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Bernhard Maul
Neues Mitglied
Benutzername: Benno

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 12-2002
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:26 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Ihr Raketenbauer,
als NEUER hier mal meine erste Frage:
"Ohne T2-Schein darf ja mit Motoren über 20 gr. nicht geflogen werden. Nun reitzt es ja auch mal Modellraketen zu bauen mit Motorenbündelung. Kann man auf Flugtagen solch eine Rakete fliegen lassen? Bekommt man dort auch Motoren zu kaufen (für den Flugtag) die sonst nicht erhältlich sind?
Benno
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Johannes Haux
Moderator
Benutzername: Johannes

Nummer des Beitrags: 163
Registriert: 10-2000


Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:35 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Bernhard,

ohne Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG ist auch das Buendeln untersagt (egal wieviel Gramm) ebenso mehrstufige Raketen (auch egal wieviel Gramm).

Flugtag: Das haengt vom Flugtag und den Erlaubnissen ab. Also, je nach dem Ja, Jein, Nein.
Daher am besten vorher abklaeren.
Zumeist findet sich irgend eine Loesung (z.B. bei Nein, jemand mit Erlaubnis, der die Motoren mitbringt und den Start ueberwacht).

Gruss Johannes

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