschau verstößt,
15. eine für den Umgang oder Verkehr verantwortliche Person weiter beschäftigt, obwohl ihm dies durch vollziehbare Verfügung nach § 33 untersagt worden ist,
16. einer Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1, § 16 Abs. 3, § 25 oder § 29 Nr. 1 Buchstabe b, Nummer 2 oder 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,
17. entgegen einer landesrechtlichen Vorschrift über den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, auf den das Sprengstoffgesetz vom 25. August 1969 nicht anzuwenden war, oder entgegen einer auf Grund einer solchen Rechtsvorschrift ergangenen vollziehbaren Anordnung mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, diese Stoffe erwirbt, vertreibt oder anderen überläßt, soweit die Rechtsvorschrift für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist; die Verweisung ist nicht erforderlich, wenn die Rechtsvorschrift vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 1b, 4, 6 oder 12 sowie 16, soweit sich die Rechtsverordnung auf Auskunfts, Mitteilungs oder Anzeigepflichten bezieht, mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, im übrigen mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden.
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Jörn Martens (Jörn)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 16:38 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Was ist eigenlich der Unterschied zwischen "Nose Cone"(NC-X) und "Body Nose Cone"(BNC-X)?
In welcher Einheit werden die gemessen BT-20 =Körperrohr 20mm Durchmesser,BT-5 = 5mm Durchmesser, ist das richtig?
Wie lang sich die Estes.Körperrohre?

MfG Jörn
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Oliver Arend (Oliverarend)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 18:22 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Den Unterschied zwischen Body Nose Cone und Nosecone kann ich Dir leider nicht erklären.

Es hat noch nie jemand verstanden, glaube ich, wieso Estes seine Rohre so bezeichnet. BT-5 sind etwa 13 mm meines Wissens (oder gar nur 10?), BT-20 sind auch nicht 20 mm, sondern nur 18 mm innen und 18,7 mm außen dick. Die Maße kannst Du alle bei www.woti.de bekommen, ebenso die Längen der einzelnen Rohre. Die gibts da auch gleich zu kaufen.

Oliver
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Jörn Martens (Jörn)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 18:52 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Olli A.

Sind die Rohr von Woti nicht von Quest?
Ich hab auf einer amerikanischen Seite die Estes-Rohr gesehen, da steht aber jeweils nur BT-5,BT-20,... und weder Länge,Durchmesser oder Gewicht.
Gibt es irgendwo eine Übersicht, welchen Durchmesser welche Rohre haben?

MfG Jörn
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2000 - 20:21 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jörn,

BNC heißt Balsa Nose Cone, nicht Body. BT heißt Body Tube usw. Die Zahlen sind meines Wissens ein reines Nummernsystem, hat nichts mit den Abmessungen zu tun. Und wenn, wären es sowieso US-Maße, aber auch hier passt es nicht: ein BT-20 Rohr hat einen Innendurchmesser von 0,710", außen 0,736" (Inches). Genau Maße sind wie gesagt bei Händlern wie Woti online.

Hm, das Thema triftet langsam ganz schön ab - sollten wir nicht mal ein neues Thema aufmachen?
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Jörn Martens (Jörn)

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Veröffentlicht am Freitag, 01. Dezember 2000 - 00:19 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Olli M.
Hat Woti nicht nur Quest?
Schau mal unter
http://www.btinternet.com/~y2ksoftware/Estes2.html
Da ist BNC = Body Nose Cone

MfG Jörn
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Freitag, 01. Dezember 2000 - 10:50 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jörn,

Woti kauft von verschiedenen Herstellern. Modelle hauptsächlich von Quest, Motoren von Sachsenfeuerwerk usw.

Die Angaben bei Rocket & Thinks sind definitv falsch. Estes hat BNC´s (Balsa Nose Cone) und PNC`s (Plastic Nose Cone).
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Thomas Stach [Moderator] (Toms)

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Veröffentlicht am Samstag, 02. Dezember 2000 - 21:14 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

TUBES!

Bei Estes geht das ohne System, hier die Aussendurchmesser:

BT-5 13,7 mm (Mini-Motoren)
BT-20 18,7 mm (Standard-Motoren)
BT-50 24,8 mm (amerik. D-Motoren)
BT-55 33,6 mm
BT-60 41,6 mm
BT-70 56,0 mm
BT-80 66,0 mm
BT-101 100 mm !

PNC und BNC sind wirklich Konen, TA sind Tube-Adaptors, JT Joint-Tubes, EH Engine Hooks und so weiter!

Bei Woti (und billiger bei Klima) gibt es Quest-Rohre in 15, 20, 25, 30, 35 und 40mm.
Dabei ist nur das 25mm-Rohr zum Estes BT-50 kompatibel, ein BT-20 kann man genau in ein Quest 20er reinstecken, genau wie ein BT-55 ins Quest 35mm passt, steckt man wiederum ein Quest 40mm exakt in ein Estes BT-60.
Dieses wiederum ist völlig kompatibel mit Centuri Serie 16 = 1,6 inches Innendurchmesser (40,6 mmm).
Macht bei 0,5mm Wandstärke wieder 41,6mm Aussendurchmesser, womit sich der Kreis in etwa schließt.

Alles klar?

Immer fragen,
Rocketom
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Thomas Stach [Moderator] (Toms)

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Veröffentlicht am Samstag, 02. Dezember 2000 - 21:17 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ach ja:
Die dünneren Estes-Rohre bis BT-60 sind alle 18 inches lang, also 457 mm.

Tom
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Dezember 2000 - 11:28 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Auf diesem Link findet ihr die Abmessungen aller Estes-, Centuri- und Quest-Rohre:

http://www.netspeed.com.au/bstephen/Tubes.htm
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Jörn Martens (Jörn)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Dezember 2000 - 18:27 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Genau sowas hatte ich gesucht.
Auch ansonsten eine sehr interessante Seite.

MfG Jörn

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