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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2001 - 10:44 Uhr: |     |
Angeregt durch Oliver A. (danke!) bin ich heute auf folgede Seite gestoßen: http://www.rconline.net/flugmodellbau/aufstiegs-.shtml Bitte lest euch das mal durch! Ich werde mal versuchen herauszufinden, wer im Verkehrsministerium dafür zuständig ist. Oliver M: Kannst Du mal beim DMFV nachhaken (und/oder mir Tel-Nummern schicken)? Ich denke wir sollten versuchen, auch für uns bei den §§11 und 16(6) LuftVO was "herauszuschlagen". Wenn wir uns JETZT nicht rühren, werden unsere (Raketen-)Interessen garantiert wieder vergessen. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2001 - 11:54 Uhr: |     |
Danke für den Hinweis, Stefan! Momentan geht es hier ausschließlich um die Aufstiegserlaubnis für zulassungspflichtige Flugmodelle und Emissionswerte von Jetmodellen. Den DMFV einzubeziehen, um auch für uns Modellraketenflieger was rauszuholen, ist sicher der richtige Weg. Aus diesem Grund habe ich mich schon früh (zuerst über die Aktion Modellraketen und jetzt über die AGM) für eine Zusammenarbeit mit dem DMFV eingesetzen. Wie Du selber weißt, haben das einige Leute wie Herr Gründler hintertrieben, u.a. indem sie die Offenheit der Aktion Modellraketen taktisch ausgenutzt haben. Um sowas für die Zukunft zu verhindern, werde ich mich zu solchen Angelegenheiten nicht mehr öffentlich äußern, da diese Leute hier weiterhin mitlesen. Ich schlage vor, dieses Thema über ein geschlossenes Forum bzw. ganz per Mail oder Telefon, jedoch nicht mehr in einem öffentlichen Forum, zu besprechen. |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Freitag, 23. Februar 2001 - 16:50 Uhr: |     |
Zur Info: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW, Dienstsitz Bonn) hat einen Entwurf zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Zulassung von Luftsportgeräten und Flugmodellen ausgearbeitet. Der Entwurf ist mittlerweile rechtsförmlich geprüft und wird dem Bundesrat vorgelegt. Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie gefolgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Nummern 7 und 8 wie folgt gefasst: "... 8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 25 kg (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)," 2. In § 2 werden nach der Angabe "§ 1 Abs. 1 Nr. 7" die Wörter "und für Luftfahrtgerät nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 bis zu einer höchstzulässigen Startmasse von 150 kg" eingefügt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) "... 8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 150 kg," b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Luftfahrtgeräte nach § 1 Abs. 4 sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg bis zu 150 kg bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist." Mehr dazu für alle, die daran arbeiten, im AGM-Forum. |
   
Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 26. Februar 2001 - 14:12 Uhr: |     |
Hmmm, Ok, das betrifft die Zulassungs-Ordnung. Für uns drängender wäre ja die Luft-VO (§16(6)). Mal sehen, ob da noch was zu machen ist... |
   
Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)
Bewertung: - Abstimmungen: 0 (Abstimmen!) | Veröffentlicht am Montag, 26. Februar 2001 - 14:46 Uhr: |     |
Das wird wohl alles in einem Abwasch passieren, fürchte ich... |
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