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Kai Gonet
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 00:40 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Sehr geehrter Oliver Missbach

Auf den Seiten Ihres Online-Magazins habe ich einen der wenigen Hinweise
zum ehemaligen T-2 Schein gefunden und hoffe, daß Sie mir auf diese Anfrage
eine Antwort schreiben könnten.
Für Kunstflugvorführungen mit Flugzeugen benutze ich Rauchpatronen, die
ich auf elektronische Zündung umrüsten möchte. Doch dazu benötige ich Schwarzpulverlitze
(Anzündlitze), die ich nur mit einem "Sprengstoffschein" bestellen kann.
Reicht dieser T-2 Schein aus? Wo kann ich denn Kurse belegen, die mich auf
die Prüfung vorbereiten? Kann ich an allen Ordnungsämtern diese Prüfung
ablegen? Gibt es eine Art Fragenkatalog fürs Eigenstudium?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Kai Gonet

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Oliver Missbach
Moderator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2532
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 01:03 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Kai, kommt drauf an, was Du Dir in Deinen T2-Schein eintragen lässt. Mit der Prüfung erhälst Du erstmal eine Prüfungsurkunde (Fachkundenachweis). Mit dem marschierst Du dann zu Deinem Ordnungsamt und was die Dir dann dort eintragen, ist Verhandlungssache. Dürfte aber in der Regel kein Problem sein, Anzündlitzen eintragen zu lassen.

Ablegen kannst Du die Prüfung theoretisch auf jedem Ordnungsamt. In der Praxis ist das leider nicht so einfach, denn es gibt kein bundesweit standardisiertes Verfahren und auch keinen frei erhältichen Vorbereitungskatalog oder sowas. Jedenfalls nicht für Kurse mit Richtung Modellraketen (für ähnliche Prüfungen nach §27, z.B. Böllerschützen, habe ich sowas schon gesehen). Das Wissen wird derzeit bei diesen Kursen direkt vermittelt.

Wenn es Dir nur um die Anzündlitzen geht, brauchst Du evtl. das Wissen über Modellraketen gar nicht und kannst die Prüfung z.B. auch bei Pyroflash oder der Sprengschule Dresden ablegen, die §27er Kurse anbieten. Sonst empfehle ich Dir die Arbeitsgemeinschaft Modellraketen, die derzeit einen T2-Kurs plant.
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Michael Fach
Gold Mitglied
Benutzername: Mikehb

Nummer des Beitrags: 182
Registriert: 03-2002


Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 13:23 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Die AGM plant einen T2-Kurs? Bitte mehr input...

Gruß
Michael
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Oliver Missbach
Moderator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2534
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Samstag, 07. September 2002 - 14:40 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ja, es ist generell geplant, interessierten AGM-Mitgliedern einen T2-Kurs anzubieten. Möglicherweise schon dieses Jahr, sonst ist 2003 angepeilt. Da noch nichts spruchreif ist kann ich Dir leider noch keine Details nennen, aber wir werden es sicher dann in diesem Forum ankündigen.
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Andreas Block
Mitglied
Benutzername: Andy

Nummer des Beitrags: 23
Registriert: 08-2002
Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 20:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Oli,
giebt's schon was neues zum von der AGM geplanten T2-Kurs in Braunschweig ?
Ich bin schon seit über einem Jahr in Dresden
an der "Sprengschule" für einen T2-Kurs angemeldet
doch leider passiert dort überhaupt nichts.
Gruss Andy

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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2584
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 21:08 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Andreas,

an der Sache arbeitet derzeit Stefan Wimmer (unser Rechtsreferent), evtl. hat auch Steffen Katzer (Veranstaltungsreferent) Einblick. Wie gesagt, das sollten wir aber, solange es noch nicht spruchreif ist, im AGM-Forum diskutieren. Stefan & Steffen, vielleicht könnt ihr dort auf die Frage von Andreas kurz antworten?
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Alexander Kissel
Mitglied
Benutzername: Alex123

Nummer des Beitrags: 24
Registriert: 07-2002
Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 21:18 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Gibt es vielleich irgendwie eine möglichket, dass ich einen T-2 Schein machen kann?(ich bin leider erst 14 einhalb!!!!!!??????????)
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2585
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 22:17 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Kurz und schmerzlos: Nein

Das geht frühestens ab 18. Davor kannst Du allerdings T2 fliegen, wenn jemand dabei ist, der den Schein hat.
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Stefan Wimmer
Moderator
Benutzername: Stefan

Nummer des Beitrags: 425
Registriert: 08-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 17. September 2002 - 23:18 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Sooo generell gilt das mit der Ablehnung nicht.
Unter ganz bestimmten Umständen ist den Ämtern schon eine Ausnahme von den 18 Jahren Mindestalter erlaubt. Im Regelfall ist es aber sehr schwierig das zu erreichen.
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 2590
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 13:53 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Stefan, Du beziehst Dich jetzt auf das SprengG und den §27 Abs. 5? Also auf eine mögliche Ausnahme von der in §8 Abs. 1 (auf die in § 27 Abs. 3.1 Bezug genommen wird) gefassten Altersgrenze: Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine in der Nummer 1 bezeichnete Person das 21. Lebensjahr nicht vollendet hat?

Mir sind in der Praxis nur Fälle bekannt, in der diese Altersgrenze auf 18 Jahre (Volljährigkeit) gesenkt wurde. Hat vermutlich auch damit zu tun, daß Du unter 18 die Motoren nicht selber erwerben kannst. Zwischen 14 und 18 ist das Fliegen auch nur unter Aufsicht möglich. Ich glaube daher, die Frage, ob man unter 18 eine T2-Genehmigung bekommt, ist wirklich eher theoretisch.
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Alexander Kissel
Mitglied
Benutzername: Alex123

Nummer des Beitrags: 26
Registriert: 07-2002
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 14:37 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

naja, flieg ich bündlungen weiterhin mit einem Freund meines Vaters, der ist SPRENGMEISTER !!
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Jörn Martens
Moderator
Benutzername: Joern

Nummer des Beitrags: 392
Registriert: 12-2000
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 15:39 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

naja, flieg ich bündlungen weiterhin mit einem Freund meines Vaters, der ist SPRENGMEISTER !!

... was dir aber unter Umständen auch nicht viel weiterhelfen dürfte. Es kommt darauf an, was für einen Schein der Sprengmeister hat (auch den 27-er? oder den §7-er?). Auf jeden Fall dürfte bei einem "normalem" Sprengmeister zwar der Umgang mit Explosivstoffen eingetragen sein, aber vermutlich nicht der Umgang mit Raketenmotoren bzw. Bündelungen. D.h. möglicherweise (hab gerad kein SprengV zur Hand) ist das einzige, was es dir bringen könnte, dass es sich, wenn du erwischt werden solltest, es sich "nur" um eine OWi, nicht aber um eine Straftat handelt.
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Stefan Wimmer
Moderator
Benutzername: Stefan

Nummer des Beitrags: 426
Registriert: 08-2000


Veröffentlicht am Mittwoch, 18. September 2002 - 21:58 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

...ausserdem ist zu beachten, daß bei T2-Flügen IMMER eine Aufstiegserlaubnis nach §16 LuftVO erforderlich ist - unabhängig davon, welche Erlaubnis man hat.
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Marcel Josef Kornas
Neues Mitglied
Benutzername: Roland

Nummer des Beitrags: 1
Registriert: 10-2002
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Oktober 2002 - 17:33 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo zusammen,

ich wollte fragen wo ich den T2-Schein überhaupt machen kann, ausserdem habe ich mir vor einem monat C 6-0 Treibsätze bestellt die aber noch immer nicht angekommen sind. Die Firma ist in England und braucht für die auslieferung eine gnehmigung. Meine Frage lautet nun, wenn ich den Schein besitze, kann ich dann damit schneller an den Treibstoff herankommen. Ist der T2-Schein eine art genehmigung.
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Johannes Haux
Moderator
Benutzername: Johannes

Nummer des Beitrags: 396
Registriert: 10-2000


Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 10:41 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hi Marcel,

Schein machen: Kurs ist in Vorbereitung. Naeheres wenn's so weit ist hier.

C6-0: Wenn der Motor CE hat brauchst Du keinen Schein. Wenn nicht hilft auch der Schein nicht.

Die Erlaubnis nach Paragraph 27 SprengG (Umgangsspr. T2) erlaubt den nichtgewerblichen Umgang mit Sprengstoffen.
Was Du damit genau kaufen darfst wird im Schein eingetragen. Was du mit diesen Stoffen machen darfst legt dein Ausbildungsstand (steht im Schulungszeugnis) fest.

Es kann also durchaus sein, dass ein 27-Inhaber zwar Schwarzpulver kaufen darf aber keine Treibsaetze.
Der andere darf Schwarzpulver kaufen und Treibsaetze.
Der dritte darf Sprengstoffe fuer Lawinen kaufen aber keine Nitrozellulose . . .

Wenn Du Treibsaetze kaufen darfst bist du von der 20g Grenze erloest. Die Treibsaetze muessen jedoch trotzdem zugelassen sein.

Gruss Johannes

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