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Seyf Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 08. Januar 2004 - 22:41 Uhr: |
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Hab da mal noch ne Frage! Wie sieht es denn aus, wenn so eine Rakete überschall erreichen würde?! Hat dies schon einmal einer von euch geschafft und hat man das dann stark gehört oder wie habt ihr das dann festgestellt? Kann man überhaupt irgendwie genau die Geschwindigkeit der Rakete bestimmen?? Danke, CYA, ein Seyf
(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben) |
   
Frank Blessmann
Moderator Benutzername: Magierfrank
Nummer des Beitrags: 485 Registriert: 04-2003

| Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 13:23 Uhr: |
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Soweit ich weiß, sind Überschallflüge in DL verboten. Allerdings haben Sly und ich und vielleicht auch noch einige Andere mal einige Berechnungen für solche Flüge gemacht. Du brauchst für soetwas schon einen sehr dicken Motor. Unter H bis I Motor ist da nichts machbar. Also auch schon von der Beschaffung der Motoren nicht so einfach. Außerdem müsste Rakete mindestens 50 G aushalten. Gruß Frank IMR-01026
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 4206 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Freitag, 09. Januar 2004 - 14:41 Uhr: |
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Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall) findet man schon ein paar weitere weitere Beiträge zu diesem Thema, u.a. Formeln. Ob Überschall für Modellraketen wirklich verboten ist, ist nicht geklärt und wurde schon ein paarmal im Forum diskutiert, z.B. hier. Ich zitiere nochmal meinen Beitrag vom 1.8.03: § 11a LuftVO sagt: Flüge mit Überschallgeschwindigkeit Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser Verordnung untersagt. Man kann allerdings (§ 11b) eine Ausnahme beantragen. Wobei hier wieder einmal die Frage ist, wie weit das auch auf Modellraketen, also "Luftsportgeräte und unbemanntes Luftfahrtgeräte", Anwendung findet. Hier haben wir wieder eine ähnliche Sache wie bei der Diskussion, ob Wasser als Antrieb für Wasserraketen unter die 20-Gramm-Regelung fällt. § 4a der LuftVO sagt nämlich auch: Luftsportgerät und unbemanntes Luftfahrtgerät Auf den Betrieb von Luftsportgerät und unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt. Als Besonderheit könnte man z.B. sehen, daß Raketen von Haus aus einfach schnell fliegen  |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 519 Registriert: 12-2000

| Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 01:28 Uhr: |
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Über die Suchfunktion (Stichwort Üverschall) Noch vielversprechender wäre allerdings das Stichwort "Überschall"  |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 4216 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 15:05 Uhr: |
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Nun sei doch nicht so penibel, Jörn  |