   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
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| Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 16:06 Uhr: |
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Die Deutsche Post transportiert offensichtlich jetzt auch Modellraketen-Motoren der Klasse T1. Das war bisher, obwohl manche Versandhändler das praktizierten, nicht legal. Zum 1.3. änderten sich die Beförderungsbestimmungen der Post, in denen auch die Beförderung von Gefahrengut geregelt sind. Die Regeln wurden dabei an das Europäische Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (kurz ADR) angepasst. In der Klasse 1 sind dabei Gegenstände der Klasse T1 und der Feuerwerksklasse II sowie UN 0337 enthalten. Bei den Verpackungen muss es sich um maximal 5 kg schwere, "Y"-codierte UN-Spezifikationsverpackungen (was auch immer das heissen mag) handeln. Außerdem muss die Sendung einen Hinweis auf das Gefahrengut nach der Gefahrengutverordnung (GGVSSE §9) enthalten. Und noch etwas: Die Entscheidung der Post, diese Güter zu transportieren, ist nur vorläufigig. Es steht noch eine Entscheidung der EU über die die künftige Rechtslage bezüglich des Versandes von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoffen der Klasse 1 aus. Bei Widerruf der Duldung durch die Bundesregierung wäre es wieder illegal, solche Gegenstände zu befördern. |