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Hermann Geprägs
Neues Mitglied
Benutzername: Julian

Nummer des Beitrags: 24
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:30 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo
Welche Motorkombinationrn sind in der Schweiz erlaubt?
1. 3 D7-3 + 4 C6-3
2. 1 D7-3 + 5 C6-3 + 4 C6-3
3. 6 C6-3 + 4 C6-3
Bitte helft mir schnell.
Gruß Hermann
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Sly Wartmann
Moderator
Benutzername: Sly

Nummer des Beitrags: 328
Registriert: 10-2002


Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 10:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ups, was baust du denn? Klingt ja interessant.


Gruss,Sly
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Stefan Wimmer
Moderator
Benutzername: Stefan

Nummer des Beitrags: 380
Registriert: 08-2000


Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 14:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...kann einer unserer Schweizer Modellraketen-Kollegen hierzu bitte Stellung nehmen? Ich kenne die schweizer Gesetze leider zu wenig...
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2780
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 16:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jenö ist gerade im Urlaub, aber ich denke ich kann das für die IMR als schweizer Verein auch beantworten:

Es gibt dort keine Einschränkungen bezüglich Mehrstufen- oder Bündelungen wie in Deutschland. D.h. diese Kombinationen sind erlaubt, sofern die Motoren in der Schweiz ordnungsgemäß von einem schweizer Importeur eingeführt wurden.

Jetzt weiß ich nicht, ob Du die C6-3 von Estes oder SF meinst. Estes-Motoren werden von Arwico vertrieben, sind also legal. SF Motoren werden meinen Infos nach von Hunziker Modellbau importiert. Wenn Du sie von ihm beziehst, wäre das auch legal. Nicht legal ist, sie als Privatperson selber über die Grenze zu bringen und zu fliegen.

Mehr dazu und zu den Bestimmungen anderer Länder auf EMR.

Hoffe, das hilft weiter. Ende Juli ist, nicht vergessen, der Swiss Launch 1 bei Wetzikon im Kanton Zürich (siehe Veranstaltungen)!
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Otto Breuner
Neues Mitglied
Benutzername: Breuner

Nummer des Beitrags: 4
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Sonntag, 13. April 2003 - 17:27 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Bei Hunziker bekommt man sie. Sie sind aber teurer als in Deutschland, etwa das doppelte.

Otto
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Hermann Geprägs
Junior Mitglied
Benutzername: Julian

Nummer des Beitrags: 27
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 16:27 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo
Welche Kombination ist denn nun erlaubt????????????????????????
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Thomas Oberländer
Mitglied
Benutzername: Obi

Nummer des Beitrags: 114
Registriert: 04-2002
Veröffentlicht am Montag, 14. April 2003 - 18:31 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Jaja, alle sind schon erlaubt (wenn du SF Motoren in der SChweiz kaufst), nur willst du die Kombinationen Mehrstüfig clustern? Kauf dir doch dort nen stärkeren Motor!
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2788
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 15. April 2003 - 00:02 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Würde ich auch vorschlagen. Warum clustern, wenn Du in der Schweiz erlaubnisfrei bis zu G kaufen kannst?
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Hermann Geprägs
Junior Mitglied
Benutzername: Julian

Nummer des Beitrags: 30
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Mittwoch, 16. April 2003 - 13:15 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo
Ich nehm wahrscheinlich einen G40-4W von Aero Tech.
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Matthias Streit
Neues Mitglied
Benutzername: Rc_modellbauer

Nummer des Beitrags: 5
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 16:39 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Echt bis G
also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal?
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Jörn Martens
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 384
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

also wen ich in der Schweiz Motoren kaufe und sie nach Deutschland mitnehme und sie dort für den Eigenbedarf lagere und sie wieder in die Schweiz zum starten mitnehme das ist legal?

Nein, du darfst die Motoren weder nach Deutschland verbringen, noch lagern und natürlich auch nicht verwenden oder in den Verkehr bingen, du darfst sie vermutlich noch nicht einmal vernichten.

Also bleibt nur vor Ort kaufen und dort verwenden.
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Matthias Streit
Neues Mitglied
Benutzername: Rc_modellbauer

Nummer des Beitrags: 12
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Freitag, 25. April 2003 - 20:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Danke für den Tip
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Hermann Geprägs
Mitglied
Benutzername: Julian

Nummer des Beitrags: 62
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo
Darf ich in DL 6*A 8-3 clustern?Das wären gerade mal 18,72g Treibmittel.
Gruß Hermann
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2882
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 17:40 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Erlaubnisfrei? Nein! Selbst zwei Micromäxxe fallen unter die T2-Regelung, egal wieviel Gramm dabei herauskommen.

Wie gesagt, meiner Meinung eine Regelung, die weg gehört!
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Sly Wartmann
Moderator
Benutzername: Sly

Nummer des Beitrags: 385
Registriert: 10-2002


Veröffentlicht am Mittwoch, 30. April 2003 - 21:25 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hermann, warum willst du das denn tun?
Nimm einen D7, das ist legal und stärker, oder willst du auch Überschall fliegen?;)
(ist ja auch verboten...)


Gruss,Sly
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Matthias Streit
Fortgeschrittenes Mitglied
Benutzername: Rc_modellbauer

Nummer des Beitrags: 195
Registriert: 04-2003


Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 21:38 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

In Deutschland ist einfach alles verboten was am Modellbau Spaß macht! (Leider)
mfg Matze
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Martin Christopher Feldmann
Senior Mitglied
Benutzername: Mcfeldmann

Nummer des Beitrags: 227
Registriert: 04-2003
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Juli 2003 - 23:42 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Überschall fliegen ist verboten?
mfg Martin IMR-01028
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3461
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 01:00 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

§ 11a LuftVO sagt:

Flüge mit Überschallgeschwindigkeit

Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt.


Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen.

Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch:

Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät

Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.


Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen :-)
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Sly Wartmann
Moderator
Benutzername: Sly

Nummer des Beitrags: 654
Registriert: 10-2002


Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 10:18 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Und eh keinen Tacho haben..

Gruss,Sly
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3464
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Freitag, 01. August 2003 - 12:37 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das kommt dazu - man kann es nicht einmal richtig kontrollieren!

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