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Kai Gonet Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 00:40 Uhr: |
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Sehr geehrter Oliver Missbach Auf den Seiten Ihres Online-Magazins habe ich einen der wenigen Hinweise zum ehemaligen T-2 Schein gefunden und hoffe, daß Sie mir auf diese Anfrage eine Antwort schreiben könnten. Für Kunstflugvorführungen mit Flugzeugen benutze ich Rauchpatronen, die ich auf elektronische Zündung umrüsten möchte. Doch dazu benötige ich Schwarzpulverlitze (Anzündlitze), die ich nur mit einem "Sprengstoffschein" bestellen kann. Reicht dieser T-2 Schein aus? Wo kann ich denn Kurse belegen, die mich auf die Prüfung vorbereiten? Kann ich an allen Ordnungsämtern diese Prüfung ablegen? Gibt es eine Art Fragenkatalog fürs Eigenstudium? Vielen Dank für Ihre Hilfe Kai Gonet
(Dieser Beitrag wurde von admin freigegeben) |
   
Oliver Missbach
Moderator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2532 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 01:03 Uhr: |
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Kai, kommt drauf an, was Du Dir in Deinen T2-Schein eintragen lässt. Mit der Prüfung erhälst Du erstmal eine Prüfungsurkunde (Fachkundenachweis). Mit dem marschierst Du dann zu Deinem Ordnungsamt und was die Dir dann dort eintragen, ist Verhandlungssache. Dürfte aber in der Regel kein Problem sein, Anzündlitzen eintragen zu lassen. Ablegen kannst Du die Prüfung theoretisch auf jedem Ordnungsamt. In der Praxis ist das leider nicht so einfach, denn es gibt kein bundesweit standardisiertes Verfahren und auch keinen frei erhältichen Vorbereitungskatalog oder sowas. Jedenfalls nicht für Kurse mit Richtung Modellraketen (für ähnliche Prüfungen nach §27, z.B. Böllerschützen, habe ich sowas schon gesehen). Das Wissen wird derzeit bei diesen Kursen direkt vermittelt. Wenn es Dir nur um die Anzündlitzen geht, brauchst Du evtl. das Wissen über Modellraketen gar nicht und kannst die Prüfung z.B. auch bei Pyroflash oder der Sprengschule Dresden ablegen, die §27er Kurse anbieten. Sonst empfehle ich Dir die Arbeitsgemeinschaft Modellraketen, die derzeit einen T2-Kurs plant. |
   
Michael Fach
Gold Mitglied Benutzername: Mikehb
Nummer des Beitrags: 182 Registriert: 03-2002

| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 13:23 Uhr: |
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Die AGM plant einen T2-Kurs? Bitte mehr input... Gruß Michael |
   
Oliver Missbach
Moderator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2534 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 14:40 Uhr: |
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Ja, es ist generell geplant, interessierten AGM-Mitgliedern einen T2-Kurs anzubieten. Möglicherweise schon dieses Jahr, sonst ist 2003 angepeilt. Da noch nichts spruchreif ist kann ich Dir leider noch keine Details nennen, aber wir werden es sicher dann in diesem Forum ankündigen. |
   
Andreas Block
Mitglied Benutzername: Andy
Nummer des Beitrags: 23 Registriert: 08-2002
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 20:43 Uhr: |
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Hi Oli, giebt's schon was neues zum von der AGM geplanten T2-Kurs in Braunschweig ? Ich bin schon seit über einem Jahr in Dresden an der "Sprengschule" für einen T2-Kurs angemeldet doch leider passiert dort überhaupt nichts. Gruss Andy
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2584 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 21:08 Uhr: |
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Andreas, an der Sache arbeitet derzeit Stefan Wimmer (unser Rechtsreferent), evtl. hat auch Steffen Katzer (Veranstaltungsreferent) Einblick. Wie gesagt, das sollten wir aber, solange es noch nicht spruchreif ist, im AGM-Forum diskutieren. Stefan & Steffen, vielleicht könnt ihr dort auf die Frage von Andreas kurz antworten? |
   
Alexander Kissel
Mitglied Benutzername: Alex123
Nummer des Beitrags: 24 Registriert: 07-2002
| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 21:18 Uhr: |
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Gibt es vielleich irgendwie eine möglichket, dass ich einen T-2 Schein machen kann?(ich bin leider erst 14 einhalb!!!!!!??????????) |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2585 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 22:17 Uhr: |
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Kurz und schmerzlos: Nein Das geht frühestens ab 18. Davor kannst Du allerdings T2 fliegen, wenn jemand dabei ist, der den Schein hat. |
   
Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 425 Registriert: 08-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 23:18 Uhr: |
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Sooo generell gilt das mit der Ablehnung nicht. Unter ganz bestimmten Umständen ist den Ämtern schon eine Ausnahme von den 18 Jahren Mindestalter erlaubt. Im Regelfall ist es aber sehr schwierig das zu erreichen. |
   
Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 2590 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 13:53 Uhr: |
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Stefan, Du beziehst Dich jetzt auf das SprengG und den §27 Abs. 5? Also auf eine mögliche Ausnahme von der in §8 Abs. 1 (auf die in § 27 Abs. 3.1 Bezug genommen wird) gefassten Altersgrenze: Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine in der Nummer 1 bezeichnete Person das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat? Mir sind in der Praxis nur Fälle bekannt, in der diese Altersgrenze auf 18 Jahre (Volljährigkeit) gesenkt wurde. Hat vermutlich auch damit zu tun, daß Du unter 18 die Motoren nicht selber erwerben kannst. Zwischen 14 und 18 ist das Fliegen auch nur unter Aufsicht möglich. Ich glaube daher, die Frage, ob man unter 18 eine T2-Genehmigung bekommt, ist wirklich eher theoretisch. |
   
Alexander Kissel
Mitglied Benutzername: Alex123
Nummer des Beitrags: 26 Registriert: 07-2002
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 14:37 Uhr: |
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naja, flieg ich bündlungen weiterhin mit einem Freund meines Vaters, der ist SPRENGMEISTER !! |
   
Jörn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 392 Registriert: 12-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 15:39 Uhr: |
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naja, flieg ich bündlungen weiterhin mit einem Freund meines Vaters, der ist SPRENGMEISTER !! ... was dir aber unter Umständen auch nicht viel weiterhelfen dürfte. Es kommt darauf an, was für einen Schein der Sprengmeister hat (auch den 27-er? oder den §7-er?). Auf jeden Fall dürfte bei einem "normalem" Sprengmeister zwar der Umgang mit Explosivstoffen eingetragen sein, aber vermutlich nicht der Umgang mit Raketenmotoren bzw. Bündelungen. D.h. möglicherweise (hab gerad kein SprengV zur Hand) ist das einzige, was es dir bringen könnte, dass es sich, wenn du erwischt werden solltest, es sich "nur" um eine OWi, nicht aber um eine Straftat handelt. |
   
Stefan Wimmer
Moderator Benutzername: Stefan
Nummer des Beitrags: 426 Registriert: 08-2000

| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 21:58 Uhr: |
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...ausserdem ist zu beachten, daß bei T2-Flügen IMMER eine Aufstiegserlaubnis nach §16 LuftVO erforderlich ist - unabhängig davon, welche Erlaubnis man hat. |
   
Marcel Josef Kornas
Neues Mitglied Benutzername: Roland
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 10-2002
| Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Oktober 2002 - 17:33 Uhr: |
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Hallo zusammen, ich wollte fragen wo ich den T2-Schein überhaupt machen kann, ausserdem habe ich mir vor einem monat C 6-0 Treibsätze bestellt die aber noch immer nicht angekommen sind. Die Firma ist in England und braucht für die auslieferung eine gnehmigung. Meine Frage lautet nun, wenn ich den Schein besitze, kann ich dann damit schneller an den Treibstoff herankommen. Ist der T2-Schein eine art genehmigung. |
   
Johannes Haux
Moderator Benutzername: Johannes
Nummer des Beitrags: 396 Registriert: 10-2000

| Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 10:41 Uhr: |
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Hi Marcel, Schein machen: Kurs ist in Vorbereitung. Naeheres wenn's so weit ist hier. C6-0: Wenn der Motor CE hat brauchst Du keinen Schein. Wenn nicht hilft auch der Schein nicht. Die Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG (Umgangsspr. T2) erlaubt den nichtgewerblichen Umgang mit Sprengstoffen. Was Du damit genau kaufen darfst wird im Schein eingetragen. Was du mit diesen Stoffen machen darfst legt dein Ausbildungsstand (steht im Schulungszeugnis) fest. Es kann also durchaus sein, dass ein 27-Inhaber zwar Schwarzpulver kaufen darf aber keine Treibsaetze. Der andere darf Schwarzpulver kaufen und Treibsaetze. Der dritte darf Sprengstoffe fuer Lawinen kaufen aber keine Nitrozellulose . . . Wenn Du Treibsaetze kaufen darfst bist du von der 20g Grenze erloest. Die Treibsaetze muessen jedoch trotzdem zugelassen sein. Gruss Johannes |