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f.scherer
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 15:04 Uhr: |
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Hallo, ich möchte mit mehr als 10Ns Schub arbeiten, also brauch ich eine Genehmigung. Ich hab beim Ordnungsamt vorgesprochen und mein Anliegen geschildert und ich habe nach einem halben Jahr Bearbeitungszeit nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausgestellt bekommen. Nun ist mir aufgetragen worden einen staatlich anerkannten Wiederladekurs "Wiederladen von Patronenhülsen und Schwarzpulverschießen" zu absolvieren und eine Prüfung vorm Ordnungsamt abzulegen. Nach erfolgreicher Prüfung und noch einer Unbedenklichkeitsprüfung, zwecks Lagerung soll mir dann der Schein ausgestellt werden. Meine Frage ist nun, ob es sich dabei dann überhaupt um den "T2-Schein" handelt, der zum Erwerb der entsprechenden Motoren akzeptiert wird, da auch hier auf dieser Seite zu lesen ist, dass auch das Luftrecht und einige Nebenbestimmungen Teil der Prüfung sein müssen. Über fachkundige Auskunft wäre ich ausserordentlich froh, da ich der Auskunft vom Ordnungsamt irgendwie nicht ganz traue. Danke im Vorraus Friedrich
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3057 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 16:16 Uhr: |
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Friedrich, in Deinen Schein bekommst Du das eingetragen, für das Du einen Fachkundenachweis erbracht hast. Machst Du einen Wiederladekurs, wird Dein T2-Schein auch das "Wiederladen von Patronenhülsen und Schwarzpulverschießen" enthalten. Du brauchst also einen Kurs, der Dir Fachkunde im Umgang mit Modellraketen und Motoren bescheinigt. Infos über das Verfahren kannst Du hier finden: http://www.modellraketen.info/knowhow_t2schein.html |
   
f.scherer Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 16:45 Uhr: |
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Hallo Oliver, herzlichen Dank für Deine prompte Auskunft. Ich hab mir schon sowas gedacht, wobei die Sachbearbeiterin mir gestern zusicherte, dass sie mir den Erwerb von Raketenmotoren >20g Ladung mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Schein ermöglichen wolle, da das ja mein eigentliches Anliegen wäre. Komisch, das muss ich vorher Klären, sonst wäre der Lehrgang ja rausgeschmiessenes Geld!!!
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3059 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:03 Uhr: |
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Friedrich, gern geschehen! Den sprengstoffrechtlichen Teil könnte man mit einem Wiederladerkurs vielleicht abdecken. Aber nicht den luftrechtlichen. Übrigens, registrier Dich doch mal hier im Forum! |
   
f.scherer Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:22 Uhr: |
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Ich würde mich gerne registrieren, aber ich hab keine "offizielle" email-adresse, nur einen gmx-account, da ich internetuser im Campusnetz des Wohnheims vom Studentenwerk bin. Ich hab übrigens gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert, sie sagte mir, ich solle den Wiederladerkurs machen und sie trägt mir die Arten von Motoren und die Anzahl für fünf Jahre. Sie will sich aber morgen mit dem Amt für Arbeitsschutz kurzschliessen und mich dann nochmal kontaktieren.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3060 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:47 Uhr: |
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Mail mir mal Deine Adresse (webmaster@modellraketen-forum.de), dann schalte ich Dich manuell frei! Bin gespannt, was Dir Deine Sachbearbeitering sagt. Laß es Dir ggf. schriftlich geben Wenn sie Dir tatsächlich die Sachen einträgt, wärs natürlich für Dich sehr vorteilhaft! |
   
Waldemar Plechlo
Junior Mitglied Benutzername: Waldemar
Nummer des Beitrags: 28 Registriert: 09-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 11:16 Uhr: |
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Auch mir kommt das etwas zu gutmuetig vor, was Dir Deine Sachbe- arbeiterin da anbietet. Ich waere da vorsichtig und wuerde lieber einen Lehrgang belegen, der sich wirklich mit Raketenmotoren und allen relevanten Sachthemen befasst, also insbesondere auch Luft- recht. Sonst koennte die Behoerde auf die Idee kommen, Dir im nach- hinein einen Versagungsgrund anzudichten. Beim Raketenlehrgang noch ein Tip: manche Lehrgangstraeger bieten den Raketenlehrgang inklusive der Sachkunde fuer das Selberladen der Raketenmotoren an. Damit bist Du fuer die BCs und - wenn sie in D zugelassen sein werden - fuer die Reloads (AT, Cesaroni) bestens vorbereitet. Gruesse Waldi
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Oliver Missbach
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 3109 Registriert: 01-2000

| Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 13:43 Uhr: |
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Am besten wärs wohl, sich das alles schriftlich geben zu lassen. Dann wird sich die Sachbearbeiterin nachher schwer tun, die Erlaubnis zu versagen! |