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Michael Möllers (Micky)

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Veröffentlicht am Dienstag, 10. April 2001 - 12:44 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,

was eben speziell bei kleinen Firmen sehr beliebt ist: Man hält sich einfach nicht an das seit dem 01.07.2000 geltende Fernabsatzgesetz (FAG).

Das besagt unter anderem das man bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen unfrei und ohne Begründung an den Händler zurückgeben kann. Natürlich darf die Ware keine Gebrauchsspuren haben.

Habe mit 2 Firmen diesbezüglich Ärger bzw. Ärger gehabt.

Also vorher nachfragen ob die sich daran halten.

Tun sie es nicht dann lieber nicht bestellen.

Man kann es zwar per Rechtsstreit durchfechten, doch das lohnt sich erst bei größeren Summen.

Auch eine Firma die Raketen per Internet verkauft habe ich mal deswegen angeschrieben.

Bis heute habe ich keine Antwort darauf erhalten.

Die Firma Hellfire hat mir dagegen zugesichert, daß sie sofort Ihre AGB's diesbezüglich ändert.

Es gibt also auch positive Beispiele.


Micky
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Oliver Missbach [Sysop] (Oliver)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 11. April 2001 - 21:17 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Micky, ich habe keine diesbezüglichen Erfahrungen gemacht. Aber ich denke, viele kennen das FAG noch überhaupt nicht. Die Firmen, mit denen Du Ärger hattest, waren aber keine Modellraketen-Händler?
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Michael Möllers (Micky)

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Veröffentlicht am Mittwoch, 11. April 2001 - 21:54 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

das sollten aber eigentlich alle kennen da es dem Schutz des Verbrauchers dient. Und wir sind schließlich Verbraucher.

Die beiden Firmen mit denen ich Ärger hatte bzw. haben kamen nicht aus dem Modellraketenbereich.

Bieten aber beide über das Internet an. Und gerade im Internet gibt es genug schwarze Schafe.

Hellfire war ein positives Erlebnis. Die andere, von mir nicht genannte Firma, hat leider diesbezüglich nicht geantwortet. Kommt aber auch aus dem Modellraketenbereich. Aber nicht aus Nürnberg.


Micky
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 12. April 2001 - 11:42 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Leute,

eine kleine Randnotiz: Das Fernabsatzgesetz wird offiziell mit FernAbsG abgekürzt. Ich fragte mich beim Lesen der Titelzeile erst mal, was denn Versandhändler im Raketenbereich mit dem Fermeldeanlagengesetz zu tun hätten :) :)

Wenn jemand das Gesetz näher kennenlernen möchte, hier ein Link: http://www.fernabsatz-gesetz.de/
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Michael Möllers (Micky)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 12. April 2001 - 11:49 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Stefan,

danke für die kleine Verbesserung. ;-)

Es ist aber so das die meisten Firmen es mit FAG abkürzen.

Juristisch ist natürlich die von Dir angeführte Bezeichnung richtig.


Micky
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Stefan Wimmer [Moderator] (Stefan)

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Veröffentlicht am Donnerstag, 12. April 2001 - 17:48 Uhr:   Beitrag editierenBeitrag löschenSchnellansichtBeitrag drucken   Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Nicht juristisch, sondern juristendeutsch :) :)

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