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Andreas Hofmann Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2003 - 00:03 Uhr: |
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Ich selber bin eher Modellbauer (genauer, Modellflieger), als dass ich mich mit Modellraketen beschaeftige. Vor einigen Jahren bin ich mit meiner Schwester in den USA gewesen, und habe mich dort auch in einigen Modellbaulaeden umgeschaut - und dabei bin ich auch ueber Raketen-Modelle der Firma Estes gestolpert, die mich auf Anhieb interessiert haben. Da meine Reisekasse es noch ermoeglichte und der Karton nicht allzu gross oder sperrig war habe ich kurzentschlossen eins der Modelle gekauft, und zwar ein "Sweet Vee". Bei Estes finde ich zu diesem Modell heute leider keine Informationen mehr auf der Webseite, aber unter http://www.happyhobby.com/hobb_html/estes/estes41.htm habe ich zumindest noch ein Bild und eine kurze Beschreibung gefunden. An sich handelt es sich um ein klassisches Modell-Segelflugzeug, das einzig besondere daran ist, dass es eben durch einen Raketenantrieb gestartet/auf Höhe gebracht wird. Nach meiner Rueckkehr aus den USA habe ich mir die Bauanleitung durchgelesen und mich anschliessend umgehoert, wie es mit Modellraketen und den zugehoerigen Antrieben in Deutschland steht. Dabei musste ich feststellen, daß der fuer das MOdell zu verwendende Antrieb anscheinend in Deutschland nicht verfuegbar bzw. ohne weiteren Aufwand nicht legal zu erstehen bzw. zu verwenden. Das Modell soll laut der Bauanleitung durch einen Treibsatz des Typs D11-P angetrieben werden. Aus einer anderen Quelle im Internet habe ich ein paar naehere Angaben zu diesem Treibsatz gewonnen, Produktnummer ist 1669, der Impuls liegt bei 20 Newton und das reine Treibmittel-Gewicht bei 24.93g. Nach allem was ich weiss, und was ich auch im Forum vorhin wieder ansatzweise gelesen habe, laesst die deutsche Gesetzgebung nur Antriebe bis max. 20g Treibmittel-Gewicht zu, ohne dass man eine besondere Erlaubnis braucht (T2-Schein). Zumindest war das der Stand als ich damals (1996 war das schon) das Modell gekauft habe. Ich habe aber nebenbei auch gehoert (oder glaube zumindest, dass es mal im Gespraech war), daß die Gesetzgebung in Deutschland geaendert werden sollte, dass damit dann evtl. auch groesser dimensionierte Antriebe im Bereich des moeglichen sein koennten. An sich habe ich zwei Fragen. Zum einen, wie die aktuelle Gesetzgebung in Deutschland nun aussieht, ob es zur Zeit erlaubt oder verboten ist, einen Treibsatz mit den Spezifikationen des D11-P zu erwerben/nutzen. Zum anderen wuerde mich interessieren, ob es mit schwaecher dimensionierten Antrieben auch moeglich sein koennte, das Flugmodell zu betreiben, sprich ob es "legale" Treibsaetze gibt, deren Leistung (Schub/Brenndauer/...) nah genug an einen D11-P herankommen, um das "Sweet Vee" auf eine entsprechende Hoehe zu bringen. Wenn Sie in der Lage waeren, meine Fragen zu beantworten oder mich evtl, wissen lassen koennten, wo ich die Antworten selber finden kann, dann waere ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet. Mit freundlichen Gruessen, Andreas Hofmann
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Julian Geprägs
Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 97 Registriert: 03-2003

| Veröffentlicht am Dienstag, 10. Juni 2003 - 09:05 Uhr: |
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Hallo Andreas laesst die deutsche Gesetzgebung nur Antriebe bis max. 20g Treibmittel-Gewicht zu, ohne dass man eine besondere Erlaubnis braucht (T2-Schein). Zumindest war das der Stand als ich damals (1996 war das schon) das Modell gekauft habe. Nun,so ist es (leider) immernoch. Ich habe aber nebenbei auch gehoert (oder glaube zumindest, dass es mal im Gespraech war), daß die Gesetzgebung in Deutschland geaendert werden sollte, dass damit dann evtl. auch groesser dimensionierte Antriebe im Bereich des moeglichen sein koennten. Davon habe ich noch nicht`s gehört(leider). Zum anderen wuerde mich interessieren, ob es mit schwaecher dimensionierten Antrieben auch moeglich sein koennte, das Flugmodell zu betreiben, sprich ob es "legale" Treibsaetze gibt, deren Leistung (Schub/Brenndauer/...) nah genug an einen D11-P herankommen, um das "Sweet Vee" auf eine entsprechende Hoehe zu bringen. Am nächsten heran käme da der D 7-3 von Sachsen-Teufelswerk,äh entschuldigung von Sachsen-Feuerwerk. Aber der D11-P ist meines Wissen`s nach ein Motor speziell nur für Flugmodelle.Das P steht dafür,das dieser Motor keine Ausstoßladung besitzt. D.h.:Der D 7-3 ist nicht oder nur bedingt geignet,weil er sich durch die Ausstoßladung selbst herauskatapultiert.D.h. das Gewicht des ausgebrannten D 11-P fehlt.Ob das Flugzeug dann überhaupt noch fliegt ist fraglich. Ich hoffe,ich hab alle Fragen richtig beantwortet. Viel Spaß mit dem Modell PS:Lass dich doch registrieren. Gruß Julian
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3142 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2003 - 23:42 Uhr: |
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Ich habe aber nebenbei auch gehoert (oder glaube zumindest, dass es mal im Gespraech war), daß die Gesetzgebung in Deutschland geaendert werden sollte, dass damit dann evtl. auch groesser dimensionierte Antriebe im Bereich des moeglichen sein koennten. Ja, solche Ansätze gibt es weiterhin. Schau Dir mal auf http://www.modellraketen.org "Über uns -> Ziele der IMR in Deutschland" an. Leider ist die Umsetzung nicht so einfach. Zum einen dauert es extrem lang, entsprechende Verordnungen/Gesetze zu ändern. Zum anderen zieht die dt. Raketenszene hier nicht an einem Strang. Verkürzt gesagt meinen die einen, es geht doch eigentlich alles, man muss "nur" einen T2-Schein machen. Die anderen fordern eine Angleichung an internationale Standards, wonach der D11-P (P wie "plugged") erlaubnisfrei wäre. Aber das wäre Stoff für ein anderes Thema... Du kannst den D11 aber z.B. bei den Veranstaltungen der IMR fliegen, z.B. im Juli beim Swiss Lauch 1 in der Schweiz (dort gibt es ihn auch zu kaufen) oder (mit BAM-Ausnahmebewilligung) im Oktober beim SMRT 3 - siehe Themengebiet Veranstaltungen! |
   
Andreas Hofmann
Neues Mitglied Benutzername: Grathak
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 06-2003
| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2003 - 00:59 Uhr: |
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Vielen Dank fuer die promten Reaktionen/Antworten - ich habe mich dann zwischenzeitlich auch mal registriert, wenngleich ich nicht ganz sicher bin, ob ich hier so viel posten werde, dass die Registrierung sich wirklich lohnt ;) Erstmal zu Julians Antwort: Ja, der D11-P hat keine Ausstossladung, bei einem Flugzeug ist nach dem Ausbrennen des Raketenmotors ja keine sofortige Ausloesung eines Fallschirms o.ä. noetig, im Gegenteil, dann soll ja gerade erst der normale Flug losgehen. Allerdings bin ich nicht ganz sicher, ob die Ausstossladung ein wirkliches Problem darstellen wuerde. Ich kenne die Bauweise von Raketenmotoren zu wenig (genauer, gar nicht), um das im Detail sagen zu koennen, aber wenn die Ausstossladung "nur" einen Überdruck bewirkt, mit dem eben bei einem normalen Raketenmodell die Teilung eingeleitet wird um den Fallschirm auszuloesen, dann muesste man doch nur eine Halterung für z.B. den D7-3 konstruieren, in der dieser Überdruck einfach nach aussen abgeleitet wird, also einfach ein Loch in die Halterung einbauen, durch den der Druck abgeleitet wird. (Wenn ich die Funktionsweise der Ausstossladung falsch sehe, dann waere ich fuer eine Korrektur dankbar ;) Aber auch, wenn der Treibsatz ausgestossen wird, ist das kein Beinbruch. Der Treibsatz wiegt nicht wirklich viel (nur ein Bruchteil des gesamten Modellgewichts), zudem ist er in Schwerpunktnaehe plaziert. Wenn der Treibsatz nach dem Ausbrennen also ausgestossen wird, dann ändert sich die Schwerpunktlage des Modellflugzeugs kaum, es wird nur etwas leichter - das hat keine negativen Auswirkungen auf die Flugfaehigkeit. Interessanter waere die Frage, ob so ein D7-3 denn noch genug Schub erzeugt, um ein ca. 500g schweres Modell auf eine Starthoehe von min. 25m zu bringen. Der D11-P schafft es, er ist ja dafuer gedacht, allerdings hat er durch seine hoehere Treibmittelladung auch mehr Schub/längere Brenndauer. zu Olivers Antwort: An sich hatte mich der Sweet Vee gerade aus dem Grund gereizt, dass er an sich ohne grossen Aufwand "überall" schnell zu starten gewesen wäre - ohne daß man viel Aufwand zum Start betreiben müßte, einfach Raketenmotor rein, Startrampe austellen, starten und gut. Leider machen die gesetzlichen Hindernisse diese interessante Idee ziemlich zunicht :-( Wie steht es denn um die Änderungen der entsprechenden Gesetze? Tut sich in der Hinsicht irgendwas, bzw. wird sich da in den nächsten Monaten/Jahren was tun? Wen koennte man auf das Thema ansprechen, um es "bekannter" zu machen? Ich denke hier z.B. an die von uns/mir gewählten Repräsentanten in der Politik, schliesslich sollen sie ja unsere Interessen vertreten? Generell muss ich feststellen, daß die ganzen rechtlichen/organisatorischen Hindernisse mich wohl eher davon abhalten werden, den Sweet Vee in absehbarer Zeit flugfertig zu machen - und wenn dann wohl erstmal als "reines" Segelflugmodell, also ohne Raketenantrieb. :-/ |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3149 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2003 - 23:23 Uhr: |
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Andreas, es gibt direkt Kontakte zum Innenministerium, wo es letztendlich entschieden wird. Dort hat man vor kurzem eine Änderung im Sprengstoffrecht durchgezogen, eine weitere soll folgen. Leider aber nicht in unserem Bereich, irgendwann soll evtl. auch die 20-Gramm-Grenze angegangen werden. Siehe auch ../1/5193.html"http://www.modellraketen.info/knowhow_t2schein.html" target="_blank">T2-Schein, versicherst Dich, beantragst eine Aufstiegserlaubnis und "schon" gehts los! Aber ernsthaft, so wie Dir muss es offenbar sehr vielen anderen auch gehen, sonst würden nicht so viele Leute immer wieder die derzeitige Situation beklagen - wie viele Beiträge hier im Forum beweisen. Ich sehe es daher auch so: Die Hürden liegen eindeutig zu hoch! Andere sehen es nicht so und stellen die Lage verschönt dar. Aber Dein Beitrag beweist wieder einmal: Natürlich kann man, mit entsprechendem Zeitaufwand, alles machen. Aber man darf nicht vergessen, daß nicht jeder seine gesamte Freizeit in dieses Hobby investiert und vielen der Aufwand für einen T2-Schein daher zu hoch ist (und von 20 oder 30 T2-Scheininhabern kann auch kein Händler leben, wie das Beispiel Held 5000 zeigt). Die einzigen Alternativen sind z.Zt. das Ausland (in Deinem Fall z.B. die Niederlande) oder Flugtage wie den 3. SMRT mit Ausnahmebewilligung. Beides zum "täglichen Fliegen" aber oft auch keine Lösung... Daher vertritt die IMR die Ansicht, daß diese Hürden herabgesetzt werden sollten - und das kann man konkret mit einer Mitgliedschaft mit 6 €/Jahr unterstützen! Aber wie gesagt, es würde diesen Thread sprengen (und wurde auch schon sehr oft hier diskutiert) - vielleicht sollten wir das im Themengebiet "Gesetze & Bestimmungen" weiterführen? |
   
Julian Geprägs
Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 101 Registriert: 03-2003

| Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2003 - 08:53 Uhr: |
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Hallo Andreas Allerdings bin ich nicht ganz sicher, ob die Ausstossladung ein wirkliches Problem darstellen wuerde. Ich kenne die Bauweise von Raketenmotoren zu wenig (genauer, gar nicht), um das im Detail sagen zu koennen, aber wenn die Ausstossladung "nur" einen Überdruck bewirkt, mit dem eben bei einem normalen Raketenmodell die Teilung eingeleitet wird um den Fallschirm auszuloesen, dann muesste man doch nur eine Halterung für z.B. den D7-3 konstruieren, in der dieser Überdruck einfach nach aussen abgeleitet wird, also einfach ein Loch in die Halterung einbauen, durch den der Druck abgeleitet wird. (Wenn ich die Funktionsweise der Ausstossladung falsch sehe, dann waere ich fuer eine Korrektur dankbar ;) Die Funktionsweise der Ausstoßladung verstehst du schonn richtig. Das mit den Löchern ist eine gute Idee. Aber auch, wenn der Treibsatz ausgestossen wird, ist das kein Beinbruch. Der Treibsatz wiegt nicht wirklich viel (nur ein Bruchteil des gesamten Modellgewichts), zudem ist er in Schwerpunktnaehe plaziert. Wenn der Treibsatz nach dem Ausbrennen also ausgestossen wird, dann ändert sich die Schwerpunktlage des Modellflugzeugs kaum, es wird nur etwas leichter - das hat keine negativen Auswirkungen auf die Flugfaehigkeit. Na dann ist ja alles bestens. Nur einen kleinen Haken hat die Sache:Du must den Treibsatz danach wieder suchen,sonst frisst dich der Bauer dem das Feld gehört. Interessanter waere die Frage, ob so ein D7-3 denn noch genug Schub erzeugt, um ein ca. 500g schweres Modell auf eine Starthoehe von min. 25m zu bringen. Der D11-P schafft es, er ist ja dafuer gedacht, allerdings hat er durch seine hoehere Treibmittelladung auch mehr Schub/längere Brenndauer. Das glaub ich eigentlich nicht,denn der D 7-3 schafft nur Raketen bis 200g,und das Flugzeug hat auch einen höheren Luftwiederstand. Gruß Julian
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