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Hermann Geprägs
Neues Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 24 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:30 Uhr: |
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Hallo Welche Motorkombinationrn sind in der Schweiz erlaubt? 1. 3 D7-3 + 4 C6-3 2. 1 D7-3 + 5 C6-3 + 4 C6-3 3. 6 C6-3 + 4 C6-3 Bitte helft mir schnell. Gruß Hermann |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 328 Registriert: 10-2002

| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:43 Uhr: |
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Ups, was baust du denn? Klingt ja interessant.
Gruss,Sly
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Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 380 Registriert: 08-2000

| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 14:20 Uhr: |
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...kann einer unserer Schweizer Modellraketen-Kollegen hierzu bitte Stellung nehmen? Ich kenne die schweizer Gesetze leider zu wenig... |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2780 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 16:04 Uhr: |
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Jenö ist gerade im Urlaub, aber ich denke ich kann das für die IMR als schweizer Verein auch beantworten: Es gibt dort keine Einschränkungen bezüglich Mehrstufen- oder Bündelungen wie in Deutschland. D.h. diese Kombinationen sind erlaubt, sofern die Motoren in der Schweiz ordnungsgemäß von einem schweizer Importeur eingeführt wurden. Jetzt weiß ich nicht, ob Du die C6-3 von Estes oder SF meinst. Estes-Motoren werden von Arwico vertrieben, sind also legal. SF Motoren werden meinen Infos nach von Hunziker Modellbau importiert. Wenn Du sie von ihm beziehst, wäre das auch legal. Nicht legal ist, sie als Privatperson selber über die Grenze zu bringen und zu fliegen. Mehr dazu und zu den Bestimmungen anderer Länder auf EMR. Hoffe, das hilft weiter. Ende Juli ist, nicht vergessen, der Swiss Launch 1 bei Wetzikon im Kanton Zürich (siehe Veranstaltungen)! |
   
Otto Breuner
Neues Mitglied Benutzername: Breuner
Nummer des Beitrags: 4 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 17:27 Uhr: |
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Bei Hunziker bekommt man sie. Sie sind aber teurer als in Deutschland, etwa das doppelte. Otto |
   
Hermann Geprägs
Junior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 27 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 16:27 Uhr: |
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Hallo Welche Kombination ist denn nun erlaubt???????????????????????? |
   
Thomas Oberländer
Mitglied Benutzername: Obi
Nummer des Beitrags: 114 Registriert: 04-2002
| Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 18:31 Uhr: |
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Jaja, alle sind schon erlaubt (wenn du SF Motoren in der SChweiz kaufst), nur willst du die Kombinationen Mehrstüfig clustern? Kauf dir doch dort nen stärkeren Motor! |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2788 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 15. April 2003 - 00:02 Uhr: |
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Würde ich auch vorschlagen. Warum clustern, wenn Du in der Schweiz erlaubnisfrei bis zu G kaufen kannst? |
   
Hermann Geprägs
Junior Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 30 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. April 2003 - 13:15 Uhr: |
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Hallo Ich nehm wahrscheinlich einen G40-4W von Aero Tech.
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Matthias Streit
Neues Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 5 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 16:39 Uhr: |
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Echt bis G also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal? |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 384 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:20 Uhr: |
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also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal? Nein, du darfst die Motoren weder nach Deutschland verbringen, noch lagern und natürlich auch nicht verwenden oder in den Verkehr bingen, du darfst sie vermutlich noch nicht einmal vernichten. Also bleibt nur vor Ort kaufen und dort verwenden. |
   
Matthias Streit
Neues Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 12 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:38 Uhr: |
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Danke für den Tip |
   
Hermann Geprägs
Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 62 Registriert: 03-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:23 Uhr: |
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Hallo Darf ich in DL 6*A 8-3 clustern?Das wären gerade mal 18,72g Treibmittel. Gruß Hermann |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2882 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:40 Uhr: |
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Erlaubnisfrei? Nein! Selbst zwei Micromäxxe fallen unter die T2-Regelung, egal wieviel Gramm dabei herauskommen. Wie gesagt, meiner Meinung eine Regelung, die weg gehört! |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 385 Registriert: 10-2002

| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 21:25 Uhr: |
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Hermann, warum willst du das denn tun? Nimm einen D7, das ist legal und stärker, oder willst du auch Überschall fliegen?;) (ist ja auch verboten...)
Gruss,Sly
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Matthias Streit
Fortgeschrittenes Mitglied Benutzername: Rc_modellbauer
Nummer des Beitrags: 195 Registriert: 04-2003

| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 21:38 Uhr: |
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In Deutschland ist einfach alles verboten was am Modellbau Spaß macht! (Leider) mfg Matze
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Martin Christopher Feldmann
Senior Mitglied Benutzername: Mcfeldmann
Nummer des Beitrags: 227 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 23:42 Uhr: |
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Überschall fliegen ist verboten? mfg Martin IMR-01028
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3461 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 01:00 Uhr: |
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§ 11a LuftVO sagt: Flüge mit Überschallgeschwindigkeit Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt. Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen. Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch: Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt. Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen  |
   
Sly Wartmann
Moderator Benutzername: Sly
Nummer des Beitrags: 654 Registriert: 10-2002

| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 10:18 Uhr: |
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Und eh keinen Tacho haben.. Gruss,Sly
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3464 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 12:37 Uhr: |
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Das kommt dazu - man kann es nicht einmal richtig kontrollieren! |