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Thorben Krüger
Neues Mitglied
Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 2
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 07:20 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Mit dem D7-3 Treibsatz dürfte es theoretisch möglich sein, ein wenig leichtes (Slowfly:-))-RC-Equipment in eine entsprechende Rakete einzubauen. Mich interessiert nämlich vor allem die reale Steuerung von kleineren Raketen (also Aerodynamisch und nicht per Schubdüsen). Also der Nachbau wäre technisch kein Problem, aber ich meine mich zu entsinnen, dass es da in irgend einer Form rechtliche Beschränkungen gab. Kann mir jemand helfen?

MfG Thorben
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Sly Wartmann
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Nummer des Beitrags: 245
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Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 12:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Über die rechtliche Seite weiß ich nichts, aber was willst du denn in den fünf Sekunden, in denen die Rakete steigt, steuern?
Aber theoretisch dürfte es nicht verboten sein, es gibt ja auch ferngesteuerte Raketengleiter, und die sind erlaubt.

(Beitrag nachträglich am 27., März. 2003 von Sly editiert)

Gruss,Sly
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Thorben Krüger
Neues Mitglied
Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 3
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 15:01 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Du vergisst die "Schwungphase", nach dem Ausbrennen der Rakete ist da doch noch ne Menge drin, oder? Naja, ich stimme dir zu, drei mal ums Haus oder ähnliche Spirenzchen sind nicht drin, aber auch nicht vorgesehen :-). Ich dachte quasi an einen nahezu horizontalen Start, wonach man die Rakete dann in die Vertikale steuert, bzw umgekehrt. Beides ist halt nicht ganz ungefährlich, aber ne Modellflugversicherung hab ich. Ich guck mal nach ob in der Klausel was zu Raketen steht.

MfG Thorben
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2675
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Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 16:50 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Thorben,

in welcher Hinsicht denkst Du, daß es da Einschränkungen geben könnte? Rechtlich gilt dasselbe wie für alle anderen Flugmodelle und Raketen. Der D7 ist für Flugmodelle zugelassen, damit auch für Gleiter. Nur bündeln darfst Du ihn halt nicht erlaubnisfrei.

Eine Übersicht über die Bestimmungen findet sich auch modellraketen.info
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Sly Wartmann
Senior Mitglied
Benutzername: Sly

Nummer des Beitrags: 246
Registriert: 10-2002


Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2003 - 18:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die Schwungphase hab ich wohl mitgerechnet, wie lange brennt denn der D7? Etwa 2 Sekunden, plus drei Sekunden Verzögerung, macht fünf, oder?

Gruss,Sly
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Thorben Krüger
Neues Mitglied
Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 4
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Freitag, 28. März 2003 - 07:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich schrieb ja schon was ich machen wollte. Dafür reichts. Die D7-3 hat offiziell knapp drei sekunden Schub und drei sekunden Verzögerung, Laut diesem Diagram http://www.modellraketen.info/technik_schubdiagramme_sfd7.html
Beträgt die Schubdauer nur die Hälfte. Egal, wie gesagt, Vollkreise oder Ähnliches werde ich weder probieren noch hinbkekommen :-), für eine definierte Kursänderung sollte das aber reichen. Ich will ja keine Lenkrakete in dem sinne Bauen, sondern nur Steuerprinzipien ausprobieren. Ich überlege auch, ob ich die Verzögerungsladung deaktiviere und das Rescuesystem dann zünde, wenn ich es brauche, beispielsweise nach einem Sinkflug wo ich noch weiter rumknüppeln kann
[spielkind_an]

[/spielkind_aus].
Ok, das wird vielleicht nur ne Art Strohfeuer, aber mich interessiert das halt. Ok, wenn keiner was da gegen hat, dann plane ich mal.

MfG Thorben
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Sly Wartmann
Senior Mitglied
Benutzername: Sly

Nummer des Beitrags: 254
Registriert: 10-2002


Veröffentlicht am Freitag, 28. März 2003 - 10:28 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, mach das mal -dagegen habe ich sowoeso nichts.
Ganz im Gegenteil, denn die Sache interessiert mich auch, nicht wegen der Fernsteuerung an sich -das lohnt meiner Meinung nach nicht unbedingt- aber wegen Dingen wie einer Kreiselstabilisierung, zum Beispiel. Das wäre die Möglichkeit für größere Scale-Raketen, ich hab schließlich langfristig vor, im Maßstab 1:55 noch so einiges aufs Pad zu stellen.
Und eine Saturn V in dem Maßstab hätte genug Platz für ein umfangreicheres Innenleben.
Insbesondere wäre interessant, wie groß die Steuerflächen sein müßten, beziehungsweise die Ruderausschläge.
Eventuell könnte man sogar eine Schubvektorsteuerung in Betracht ziehen, das wäre dann natürlich vom Feinsten...

Gruss,Sly
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Thorben Krüger
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Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 5
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Samstag, 29. März 2003 - 11:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Das Ariane 4 Projekt von Argos (www.argoshpr .ch) wäre vielleicht bei Schubvektorsteuerung ohne diese unlustigen Flossen ausgekommen, wer weiß ...

Ich mach mich also erstmal mit der Theorie vertraut , dann gehts ans designen. Ich überlege ob ich erst Gleiter nehme, also Raketenmodelle ohne Motor, die ich von nem Modellflugzeug "abwerfe" und mal die Steuermöglichkeiten austeste. Das kommt dann aber in nen eigenen Artikel unter "Projekte" oder so...

MfG Thorben
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Thorben Krüger
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Nummer des Beitrags: 6
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Veröffentlicht am Samstag, 29. März 2003 - 11:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Klausel in der DMFV Versicherung:

Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht [...] aus dem Betrieb von Flugmodellen [...].
Die Flugmodelle dürfen [...] bei Raketenantrieb nicht mit einem Treibsatz über 25g ausgerüstet sein.

Soweit sogut.
Versichert sind Modellraketen mit einem Treibsatzgewicht bis zu 25g.
Die Deckungssumme beträgt bei Haftpflichtschäden, die durch den Betrieb von Flugmodellen hervorgerufen werden:
-3.000.000€ pauschal bei der Zusatzversicherung Form 3

-Hab ich
Das tollste ist: Das ganze gilt für mich nicht nur im Rahmen eines Vereins! Die Zusatzversicherung erlaubt mir den privaten vereinsexternen Betrieb von Flugmodellen. Herrlich.

MfG Thorben
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Oliver Missbach
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Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2689
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Veröffentlicht am Samstag, 29. März 2003 - 20:09 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, T1-Flüge sind beim DMFV mitversichert. Die Versicherung läuft über den Gerling-Konzern, es sind die gleichen Konditionen wie beispielsweise bei der DMO. Nur darüber darf man leider nicht, hier kann man dann z.B. bei der IMR eine Versicherung abschließen. Siehe auch:

http://www.modellraketen.info/technik_versicherung.html
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Thorben Krüger
Neues Mitglied
Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 7
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Veröffentlicht am Samstag, 29. März 2003 - 20:24 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Darüber darf man ohne den Genehmigungskrams doch eh nicht, oder?

Thorben
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2692
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Veröffentlicht am Samstag, 29. März 2003 - 20:50 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Richtig, aber es gibt doch Gelegenheiten, wo man höher fliegen darf. Z.b. bei Veranstaltungen im Ausland wie dem Swiss Launch oder bei Flugtagen mit Ausnahmeregelung. Da lohnt sich dann eine Versicherung, die mehr abdeckt.
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Thorben Krüger
Neues Mitglied
Benutzername: Thorbenk

Nummer des Beitrags: 8
Registriert: 03-2003
Veröffentlicht am Sonntag, 30. März 2003 - 10:51 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Gibts für sowas nicht eine Art "Kurzzeitversicherung"? Sowas wie beispielsweise bei organisierten Sportveranstaltungen, wo man wegen der Versicherung noch nen kleinen Beitrag hinlegen muss? Ich meine mal davon gehört zu haben.

MfG Thorben
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2697
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Veröffentlicht am Sonntag, 30. März 2003 - 21:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Kommt auf den Veranstalter darauf an. Bei Flugtagen wie dem Swiss Lauch der IMR kannst Du eine kurzfristige Versicherung abschließen. Ein seriöser Veranstalter wird Dich sowieso nicht ohne Versicherung aufs Flugfeld lassen. Schon weil er im Falle eines Unfalls sonst Gefahr läuft, den Schaden mitbezahlen zu dürfen.
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Arne jütte
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Benutzername: Arne

Nummer des Beitrags: 1
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Veröffentlicht am Dienstag, 06. Mai 2003 - 17:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

wer
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Martin Muehlbauer
Moderator
Benutzername: Martinm

Nummer des Beitrags: 632
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Veröffentlicht am Dienstag, 06. Mai 2003 - 19:05 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...was, wie, weshalb, warum...
#IMR-01002, #MMV-1805
www.superrocs.tk

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