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Modellraketen Forum » Gesetze und Bestimmungen » Erlaubnis nach §27 = "T2-Schein" « Zurück Weiter »

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f.scherer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 15:04 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo,
ich möchte mit mehr als 10Ns Schub arbeiten, also brauch ich eine Genehmigung. Ich hab beim Ordnungsamt vorgesprochen und mein Anliegen geschildert und ich habe nach einem halben Jahr Bearbeitungszeit nun eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ausgestellt bekommen. Nun ist mir aufgetragen worden einen staatlich anerkannten Wiederladekurs "Wiederladen von Patronenhülsen und Schwarzpulverschießen" zu absolvieren und eine Prüfung vorm Ordnungsamt abzulegen. Nach erfolgreicher Prüfung und noch einer Unbedenklichkeitsprüfung, zwecks Lagerung soll mir dann der Schein ausgestellt werden.
Meine Frage ist nun, ob es sich dabei dann überhaupt um den "T2-Schein" handelt, der zum Erwerb der entsprechenden Motoren akzeptiert wird, da auch hier auf dieser Seite zu lesen ist, dass auch das Luftrecht und einige Nebenbestimmungen Teil der Prüfung sein müssen.

Über fachkundige Auskunft wäre ich ausserordentlich froh, da ich der Auskunft vom Ordnungsamt irgendwie nicht ganz traue.
Danke im Vorraus
Friedrich

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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3057
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 16:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Friedrich,

in Deinen Schein bekommst Du das eingetragen, für das Du einen Fachkundenachweis erbracht hast. Machst Du einen Wiederladekurs, wird Dein T2-Schein auch das "Wiederladen von Patronenhülsen und Schwarzpulverschießen" enthalten.

Du brauchst also einen Kurs, der Dir Fachkunde im Umgang mit Modellraketen und Motoren bescheinigt. Infos über das Verfahren kannst Du hier finden:

http://www.modellraketen.info/knowhow_t2schein.html
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f.scherer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 16:45 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Hallo Oliver,

herzlichen Dank für Deine prompte Auskunft. Ich hab mir schon sowas gedacht, wobei die Sachbearbeiterin mir gestern zusicherte, dass sie mir den Erwerb von Raketenmotoren >20g Ladung mit einem entsprechenden Vermerk auf dem Schein ermöglichen wolle, da das ja mein eigentliches Anliegen wäre.
Komisch, das muss ich vorher Klären, sonst wäre der Lehrgang ja rausgeschmiessenes Geld!!!

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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3059
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:03 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Friedrich,

gern geschehen!

Den sprengstoffrechtlichen Teil könnte man mit einem Wiederladerkurs vielleicht abdecken. Aber nicht den luftrechtlichen.

Übrigens, registrier Dich doch mal hier im Forum!
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f.scherer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:22 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Ich würde mich gerne registrieren, aber ich hab keine "offizielle" email-adresse, nur einen gmx-account, da ich internetuser im Campusnetz des Wohnheims vom Studentenwerk bin.

Ich hab übrigens gerade mit der Sachbearbeiterin telefoniert, sie sagte mir, ich solle den Wiederladerkurs machen und sie trägt mir die Arten von Motoren und die Anzahl für fünf Jahre.
Sie will sich aber morgen mit dem Amt für Arbeitsschutz kurzschliessen und mich dann nochmal kontaktieren.


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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3060
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 27. Mai 2003 - 17:47 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Mail mir mal Deine Adresse (webmaster@modellraketen-forum.de), dann schalte ich Dich manuell frei!

Bin gespannt, was Dir Deine Sachbearbeitering sagt. Laß es Dir ggf. schriftlich geben Wenn sie Dir tatsächlich die Sachen einträgt, wärs natürlich für Dich sehr vorteilhaft!
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Waldemar Plechlo
Junior Mitglied
Benutzername: Waldemar

Nummer des Beitrags: 28
Registriert: 09-2000
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 11:16 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Auch mir kommt das etwas zu gutmuetig vor, was Dir Deine Sachbe-
arbeiterin da anbietet. Ich waere da vorsichtig und wuerde lieber
einen Lehrgang belegen, der sich wirklich mit Raketenmotoren und
allen relevanten Sachthemen befasst, also insbesondere auch Luft-
recht. Sonst koennte die Behoerde auf die Idee kommen, Dir im nach-
hinein einen Versagungsgrund anzudichten.

Beim Raketenlehrgang noch ein Tip: manche Lehrgangstraeger bieten
den Raketenlehrgang inklusive der Sachkunde fuer das Selberladen
der Raketenmotoren an. Damit bist Du fuer die BCs und - wenn
sie in D zugelassen sein werden - fuer die Reloads (AT, Cesaroni)
bestens vorbereitet.

Gruesse
Waldi
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Oliver Missbach
Forum-Administrator
Benutzername: Oliver

Nummer des Beitrags: 3109
Registriert: 01-2000


Veröffentlicht am Dienstag, 03. Juni 2003 - 13:43 Uhr:   Beitrag editieren Beitrag löschen Schnellansicht Beitrag drucken    Beitrag verschieben (Nur für Moderatoren)

Am besten wärs wohl, sich das alles schriftlich geben zu lassen. Dann wird sich die Sachbearbeiterin nachher schwer tun, die Erlaubnis zu versagen!

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