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René
Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 69 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. August 2008 - 02:18 Uhr: |
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Ist zwar OT, aber ich muss meinen Beitrag von oben noch etwas ergänzen, damit da nicht Jemand, der was veranstalten möchte, ahnungslos in Fettnäpfchen tritt und massiven Ärger bekommt. Abgesperrtes Gelände und geschlossene Gesellschaft ist sehr schön und erspart dem Veranstalter für den _T1 Bereich_! wirklich so ziemlich Alles. Ist jedoch auch T2 dabei vertreten, ist dafür in jedem Fall die Luftaufsicht etc. zu verständigen und die entspr. Genehmigungen einzuholen. Es entfallen jedoch dann immerhin noch die Veranstalter HV, die so locker ab 150€ beginnt, und, z.B. bei uns, hier alleine fast nicht durchführbarer Aufwand am Boden mit Hinweisbeschilderung, Verkehrslenkung, Schaffung von Parkmöglichkeiten, teils Sperrung von Nebenstraßen, usw. Die Auflagen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Jenseits von Helmstedt ist man da großzügiger, da ist für Raketeure wohl das Land wo Milch und Honig fließen. btw.: Mitleser aus dem anderen Forum macht euch keine Gedanken bei Euch im stillen hinteren Forums Kämmerlein über mich, der Webmaster hier weiß wer René ist. Persönliche Anmerkung: Langeweile? Geht´s Euch gut? Zu viel Hitze? Tztztzzzzzz. (Beitrag nachträglich am 10., August. 2008 von René editiert) |
René
Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 70 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. August 2008 - 20:09 Uhr: |
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@ Webmaster, bitte die Veranstaltungstipps irgendwohin verschieben. Das ist hier doch etwas sehr weit weg von Österreich. Von mir aus können die auch ganz gelöscht werden, es betrifft Austria ja ohnehin nicht. |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8798 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. August 2008 - 21:06 Uhr: |
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@Rene, ok ich habe es in einen neuen Fred geschoben! Die einzige Chance auf einen "bürokratiefreien" Flugtag hat man in Deutschland (in Österreich siehts da besser aus) wirklich nur noch, wenn es erstens erlaubnisfrei (T1) und zweitens nichtöffentlich (geschlossene Vereinsversammlung) ist. Mit der Versicherung wäre ich selbst beim Modell "T2 & nichtöffentlich" nicht mehr so sicher. Verlangen die Luftämter nicht mittlerweile bei allen T2-Aufstiegserlaubnissen einen Versicherungsnachweis? Apropos "nichtöffentlich": Ich wünsche, trotz Sommerhitze, auch allen Zaungästen noch eine angenehme Nachtruhe! |
René
Mitglied Benutzername: René
Nummer des Beitrags: 71 Registriert: 03-2008
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. August 2008 - 21:24 Uhr: |
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Versicherungsnachweis? Ja klar, von dem der es veranstaltet, und von den Startern. Das hat der Veranstalter zu kontrollieren, wie allgemein üblich. Es entfällt bei geschlossenen Gesellschaften, wie schon gesagt, nur die Veranstalterhaftpflicht, die ohnehin nur in Kraft tritt, wenn z.B. ein Zuschauer über eine schlechte Absperrung stolpert und sich ein Bein bricht. Mit dem Raketenflug hat die nun mal garnichts zu tun. Da tritt bei "Flug- und Landeschäden" die Modellreaketenhaftpflicht ein, die muss natürlich immer vorhanden sein. Dafür kann man ja im Notfall auch Gastflieger Versicherungen abschließen. Die Formulare habe ich immer dabei für den Fall der Fälle, dass mal jemand seinen Nachweis vergessen hat. Macht ca. 8€., und bekomme ich jedes mal von der Mitgliederverwaltung meines Zweit-Vereins. Danke an dieser Stelle dem, der mir das bisher immer freundlicherweise gemacht hat. So - ich gucke Fußball - zum Thema ist wohl Alles gesagt. Bis denne, irgendwann mal wieder, man sieht, hört und liest sich ;-) Gruß in die Runde |
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 8800 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. August 2008 - 23:26 Uhr: |
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So sollte es im Normalfall laufen. Deshalb gibt es ja auch nur eine Veranstalter-Haftpflicht für Schäden aus dem Nicht-Flugbetrieb. Aber die Richtlinien wurden bundesweit verschärft und die Logik ist dabei teilweise auf der Strecke geblieben. Ich möchte nicht die Hand dafür ins Feuer stecken, dass dabei nicht auch bei nichtöffentlichen Veranstaltungen eine Veranstalter-Haftpflicht vorgeschrieben wird, auch wenn es logischerweise keinen Sinn macht. Nur mal als Beispiel, für den diesjährigen SMRT wollte man tatsächlich einen T2-Schein Nachweis vom Veranstalter (Originaltext: Bei Treibsätzen mit mehr als 20 g (sogenannte T2-Motoren), bitte um Vorlage der Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes, den sog. "T2-Schein".)! Als wenn ein Verein, also eine juristische Person, einen T2-Schein machen könnte! Selbst eine verantwortliche Startperson mit T2-Schein könnte schon aus juristischen Gründen gar nicht die Verantwortung des Halters (= Starter) übernehmen. Für seine Flüge ist immer noch der Halter selbst haftbar und zuständig, ein Veranstalter kann bestenfalls den organisatorischen Rahmen schaffen. Nur ob das allen Behörden so einleuchtet? |
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