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Stefan Powalla
Neues Mitglied Benutzername: Bobo
Nummer des Beitrags: 6 Registriert: 06-2003

| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2003 - 22:02 Uhr: |
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Wie sieht es denn mit der rechtlichen Lage aus, wenn man Modellraketen neben einem großen BW-Übungsgelände starten lassen will. Gibt es dafür besondere Luftfahrtsregeln? Dabei handelt es sich aber nicht um einen Flugplatz der Luftwaffe. Vorrausgesetzt die Bergung erfolgt dann nicht im Sperrgebiet und die Rakete verletzt auch die Grenzen des Übungsgeländes bei Ihrem Flug nicht. Hintergrund ist, dass nahe einem großen Übungsgelände der Bundeswehr in Thüringen seit dem Ende des 2. Weltkrieges Nacht´s unerklärliche Lichterscheinungen in Kompination mit der Änderung des Erdmagnetfeldes (Kompaß zeigt auf die Erscheinung) beobachtet wurden. Leider ist aber o.g. Erscheinung nicht regelmäßig, so dass man diese Dokumentieren könnte. Aber nach den vorliegenden Aussagen, selbst von in der Öffentlichkeit bekannten Personen kann davon ausgegangen werden, dass es nicht nur ein Hirngespenst ist. Meine Idee: Eine(mehrere) im Gelände stationär aufgestellten Rakete(n), welche mittels einer Vorrichtung gezündet wird(werden), die auf die Veränderung des Erdmagnetfeldes reagiert. Nach erfolgreichen Start sollen dann aus der Höhe Bilder des Phänomens gemacht werden, um diese Erscheinung zu dokumentieren und beweisen zu können. Was haltet Ihr von der Idee - und muß ich vielleicht damit rechnen, dass die BW das falsch versteht, und darauf entsprechend antwortet. Wie sieht denn da jetzt die genaue Gesetzteslage aus? mfg BOBO Auftragssuche, Ortungstechnik, BW-Kleidung www.treasure-hunting-systems.com
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Stefan Powalla
Neues Mitglied Benutzername: Bobo
Nummer des Beitrags: 7 Registriert: 06-2003

| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juli 2003 - 22:32 Uhr: |
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Für den, dem die Geschichte genauer interessiert und nicht zahlreiche Seiten im WWW oder im Bücherladen wälzen will hier ein Link auf eine Seite, welche die Thematik in kurzen Zügen schildert. http://home.t-online.de/home/home-delta-press/tal~1.htm Auftragssuche, Ortungstechnik, BW-Kleidung www.treasure-hunting-systems.com
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Julian Geprägs
Fortgeschrittenes Mitglied Benutzername: Julian
Nummer des Beitrags: 143 Registriert: 03-2003

| Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2003 - 22:22 Uhr: |
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Hallo Wie willst du denn machen,dass die Raketen genau diese Lichterscheinungen treffen? Gruß Julian
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3287 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Samstag, 05. Juli 2003 - 23:59 Uhr: |
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Gibt es dafür besondere Luftfahrtsregeln? Soweit mir bekannt, gibt es nur eine Ausnahme vom Sprengstoffgesetz für die Bundeswehr. Was außerhalb von Militärübungsplätzen passiert, dürfte sowieso den normalen Regelungen unterliegen. Wir hatten unter "Gesetze und Bestimmungen" schon mal eine Diskussion darüber: ../1/3628.html"#F1F2FF"> |    
Stefan Powalla
Neues Mitglied Benutzername: Bobo
Nummer des Beitrags: 8 Registriert: 06-2003

| Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2003 - 22:56 Uhr: |
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ZITAT: Wie willst du denn machen,dass die Raketen genau diese Lichterscheinungen treffen? ZITAT ENDE: Ganz einfach - es starten ca. 10 Raketen wovon eine wohl die Erscheinung fotografisch treffen sollte. Auftragssuche, Ortungstechnik, BW-Kleidung www.treasure-hunting-systems.com
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