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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied Benutzername: Hugo
Nummer des Beitrags: 35 Registriert: 10-2001
| Ver�ffentlicht am Samstag, 29. Mai 2004 - 19:31 Uhr: |
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Hallo, ich habe es mir gerade mal angetan, etwas in der Sprengstoffverordnung zu lesen und bin dabei im "Anhang zu � 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV)" auf den Unterpunkt 4.3 der die "Aufbewahrung von sonstigen explosionsgef�hrlichen Stoffen" regelt, gesto�en. Meine Fragen: Ist das der richtige Abschnitt, der auf den normalen Modellraketenflieger (Privatperson, nicht gewerblich, kleine Mengen, Aufbewahrung zu Hause) zutrifft? Wenn ja, stimmt das dann tats�chlich, dass man die Treibs�tze zwar in unbewohnten R�umen aufbewahren muss, dafür aber stolze 10kg brutto erlaubt sind!? Au�erdem muss der Raum 'geeignet' sein, es müssen Ma�nahmen gegen Diebstahl getroffen werden, ich muss bei Gefahrenabwehr den Ort bekannt geben, Ma�nahmen treffen, dass es nicht w�rmer als zul�ssig wird, darf dort nicht rauchen und kein offenes Feuer haben, keine sonstigen leicht entzündlichen Materialen dort aufbewahren, muss geeignete Einrichtungen zur Brandbek�mpfung da haben und eine sichere Verpackung verwenden!? Ich wohne in einer normalen Wohnung und habe keinen extra Raum für Explosivstoffe Wo soll ich meine paar Treibs�tze jetzt aufbewahren? Reicht es wenn ich sie in die Abstellkammer verfrachte? Da hab ich aber schon Putzmittel etc. die sich entzünden k�nnten� Und gilt der Feuerl�scher, der im Haus angebracht ist als Brandbek�mpfungseinrichtung? Bisher hatte ich meine Treibs�tze in einer einfachen Metallkiste, ist das eine geeignete Verpackung?
Ich find das ist ziemlicher Overkill dieser Gesetzeswust, ist es denn wirklich n�tig das so penibel zu handhaben? Wo und wie lagert ihr eure Treibs�tze? Danke |
   
J�rn Martens
Moderator Benutzername: Joern
Nummer des Beitrags: 874 Registriert: 12-2000
| Ver�ffentlicht am Sonntag, 30. Mai 2004 - 20:13 Uhr: |
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Ist das der richtige Abschnitt, der auf den normalen Modellraketenflieger (Privatperson, nicht gewerblich, kleine Mengen, Aufbewahrung zu Hause) zutrifft? Genaugenommen mü�te der Abschnitt 4.2 "Aufbewahrung von Explosivstoffen" der zutreffende sein. Wenn ja, stimmt das dann tats�chlich, dass man die Treibs�tze zwar in unbewohnten R�umen aufbewahren muss, dafür aber stolze 10kg brutto erlaubt sind!? Richtig, wohlgemerkt aber Brutto, also samt Hülsen und Verpackung. Sind die Treibs�tze (nur T1) aber in einer Verpackung nach �22 Abs.2 der 1. SprengV, dann sind sogar 40kg erlaubt. D.h. wenn die Treibs�tze in der unge�ffneten Verpackung (strenggenommen verliert die Verpackung mit dem �ffnen ihre Zulassung, d.h. wenn die Packung schonmal ge�ffnet war, dann gelten sie nicht mehr als originalverpackt!) sind, dann dürfen's auch 40kg (brutto) sein. Nach 4.2 (1) dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Treibs�tze nebeneinander gelagert werden, d.h. max. 40 kg (brutto) in der Originalverpackung und max. 10kg (brutto) nicht in der Originalverpackung. Werden nur originalverpackte Treibs�tze gelagert, dürfen also insg. 50kg (brutto) gelagert werden. es müssen Ma�nahmen gegen Diebstahl getroffen werden Ja, der Raum mu� absperrbar und nicht für Unbefugte zug�nglich sein. ich muss bei Gefahrenabwehr den Ort bekannt geben Auch das stimmt, im Falle eines Brandes mu�t du z.B. die gerufene Feuerwehr über das Vorhandensein von Explosivstoffen informieren. Ma�nahmen treffen, dass es nicht w�rmer als zul�ssig wird Die Temp. darf die max. Temperatur von 75�C nicht überschreiten, das sollte sich in Geb�uden eigenlich sicherstellen lassen. Ich wohne in einer normalen Wohnung und habe keinen extra Raum für Explosivstoffe Brauchst du ja auch garnicht, gerade das ist ja Sinn und Zweck der Klein(st)mengenregelung. Der Lagerraum darf nur kein Wohnraum sein, d.h. der Raum darf nicht zum dauerhaften Aufenthalt bestimmt und geeignet sein. Du darfst also z.B. weder im Schlafzimmer noch im Wohnzimmer lagern, eine Abstellkammer oder ein Kellerraum sind aber z.B. erlaubt. Reicht es wenn ich sie in die Abstellkammer verfrachte?Da hab ich aber schon Putzmittel etc. die sich entzünden k�nnten� Im Prinzip: ja. Die Lagerung darf nicht "in unmittelbarer Umgebung von leicht entzündlichen und brennbaren Materialien" , wobei die "unmittelbare N�he" nicht n�her definiert ist (die Anlagen 1-4 über die Mindestabst�nde treffen nicht zu). Wenn aber die Treibs�tze in einer Metallkiste verpackt und nicht direkt neben literweise leichtentzündlichem Material steht, sehe ich keine Probleme. Und gilt der Feuerl�scher, der im Haus angebracht ist als Brandbek�mpfungseinrichtung? Ja, ein in unmittelbarer N�he und leicht zug�nglich angebrachter (6kg Pulver-) Feuerl�scher ist bei Klein(st)mengen ausreichend. Wenn der Feuerl�scher aber weit entfernt angebracht ist, dann wird das schon problematischer => also m�glichst in der N�he anbringen. (BTW: Der Lidl hat n�chste Woche einen Pulverl�scher für 19,99 Euro ) Bisher hatte ich meine Treibs�tze in einer einfachen Metallkiste, ist das eine geeignete Verpackung? Ja, zus�tzlich mu� au�en auf der Kiste noch das Gefahrensymbol nach �14 Abs.1 Nr.5 der 1. SprengV(E = Explosionsf�hig) sowie die Lagergruppe (bei Treibs�tzen: 1.4) dauerhaft und sichtbar angebracht werden. Ich find das ist ziemlicher Overkill dieser Gesetzeswust, ist es denn wirklich n�tig das so penibel zu handhaben? Naja, im Prinzip finde ich die Regelung schon ganz sinnvoll, schlie�lich dient sie der eigenen Sicherheit und die Auflagen sind doch eigentlich auch für Privatpersonen allesamt erfüllbar, oder?
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Christoph Bindermeier
Junior Mitglied Benutzername: Hugo
Nummer des Beitrags: 36 Registriert: 10-2001
| Ver�ffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 01:57 Uhr: |
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Genaugenommen mü�te der Abschnitt 4.2 "Aufbewahrung von Explosivstoffen" der zutreffende sein.) Stimmt, das hatte ich übersehen, laut Definition in 1.1 des Anhangs sind "Treibstoffe (Treibladungspulver, Treibladungen, Raketentreibstoffe)" echte Explosivstoffe. Die zu ergreifenden Ma�nahmen waren mir schon klar, ich war mir nur nicht ganz sicher wie das in der Praxis genau zu erfüllen ist. Nun habe ich mir noch dieses Symbol ausgedruckt und die Kiste entsprechend gekennzeichnet, ich denke jetzt sollte alles richtig sein. Danke! |
   
Thomas Steier
Moderator Benutzername: Thsteier
Nummer des Beitrags: 292 Registriert: 04-2003
| Ver�ffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 14:52 Uhr: |
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Hallo Christoph, hol Dir doch bei irgendeinem "Military-Discounter" (wie z.B: Ranger-Shop oder Kotte & Zeller) eine alte Munitionskiste aus Metall oder Kunststoff. Die Dinger sind schon auf die Lagerung von feuergef�hrlichem Material ausgelegt und entsprechend beschriftet und es gibt sie in allen Gr��en sowie mit Tragegriffen (wichtig, wenn Du C- und D-Motoren hamstern willst... ). Au�erdem haben sie i.d.R. eine Gummidichtung - soll hei�en, wenn Du noch einen Beutel "Silicagel" reinlegst, brauchst Du Dir die n�chsten 20 Jahre keine Gedanken über feucht gewordene Treibs�tze zu machen. Man sollte aber natürlich nicht gerade (auch, wenn es legal ist) mit so einer Kiste in der Hand und einem Turban auuf dem Kopf durch die Innenstadt schlendern... Viele Grü�e, Thomas |
   
Christoph Bindermeier
Junior Mitglied Benutzername: Hugo
Nummer des Beitrags: 37 Registriert: 10-2001
| Ver�ffentlicht am Montag, 31. Mai 2004 - 21:14 Uhr: |
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Diese gebrauchten Munitionskisten sind ja wirklich spottbillig, das h�tte ich nicht gedacht bei den Preisen, die normale Alukisten z.B. von Zarges kosten. Da werde ich mir wohl eine zulegen, bei Kotte&Zeller wollte ich sowieso mal etwas bestellen. Man sollte aber natürlich nicht gerade (auch, wenn es legal ist) mit so einer Kiste in der Hand und einem Turban auuf dem Kopf durch die Innenstadt schlendern... So legal ist das gar nicht unbedingt, und deswegen erst recht nicht zu empfehlen; hier ein �hnlicher Fall: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,298895,00.html Danke für den Kisten-Tipp! |
   
Christoph Bindermeier
Junior Mitglied Benutzername: Hugo
Nummer des Beitrags: 41 Registriert: 10-2001
| Ver�ffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2004 - 19:05 Uhr: |
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Hallo - ich noch mal - heute habe ich meine Lieferung über 12 Munitionskisten von ranger-shop.de erhalten (50 Euro insgesamt). Also die Kisten sind schon wirklich cool, aber "gebraucht", wie im Shop angegeben, ist überhaupt kein Ausdruck für den Zustand dieser Kisten. Sie sehen eher aus, als h�tten sie einmal Vietnam hin- und zurück hinter sich. Sie sind verdreckt, verstaubt, mit Spinnweben bedeckt, verrostet, eine ist orange angepinselt und eine andere eingedellt  |
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